Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/3 an der Herrenwiesstr. 17;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Herrenwiesstraße 17, Grundstück Fl.Nr. 579/3 (Grundstücksgröße = 1.709 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 50 B 26 v. 27.09.1928, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.03.2024 mit dem o.g. Sachverhalt bereits befasst und das Einvernehmen nicht erteilt, da der Bebauungsplan Nr. B35 in Bezug auf die Grundfläche mit den Nebenanlagen geändert wurde. Diese wurde nun auf maximal 70% (mit den versickerbaren Flächen) festgesetzt. Der damalige Bauantrag wurde noch nach altem Recht beurteilt und hatte eine rechnerische Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von 215 qm.
Nach den mittlerweile geänderten / aktualisierten Plänen und Berechnungen (liegen an) ist nun festzustellen, dass oberirdische und unterirdische Flächen (betraf TG und Terrasse, Poolhaus) vom ursprünglichen Architekturbüro doppelt angesetzt wurden und es somit zu den Überschreitungen der Grundfläche kam.
Das mit der Überprüfung beauftragte neue Architekturbüro hat diesen fehlerhaften Rechenansatz korrigiert und in der Planung selbst noch geringfügige Änderungen (z.B. Verkürzung Schachtkopf vor Einfahrt TG) vorgenommen, so dass die Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung mit dem heute gültigen Recht auf Basis des Bebauungsplanes Nr. B 35 2.Änderung stimmt – und demzufolge keine Überschreitungen mehr existieren.
Der Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 15.01.2020 Az.: 4.1-0766/19/V kann somit zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung vom 15.01.2020 Az.: 4.1-0766/19/V herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.10.2024 13:05 Uhr