Bauantrag zum Umbau einer Doppelhaushälfte Loggia und Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 248 an der Wendelsteinstraße 32;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort:Wendelsteinstraße 32, Grundstück Fl.Nr. 248
(Grundstücksgröße = 1.103 m²; 551,50 m² ½ Anteil)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


Der vorliegende Antrag ist aufgrund eines bauordnungsrechtlichen Vollzugsverfahrens durch das Landratsamt München für die Errichtung verfahrenspflichtiger Baumaßnahmen an der Doppelhaushälfte erforderlich. 
Die Bauherrschaft hat im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen an der Doppelhaushälfte genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen umgesetzt, die bauaufsichtlich überprüft und aufgrund der Genehmigungspflicht mit einer Baueinstellung, einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Erfordernis eines Bauantragsverfahrens geahndet wurde. 

An der Doppelhaushälfte wurde im Erdgeschoss die vorhandene Terrasse zu einem Wintergarten ausgebaut. Diese Maßnahme hat Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grund- und Geschoßflächenzahl mit er Hauptnutzung und ist damit nicht mehr verfahrensfrei. 
Bereits mit der Bestandsbebauung aus dem Jahr 1980 ist die festgesetzte GFZ von 0,26 ausgeschöpft worden. Durch die Errichtung des Wintergartens wird die GFZ weiter belastet, was schlussendlich zu einer Überschreitung der GFZ im Bestand führt. Die Grundflächenzahl wird jedoch weiterhin eingehalten. Eine Befreiung von der der festgesetzten GFZ wurde nicht in Aussicht gestellt, daher wird die Einhaltung mir vorliegendem Antrag erwirkt. 
Die Planung sieht eine Öffnung eines Raumes im 1. OG zu einer Loggia/Balkon vor, der in der geplanten Form nicht mehr GFZ-relevant ist. Die Flächen sind annähernd identisch, das Maß der baulichen Nutzung mit der Geschoßflächenzahl wird eingehalten, auch auf den hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück gerechnet.  
Die Maßnahme ist daher genehmigungsfähig und kann befürwortet werden. 

Die Abstandsflächensatzung wird mit der Maßnahme lt. Planung eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird durch die flächenneutrale Maßnahme nicht belastet. 

Dem Freiflächengestaltungs- und Baumbestandsplan wird grundsätzlich zugestimmt. Die Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle herzustellen.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Es obliegt der Aufsichtsbehörde die ordnungsgemäße und plankonforme Umsetzung der geplanten Maßnahme zu überwachen und zu kontrollieren. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Umbau einer Doppelhaushälfte in Loggia und Wintergarten herzustellen. 

Es obliegt der Aufsichtsbehörde die ordnungsgemäße und plankonforme Umsetzung der geplanten Maßnahme zu überwachen und zu kontrollieren.

Die Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Datenstand vom 22.04.2025 07:58 Uhr