Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS);


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Ablauf des Jahres 2018 endet der reguläre, vierjährige Kalkulationszeitraum für die Kanaleinleitungsgebühren. Von der Verwaltung wurde daher sowohl die gebotene Nachkalkulation des ablaufenden Kalkulationszeitraumes, als auch die neue Vorauskalkulation für die Jahre 2019 bis 2022 durchgeführt und dem Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserversorgung in seiner Sitzung am 27.11.2018 vorgestellt.

Nach der vorgelegten Kalkulation würde sich in den Jahren 2019 bis 2022 ein erheblicher Gebührenüberschuss ergeben, wenn die derzeitige Einleitungsgebühr in Höhe von 1,20 €/m³ unverändert beibehalten werden würde. Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hat deswegen in seiner Sitzung am 27.11.2018 die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, eine Gebührensenkung gemäß der vorgelegten Vorauskalkulation in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einzuarbeiten.

Aufgrund der Vorauskalkulation 2019 bis 2022 ergibt sich eine mögliche Gebührensenkung in Höhe von 0,26 €/m³, auf dann 0,94 €/m³. Dies entspricht einer Senkung der Einleitungsgebühr um 22%.

Bei einer durchschnittlichen Einleitungsmenge von 250m³ im Jahr pro Abnahmestelle ergibt sich damit eine Entlastung von jährlich 65 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach Verlesung des Satzungstextes die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Während der Abstimmung waren GR Frau Wassermann und GR Herr Dr. Schröder nicht anwesend.

Datenstand vom 30.01.2019 13:56 Uhr