Bauantrag zum Neubau von drei Einfamilienhäusern (EFH 5) und zwei Doppelhäusern mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 599/3 am Waldweg 21;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 24.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 24.07.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauort: Waldweg, Grundstück Fl.Nr. 457/5 (Grundstücksgröße = 4.683 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
AZ LRA 4.1-0406/24/V


Das antragsgegenständliche Grundstück ist im Bestand mit zwei Einfamilienhäusern älteren Baujahres bebaut. Das zur Verfügung stehende Baurecht ist weit nicht ausgeschöpft. Mit vorliegender Planung soll unter Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Baurechts das Grundstück mit drei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhäusern mit jeweils einer Doppelgarage und Pool errichtet werden.  Vorliegend wird der Antrag für das Einfamilienhaus 5 behandelt. 

Das Gebäude wird in E+D Bebauung mit einem Walmdach DN 52°/12° geplant. Das Dachgeschoss ist nachgewiesen kein Vollgeschoss. 
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit den gesamten Haupt- und Nebenanlagen eingehalten. Die Zufahrt zu den Einheiten 3 bis 5 sind so geplant, dass mit Begegnungsverkehr zu rechnen ist. Auch die Zufahrt für Rettungs-/ und Entsorgungsfahrzeuge sollte gewährleistet sein.  Hierfür ist die Zufahrt mit 3 m knapp bemessen. Die Genehmigungsbehörde wird um Beachtung und Prüfung dieses Sachverhaltes gebeten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Eine Höhenstudie wurde dem Antrag beigelegt. 
 
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind weitestgehend eingehalten. 

Die Abgrabung im Osten wird befürwortet, da die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung gem. § 9 Abs .1 Ortsgestaltungssatzung eingehalten werden.

Der Abstand der Dachflächenfenster vom First von mindestens 1 m sind in der Planung anzugeben und darzustellen.  
Der geplante Giebel auf der West- und Ostseite des Gebäudes überschreitet die festgesetzte Wandhöhe um 1,09 m. Die Giebel auf der Nord- und Südseite um 1,80 m. Dieser übliche Überschreitungsrahmen wurde bei vergleichbaren Bauvorhaben regelmäßig bis 1,80 m befreit und sollte daher befürwortet werden. 

Die Abstandsflächen gem. Abstandsflächensatzung werden eingehalten und sind korrekt dargestellt. 

Der Stellplatznachweis wird ausreichend erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan wurde dem Umweltamt zur Beurteilung vorgelegt. Die Stellungnahme wird bis zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool -hier: Einfamilienhaus 5 - herzustellen. 

Der Abweichung für die im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung geplanten Abgrabung wird ausnahmsweise zugestimmt.

Die Abstände der Dachflächenfenster von der Firstlinie sind in der Planung zu vermaßen. 

Die Überschreitung der Wandhöhe mit dem Giebel auf der West- und Ostseite um 1,32 m wird befürwortet. 

Die Zufahrt zu den Einheiten 3 bis 5 sind so geplant, dass mit Begegnungsverkehr und erschwerter Zufahrt für Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge zu rechnen ist. Eine Zufahrtsbreite von 3 m erscheint hierfür sehr knapp bemessen. Die Genehmigungsbehörde wird um Beachtung und Prüfung dieses Sachverhaltes gebeten.


Der Fällung der Eiche Nr. 21 und der Rotbuche Nr. 20 wird zugestimmt.  Die Ersatzpflanzung mit einer Linde Stu 30 – 35 cm ist erfüllt. 
Eine baumschutzfachliche Baubegleitung soll beauflagt werden. Die Baumschutzzäune sollen baldmöglichst gestellt und abgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.09.2024 12:16 Uhr