Erdwärme Grünwald GmbH;
Beteiligungsbericht 2016;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayerischen Gemeindeordnung -GO- Formalvorschriften bezüglich der kommunalen Unternehmen zu beachten seien. Diese Vorschriften haben zum Inhalt, dass u. a. ein sog. Beteiligungsbericht und dessen Vorlage an die Gemeinde erforderlich ist, wobei der Beteiligungsbericht durch die kommunale Finanzverwaltung vorgestellt und anschließend veröffentlicht wird.
Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Der Beteiligungsbericht ist nach Vorlage im Geothermieausschuss zu jedermanns Einsicht ortsüblich bekannt zu machen.
Geschäftsführer Herr Lederle nimmt Bezug auf den mit der Ladung versandten Beteiligungsbericht 2016 und trägt vor, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2016 auf
164.083.446,05 Euro
beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2016 ist entsprechend dem Jahresabschluss 2016 der Erdwärme Grünwald GmbH erstellt worden.
Der Geothermieausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2017 ausführlich mit dem Beteiligungsbericht der Erdwärme Grünwald GmbH befasst und letztlich mit 10 : 0 Stimmen nachfolgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben_
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Beteiligungsbericht 2016 der Erdwärme Grünwald GmbH zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung, diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen.
Protokollerklärung GR-Mitglied Ritz, für die FDP-Fraktion: Wir stimmen dem Beteiligungsbericht zu. Jedoch fehlt uns weiterhin eine nachvollziehbare Begründung für die Stelle und Notwendigkeit eines zweiten Geschäftsführers und damit fehlt der Sparwille bei der Gesellschaft. Die Rechts- und Beratungskosten sind u.E. zu hoch. Die Zinsaufwendungen wegen dem UHG-Darlehen in Höhe von EUR 1.310 Mio. sind ein sehr hoher Ausgabeposten für die EWG und unserer Ansicht nach unnötig, da die Beteiligung an UHG nicht sinnvoll ist. Der ursprünglich avisierte Rendite-Gesichtspunkt ist nicht gegeben.
Die PBG-Fraktion schließt sich der vorstehenden Protokollerklärung an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2018 09:11 Uhr