Antrag John Mamisch zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/94 an der Kaiser-Ludwig-Straße 29a;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 11.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung einer Grenzgarage im rückwärtigen, nord-westlichen Grundstücksbereich. Im Bestand ist heute bereits an gleicher Stelle eine Garage vorhanden. Nach Durchsicht der Unterlagen handelt es sich beim geplanten Neubau um eine grundsätzlich verfahrensfreie bauliche Anlage (Grenzgaragen bis 50 m² Fläche). Aufgrund der (zusätzlichen) Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen ist in diesem Fall eine sogenannte isolierte Befreiung erforderlich. Das bedeutet, der Bauantrag wird von der Gemeinde selbst verbeschieden.
Die Verfahrensfreiheit baulicher Anlagen nach Art. 57 Bayerische Bauordnung entbindet nicht von der Einhaltung gesetzlicher Maßgaben. In diesem Fall wird durch die neu geplante Garage mit angegliedertem Fahrrad-/Geräteraum die Grundfläche mit den Nebenanlagen um weitere ca. 21 m² überschritten.
Aufgrund der bereits bestehenden baulichen Anlage und der im Verhältnis nur geringfügigen weiteren Überschreitung sollte eine isolierte Befreiung hier erteilt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, eine isolierte Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 21 m²
zum Neubau einer Garage zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 10:16 Uhr