Bauherr: RH Properties GmbH
Bauort: Dr.-Max-Str. 64, Grundstück Fl. Nr. 579/4 (Grundstücksgröße = 3403 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 50 B 26 v. 27.09.1928, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Bauwerberin begehrt die Genehmigung zum Neubau von insgesamt drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück.
Das gegenständliche Haus 2 in E+1+D-Bebauung (DG kein Vollgeschoss, Walmdach, DN 52°) wird im südöstlichen Grundstücksbereich situiert und wird mit einer Tiefgarage, einer Garage und einem Pool geplant.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird – bezogen auf das Gesamtgrundstück – gut eingehalten. Die Grundfläche II mit den Nebenanlagen wird um ca. 33m² (Gesamtgrundstück) überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte entsprechend befürwortet werden. Die Tiefgarage wird mit einem Meter Erdüberdeckung geplant.
Aufgrund der Höhenentwicklung des Gebäudes ist davon auszugehen, dass das Einfügungsgebot nach § 34 BauGB nicht eingehalten werden kann. Eine detaillierte Prüfung erfolgt bis zum Sitzungstag. Der Architekt hat aber bereits erklärt, hier entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden weitgehend eingehalten.
Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht und daher befürwortet werden sollte.
Auf der Gebäudewest-, ost- und Südseite sind jeweils Quergiebel geplant, die in ihrer Ausformung ebenfalls den Festsetzungen entsprechen, für die aber eine Abweichung von der Einhaltung der Wandhöhe gemäß Ortsgestaltungssatzung erteilt werden sollte.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus.
Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt und liegen noch nicht vor.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.