Wie dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2016 mit der Nachkalkulation 2013 bis 2016, und der neuen Vorauskalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2017 bis 2020 dargestellt, hält die positive Entwicklung der Verwertungserlöse für Altpapier und Metalle auch weiterhin an, so dass in der abgelaufenen Kalkulationsperiode erneut ein Überschuss im Bereich der Abfallentsorgung erzielt wurde.
Nachdem derzeit keine Anzeichen für eine Verschlechterung dieser Situation vorliegen, und darüber hinaus auch die Gebühren für die Verbrennung von Restmüll innerhalb des letzten Kalkulationszeitraumes deutlich gesunken sind, kann die Gemeinde Grünwald ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllen, und die erzielten Überschüsse im nächsten Kalkulationszeitraum direkt an ihre Bürger zurückgeben.
Es kann daher nochmal eine ganz erhebliche, wenn auch sehr wahrscheinlich nur zeitlich begrenzte Senkung der Abfallentsorgungsgebühren um 19% erfolgen.
Behälter
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Alte Gebühr
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Neue Gebühr
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1,1 m³ GB wöchentliche Leerung
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200,00
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162,00
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240 l Tonne wöchentliche Leerung
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44,00
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35,00
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120 l Tonne wöchentliche Leerung
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22,00
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18,00
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60 l Tonne wöchentliche Leerung
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12,00
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10,00
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1,1 m³ GB 14-tägige Leerung
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100,00
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81,00
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120 l Tonne 14-tägige Leerung
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10,00
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8,00
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60 l Tonne 14-tägige Leerung
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5,00
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4,00
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Auch wenn die Senkung der Abfallentsorgungsgebühren voraussichtlich nur für diesen Kalkulationszeitraum möglich ist, so kann man es aber trotzdem als Erfolg bezeichnen, dass auch ohne die Entnahme aus der Sonderrücklage zumindest keine Erhöhung der Abfuhrkosten notwendig wäre. Die Gebühren würden also stabil bleiben, und das trotz des umfangreichen Angebotes, das die Gemeinde Grünwald anbietet.
Gebührenentwicklung seit 1995 am Beispiel einer 120 l Tonne mit wöchentlicher Leerung:
Die Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Grünwald (GSAbfb) wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 10.11.2016 behandelt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Grünwald (GSAbfb) gemäß Anlage 1 zu beschließen.
Zusätzlich zu der Änderung der Gebühren, möchte Ihnen die Verwaltung noch eine zusätzliche Änderung aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Landratsamtes München und eine rein redaktionelle Änderung vorschlagen.
Dabei handelt es sich zum einen um eine Klarstellung der bereits bisher in § 2 Abs. 2 unserer Satzung geregelten Tatsache, dass die Abfallgebühren der Gemeinde Grünwald eine grundstücksbezogene, und keine personenbezogene Benutzungsgebühr sind. Es sollte aber zur Klarstellung trotzdem noch ein § 2 Abs. 5 mit folgendem Wortlaut neu eingefügt werden:
Die Gebührenschuld ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht (Art. 8 Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG), bei Wohnungs- und Teileigentum entsprechend dem Miteigentumsanteil auf dem Wohnungs- und Teileigentum.
Außerdem sollte in § 2 Abs. 4 Satz 1 noch das Wort „zu“ eingefügt werden, so dass der Text zukünftig lautet: Tritt ein Wechsel in der Person des Gebührenschuldners ein, so hat der bisherige Gebührenschuldner die Gebühr entsprechend § 8 zu entrichten.