Bauherr: Bernd Unrecht
Bauort: Wilhelm-Keim-Straße 17, Grundstück Fl. Nr. 501/6 (Grundstücksgröße 1.561m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 2.Änd. , BI 28/49 vom 28.07.1950, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Es ist beabsichtigt das bestehende Wohnhaus (mit insgesamt 6 Wohneinheiten) nach Osten zu erweitern. Die festgesetzte rückwärtige Baugrenze, welche östlich mit dem Erweiterungsbau abschließt, wird dabei exakt eingehalten.
Die Erweiterung ist im UG und EG in einer Länge von 13,82m vorgesehen und dient reinen Wohnzwecken – die Breite beträgt 3,55m. Im OG und DG bleibt die Erweiterung im Rahmen des Bestandsgebäudes – d.h. hier ist eine Länge von 10,70m beantragt. Das bedeutet, dass die nördlich festgesetzte Baugrenze mit dem Bestandsgebäude eingehalten, mit dem Erweiterungsbau jedoch nach Norden eine geringfügige Überschreitung von 3,12m auf 3,55m (= 11,076m²) gegeben ist. Aufgrund der vorhandenen Bezugsfälle innerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Überschreitungen der jeweiligen Bauräume – wird hier empfohlen dieser geringfügigen Überschreitung im Rahmen einer Befreiung zuzustimmen.
Das Maß der baulichen Nutzung soll lt. vorliegender Berechnung eingehalten werden – es sind hier keine Überschreitungen mit der Hauptnutzung geplant.
Das Dachgeschoss soll unter Berücksichtigung des max. zulässigen Kniestockes von 0.75m durch Veränderung der Dachneigung (alt 30,7° - neu = 43°) angehoben werden. Die zulässige Wand- und Firsthöhen nach der Ortsgestaltungssatzung bleiben davon unberührt. Die Dachflächen sollen mit zulässigen Dachflächenfenstern belichtet werden.
Der Stellplatznachweis wird in ausreichender Weise erbracht – es handelt sich dabei um sechs Stellplätze auf dem Baugrundstück, wobei fünf hiervon oberirdisch sind und der sechste Stellplatz in der Garage nachgewiesen wird.
Schützenswerter Baumbestand wird nach Vortrag des Bauwerbers durch die Baumaßnahme nicht tangiert.
Sonstiges:
Die Baustellenabwicklung soll von der Südlichen Münchner Straße aus erfolgen – dies wurde seitens der Gemeinde Grünwald im Benehmen mit dem Straßenbauamt München bereits aufgenommen und wird grundsätzlich positiv beurteilt.