Bauvoranfrage Monika und Joachim Schnell zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/53 an der Perlacher Straße 70;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 09.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Monika und Joachim
Bauort: Perlacher Straße 70, Grundstück Fl. Nr. 604/53 (Grundstücksgröße 1.466 m²)
Planbereich: Bebauungspläne BI 63/54 v. 12.04.1955 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, §
34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Die Antragsteller möchten im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt haben, ob für die vorliegende Planung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen zugelassen wird.
Zum vorliegenden Baugrundstück ist für den rückwärtigen Teil im Rahmen eines Vorbescheids der Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage mit Bescheid vom 04.06.2014 bauaufsichtlich genehmigt worden. In diesem Bescheid wurde eine Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Grundflächen durch Nebenanlagen (Tiefgarage mit 107 m²) erteilt.
Die Bauwerber planen nunmehr das Wohnhaus ohne Tiefgarage zu realisieren. Stattdessen wird lediglich eine Doppelgarage in rückwärtiger Lage geplant mit einer Zufahrtslänge von rund 22 Metern. Laut vorliegender Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung des Architekten wird erneut die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen überschritten (ca. 49 m²), im übrigen wird das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung (Grund- und Geschossflächenzahl) eingehalten.
Die sonstigen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Prüfungsparameter waren nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und stellt das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Einer Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 49 m² wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 10:19 Uhr