Bauherr: Stefan Kusterer;
Bauort: Frundsbergerstr. 4, Grundstück Fl. Nr. 610/26 (Grundstücksgröße = 1.116 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 25 B 31, § 34 BauGB Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung (Dachgeschoss kein Vollgeschoss) als Ersatz für den bisherigen Altbestand.
Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung gut eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich außerdem nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung gut ein.
Auf der Gebäudewest- u Ostseite sind jeweils Quergiebel geplant, die eine Wandhöhe von 6,10 m aufweisen und damit die nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Wandhöhe von 4,25m um 1,85m überschreiten. Wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, sollte auch hier eine Abweichung entsprechend befürwortet werden. Ansonsten ist die Dachgestaltung komplett ruhig gehalten.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Daher sollte hier eine Abweichung erteilt werden.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden komplett eingehalten.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme auf dem stark eingegrünten Grundstück berührt. Im Bereich der Zufahrt werden zwei Bäume (Buche Nr. 13 (U 2,82m H 15m), Nr. 14 (U 3,14m, H 19m)) zur Fällung beantragt. Der weitere, umfangreiche Baumbestand soll erhalten bleiben. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht derzeit noch aus, wird aber zur Sitzung vorgelegt.
Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind derzeit noch nicht vollständig.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.