Bauort: Ludwig-Thoma-Straße 30, Grundstück Fl.Nr. 599/12 (Grundstücksgröße = 1.720 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als Beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen.
Das gegenständliche Grundstück ist mit einem Gebäude im Bestand bebaut. Das Gebäude ist als Tanz- und Ballettschule und als Wohngebäude genehmigt und genutzt. Die Nutzung wird nicht verändert.
Der Bauwerber plant den Umbau des vorhandenen abgestuften Endes des Walmdaches auf der Südseite in ein Satteldach, dies innerhalb des bereits vorhandenen Gebäudegrundrisses im Erdgeschoss und Dachgeschoss, weiter den Einbau einer Innentreppe und den Rückbau der mit Antrag aus 2015 genehmigten vorhandenen Außentreppe gem. Plandarstellung zur Erschließung des Dachgeschosses mit der Nutzung als Ballettraum.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl wird durch den Umbau nicht verändert. Der Umbau des Daches und des Dachgeschosses soll im Nichtvollgeschoß erfolgen. Der Nachweis wurde geführt. Die Flächen im EG sind als Hautnutzung mit Ihrer Fläche genehmigt. Demnach entsteht keine Flächenmehrung über den genehmigten Bestand hinaus in der Grundfläche und auch nicht in der Geschoßfläche.
Die Festsetzungen der Ortgestaltungssatzung werden nicht berührt bzw. werden eingehalten.
Die Abstandsflächen sind gem. der Abstandsflächenregelung für Giebelseiten korrekt darzustellen. Die Abstandsflächen für die Giebelseite nach Umbau wird eingehalten.
Die Maßnahme führt zu keiner Mehrung des Stellplatzbedarfs.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Beteiligung wurde nachgewiesen.
Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf den Baumbestand und die Freiflächengestaltung.