Die Erdwärme Grünwald GmbH wurde durch den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zum Jahresabschluss 2015 örtlich geprüft.
In den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 8.8.2016, 18.8.2016, 14.9.2016 und 27.9.2016 wurde den Ausschuss-Mitgliedern der Jahresabschluss der Erdwärme Grünwald GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und der Lagebericht für das Jahr 2015 vorgestellt. WP/StB Loibl (KPWT) sowie WP/StB Götz (Remde & Partner) präsentieren ausführlich den Jahresabschluss 2015 und den dazugehörigen Vorjahresvergleich.
Der Jahresabschluss der Erdwärme Grünwald GmbH wird nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (i. S. Art. 94 GO) aufgestellt und ist von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte von der Kanzlei Remde & Partner. Der Jahresabschluss und Lagebericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPWT AG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Geothermieausschuss einstimmig und laut Protokoll, den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden endgültigen Fassung festzustellen, anzunehmen, die Geschäftsführung jedoch aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 19.04.2016 noch nicht zu entlasten.
In der anschließenden Beratung mit vielen Wortmeldungen aus der Mitte des Geothermieausschusses wird in der Zeit von 19.45 Uhr bis 20.36 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
GR-Mitglied Reinhart-Maier stellt fest: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 27.09.2016 einstimmig beschlossen, dem Geothermieausschuss zu empfehlen den Jahresabschluss 2015 festzustellen und anzunehmen. Meine Zustimmung zu diesem Beschluss möchte ich als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses wieder zurücknehmen.
In der von GR-Mitglied Schmidt und mir abgegebenen Protokollerklärung vom 15.09.16 stellen wir fest, dass es zu den Abrechnungen von Rechtsanwaltskanzleien für eine in Auftrag gegebene Untersuchung über einen weiteren Erwerb eines Geothermieprojektes, keinen entsprechenden Beschluss eines Gremiums gibt. Auf unsere Bitte wurde uns ein Beschlussauszug vom Oktober 2010 vorgelegt, indem es heißt "Die Verwaltung wird weiter einstimmig beauftragt kommunalrechtlich zulässige Anlageformen im Bereich regenerativer Energien darzustellen". Inzwischen liegt mir auch das Protokoll der n.ö. Sitzung vom 26.10.2010 vor. Meine Annahme, dass oben genannter Auftrag in diesem Umfang durch keinen Beschuss eines Gremiums gedeckt, wird durch die mehrheitliche Ablehnung (7:16) des Antrages von GR-Mitglied Brauner in der gleichen Sitzung vom 26.10.2010 "weiter zulässige Anlagemöglichkeiten im Bereich regenerativer Energien unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der Ertragserwartungen zu untersuchen und dem Gemeinderat vorzustellen" bestätigt.
1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass der damalige Beschluss des Gemeinderates die Verwaltung eindeutig zu dem Handeln in Bezug auf kommunalrechtlich zulässige Anlageformen im Bereich regenerativer Energien beauftragt hat.
2. Bürgermeister Weidenbach stellt den Antrag, festzustellen, dass die Handlungen zur Untersuchung durch die beauftragte Verwaltung bzw. durch die Erdwärme Grünwald, eine100%ige Tochter der Gemeinde Grünwald, der Richtigkeit entsprechen und der Geothermieausschuss dieses Vorgehen ausdrücklich billigt.
Abstimmungsergebnis: 7 : 4
GR-Mitglied Schmidt gibt hierauf folgende Protokollerklärung ab:
An den im Schreiben der Gemeinderäte Reinhart und Schmidt vom 10. Oktober 2016 dargelegten Feststellungen halte ich weiterhin fest. Ich gehe somit davon aus, dass die betreffenden Beauftragungen nicht mit entsprechenden Gremien-Beschlüssen, insbesondere nicht vom GR-Beschluss vom 26.10.2010/ nicht öffentlich/Nr. 197 gedeckt sind.
Vor dem Hintergrund kann ich die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsprüfung betreffend der Erdwärme Grünwald GmbH nach Abschluss der Rechnungsprüfung für das Jahr 2015 nicht bestätigen und widerrufe meine Billigung der vorausgegangenen RPA-Sitzungen hiermit. Eine überörtliche und rechtsaufsichtliche Überprüfung behalte ich mir vor.
GR-Mitglied Reinhart-Maier gibt folgende Protokollerklärung ab:
Ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen Oliver Schmidt an.
GR-Mitglied Ritz schließt sich den Protokollerklärungen von den GR-Mitgliedern Schmidt und Reinhart-Maier an.
2. Bürgermeister Weidenbach gibt zu Protokoll, dass er zu den vorgenannten Protokollerklärungen auf die vorliegenden gültigen Protokolle des Rechnungsprüfungsausschusses für das Prüfungsjahr 2015 verweist.
GR-Mitglied Schmidt gibt hierauf folgende Protokollerklärung ab:
Der Geothermie-Ausschuss hat erst jetzt, mehr als ein Jahr später, am 09. Nov. 2016 (nö) von den Beauftragungen über die Prüfung eines weiteren Erwerbs an den Geothermie-Unternehmen erfahren, der Gemeinderat bislang nicht. Ich moniere die lange zeitliche Verzögerung und fühle mich in meinem Informationsrecht als Ausschussmitglied und Gemeinderat verletzt. Desweiteren sehe ich in Anbetracht der entstandenen Kosten der festgestellten Beauftragungen das Gebot des sparsamen Wirtschaftens verletzt.