Bauort: Herzog-Christoph-Straße 6, Grundstück Fl.Nr. 609/35 (Grundstücksgröße = 2.950 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauwerber plant nach Abriss der Bestandsbebauung die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Pool und Garagen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung.
Das antragsgegenständliche Haus 2 wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoss.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche eingehalten.
Die Festsetzungen des Baulinienplanes 25 B 31 sind eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt.
Die geplante Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.
Die Abstandsflächen sind entsprechend der Festsetzung der Abstandsflächensatzung dargestellt.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Der Freiflächen- und Baumbestandsplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt überprüft. Es sind 8 Bäume zur Fällung beantragt, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Die meisten sind nicht erhaltenswert, einer Fällung wird zugestimmt. Zwei Bäume sind aufgrund der geplanten Baukörper nicht zu erhalten. Den geplanten Neupflanzungen wird zugestimmt.
Es ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu fordern.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das geplante Vorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.