Grundstücksangelegenheiten;
Entwicklung des gemeindlichen Grundstückes an der Südlichen Münchner Straße 18, Fl.Nr. 486/4;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald hat das Grundstück käuflich erworben, die Beurkundung wurde in der nichtöffentlichen Sitzung am 28.04.2015 genehmigt. Der Beschluss zur Genehmigung wurde in der GR-Sitzung am 30.06.2015 öffentlich bekanntgegeben.
Wie bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2015 durch die Verwaltung vorgetragen und in der Niederschrift entsprechend protokolliert, befinden sich auf dem 1.116m² großen Grundstück zwei Wohnhäuser in erdgeschossiger Bauweise (Baujahr 1930 bzw. 1972). Begehungen durch die Verwaltung haben aufgezeigt, dass beide Gebäude hinsichtlich Brandschutz und Wärmeschutz, aber auch in Bezug auf die Elektrik und Heizungsanlage altersbedingte Defizite aufzeigen. Auch eine nachträgliche Aufstockung des Bestandes scheidet aus statischen Gründen schlichtweg aus.
Hinzu kommt, dass das Baurecht heute nicht gänzlich ausgeschöpft ist – sowohl hinsichtlich der Grundflächenzahl als auch bei der Geschossflächenzahl. Bei einem Neubau könnten insbesondere zusätzliche Wohnflächen durch den Aufbau eines Dachgeschosses (als Nichtvollgeschoss) generiert werden – desgleichen einzelne Aufenthaltsräume im Kellergeschoss durch entsprechende Belichtung mit ausnahmsweise zulässigen Abgrabungen.
Nachdem die vorhandenen Gebäude altersbedingte Mängel aufzeigen und das Baurecht nicht ausgeschöpft ist – wäre ein Abbruch und der Neubau z.B. eines Wohnhauses in E + 1 + D-Bebauung mit optimierten Grundrissen im Rahmen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts mittel- und langfristig sicherlich zweckmäßiger, als der Erhalt der heutigen Bestandsbebauung. Es könnten somit künftig z.B. fünf bis sechs Wohneinheiten realisiert werden.
Die notwendigen Stellplätze (heute existiert eine Doppelgarage) könnten künftig in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Aufgrund der Angaben zum Maß der baulichen Nutzung und der hieraus möglichen Kubatur ermittelte die Bauverwaltung nach den aktuellen Werten entsprechend dem Baukostenindex nach erster grober Schätzung für einen Neubau eines Wohnhauses zzgl. einer Tiefgarage, dass die Planung für diese Maßnahmen nach HOAI unterhalb der eu-weiten ausschreibungspflichtigen Werte vergeben werden könnte.
Hierzu würde die Verwaltung mindestens drei Angebote von geeigneten Architekturbüros einholen.
Entsprechende Haushaltsmittel für den geplanten Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage müssten spätestens nach Vorstellung der Kostenberechnung im Gemeinderat eingestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt in der vorliegenden Grundstücksangelegenheit den Abbruch der Bestandsimmobilie und den Neubau eines Wohnhauses zur Vermietung mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage.
Die Verwaltung wird bezüglich der Planungsleistungen mit der Angebotseinholung an folgende Architekturbüros, die aus der Mitte des Gemeinderates benannt werden, beauftragt:
Architekturbüro Stroh & Oldenbourg
Architekturbüro Schwesinger & Frach
Architekturbüro Stephanie Seidl
Architekturbüro Christoph Brandt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2017 10:32 Uhr