Antrag Formhaus Gesellschaft für Grundstücksentwicklung mbH zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 184/14 an der Eibseestraße 2;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2017 ö 6

Sachverhalt

Bauherr: Formhaus Gesellschaft für Grundstücksentwicklung mbH;
Bauort: Eibseestraße 2; Grundstück Fl. Nr. 184/14 (Grundstücksgröße 936 m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 33/76 (B 19) vom 22.02.1977; BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Das unbebaute Grundstück an der Eibseestraße 2 war bereits anhand eines Vorbescheids Beratungsgegenstand im Bauausschuss zudem noch mehrmals in der Bauverwaltung.

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück die Errichtung von zwei baugleichen Einfamilienhäusern in E+1 mit je einem Walmdach (Dachneigung 28°) und Doppelgaragen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur  Dachneigung kann das Dachgeschoss nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Dachaufbauten sind nicht möglich.

Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl in der Hauptnutzung als auch bei den Nebenflächen eingehalten.

Bei Haus 1 ist auf der Südseite bei Haus 2 ist auf der Nordseite eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.

In der Planung sind keine Dachbelichtungselemente vorgesehen.

Die festgesetzten Baugrenzen sind mit der Hauptnutzung eingehalten.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Durch das Bauvorhaben sind zwei Weiden die unter die Baumschutzverordnung fallen betroffen. Diese liegen im Bauraum für Haus 2 und können nicht erhalten bleiben. Die Ersatzpflanzung ist ausreichend.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage herzustellen.

Einer Abweichung wegen Errichtung je einer Abgrabung an den Häusern 1 und 2 wird ausnahmsweise zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2018 14:55 Uhr