Bauherrn: Dres. Wöhr II GbR
Bauort: Zeillerstr. 5, Grundstück Fl.Nr. 573/2, Grundstücksgröße = 3.743m²
Baurecht: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 47 mit Grünordnungsplan vom 06.08.2015
Die Gemeinde hat für das Grundstück an der Zeillerstraße 5 einen sogenannten Vorhaben- bezogenen Bebauungsplan i.S. § 12 BauGB als Satzung beschlossen – der Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung am 06.08.2015 rechtskräftig.
Am 02. Oktober 2015 reichte Dres. Wöhr II GbR einen vollständigen Bauantrag bei der Gemeinde ein – dieser wurde lt. damaligen Antrag im sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt (nach Art. 58 Abs. 2 BayBO). Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Bauvorhaben innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplanes oder eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes alle Festsetzungen und Bestimmungen von örtlichen Bauvorschriften (Ortsgestaltungssatzung) einhält – dies war damals vorliegend der Fall.
Nunmehr hat die Dres. Wöhr II GbR einen Bauantrag im Genehmigungsverfahren eingereicht – weil folgende bauliche Änderungen (gegenüber der ursprünglich eingereichten Vorhabenplanung) dies erforderlich machen:
Tiefgarage – Untergeschoss 2
Haus 2 (das nördliche Wohnhaus)
- Baukörperlänge 49,00m anstatt 25,00m
- Überschreitung des nördlichen Bauraumes unterirdisch um 4,79m (mit dem Hydr.-Aggregat Autoaufzug 31.00m²)
- Neu: Rettungsweg / Notausgang nach Westen / Höhe Obere Mauer
- Kellererweiterung nach Süden 19.92m x 8,085m = 161.05m²
Haus 1(das südliche Wohnhaus)
- Baukörperlänge 49,07m anstatt 34,55m
- Überschreitung des nördlichen Bauraumes unterirdisch um 4,64m
- Rettungsweg
- Kellererweiterung nach Süden (mit Haustechnik)
-
Untergeschoss 1
- Gleiche Baukörperlängen und Überschreitungen wie in UG 2
- Haus 1 und 2 sind baulich miteinander verbunden / aus statischen Gründen
- Sauna/Dusche neu ca. 23m² je Haus
- Technik/Gartengeräte/Lager neu40m² Haus 1/48m² Haus 2
- Hauswirtschaftsraum neu mit ca. 40m² je Haus
Erdgeschoss
- Verschiebung Haus 2 nach Norden um ca. 3,50m – damit wird festgesetzter Bauraum überschritten
- Entfall oberirdische Autoaufzug-Einhausung / neu: Bodenplatte Anmerkung: Wie soll ein offener Stellplatz mit Aufzugstechnik bei Schnee und Eis (Glätte, Schneelast usw.) funktionieren? Wird auch von der Bauaufsichtsbehörde kritisch gesehen.
- Haus 1 bleibt lagemäßig unverändert – allerdings auch hier Entfall der oberirdischen Autoaufzug-Einhausung
- Im EG-Grundrissplan sind überdies die Grundstückstauschflächen (Gelb = künftig Dres Wöhr II GbR / Blau = künftig Gemeinde) und die Lage der Bohrpfahlwand entlang der Zeillerstraße abgebildet.
Das Maß der baulichen Nutzung (sowohl max. zulässige Grund- und Geschossfläche) wird lt. vorliegender Berechnung des Architekturbüros eingehalten.
In den nachfolgenden Eingabeplänen (Grundrisse OG / DG, Querschnitt A-A, Ansichten Nord-Süd Häuser 1 u. 2) gibt es keine Änderungen gegenüber der bisherigen Vorhabenplanung.
In der Ost-West-Ansicht der Häuser 1 u. 2 ist jeweils der Autoaufzug weggefallen.
Die Lageverschiebung des Hauses 2 geht zwangsläufig zu Lasten der Freiflächenplanung, d.h., dass in diesem Bereich keine Pflanzung – wie ursprünglich vorgesehen – erfolgen wird.
Insgesamt ist festzustellen, dass die vorgenannten umfänglichen Änderungen den vorliegenden rechtsverbindlichen Vorhabenplänen (die lt. Satzung Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind) nicht entsprechen. Eine Befreiung ist nicht möglich, weil durch die geplanten Änderungen gegenüber der Vorhabenplanung die sog. Grundzüge der Planung (insbesondere Bauräume, Baugrenzen, Grünordnung) berührt werden.
Das geplante Vorhaben mit den vorliegenden Änderungen ist daher unzulässig und derzeit nicht genehmigungsfähig. Die geplanten Änderungen werden nur zulässig, wenn die planungsrechtliche Grundlage, = Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 47, verfahrensrechtlich geändert wird.
Es bleibt dem Bauausschuss unbenommen, dem zuständigen Ausschuss für Planung und Entwicklung einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu formulieren.