Bauantrag MBH 7 GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 514/6 an der Peter-Ostermayr-Straße 7;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 05.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: MBH 7 GmbH, Grünwald
Bauort: Peter-Ostermayr-Str. 7, Grundstück Fl.Nr. 514/6 (Grundstücksgröße = 1.403 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 53/62 (B2) v. 14.07.1962, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Das Bauvorhaben war bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Von ursprünglich zwei miteinander verbundenen zu zwei einzeln stehenden Gebäuden ist die Planung nun auf ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in E+1+D-Bebauung (DG kein VG, Satteldach, mit 35° Dachneigung) geändert worden. In der Dezember-Sitzung 2017 hat der Bauausschuss das Einvernehmen und Abweichungen hinsichtlich Wandhöhe und Dachneigung in Aussicht gestellt. Die erforderlichen Befreiungen sollten entsprechend erteilt werden.


Das Maß der baulichen Nutzung sowie die festgelegten Baulinie werden mit der aktuell vorliegenden Planung eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage erbracht.

Für die Tiefgaragenrampe wird die zulässige Abstandsfläche überschritten – eine Abweichung hierfür wird beantragt. Gebäude dürfen mit max. 9 m Länge an der Grundstücksgrenze stehen. Im vorliegenden Fall wirft die TG-Rampe aufgrund der Neigung von 15° auf einer Länge von ca. 6m eine Abstandsfläche auf das benachbarte Grundstück. Die Höhe liegt hier bei max. 0,765 m, das Rampengebäude „versinkt“ dann langsam im Erdboden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Landratsamt München wird dies als geringfügig angesehen, da von diesem Gebäudeteil keine stärkere Beeinträchtigung des betroffenen Nachbargrundstücks ausgeht als beispielsweise von einer Einfriedung. Das Landratsamt München sollte hier dennoch den Sachverhalt genauestens prüfen, um den betroffenen Nachbarn hier nicht zu benachteiligen.

Schützenwerter Baumbestand wird in Form von zwei Birken berührt. Diese sind vom gemeindlichen Umweltamt aufgrund nachlassender Vitalität als nicht erhaltenswert eingestuft worden. Einer Fällung wird zugestimmt. Mit dem verbleibenden Baumbestand und den geplanten Neupflanzungen sind ausreichend Gehölze vorhanden.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung vom Bebauungsplan B 2 wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Wandhöhe und Dachneigung wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.
 
Hinsichtlich der Abstands flächenthematik beim Rampengebäude wird eine detaillierte Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das zuständige Landratsamt München gefordert.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.05.2018 10:58 Uhr