Erweiterung Gymnasium Grünwald Bauteil 4; Vorstellung Entwurf;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2016 wurde der Vorentwurf zur Erweiterung 4. Bauteil am Gymnasium Grünwald sowie die Kostenschätzung einstimmig beschlossen. Daraufhin haben das Architekturbüro BKS und die Fachplaner den Vorentwurf zum jetzt vorliegenden Entwurf weiterentwickelt.

Des Weiteren wurde auch die genehmigte Kostenschätzung in Höhe von 20,215 Mio € auf Grundlage des Entwurfs zur Kostenberechnung weitergeführt und vertieft.

Die Vorstellung der Planung erfolgt durch die Architekten im Rahmen der Sitzung. Im Nachgang zur Sitzung wird nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Gemeinderat die Genehmigungsplanung erstellt um einen entsprechenden Bauantrag einzureichen.

Die Kostenberechnung wird durch das Projektsteuerungsbüro Drees & Sommer vorgestellt.

Um den straffen Rahmenterminplan  einzuhalten, sollte zum einen das Einvernehmen zum  Bauantrag gleichwohl mit der Freigabe der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung erteilt werden. Die Planung wurde im Landratsamt München bereits vorgestellt. Mit dem Einvernehmen sind außerdem Befreiungen erforderlich, die durch die Überschreitung der durch den Bebauungsplan Nr. B49 festgesetzten Baugrenzen ausgelöst werden. Die Überschreitungen ergeben sich aus den Fluchttreppen auf der Gebäudeostseite.

Außerdem empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, den Bauausschuss mit der Vergabe der einzelnen Bauleistungen zu bevollmächtigen, um hier eine bessere und zeitnahe Abwicklung der Vergaben gewährleisten zu können. Diese Handhabe hat sich bereits bei früheren Baumaßnahmen als sinnvoll erwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und der Präsentation durch das Architekturbüro BKS, München und genehmigt die vorgestellte Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung mit Kosten in Höhe von rund 21,8 Mio €.

Weiterhin erteilt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen i.S. § 36 BauGB unter der Maßgabe einer Befreiung wegen Nichteinhaltung der östlichen Baugrenze – betreffend Erweiterungsbau mit den dort geplanten Fluchttreppen.

Der Bauausschuss wird ermächtigt zu den anstehenden Vergaben die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2016 12:15 Uhr