Baumkontrollen und Kataster für kommunalen Baumbestand und Waldfriedhof; Vergabe für 2024-2027;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Verwaltungsausschusses, 02.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der gemeindliche Baumbestand auf öffentlichen Flächen, Liegenschaften und im Waldfriedhof muss aus Gründen der Verkehrssicherheit einer regelmäßigen Sichtkontrolle unterzogen werden. Grundlage für die Kontrollen ist die Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Im Schadensfall ist es wichtig, die vorschriftsgemäße Durchführung der Baumkontrollen nachweisen zu können.
In Abhängigkeit von Alter und Gesundheitszustand ist jeder Baum mindestens einmal, besser zweimal jährlich zu kontrollieren. Einmal im belaubten und ein weiteres Mal im unbelaubten Zustand.
In den vergangenen Jahren wurden die Baumkontrollen von einem ausgebildeten Baumkontrolleur einer beauftragten Firma (nach Ausschreibung) durchgeführt. Aufgrund der Vielzahl der Bäume (über 4.000 Bäume) ist die Kontrolle über eine Fremdfirma notwendig. Der Vertrag mit der beauftragten Firma läuft im Sommer 2024 aus.
Die bei der Kontrolle festgestellten Schäden und Maßnahmenvorschläge können durch den Kontrolleur digital per Baumkontroll-App erfasst und direkt in das Baumkataster übertragen werden. Die Ergebnisse werden anschließend durch das Umwelt- bzw. Standesamt (Waldfriedhof) ausgewertet und die erforderlichen Pflegemaßnahmen beauftragt und dokumentiert.
Es wird empfohlen, einen Mehrjahresvertrag für die Arbeiten abzuschließen, um eine geordnete und einheitliche Durchführung der Kontrollen zu gewährleisten und wirtschaftliche Angebotspreise zu erzielen. Bei einer Ausschreibung für einen Zeitraum von drei Jahren ist mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 97.000,00 € brutto zu rechnen.
Das Umweltamt hat bereits mehrere Firmen mit der Bitte zur Abgabe eines Angebots angeschrieben. Angebotsende ist der 08. Juli 2024. Firmen, die ein Angebot abgegeben haben, sind bis 01 Oktober 2024 an die Preise ihres Angebots gebunden. Damit eine Firma zeitnah beauftragt werden kann, soll der 1. Bürgermeister ermächtigt werden, nach Prüfung der Angebote dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss beschließt Herrn 1. Bürgermeister Neusiedl die Genehmigung zu erteilen, nach erfolgter Angebotsprüfung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Das Ergebnis der Ausschreibung wird in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2024 15:31 Uhr