Tekturantrag Irene Adomaitis und Fred Seibl zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garagen - Haus A - hier Gegengiebel auf dem Grundstück Fl. Nr. 375/2 an der Wörnbrunner Straße 20;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 01.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 01.08.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: Irene Adomaitis, Fred Seibl;
Bauort: Wörnbrunner Str. 20, Grundstück Fl.Nr.: 375/2
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 61 BI 37, § 34 BauGB,  Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Steininger ist von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das Bauvorhaben war im Jahr 2014 Beratungsgegenstand  im Bauausschuss und wurde auch bereits genehmigt. Der Rohbau befindet sich aktuell im Bau. Nun soll im Rahmen der Tektur auf der Südseite ein Giebel vorgesehen werden zur besseren Belichtung und Nutzung der Aufenthaltsräume im Dachgeschoss.

Der Giebel hat eine Wandhöhe von 5m – die zulässige Wandhöhe nach der Ortsgestaltungssatzung wird somit um 0,75m überschritten. Einer Abweichung wegen Überschreitung der Wandhöhe sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen zugestimmt werden, da der Giebel ansonsten den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung entspricht.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Eingabepläne und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.

Eine Abweichung wegen Überschreitung der gemäß Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe um 0,75m wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 10:29 Uhr