Bauantrag Dr.-Max-Str. GbR vertr. durch Dr. Franziska Möllmann zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580/35 an der Dr.-Max-Str. 49;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherr: Dr.-Max-Straße GbR vertr. d. Dr. Franziska Möllmann, Eurasburg
Bauort: Dr.-Max-Str. 49, Grundstück Fl.Nr. 580/35 (Grundstücksgröße = 2.555 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Baulinienplan 51 BI 37 v. 27.12.1937, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in E+1+D-Bebauung (Satteldach mit 35° Neigung, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) mit Tiefgarage. Im Vorfeld zur Bauausschusssitzung haben mit dem Architekten Gespräche stattgefunden, da die Planung in einigen Teilbereichen nicht den gesetzlichen Vorgaben der Gemeinde entsprach. Der Architekt wird die Planung aufgrund der Forderung der Verwaltung bis zum Sitzungstag noch entsprechend ändern. Die Sitzungsvorlage besteht derzeit aber noch auf Grundlage der bisherigen Planung bzw. der erfolgten Absprachen. Am Sitzungstag wird dem Bauausschuss die korrigierte Planung vorgelegt.

Das Maß der baulichen Nutzung  wird  eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird durch die  großräumige Tiefgarage um ca. 293 m² überschritten.  Die Erdüberdeckung wird hier aber mit 1 m geplant, insoweit sollte einer Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Auf der Gebäudesüdseite  sind zwei Giebel bzw. Gauben geplant, die nicht der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Der Architekt wird dies bis zur Sitzung satzungsgemäß ändern.


Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.


Der Stellplatznachweis wird erbracht.


Schützenswerter Baumbestand wird auf dem stark durchgrünten Grundstück berührt. Im eingereichten Baumbestandsplan war die Fällung sämtlicher auf dem Baugrundstück vorhandenen Grundstücke vorgesehen. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes liegt vor. Im Bereich der südlich gelegenen Tiefgaragenzufahrt befindet sich eine Linde auf dem Nachbargrundstück die ggf. durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, jedoch bisher noch nicht im Baumbestandsplan aufgeführt wurde. Auch dies wird aktuell korrigiert.

Zur Fällung freigegeben wurden von Seiten des Umweltamtes folgende Bäume: Nr. 23, 40, 47 und 48  - jeweils aufgrund der vorgelegten Planung. Die Bäume sind eigentlich erhaltenswert.

Der Fällung der Bäume Nr. 2, 41, 42 und 46 wird  zugestimmt, da diese aufgrund ihres Zustandes nicht mehr erhaltenswert sind.

Die restlichen Bäume sind als vital, wüchsig und erhaltenswert  eingestuft worden. Insbesondere die Buche Nr. 66 wird als sehr erhaltenswert gesehen.


Die Nachbarbeteiligung wurde nachweislich durchgeführt, Unterschriften liegen bis dato nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt nach Diskussion, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Der Bauantrag soll nach Vorlage der geänderten Unterlagen erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.  

Die Bauwerberin hat den eingereichten Baumbestands- und Freiflächenplan hinsichtlich der zu erhaltenden Bäume zu korrigieren. Hierunter fallen alle gemäß gemeindlicher Baumschutzverordnung schützenswerte Bäume, die vom gemeindlichen Umweltamt als zu erhalten eingestuft wurden. Als nicht zu erhalten wurden die Bäume Nr. 2, 23, 40, 41, 42, 46, 47, 48 eingestuft. Alle anderen Bäume sind zwingend zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2017 11:01 Uhr