Errichtung einer Tennisanlage sowie zweier Fußballplätze mit Tribüne auf der Oberen Eierwiese; Antrag der FDP-Fraktion vom 25. April 2018;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Antrag der FDP-Fraktion lautet:

  1. Wir bitten um ausführliche Überplanung Sport- und Freizeitnutzung.
  1. Errichtung von zwei Fußballplätzen, davon ein Platz mit Tribüne mit mindestens 300 Zuschauern
  2. Errichtung von 5 Tennisplätzen, davon ein Platz mit kleiner Zuschauer-Tribüne,
  3. Verlegung des Seniorenparcours und der Hundewiese;
  1. Planung und Errichtung eines gemeinsamen Vereinsgebäudes mit Umkleiden und Sanitäreinrichtungen und Geräteräume, sowie mit Bewirtungsmöglichkeiten
  2. Untersuchung der Strassen-Zufahrtssituation unter Einbeziehung einer Strassenanbindung neu zur Tölzerstrasse über die Alpspitzstrasse
  3. Untersuchung und Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes, z.B. mit Wall, Tieferlegung und Spielzeitbeschränkung.

Begründung:

Der Fußballplatz an der Keltenstrasse genügt nicht mehr den Anforderungen des Landesliga-Spielbetriebes für die erste Mannschaft des TSV Grünwald. Eine Veränderung ist hier sehr schwierig durchzuführen. Erweiterungsmöglichkeiten gibt es an der Keltenstrasse nicht, die Nähe zur Volksschule erlaubt keine Werbung, so dass ein Neubau an anderer Stätte sinnvoll ist. Durch die Errichtung des zweiten Trainingsplatzes wird die Spiel- und Trainingssituation im GFP entzerrt.

Die Tennisplätze an der Dr.-Max-Strasse sind langfristig verpachtet, so dass Grünwalder Tennisvereine, keine heimische Spielstätte haben. Hier ist ein Neubau von fünf Tennisplätzen auf Kosten von Vereinen sinnvoll. Die Gemeinde Grünwald hat steigende Schülerzahlen (siehe Untersuchung zur Schwimmbaderweiterung), so dass diese Maßnahmen der Förderung des kommunalen Breitensportes zu Gute kommt.

Die die Sportstättenbaumaßnahmen ergeben sich kaum weitere Flächenversiegelungen, so dass die Maßnahmen im Einklang mit Naturschutz umgesetzt werden kann.


Die Verwaltung hat vorliegenden Antrag vertrag- und baurechtlich geprüft und teilt in Form einer Präsentation folgendes mit:

1. Das Areal „Obere Eierwiese“ – bestehend aus den Grundstücken Fl.Nrn.

200                       zu           72.712 m²   = sog. Tagwerk
212                       zu                474 m²   alles Grundstücke an der Alpspitzstraße (Westseite)
212/2                    zu                440 m²
212/3                    zu                510 m²
212/4                    zu                950 m²
212/5                    zu                410 m²


ist seit dem Grunderwerb am 17.12.2009 im Eigentum der Gemeinde.

Der Kaufzweck gemäß Vertrag unter 11. war folgender:

Die Gemeinde Grünwald beabsichtigt im Gemeindegebiet ein Gymnasium zu errichten oder aber eine Festwiese, ggf. Sportflächen – also Gemeinbedarfsflächen – anzulegen. Der Freistaat Bayern verkauft diese Fläche, um dort der Gemeinde die Umsetzung eines solchen Vorhabens zu ermöglichen.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die gelb markierte Teilfläche des Grundstücks 200 im Ausmaß von 12.500m² auch für eine gewerbliche Tennis- oder Golfabschlaganlage genutzt werden darf. Für die übrigen Flächen (welche nicht gelb markiert sind) wird ausdrücklich keine Zweckbestimmung vereinbart.

Unter 12. des Kaufvertrages ist ein Wiederkaufsrecht und eine Aufzahlungsverpflichtung wie folgt vereinbart worden:

Die Gemeinde Grünwald verpflichtet sich gegenüber dem Freistaat Bayern die im Lageplan dargestellten Flächen zu ca. 44.762m² (Teilfläche aus 200) des Vertragsgrundstücks innerhalb von 5 Jahren – Fristablauf war am 16.12.2014 – ab Beurkundung für Zwecke des Gemeinbedarfs (Errichtung eines Gymnasiums, Sportfläche oder Festwiese) bzw. einer Tennisanlage bzw. Golfabschlaganlage im Ausmaß von 12.500m² zu bebauen bzw. herzurichten und im Anschluss bis zum Ablauf von 15 Jahren (Frist würde hier am 16.12.2024 enden) gerechnet ab Beurkundung dieses Vertrages – entsprechend zu verwenden. Dies hat die Gemeinde Grünwald in Form der Errichtung des sog. „Bewegungshains“ im Jahre 2014 baulich umgesetzt. Zum heutigen Bewegungshain zeigt die Verwaltung per Beamer eine Fotostrecke.

Fazit:

Gemäß Kaufvertrag ist die vor beschriebene Nutzung

  • Gymnasium
  • Festwiese
  • Ggf. Sportflächen
  • Tennis / Golfabschlag – auf untergeordneter Fläche

zulässig – ohne, dass es einer Aufzahlung bedarf (wie dies derzeit bei einem Wohnbauprojekt der Fall wäre).

Anmerkung:

Gymnasium ist bereits realisiert an anderer Fläche, der Bedarf ist also für die Obere Eierwiese weggefallen. Die Festwiese existiert momentan auf dem Kirchengrundstück an der Oberhachinger Straße – auch hier gibt es derzeit keinen Zwang auf der Oberen Eierwiese eine Festwiese zu installieren / dieser Zweck ergäbe sich erst, wenn die Kirche ihr Grundstück nicht mehr an die Gemeinde zum Zwecke der Festwiese vermietet oder eben dieses Grundstück bebauungsplankonform bebaut.

Sportflächen sind hier nur ggf. angeführt, Tennis und Golf gar nur in untergeordneter Weise.

Sollte die Kirche ihr Grundstück irgendwann mal tatsächlich bebauen, wäre eine vertragsgemäße Nutzung als Festwiese nicht mehr möglich.


2. Baurecht

Es gibt heute für das Areal der Oberen Eierwiese (mit Ausnahme eines ca. 15m tiefen Grundstücksstreifens mit rudimentärer Wohnbebauung entlang der Alpspitzstraße – West und einem weiteren Grundstücksstreifen entlang der Zugspitzstraße – süd – gemäß Flächennutzungsplan) kein Baurecht / alle dortigen Flächen sind heute als sog. Außenbereichsflächen i.S. § 35 BauGB zu werten. Der Flächennutzungsplan (unverbindlich) gibt in seiner derzeit gültigen Fassung als Planungsziel folgendes vor:

  • Festwiese
  • Sportflächen / Bolzplatz
  • Tennis
  • Grünflächen.

Wohnnutzung ist kein Planungsziel. Die westliche Hangkante = Landschaftsschutzgebiet und damit nicht bebaubar, desgleichen ist der südliche Waldsaum von jegliche Bebauung (z.B. befestigte Erschließungsflächen) freizuhalten.


Fazit:

Bauplanungsrechtlich ist derzeit nur der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1987 existent. Baurecht existiert keines / alle Flächen sind Außenbereichsflächen i.S. § 35 BauGB, mit Ausnahme eines ca. 15m tiefen Grundstücksstreifens an der Alpspitzstraße west - und einem weiteren Grundstücksstreifen entlang der Zugspitzstraße – süd.

Baurecht wäre durch Bebauungsplan zu schaffen. Dabei ist rückblickend und in die Zukunft gerichtet zu prüfen/auszuloten, welche Nutzungen auf dieser wertvollen letzten Baufläche innerhalb des Gemeindegebietes zugelassen werden soll.

Bedenkt man das heutige riesige Angebot an bestehenden Sport- und Freizeiteinrichtungen, hier nachfolgend aufgeführt:

Dreifachhalle Helmi-Mühlbauer
Sportplatz an der Keltenstraße
Dreifachhalle Gymnasium + Kunstrasenplatz und umlaufende Laufbahn
Turnhalle Grundschule, Gymnastikhalle Grundschule
Alte Turnhalle im Freizeitpark
Gymnastikhalle im Freizeitpark
Versch. Übungsräume im Freizeitpark
Kunstrasenplatz, Hybridrasenplatz, Beachvolleyplatz im Freizeitpark
Trainingsplätze (1 x groß und 2 x klein) im Freizeitpark
Tennisplätze im Freien (9x) + Hallenplätze im Freizeitpark
Hallenbad, Eislaufplatz, Kletterturm
Bolzplatz in Wörnbrunn, Sommerstockbahn
Bouleplatz bei Parkgarage
Trimm-Dich-Pfad
Viele öff. Kinderspielplätze verteilt über das gesamte Gemeindegebiet


ist im Prinzip alles vorhanden und werden durch die Bildungseinrichtungen und Vereine genutzt.

Die Gemeinde Grünwald hat die Obere Eierwiese damals als zu entwickelndes Reservebauland für die nachkommenden Generationen erworben.

Dabei darf das Thema Flächenversiegelung nicht aus den Augen verloren werden. Ferner wird bei einer evtl. Überplanung die naturschutzrechtliche Ausgleichsflächenregelung eine gewichtige Rolle spielen.

In der anschließenden Diskussion geht GR-Mitglied Ritz detailliert auf den Antrag der FDP-Fraktion ein und erläutert die Beweggründe hierfür. Insbesondere die Schaffung von Fußballplätzen mit Tribüne für die in der Landesliga Südost spielende 1. Mannschaft des TSV Grünwald und die Errichtung von Trainingsplätzen für die Tennisfreunde Grünwald sind ein wesentliches Anliegen seiner Fraktion.

Zahlreiche GR-Mitglieder berichten, dass im Vorfeld der Gemeinderatssitzung Grünwalder Bürger auf sie zugekommen sind und sich gegen den Bau der Sportstätten auf der Oberen Eierwiese ausgesprochen haben. Anwohner befürchten Lärmbelästigungen und wesentliche Einschränkungen ihrer Wohnqualität. Bewegungshain und Hundewiese dagegen finden Akzeptanz und erfreuen sich großer Beliebtheit.

Aus Sicht der Mehrzahl der GR-Mitglieder sollte die Obere Eierwiese als letzte, auf dem Gemeindegebiet verbliebene Grün- und Erholungsfläche erhalten werden. Zum heutigen Zeitpunkt erscheint eine Bebauung unvernünftig; eine Flächenversiegelung soll vermieden werden. Es wird empfohlen, die Obere Eierwiese als Vorratsgrundstück für künftige Generationen vorzuhalten. Ein Wertverlust des Grundstückes ist dadurch nicht zu erwarten.

Nach zahlreichen Wortmeldungen stellt GR-Mitglied Lindbüchl den Antrag, die Planungen zur Errichtung einer Tennisanlage sowie zweier Fußballplätze mit Tribüne auf der Oberen Eierwiese nicht weiter zu verfolgen.

GR-Mitglied Zeppenfeld stellt den Antrag, zunächst eine kleinere Entwurfsplanung in Auftrag zu geben und sodann nochmals über den Antrag zu beraten.

Daraufhin wird zunächst über den weiterführenden Antrag von GR-Mitglied Lindbüchl abgestimmt. Sofern dieser keine Mehrheit erhalten sollte, ist sodann über den Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld abzustimmen.

Der Gemeinderat beschließt den Antrag von GR-Mitglied Lindbüchl anzunehmen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Datenstand vom 27.01.2021 09:39 Uhr