Kämmerer Bader bezog sich auf die einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses vom 14.06.2018, die in der vorgelegten Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht aufgeführten Haushaltsreste 2017 zu übernehmen.
Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus Vorjahren bedarf es generell nicht, weil diese Mittel bereits in Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.
Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2018 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber es auch ermöglicht, diese bereits in Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden, ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.
Lediglich die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist zu beschließen, weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.
I. Freiwillige Feuerwehr 13000.7180:
Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der Haushaltsstelle 13000.7180 neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendung i. H. v. 10.000,- €
als Haushaltsreste übertragen. Alte Haushaltsreste bestanden i. H. v. 20.400,- €
so dass insgesamt im Verwaltungshaushalt 30.400,- €
an Haushaltsreste verbleiben.
Nachrichtlich:
Es wurden 2017 an die Feuerwehr 1.151,69 € an Zuschüsse ausbezahlt.