Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen; Veränderung der Buchungsmöglichkeiten;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 16.10.2018 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Die tatsächlichen Bedarfe der Grünwalder Familien, die eine Hortbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen, sind teilweise mit den Anforderungen des Staatsministeriums bei Beanspruchung von Fördergeldern nicht vereinbar.

Zunehmend gibt es auch Äußerungen über Landratsamt und Ministerium, dass in Kindertageseinrichtungen verstärkt sogenannte Belegprüfungen durchgeführt werden, um die Rechtmäßigkeit der bezogenen Fördergelder zu überprüfen. Berichte von Kollegen anderer Kommunen oder der Presse hinsichtlich hoher Rückzahlungen von Fördergeldern schüren zusätzliche Ängste bei den Kollegen.

Im Detail findet hier eine Überprüfung der Übereinstimmung von Buchungszeiten und tatsächlicher Anwesenheit der Kinder statt.

Aus diesem Grunde wird das Thema in den Einrichtungen zu Beginn des neuen Kindergarten- und Schuljahres verstärkt mit den Eltern kommuniziert und an die Verbindlichkeiten ihrer gebuchten Zeiten appelliert.

Um zukünftig flexibler auf die Bedarfe der Eltern eingehen zu können, hat die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet.

Mögliche Neuregelung:

Aus diesem Grunde wurde in Rücksprache mit dem Landratsamt München nach einer etwaigen Möglichkeit gesucht, die Buchungszeitmodelle der Horte zu verändern und an die Bedarfe der Familien anzupassen und trotzdem, wenn auch in geringerer Form, Fördergelder zu beanspruchen.

Nach Rücksprache mit den Leitungen der Horteinrichtungen in Bezug auf die Umsetzbarkeit und Rückmeldung der Bedarfe der Eltern, wird folgende zusätzliche Buchungsvariante als bedarfsgerecht für Familien sowie qualitätssichernd und praktikabel für die Horteinrichtungen angesehen:

  • Die Kernzeit ist (und bleibt) von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr festgelegt (=2 Stunden). In dieser Zeit ist das gemeinsame Mittagessen sowie eine Hausaufgabenzeit im Hort.

  • Dies stellt die Mindestbuchungszeit dar, die an mindestens drei Tagen pro Woche zu buchen ist (=mind. 6 Stunden pro Woche)

  • Dies würde bedeuten, dass ein Hortkind bei Bedarf mit der neuen zusätzlichen Buchungsvariante an zwei Tagen pro Woche dem Hort fernbleiben könnte, um AG`s der Schule, Nachhilfe oder Sport im Verein nachzukommen.

  • Darüber hinaus ist eine Buchungszeit auch weiterhin von montags bis donnerstags bis 18:00 Uhr und freitags bis 17:00 Uhr möglich, sollte dies von den Familien benötigt werden.

  • Ausgenommen von dieser Regelung ist das Kinderhaus Max. Um hier stärker den Aspekt eines Kinderhaus-Modelles zu betonen und das gesamte Kinderhaus um 17:00 Uhr schließt, endet hier die Hortgruppe ebenfalls von montags bis donnerstags um 17:00 Uhr und freitags um 16:00 Uhr. Da im Kinderhaus eine einheitliche Regelung von besonderer Bedeutung ist, ist hier eine Buchungsvariante von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr an fünf Tagen zu wählen, da in den gemeindlichen Krippen und Kindergärten eine Buchungszeit an 5 Tagen pro Woche erfolgen muss.

Finanzielle Auswirkung:

Für das Kalenderjahr 2017 hat die Gemeinde Grünwald gegenüber dem Freistaat Bayern einen Förderanspruch für den Hortbereich in Höhe von 368.227,22 €.

Sofern man annimmt, dass diese Neuregelung bzw. zusätzliche Buchungszeit von 2 Std. alle Eltern für Ihre Kinder in Anspruch nehmen, würde man im Bereich der Horte (bei Vollauslastung) einen Förderanspruch von ca. 171.019,20 € gegenüber dem Freistaat Bayern haben.

Da die Neuregelung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht von allen Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden wird, wird man gegenüber dem Freistaat Bayern einen voraussichtlichen Förderanspruch zwischen 171.019,20 € und 368.227,22 € (je nach Buchungen) generieren können.

Die finanziellen Auswirkungen wie auch die Änderung der Satzung wurden mit der zuständigen Rechtsaufsichtbehörde, dem Landratsamt München, im Vorfeld eng abgestimmt und rechtlich für in Ordnung befunden.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig  die Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald zum 01.11.2018 in § 11 wie folgt zu ändern:

§ 11

d)  

1. Horte (ohne Kinderhaus Max):

      Mo. – Do.                                         11.30 Uhr – 18.00 Uhr
      Fr.                                                    11.30 Uhr – 17.00 Uhr

Während der Schulferien sind die Horte zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr, am Freitag bis 17.00 Uhr geöffnet.

Es gilt eine tägliche pädagogische Kernzeit (Montag – Freitag) von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die  Kernzeit ist frei von Bring- und Holzeiten.

Für einen Betreuungsplatz in diesen Einrichtungen muss an mindestens drei Tagen pro Woche gebucht werden. An allen gebuchten Tagen muss die Buchungszeit die pädagogische Kernzeit beinhalten.

2. Hortgruppe Kinderhaus Max:

      Mo. – Do.                                         11.30 Uhr – 17.00 Uhr
      Fr.                                                    11.30 Uhr – 16.00 Uhr

Während der Schulferien ist die Hortgruppe im Kinderhaus zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr, am Freitag bis 16.00 Uhr geöffnet.

Die Buchungszeiten müssen die tägliche pädagogische Kernzeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr einschließen. Die Kernzeit ist frei von Bring- und Holzeiten.

Für einen Betreuungsplatz in dieser Einrichtung muss an fünf Tagen pro Woche gebucht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2018 12:34 Uhr