S.A.M Projects GmbH, Dr. Stefan Maier zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/26 an der Ludwig-Thoma-Straße 13;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.03.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Nachgang zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens in der Februar-Sitzung des Bauausschusses hat der Bauherr sich in Gesprächen mit der Bauverwaltung bereit erklärt, Änderungen am Bauvorhaben vorzunehmen, um die Erteilung des Einvernehmens zu erlangen.
Alternativ hätte der Bauantrag ohne Änderung an das Landratsamt München  weitergeleitet werden können, mit der Möglichkeit zur Ersetzung des Einvernehmens, da das Bauvorhaben rein baurechtlich nicht zu beanstanden war.

Geändert wurde dabei das in der Sitzung beanstandete Lichtband auf der Gebäudeost- und westseite. Nach Aussage des Bauherrn handelt es sich nach wie vor um lediglich ein Dachflächenfenster mit Sparren unterteilt und nicht um drei zusammengebaute Dachflächenfenster.

Desweiteren wurde der Vorgabe der Ortsgestaltungssatzung und des Bauausschusses entsprochen, die maximale Baukörperlänge von 30 m einzuhalten. Der Bauwerber gewährleistet dies nun durch die Errichtung einer Tiefgarage für Haus 2. Hierdurch entfällt auch die ursprünglich beantragte Geländeveränderung zur Garagenzufahrt.

Die weitere baurechtliche Beurteilung bleibt ansonsten bestehen und wird nachfolgend nochmals aufgeführt.

Der Antragsteller plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück mit 3.703 m².

Der vorliegende Antrag betrifft Haus 2, das mit E+1+D (DG kein Vollgeschoss, Mansard-Walmdach 15 bzw. 52°) errichtet werden soll. 
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung hinsichtlich der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 130 m² - bezogen auf das Gesamtgrundstück (dies beinhaltet zudem noch die Bestandsbebauung mit Doppelhaus im Südwesten) überschritten. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich auch gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung nach Art  und Maß der baulichen Nutzung ein.

Auf der  Gebäudeostseite sind zwei Abgrabungen geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhalten. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Schützenwerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt vor. Ein dreistämmiger, vom Umweltamt als vital und erhaltenswert eingestufter Silberahorn wird zur Fällung beantragt. Aufgrund der Planung ist ein Erhalt nicht möglich.

Die zur Fällung beantragte Hängebuche Nr. 1 (StU 1,15 m) wird nicht als erhaltenswert eingestuft und ist aufgrund der geplanten Bebauung auch nicht zu erhalten.

Die weiteren zur Fällung beantragten Bäume (Hainbuche, StU 1,12 m und „überalterte“ Birke, StU 1,60 m) sind aufgrund Ihrer Qualität vom Umweltamt als nicht erhaltenswert eingestuft worden.

Im südlichen Grundstücksbereich bleiben vier Hainbuchen und eine Eiche, allesamt schützenswert, bestehen.


Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen – Haus 2 – herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2017 11:01 Uhr