Voranfrage Gerhard Sedlmair zur Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 225 am Stöcklkreuzweg 2;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.04.2018 ö 10

Sachverhalt

Bauherr: Gerhard Sedlmair
Bauort: Stöcklkreuzweg 2, Grundstück Fl.Nr. 225 (Grundstücksgröße =  1.123 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Steininger ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

GR-Mitglied Sedlmair ist gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Mit der vorliegenden Bauvoranfrage will der Bauwerber das Baurecht hinsichtlich der Art der Bebauung auf dem gegenständlichen Grundstück abfragen. Das Grundstück liegt im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. B 35. Das Vorhaben ist des Weiteren nach § 34 BauGB zu bewerten.  

Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Bauwerber plant den Abriss der bestehenden Werkstatt (Gewerbenutzung) und die Errichtung einer Wohnbebauung mit zwei Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung die durch je zwei Doppelgaragen miteinander verbunden sind. Im Geviert sind sowohl reine Wohnbebauung als auch Gewerbe in Form von Büro- und Geschäftsgebäuden vorhanden. Eine Planung mit Wohnbebauung ist genehmigungsfähig.

Die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage ist in der vorgestellten Form grundsätzlich genehmigungsfähig, wenn die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung und  das Maß der baulichen Nutzung eingehalten werden. Grundflächenrelevante Flächen wie Balkone oder Terrassen wurden in der  Vorentwurfsberechnung nicht berücksichtigt.  
Das Bauvorhaben fügt sich in der vorgestellten Form in die Umgebungsbebauung ein. Ein Zufahrtsbereich zum rückwärtigen Gebäude ist bereits jetzt vorhanden. Die Anfahrt zu den Garagen könnte aufgrund der geplanten Zufahrtsbreiten von 3 m und dem Lenkradius etwas erschwert sein. Da es sich jedoch um eine Voranfrage handelt dient dies nur als Hinweis.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

GR-Mitglied Sedlmair ist gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen für den Abriss der Werkshalle und die Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit Doppelgarage in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.05.2018 11:01 Uhr