Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö 14

Sachverhalt

Erdwärme Grünwald GmbH; Sicherheitsleistungen;

Das Bergbauamt verlangt nach § 56 Abs. 2 BBrG eine Sicherheitsleistung in Form einer Pfandrechtserklärung oder eine Bankbürgschaft für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nach der Einstellung des Betriebs. Für die Einräumung dieser Sicherheitsleistung ist gem. Nr 2 Abs. 18 der Geschäftsordnung der Erdwärme Grünwald ein Gemeinderatsbeschluss einzuholen. 

Gemäß Hauptbetriebsplanzulassungsbescheid vom 23.09.2024 hat das Bergamt den Beginn aller Arbeiten am Bohrplatz an die Vorlage eines Nachweises der Sicherheitsleistung geknüpft. Um den avisierten Baubeginn des Bohrplatzes in der 46. KW sicherzustellen, ist die Vorlage der Sicherheitsleistung bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Eine spätere Vorlage führt voraussichtlich zu einer Verzögerung des Projektes.

Da die nächste reguläre Sitzung des Gemeinderates erst am 19.11.2024 stattfindet und ein Abwarten bis zu dieser Sitzung zu einer Verzögerung des Projekts und damit auch verbunden zu Mehrkosten führen würde, war nach Art. 37 Abs. 3 GO eine dringliche Anordnung des 1. Bürgermeisters geboten.

Der 1. Bürgermeister traf daher am 30.10.2024 an Stelle des Gemeinderates folgende dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO: 

Die Gemeinde Grünwald stimmt als Gesellschafterin der Erdwärme Grünwald GmbH der Einräumung o.g. Sicherheitsleistung in Höhe von 350.000 € in Form einer Pfandrechtserklärung zu. 

Datenstand vom 11.12.2024 11:57 Uhr