Bauherr: RH Properties GmbH vertr. durch Hr. Michael Huy
Bauort: Hubertusstraße 82, Grundstück Fl.Nr. 612/5 (Grundstücksgröße = 2.951 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bauwerberin plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem großzügigen Grundstück. Das Haus 3 soll in E+1+D–Bebauung (Mansardwalmdach 52° Dachneigung) errichtet werden.
Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen hinsichtlich der tatsächlich versiegelten Flächen wird eingehalten. Durch die Zufahrtsbereiche und insbesondere die überlange Zufahrt in den rückwärtigen Grundstücksbereich wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen hier deutlich überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 360 m² sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Abstände der Gauben zu den seitlichen Dachrändern in der Süd- und Nordansicht sind auf das nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Maß von 2 m zu korrigieren und zu vermaßen.
Die Abgrabung auf der Gebäudeostseite ist auf das nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Maß von 3 m zu reduzieren und zu vermaßen.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Baumarten im Baumbestandplan sind zu korrigieren. Die Nummern 22 und 23 sind Buchen, bei der Nummer 24 handelt es sich um eine Eiche. Aufgrund des starken Efeubewuchses und des noch fehlenden Austriebs konnte die Vitalität der Eiche nicht beurteilt werden. Der Baum wäre aber vermutlich durchaus erhaltenswert, wenn der Efeu gekappt und eine Kronenpflege durchgeführt werden würde. Zum Erhalt des Baumes müsste der Baukörper aber weiter Richtung Norden verschoben werden. Diese Möglichkeit ist zu prüfen.
Die Rotbuche (Nummer 18) wird aufgrund Zwieselfäulnis und starken Rindenläsionen im unteren Stammbereich als verkehrsgefährdend eingestuft – eine Fällung wird daher angeraten. Die Ersatzpflanzungen sind durch Bäume erster Ordnung zu ersetzen. Soweit die Eiche erhalten wird, sind noch sechs Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 20 – 25 cm zu setzen, ansonsten sieben Stück.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.