Bebauungsplan Nr. B 52 - Sudelfeldstraße 3 u. 5, 82031 Grünwald - beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit zum Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Ausschuss für Planung und Entwicklung befasste sich vorberatend in seiner nicht- öffentlichen Sitzung am 12.06.2017 mit der nachfolgenden Angelegenheit.

Im vorliegenden Bauleitverfahren führte die Verwaltung den Verfahrensschritt der sogenannten Öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 23.02.2017 bis einschließlich 24.03.2017 durch. Während dieser Auslegungsfrist sind nachfolgende Anregungen bei der Gemeinde eingegangen:


A) Schreiben der Träger öffentlicher Belange                (mit / ohne Anregungen):

Landratsamt München                                                ohne Anregungen
Bauen
München, Schreiben vom 20.03.2017

Landeshauptstadt München                                                ohne Anregungen
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
München, Schreiben vom 20.02.2017

Staatliches Bauamt Freising                                                ohne Anregungen
München, Schreiben vom 23.02.2017

Gemeinde Straßlach-Dingharting                                        ohne Anregungen
Straßlach, Schreiben vom 20.02.2017

Industrie- und Handelskammer für
München und Oberbayern                                                ohne Anregungen
E-Mail, Schreiben vom 14.03.2017

Stadtwerke München (SWM)                                        ohne Anregungen
E-Mail, Schreiben vom 08.03.2017

Deutsche Telekom Technik GmbH                                        ohne Anregungen
München, Schreiben vom 14.03.2017

Bayernwerk AG                                                                ohne Anregungen
Taufkirchen, Schreiben vom 21.02.2017



Schreiben von Privatpersonen                                         (mit / ohne Anregungen):

Von Privatpersonen sind keine Schreiben mit Anregungen eingegangen.



B) Gesamtbeschluss


A) Schreiben der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt München
Bauen
München, Schreiben vom 20.03.2017

Keine Anregungen.



Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
München, Schreiben vom 20.02.2017

Ohne Einwand.



Staatliches Bauamt Freising
München, Schreiben vom 23.02.2017

Mit oben genanntem Schreiben haben wir den Bebauungsplan Nr. B 52 zum Neubau von Wohnhäusern und Garagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 293/22 und 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5 erneut mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Gegen den Bebauungsplan in der Fassung vom 22.11.2016 bestehen von Seiten des Staatlichen Bauamtes Freising keine Einwände.

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.



Gemeinde Straßlach-Dingharting
Straßlach, Schreiben vom 20.02.2017

Mit Schreiben vom 15.02.2017 haben Sie uns den o.g. Bebauungsplan zur Stellungnahme vorgelegt. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting bringt im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen vor.

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
E-Mail, Schreiben vom 14.03.2017

Mit dem hier dargelegten Planvorhaben, das im Sinne der Innenentwicklung und städtebaulichen Nachverdichtung Wohnbauflächen ausweisen soll, besteht Einverständnis.

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.



Stadtwerke München (SWM)
E-Mail, Schreiben vom 08.03.2017

Gegen den Bebauungsplan B 52 bestehen keine Einwände. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Stellungnahme Nr. 101944 vom 05.08.2016, die nach wie vor Gültigkeit hat.

Die Stellungnahme der SWM vom 05.08.2016 hat folgenden Inhalt:
„Mit diesem Schreiben erhalten Sie unsere Stellungnahme mit dem Bestandsplanauszug Erdgas, in dem unsere Versorgungsanlagen grün eingezeichnet sind.

Sie verlaufen außerhalb des Planungsumgriffes in der Sudelfeldstaße.

Geplante Baumaßnahmen dürfen nur nach vorheriger örtlicher Einweisung in den Leitungsbestand durch die Aufgrabungskontrolle der Stadtwerke München (Tel.-Nr. 089/2361-2139 begonnen werden.“


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.



Bayernwerk AG
Taufkirchen, Schreiben vom 21.02.2017

Die Stromversorgung ist durch den Anschluss an das Versorgungsnetz der Bayernwerk AG gewährleistet und erfolgt aus der bestehenden Trafostation 7456 Leerbichlallee 18.

Die bestehenden Anlagen im Bereich des Bebauungsplanes können dem beiliegenden Bestandsplan entnommen werden.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


Deutsche Telekom Technik GmbH
München, Schreiben vom 14.03.2017

Inhaltlich hat sich an der Stellungnahme der Telekom Deutschland GmbH – Schreiben vom 09.08.2016 – nichts geändert.

Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.


Sachvortrag
Es wird auf das Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 09.08.2017 hingewiesen, dass nachfolgend mitsamt dem Beschluss dargelegt ist:
„Deutsche Telekom Technik GmbH
München, Schreiben vom 09.08.2016

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zum Bebauungsplan Nr. B 52 nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Plangebiet ist bereits eine Telekommunikationsinfrastruktur vorhanden.
In oben genannten Flurstücken befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH. Es handelt sich dabei um die Hauszuführungen für die Sudelfeldstraße 3 u. 5.

Nach Kündigung aller Anschlüsse durch die Kunden, können diese Telekommunikationsanlagen problemlos entfernt werden.

Einen Lageplan mit unseren eingezeichneten Telekommunikationsanlagen haben wir beigefügt.

Zeichen und Abkürzungen im Lageplan sind in der darin eingefügten Legende zu entnehmen.
Bitte beachten sie: Der übersandte Lageplan ist nur für Planungszwecke geeignet,
ansonsten ist er unverbindlich.

Bei allen Grabungen am oder im Erdreich bitten wir beiliegende Kabelschutzanweisung unbedingt zu beachten.

Vorbehaltlich einer positiven Ausbauentscheidung machen wir darauf aufmerksam, dass die vorhandene Telekommunikationsinfrastruktur nicht ausreicht um das Plangebiet zu versorgen.

Es sind zusätzliche Planungen und Baumaßnahmen erforderlich. Die Telekom Deutschland GmbH behält sich vor, die notwendige Erweiterung der Telekommunikationsinfrastruktur in mehreren unabhängigen Bauabschnitten durchzuführen und ihre Versorgungsleitungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verlegen.

Für die Anbindung neuer Bauten an das Telekommunikationsnetz der Telekom sowie der Koordinierung mit den Baumaßnahmen anderen Leitungsträger ist es unbedingt erforderlich, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der


Deutsche Telekom Technik GmbH
PTI 25 Bauherrenberatungsbüro
Blutenburgstr.1
80636 München

so früh wie möglich mindestens 6 Monate vorher schriftlich angezeigt werden.

Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe hier u. a. Abschnitt 3 zu beachten.


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Bauvollzugs berücksichtigt.“



Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschuss für Planung und Entwicklung beschließt der Gemeinderat:

Die Anregung im letzten Absatz der Stellungnahme vom 09.08.2017 sowie die weiteren Hinweise dieses Schreibens werden zur Kenntnis genommen. Der Planverfasser wird beauftragt, folgenden Absatz unter die Hinweise der Satzung aufzunehmen: „Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe hier u. a. Abschnitt 3 zu beachten.“

Abstimmung : 20 : 0


Sonstige Belange:

Die Gemeinde hat geprüft, ob über die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen hinaus noch weitere Belange zu berücksichtigen sind, etwa solche, die sich nach Lage der Dinge aufdrängen. Das ist nicht der Fall.

Beschluss

B)        Aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschuss für Planung und Entwicklung beschließt der Gemeinderat:

  • Den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und den Anregungen, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgetragen wurden, kann nur nach Maßgabe des vorstehenden Vortrages gefolgt werden. Im Übrigen werden sie zurückgewiesen.
Nach gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ist eine, über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. B 52 in der Fassung vom 11.12.2016 nicht veranlasst.

  • Der Bebauungsplans Nr. B 52 in der Fassung vom 11.12.2016 wird als Satzung beschlossen. Ihm wird die Begründung in der Fassung vom selben Tag beigegeben.

Die Verwaltung wird gebeten, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2017 10:39 Uhr