Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Errichtung eines Poolhauses und Pool auf dem Grundstück Fl.Nr. 523/6 an der Reitzensteinstr. 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Reitzensteinstraße 4, Grundstück Fl.Nr. 523/6 (Grundstücksgröße = 1.153m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 32, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauausschuss hat sich in 2022 mit zwei Bauvoranfragen beraten und jeweils das Einvernehmen in Aussicht gestellt. 

Es ging bei den Anfragen in der Hauptsache darum, Haupt- und Nebenanlagen auch außerhalb des festgesetzten Bauraumes zuzulassen. 

Der überbaubare Bauraum wurde seinerzeit bei der Entwicklung des Bebauungsplanes B 32 auf die Bestandsbebauung mit der Hauptnutzung übertragen, also eng gefasst. Die Voranfragen setzten sich explizit mit dieser Thematik auseinander – letztlich hat der Bauausschuss einstimmig den Überschreitungen der festgesetzten Bauräume befürwortet und das Einvernehmen hierzu jeweils in Aussicht gestellt. 


Der Antragsteller plant nun den Neubau eines Einfamilienhauses in erdgeschossiger Bauweise mit Garage. Wand- u. Firsthöhen werden von allen Gebäuden eingehalten. 

Im Süden des Bungalows wird ein Pool (ca. 35m²) sowie ein Poolhaus (12,58m²) errichtet. 

Die notwendigen zwei Stellplätze werden durch den Bau einer Doppelgarage auf der Westseite des Grundstücks als zulässiger Grenzbau nachgewiesen. 

Auch das Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten. Abstandsflächen sind ebenfalls eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 


Formalrechtlich werden seitens der Bauherrn die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

1. Befreiung Bauraum Garage: 
Befreiung für die Überschreitung des mit 7m - Breite festgesetzten Bauraums der Garage um 1,5m auf eine Breite von 8m. 

2. Überschreitung des Bauraums Baugrenze Nord 
Mit dem vorliegenden Entwurf kommt es auf einer Länge von 13,26m und einer Breite von 8,0m zu einer Überschreitung der Baugrenze Nord

Begründung:
Aufgrund des speziellen Grundstückzuschnitts mit einem schmal zulaufenden, nördlichen Grundstückteils soll der Baukörper in Z-Form ausgebildet werden. Dadurch ergibt sich eine sinnvolle Ausrichtung und optimale Grundstücksnutzung des Baukörpers. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht beeinträchtigt.


3. Überschreitung des Bauraums Baugrenze Süd-Ost (Poolhaus): 
Durch die Anordnung des Baukörpers wird die süd-östliche Baugrenze auf einer Länge von 8m und einer Breite von 2,50m überschritten.


Oben genannte Befreiungen werden begründet und sind bereits – wie oben berichtet – durch den Bauausschuss (Juli und Oktober 2022) befürwortet worden.


Zur Begrünung des Grundstückes ist festzustellen, dass 17 Bäume (überwiegend Nadelbäume sowie vier untermaßige – und damit nicht nach der BaumschVO geschützte – Laubbäume) gefällt werden. Es bleiben 10 Bäume erhalten und es werden zusätzlich 3 Bäume (25/30cm StU) neu gepflanzt. Die Nachbarbäume sind dargestellt. Die Ersatzpflanzungen mit Mehlbeere und Fächerahorn sind ausreichend. 

Ansonsten ist das Bauvorhaben aufgrund der Vorbehandlung im Bauausschuss in 2022 mit den beantragten Befreiungen wegen Nichteinhaltung des überbaubaren Bauraumes zulässig und genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen herzustellen.

Die beantragten Befreiungen – wie folgt:

1. Befreiung Bauraum Garage: 
Befreiung für die Überschreitung des mit 7m - Breite fest gesetzten Bauraums der Garage um 1,5m auf eine Breite von 8m. 

2. Überschreitung des Bauraums Baugrenze Nord 
Mit dem vorliegenden Entwurf kommt es auf einer Länge von 13,26m und einer Breite von 8,0m zu einer Überschreitung der Baugrenze Nord. 

3. Überschreitung des Bauraums Baugrenze Süd-Ost (Poolhaus): 
Durch die Anordnung des Baukörpers wird die süd-östliche Baugrenze auf einer Länge von 8m und einer Breite von 2,50m überschritten.

werden befürwortet. 

Der Baumbestand- und Freiflächengestaltungsplan ist korrekt. Die Ersatzpflanzungen sind ausreichend. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.10.2024 13:05 Uhr