Antrag Dr. Florian Meise zum Umbau/Neubau von Dachgauben, Verglasung der überdachten Verbindung Garage zu Wohnhaus und Nutzungsänderung der bestehenden Tiefgarage in Hobby/Fitnessbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/6 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 62


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 05.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 05.03.2018 ö 8

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Florian Meise
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 62, Grundstück Fl.Nr. 604/6 (Grundstücksgröße = 3.074 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 25 B 31 vom 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung

Die Bebauung auf dem gegenständlichen Grundstück war bereits Inhalt der Sitzung vom Oktober 2017. Beantragt wurde damals die Nachgenehmigung diverser Änderungen am bestehenden Einfamilienhaus. Die Änderungen waren nachgenehmigungsfähig und wurden positiv beschieden.

Das Grundstück wurde mittlerweile verkauft. Der Bauwerber begehrt nun die Genehmigung für weitere Änderungen und Umbauten an dem Grundstück und dem Einfamilienhaus.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen/Erweiterungen:

  1. Umbau/Neubau von Dachgauben und Dachflächenfenstern, unter Einhaltung der Ortsgestaltungssatzung

Der Bauwerber plant den Abbruch von 3 bestehenden Gauben, die nicht der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung entsprechen, jedoch nachweislich vor Erlass der Ortsgestaltungssatzung errichtet wurden. Es sind insgesamt 7 neue Dachgauben an unterschiedlichen Dachteilen und 2 neue Dachflächenfenster geplant. Alle neuen Dachaufbauten und Dachflächenfenster halten die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung ein.
Aufgrund einer nur geringen Flächenmehrung am Bestandsbau von 2,56 m² ist das Dachgeschoss nachgewiesen kein Vollgeschoss.

  1. Verglasung der überdachten Verbindung zwischen Garage und Wohnhaus

Der Bauwerber begehrt die Genehmigung für die Verglasung einer Verbindung zwischen Garage und Wohnhaus in Höhe von 11,08 m². Dies hat Auswirkung auf die Geschoßfläche. Bereits in der Nachgenehmigung wurde eine Geschoßflächenüberschreitung von 30 m² am Bestandsbau aufgrund der geänderten rechtlichen Grundlage zur Geschoßflächenberechnung befreit. In der Vergangenheit hat der Bauausschuss hier eine klare Linie zu Überschreitungen gefahren und diese für neue Maßnahmen nicht befürwortet. Daher wird die Zustimmung einer weiteren Befreiung und einer daraus resultierenden weiteren Überschreitung der Geschoßfläche nicht vorgeschlagen.

  1. Nutzungsänderung der bestehenden Tiefgarage mit Autoaufzug in Hobby/Fitnessbereich

Der Bauwerber plant die Umnutzung der Tiefgarage in einen Hobby und Fitnessraum. Hierfür ist der Einbau von sog. Glasoberlichtern zur Belichtung geplant. Um dies grundflächenneutral herzustellen, wird der vorhandene Autoaufzug im Zufahrtsbereich zurückgebaut bzw. abgerissen und dafür die Glasoberlichter errichtet. Eine Einbringungsöffnung ins UG von 8 m² bleibt erhalten. Da die Maßnahme sich grundflächenneutral darstellt wir die Maßnahme befürwortet.

  1. Einbau eines Aufzuges vom UG ins DG

Die Maßnahme hat keine baurechtliche Auswirkung, muss jedoch im Zuge der Gesamtmaßnahme angegeben werden. Des Weiteren sind noch genehmigungsfreie Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen angegeben, die sich jedoch auf den Innenbereich beschränken.

Der Stellplatznachweis ist mittels vorhandener Doppelgarage erbracht.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt noch nicht vor und wird zur Sitzung verlesen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die geplanten Umbau/Neubaumaßnahmen von Dachgauben und Dachflächenfenstern und der Nutzungsänderung der bestehenden Tiefgarage in Hobby/Fitnessbereich mit Oberlichtern herzustellen.

Der beantragten Geschoßflächenüberschreitung von 11,08 m² durch die geplante Verglasung der überdachten Verbindung der Garage mit dem Wohnhaus wird nicht zugestimmt. Der Bauantrag ist in diesem Punkt entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.05.2018 10:58 Uhr