Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 19.03.2024;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö 12.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier hat in der GR-Sitzung vom 19.03.2024 angefragt, ob bei der Ausbringung der Gülle am Areal Laufzorner Feld Ost die einschlägige Gülleverordnung eingehalten wurde.

Herr Höning, Mitarbeiter des gemeindlichen Umweltamtes, teilt mit, dass die Ausbringung von Gülle auf Ackerland jeweils ab 1. Februar bzw. auf Grünland ab 1.März zulässig ist. Eine Unterscheidung zwischen innerorts und außerorts gibt es bei der Ausbringung der Gülle nicht. Vorausgesetzt wird aber, dass der Boden aufnahmefähig (d.h. nicht gefroren, nicht schneebedeckt oder nicht übermäßig wassergesättigt) ist. Auf bestelltem Land (d.h. angesät mit z.B. Weizen, Gerste, Grünland) muss die Ausbringung grundsätzlich bodennah erfolgen. 

Der zuständige Landwirt erklärte in einem persönlichen Gespräch, er führt die Gülleausbringung bodennah und bei möglichst günstigen Wetterbedingungen durch, so dass die Anwohner geringstmöglich beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 16.05.2024 09:19 Uhr