Antrag Vera Reimann-Dubbers zur Errichtung einer Tiefgarage mit Rampe auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/8 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 52 a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 02.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 02.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Bauherr: Vera Reimann-Dubbers, Gabriel-von-Seidl-Str. 42, 82031 Grünwald
Bauort: Gabriel- von-Seidl-Str. 52 a, Grundstück Fl.Nr. 613/8 (Grundstücksgröße =  1.539 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11; §34 BauGB; Bebauungsplan Nr. B 35; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung; Baumschutzverordnung


Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits in der Sitzung vom 11. Juni 2018 Beratungsgegenstand. Das Vorhaben, eine Garage unter dem Haus zu errichten, wurde aufgrund der schützenswerten Buche mit einem StU von 1,58 m im Einfahrtsbereich abgelehnt.

Es wurde nun eine neue Planung eingereicht. In der vorliegenden Planung soll eine Tiefgarage mit 3 Stellplätzen und Wendebereich errichtet werden. Die Zufahrt samt Rampe ist im westlichen Grundstücksteil geplant.

Des Weiteren werden umfangreiche Renovierungsmaßnahmen die sich hauptsächlich auf den Innenbereich beschränken durchgeführt. Dazu gehören der Einbau eines Aufzuges, Einbau eines Dachflächenfensters, Renovierung des geschlossenen Freisitzes und Abbruch eines Wintergartens/Terrasse im Außenbereich.

Die Grund- und Geschoßflächenzahl in der Hauptnutzung bleibt unverändert. Die Zufahrt und die Rampe zur Tiefgarage halten das zulässige Überschreitungsmaß für Nebenanlagen ein. Die Tiefgarage wird mit 1 m Erdüberdeckung errichtet und kann daher wie in ähnlichen Fällen befreit werden.

Auch für diese Planung ist eine Abböschung vom stark erhöhten Gelände (+1,40 m über Straßenniveau) notwendig. Hierfür ist eine Abweichung von der Festsetzung von § 8 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung beantragt. Aufgrund dieses atypischen Einzelfalles sollte gemäß § 11 Buchst. C) der Ortsgestaltungssatzung eine Abweichung befürwortet werden.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Dachfenster sind eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die geänderte Planung liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird spätestens zur Sitzung nachgereicht. Durch die vorliegende Planung wird die schützenswerte Buche vor dem Haus nicht berührt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Tiefgarage mit Zufahrt und Rampe herzustellen.

Eine Abweichung von der Festsetzung des § 8 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung zur Abgrabung des Grundstücks für die Errichtung der Zufahrt und Rampe über das in der Ortsgestaltungssatzung festgesetzte Maß hinaus wird i.V.m. § 11 Buchst. c) Ortsgestaltungssatzung befürwortet.

Dem Abriss/Rückbau des Wintergartens wird zugestimmt.

Der beantragten Fällung des Ahorns und der Buche, die vom Bau der Garage betroffen sind,  wird zugestimmt. Die Fällungen sind erst bei tatsächlichem Baubeginn vorzunehmen. Die Stellungnahme des Umweltamtes ist Inhalt des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.08.2018 11:37 Uhr