Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/77 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 69a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 17.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.12.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Gabriel-von-Seidl-Str. 69a, Grundstück Fl. Nr. 611/77 (Grundstücksgröße = 1.700 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Für das gegenständliche Grundstück besteht bereits eine Baugenehmigung für zwei Einfamilienhäuser. Mittlerweile wurde das Grundstück veräußert und von den neuen Eigentümern wurde nun die vorliegende Planung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in E+1+D mit insgesamt vier Wohneinheiten eingereicht.

Der Baulinienplan wird eingehalten.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Aufgrund der überlangen Zufahrt zum rückwärtig gelegenen sog. Hammergrundstück wird eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 54 m² beantragt. Des Weiteren wird eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit ca. 354 m² für die Tiefgargage beantragt. Diese wird mit 1 m Erdüberdeckung geplant, daher sollte eine entsprechende Befreiung von der Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung bei der GR II befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB hinsichtlich Geschossigkeit und Wandhöhe in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden mit folgenden Ausnahme eingehalten:

Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.

Die Giebel überschreiten jeweils die maximal zulässige Wandhöhe, bewegen sich aber in dem aktuell von der Gemeinde maximal zugelassenen Überschreitungsmaß und somit sollte auch hier eine Überschreitung befürwortet werden.  

Der Stellplatznachweis für die insgesamt vier Wohneinheiten wird in der Tiefgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Das gemeindliche Umweltamt fordert den Erhalt der Hainbuche Nr. 76 an der nördlichen Grundstücksgrenze. Des Weiteren sollten für den Erhalt der Nachbarbäume im Bereich der Zufahrt insbesondere während der Baumaßnahmen entsprechenden Schutzmaßnahmen beauflagt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten und einer Tiefgarage herzustellen.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird befürwortet.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe mit den Quergiebeln wird befürwortet.

Für die Nachbarbäume im Bereich der Zufahrt sind insbesondere während der Bauzeit Schutzmaßnahmen wie z.B. Belassen des bisherigen Belags, Wurzelbrücken etc. vom Landratsamt München zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2019 09:57 Uhr