Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan für die Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG wird für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2021 fortgeschrieben.
Inwieweit sich die weiteren Planungen im laufenden Prozess und die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens auswirken, wird im nachfolgenden Wirtschaftsplan dargestellt. Es wird vollumfänglich auf die beiliegende Unterlage verwiesen.
Der Geothermieausschuss hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 05.12.2017 ausführlich mit dem Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG befasst und letztlich mit 7 : 3 Stimmen nachfolgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan, der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG für die Jahre 2017 – 2021 zu genehmigen. Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG zu beschließen.
Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.
Protokollerklärung GR-Mitglied Ritz:
Ich werde dem Wirtschaftsplan Geoth
ermie Unterhaching Produktions GmbH & Co. KG (UHG) 2017 – 2021 nicht zustimmen.
Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung da ich gegen die Beteiligung der Gemeinde Grünwald über die EWG an der UHG war und bin. Der Wirtschaftsplan kann nur durch eine Einlage in Höhe von EUR 2.5 Mio. in 2017 (davon EUR 2.374 Mio. von EWG) schöngerechnet werden. Ansonsten wäre die Gesellschaft 2017 nicht mehr zahlungsfähig gewesen. Dies ist ein Ausfluss einer wirtschaftlichen Fehlplanung des Unternehmens über die letzten Jahre hinweg und ein Negativinvestment. Das Stromkraftwerk „Kalina“ entfällt, d.h. auch die erwarteten Umsätze sind weg. Geplant war in 2013 beim Erwerb: 2017 Stromerlöse in Höhe von EUR 2.99 Mio., in 2018 EUR 2.945 Mio., in 2019 EUR 2.848 Mio., in 2020 EUR 2.648 Mio. und in 2021 EUR 2.602 Mio.; Ist in 2017/2018: in 2017 254 TSD, in 2018 EUR 0,-, in 2019 EUR 0,-, in 2020 EUR 0,-, und in 2021 EUR 0,-; Geplant war in 2013 beim Erwerb: 2017 Ausschüttungen an EWG + UHG in Höhe von EUR 1.333 Mio., in 2018 EUR 1.659 Mio., in 2019 EUR 1.697 Mio., in 2020 EUR 1.395 Mio., in 2021 EUR 1.621 Mio. Ist in 2017/2018: in 2017 – 2021: keine Aussagen im öffentlichen Wirtschaftsplan, also EUR 0,-. Ich habe kein Vertrauen in die Planung 2017 – 2021 und auch kein Vertrauen in die Führung der UHG. Ein weiterer Investitionszuschuss seitens der EWG in Höhe von EUR 6 Mio. ist erforderlich. Es wurden investiert: EUR 23.5 Mio. in 2013, EUR 1.2 Mio. in 2014 – 2016 und EUR 2.5 Mio. in 2017, insg. EUR 27.3 Mio. für diese Beteiligung, zzgl. EUR 6 Mio. weitere Investitionen, dann insgesamt EUR 33.3 Mio. Im 2013er Kaufvertrag betrug die Restnutzungsdauer Kalina 20 Jahre, eine Reinvestition war in 2035 geplant; nun in 2017/2018 gibt es kein Kalinakraftwerk mehr, d.h. es wurde in 2013 wohl ein mangelhafte Sache verkauft, die Frage einer Täuschung bleibt zu untersuchen.
Die Fraktion der Grünen/Bündnis 90 schließen sich der vorstehenden Protokollerklärung an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 8
Datenstand vom 08.03.2018 09:11 Uhr