Bauvoranfrage Wertbau-Finanz Holding AG zum Neubau von sechs Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 293/22 u. 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 17.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.10.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu den vorliegenden beiden Grundstücken an der Sudelfeldstr. 3 u. 5 hat die Gemeinde Grünwald den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Der erste Verfahrensschritt wurde kürzlich durchgeführt – der zuständige Ausschuss für Planung und Entwicklung wird sich demnächst mit der sog. Abwägung zu den eingegangenen Anregungen befassen.
Unabhängig davon sind offenkundig die beiden Grundstücke in der Vermarktung durch diverse Makler. Es werden vielfach Fragen zur Bebauung und Verwertbarkeit an uns herangetragen – mit Blick auf das noch laufende Bebauungsplanverfahren gibt es jedoch keine konkreten Aussagen, insbesondere zu evtl. Abweichungen etc.
In diesem Zusammenhang hat nun die Wertbau-Finanz Holding AG mit ihrem Architekten kürzlich bei der Gemeinde vorgesprochen und eine fast bebauungsplankonforme Planung vorgestellt.
Es sollen demnach drei Doppelhäuser (also insgesamt sechs Doppelhaushälften) in E + 1 + D – Bebauung / Firstrichtung Nord – Süd zur Ausführung kommen. Es ist ein zulässiges Satteldach mit Gauben geplant. Ansonsten sind die Häuser entsprechend der Ortsgestaltungssatzung ausgeführt.
Die Stellplätze erfolgen gemäß Bebauungsplan im Vorgartenbereich durch Einzelgaragen und oberirdische Stellplätze.
Die Vorgaben der Grünordnung werden 1:1 übernommen.
Abweichungen in der Planung bestehen bezüglich der geplanten Bauräume der Wohnhäuser – derzeit sind im Bebauungsplan Bauräume mit 16m x 8,70m enthalten – dieser wäre in der vorliegenden Planung etwas zu korrigieren (also weniger lang – dafür etwas breiter).
Städtebaulich ist das kein Problem und könnte im laufenden B-Planverfahren angepasst werden.
Generell ist zum Bebauungsplan festzustellen, dass dieser jedenfalls fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden soll. Der nächste Verfahrensschritt wäre dann die sog. Öffentliche Auslegung – hieran schließt sich dann die Behandlung der eingegangenen Anregungen mit dem finalen Satzungsbeschluss. Dieser Satzungsbeschluss wird aller Voraussicht nach im 1. Halbjahr 2017 gefasst werden.
Bis dahin besteht seitens der Bauwerber die Möglichkeit Baueingaben zu machen in Form von Bauvoranfragen (wie hier gegeben), oder im nächsten Schritt die formale Planreife abzuwarten und dann ein plankonformes Baugesuch einzureichen, bzw. bei vorliegenden Satzungsbeschluss auch eine Eingabe im Freistellungsverfahren einzureichen – die Verfahrensdauer wäre in allen Fälle etwa gleich lang.

Die Bauwerber haben zur Sicherung der Planung und der Einhaltung der gemeindlichen Zielplanungsvorstellungen angekündigt, einen sogenannten Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB im Sinne der Gemeinde Grünwald abzuschließen. Damit wäre dokumentiert die Bauleit- planung der Gemeinde einerseits zu akzeptieren, andererseits – wichtig! – nicht davon abzuweichen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt zur vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung von sechs Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen entsprechend dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. B 52 für die Grundstücke an der Sudelfeldstr. 3 und 5 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Unter Bezugnahme des in Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 52 wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2016 13:52 Uhr