Antrag auf Vorbescheid Marianne Hargitay wegen Klärung Bebaubarkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 595/0 an der Robert-Koch-Straße 16b;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 11.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: Marianne Hargitay;
Bauort: Robert-Koch-Straße 16b, Grundstück Fl.Nr. 595/0 (Grundstücksgröße = 3.277 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das gegenständliche Grundstück ist aufgeteilt in drei Miteigentumsanteile, die im Besitz zweier Eigentümer stehen. Im Rahmen eines Erbfalls beim östlichen Grundstücksanteil soll nun die baurechtliche Situation auf dem Grundstück geklärt werden. Die Details und der Sachverhalt hierzu sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Problematisch und Auslöser dieses Antrags auf Vorbescheid ist hier die Ausnutzung des Baurechts unabhängig der privatrechtlich zustehenden Grundstücksgrößen / Miteigentumsanteile.

Grundsätzlich wird Baurecht unabhängig Rechte Dritter erteilt. Dennoch sind privatrechtliche Regelungen, wie hier die Miteigentumsanteile entsprechend einer notariell beglaubigten Teilungserklärung, von den Bauwerbern einzuhalten. Leider ist aber aufgrund übermäßiger Baurechtsausnutzung (zum Teil widerrechtlich, zum Teil genehmigt) auf den beiden anderen Miteigentumsanteilen ein im Verhältnis nur sehr geringes Rest-Baurecht für das Teilgrundstück mit ca. 1.770m² vorhanden, womit eine Vermarktung und Veräußerung des Anteils zum eigentlichen Wert des Grundstücks kaum möglich ist. Die Details hierzu sind der Anlage zu entnehmen.

Die Verwaltung hat in mehreren Gesprächen mit der Antragstellerin und deren Beratern nach Lösungen gesucht. Im Nachgang hierzu wurde durch ein Vermessungsbüro eine Bestandsvermessung durchgeführt, um den nicht z.T. nicht dem Baugenehmigungsstand entsprechenden baulichen Bestand korrekt darstellen zu können.  (Siehe Anlage Gutachten)

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage empfiehlt die Verwaltung hier, der Variante A des beigefügten Schreibens zuzustimmen und das der Antragstellerin auch heute im Bestand zustehende Baurecht mit einer Grundfläche von rd. 168m² und einer Geschossfläche von rd. 236m² zuzusprechen. Dieses Maß steht dem Bauwerber – auch nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde – zu.

Hierfür wird aber formell eine Befreiung wegen Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung erforderlich. Ansonsten wäre der Grundstücksanteil der Antragstellerin in nur geringen Maße bebaubar. Durch eine Zustimmung könnte das heute vorhandene Bauvolumen (Robert-Koch-Straße 16b) auf dem Grundstück im Rahmen eines Neubaus realisiert werden. Dies wäre auch aus städteplanerischer Sicht vertretbar.

Das Landratsamt München wird gebeten, im Rahmen der Baukontrolle, die offensichtlich widerrechtlichen Nutzungen auf dem Grundstück zu überprüfen und bauaufsichtlich tätig zu werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag (Variante A – Übernahme Bauvolumen Bestand) herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung im Rahmen des heutigen Altbestandes (Robert-Koch-Straße 16b) wird befürwortet, da diese städtebaulich vertretbar ist.

Das Landratsamt München wird gebeten, im Rahmen der Baukontrolle, die offensichtlich widerrechtlichen Nutzungen auf dem Grundstück zu überprüfen und bauaufsichtlich tätig zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Datenstand vom 19.10.2016 10:16 Uhr