Bauantrag zum Neubau eines Forsthauses in Wörnbrunn mit vier Wohneinheiten, Büro und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 6/3 Wörnbrunn 3;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 13.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Wörnbrunn 3; Grundstück Fl.Nr. 6/3 (Grundstücksgröße = 3.040 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 42 vom 19.06.2008;

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.01.2021 mit der vorliegenden Grundstücksneubebauung beraten und zu mehreren Befreiungen und Ausnahmen einstimmig das Einvernehmen hergestellt. 

Der Antragsteller hat zwischenzeitlich neue Überlegungen angestellt und einen neuen Bauantrag hierfür eingereicht. 

Es sollen statt der bisher genehmigten zwei Wohneinheiten nunmehr vier Wohneinheiten realisiert werden. Diese vier Wohnungen sind deutlich kleiner, als die bisher geplanten zwei Wohnungen – seitens der Antragsteller sprechen hierfür wirtschaftliche Gründe der künftigen Mieter.

Das Wohnhaus enthält neben den Wohnungen – wie bisher – auch eine Büroeinheit. Es sollen neu zehn Stellplätze (bisher sechs) zur Errichtung kommen. Die Anordnung der Stellplätze ist so gewählt, dass die auf dem Grundstück stehenden Bäume einen größeren Abstand zur Bebauung aufweisen. 

Hier noch einmal die Sitzungsvorlage vom Januar 2021 (Änderungen in rot)

Das aus den 1950er Jahren stammende Forsthaus am nördlichen Rand der Rodungsinsel Wörnbrunn soll durch einen modern gehaltenen Neubau in E+D-Bebauung (Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss, Satteldach 48 °) ersetzt werden. Das Gebäude erhält kein Kellergeschoss.

Es sollen vier Wohneinheiten (vertikal geteilt) für die Forstdienststellenleiter (Forstbezirke Deisenhofen und Waldhaus Giesing) sowie eine Büroeinheit entstehen, die jeweils der Nutzung des Gebäudes als Forsthaus zugeordnet sind.

Der aus 2008 stammende Bebauungsplan für die Rodnungsinsel Wörnbrunn legt für das Sondergebiet SO5 fest, dass Wohnungen und Wohngebäude nur dann allgemein zulässig sind, soweit sie der forstwirtschaftlichen Betriebsstelle in Grund- und Baumasse untergeordnet sind. Eine Unterordnung liegt im vorgestellten Bauantrag nicht vor. Vielmehr überwiegt die Wohnnutzung (ca. 394,06 m² Wohnfläche) der betrieblichen Nutzung in Form des Büros (ca. 45 m² Nutzfläche) deutlich. Der Bebauungsplan sieht aber vor, dass “Sonstige Wohngebäude” ausnahmsweise zugelassen werden. Da die Wohnnutzungen in ihrer Gestaltung sehr zurückhaltend geplant warden und in der prozentualen Aufteilung auch bereits im Altbestand die Wohnnutzung überwog, könnte einer Ausnahme hier zugestimmt werden. Insbesondere, da diese vom Bebauungsplan klar vorgesehen wird und auch die bisherige Nutzungsaufteilung im Altbestand so bereits vorhanden war. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl mit der Haupt- als auch mit der Nebennutzung eingehalten. Die Wandhöhe und die Dachneigung entsprechen dem Bebauungsplan.

Das Hauptgebäude hält den vorgegebenen Bauraum ein.

Weitere beantragte Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 42:

Der geplante Parkplatz mit insgesamt zehn Stellplätzen, wird abweichend vom Bebauungsplan festgesetzten Bereich geplant (wie schon in der genehmigten Fassung). Die 3 geplanten Stellplätze zwischen dem Gebäude und der Zufahrtstraße Fl.Nr. 6/4 im östlichen Grundstücksteil sollen an anderer Stelle nachgewiesen werden. Der Bereich vor dem Gebäude soll als Grünfläche erhalten bleiben.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau des Forsthauses Wörnbrunn mit vier Wohneinheiten und Büro herzustellen

Eine Ausnahme wegen der überwiegenden Wohnnutzung wird befürwortet.

Eine Befreiung wegen Errichtung von Stellplätzen außerhalb des festgelegten Bauraumes wird aufgrund des Bestandes befürwortet. Der angrenzende Baumbestand ist weitmöglichst zu erhalten. 

Die drei geplanten Stellplätze zwischen dem Gebäude und der Zufahrtstraße Fl.Nr. 6/4 im östlichen Grundstücksteil sollen an anderer Stelle nachgewiesen werden. Der Bereich vor dem Gebäude soll als Grünfläche erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Ritz gibt zu Protokoll, dass er gegen den Antrag stimmt, dies aufgrund der Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden, steigenden Verkehrsbewegungen verursacht durch die Mehrung der Nutzungseinheiten und den dadurch erforderlichen Stellplätzen.

Datenstand vom 24.04.2023 16:39 Uhr