Datum: 27.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 20:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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27.11.2018
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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27.11.2018
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift vom 13.12.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Feststellung der Jahresbilanz des Wasserwerkes Grünwald zum 31. Dezember 2017 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2017;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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27.11.2018
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist vom BKPV Herr Dipl.-Volkswirt Weber, der aus der Kameralistik den kaufmännischen Abschluss im Entwurf erstellt hat, eingeladen. Er steht zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und zur Frage der Angemessenheit des Wasserpreises zu dieser Sitzung zur Verfügung.
Kämmerer Bader verweist auf die allen Mitgliedern des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung übersandte Erläuterung des kaufmännischen Abschlusses 2017. Danach beträgt die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2017 9.083.526,10 €
gegenüber der Vorjahressumme von 8.559.806,10 €. Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Berichtsjahr um 523 Tsd. € zu. Die Aktivseite wird vor allem durch das um die Ertragszuschüsse gekürzte Anlagevermögen bestimmt. Gegenüber dem Vorjahr hat es um 367 Tsd. € zugenommen. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital durch die Zuführung der erlassenen Kassenkreditzinsen des Vorjahres (14 Tsd. €) und den Jahresgewinn (109 Tsd. €) um 123 Tsd. €.
Hinsichtlich der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der ansonsten steuerlichen Belastung eine Gewinnverzichtserklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben wurde, so dass die Kunden in aller Regel keine Steuerbelastung mittragen müssen.
Der Vorjahresgewinn von 88.751,02 € hat sich etwas erhöht auf 109.123,56 €
Die kumulierten Vorjahresverluste in Höhe von -158.018,35 €
verringern sich um den Jahresgewinn somit auf insgesamt -48.894,79 €
Die abgegrenzten Erträge aus Wassergebühren sind um rund 59.000,00 €
oder um 4,00 % gestiegen. Grund hierfür ist der erhöhte Wasserverbrauch um 43.127 m³. Außerdem war bei den aktivierten Eigenleistungen ein Rückgang um 7 Tsd. € oder 6 % zu beobachten. Insgesamt sind damit die Erträge um 46 Tsd. € oder 3 % gestiegen.
Die gesamten Aufwendungen sind mit 1,500 Mio. € um 26 Tsd. € oder 2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Neben der Zunahme des Betriebsaufwandes um 23 Tsd. € oder 12 % sowie des Geschäftsaufwandes um 69 Tsd. € oder 29 % verminderte sich der Personalaufwand um 76 Tsd. € oder 11 %.
Auf den Personalaufwand entfallen 40 % (Vj. 45%) und 25 % (Vj.24%) auf Abschreibungen. So gesehen umfassen diese beiden Aufwandsgruppen etwa zwei Drittel aller Aufwendungen.
Hinsichtlich der Finanzlage des Wasserwerkes wird auf den Anhang Blatt 3 verwiesen. Hieraus zeigt sich, dass der gesamte Mittelbedarf von 1,025 Mio. € zu 58 % aus der Eigen- und Selbstfinanzierung erbracht wurde. Die Mittel wurden zu 82 % vor allem zur Vermögensbildung und mit 18 % zur Vermögensumschichtung verwendet.
Prüfauftrag Kassenkredit Zuführung in die offene Rücklage und Verzinsung:
Der Kassenkredit beträgt 1.614.785,91 € (Stand 31.12.2017) und wird mit 1 % verzinst (Zinsausgabe rund 14 Tsd. € aus mittleren Schuldenstand 1.398.281,32 €). Per Gemeinderatsbeschluss kann bestimmt werden, dass ein Teil des Kasssenkredits in Allgemeine Rücklagen (offene Rücklage) umgewandelt wird. Hierbei handelt es sich um einen rein buchungstechnischen Vorgang. Ein tatsächlicher Mittelfluss findet nicht statt. Aufgrund des z. Z. sehr niedrigen Zinssatzes könnten sich dadurch die Aufwendungen aber nur um max. 14 Tsd. € verringern und sollten zur gegebener Zeit wieder geprüft werden, nämlich dann, wenn das allgemeine Zinsniveau ansteigt.
Der Zinssatz z. Z. mit 1 Prozent erscheint als marktgerecht, könnte aber ebenfalls mit Beschluss entsprechend angepasst werden (z.B. 0,5 %). Die finanziellen Auswirkungen auf die Aufwendungen sind aber ebenfalls überschaubar (7 Tsd. €).
Angemessenheit der Wassergebühren :
Bei Erträgen von 1,609 Mio. € und gesamten Aufwendungen von 1,500 Mio. € verbleibt im Berichtsjahr ein Jahresgewinn in Höhe von rund 109.000 € (Vorjahr 88,7 Tsd. €). Der Gewinn ist höher als im Vorjahr ausgefallen, da in Folge des wärmeren und trockenen Sommers 2017, eine höhere Menge an Wasser verkauft wurde.
Da sich die Verlustvorträge Ende 2017 noch auf etwa 545 Tsd. € belaufen, ist aus körperschaftssteuerlicher Sicht nichts gegen die aktuelle Höhe des Wasserpreises seit 1.1.2015 einzuwenden.
Im Jahr 2018 ist der Kalkulationszeitraum 2015 – 2018 zu überprüfen und ab 2019 – 2022 neu zu kalkulieren. Siehe dazu eigenen Tagesordnungspunkt.
Beschluss
Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschließt einstimmig
1. der Jahresabschluss des gemeindlichen Wasserwerkes Grünwald für das Jahr 2017 mit einer Bilanzsumme von 9.083.526,10 €
und einem Jahresgewinn in Höhe von 109.123,56 €
wird hiermit festgestellt.
Der Jahresgewinn in Höhe von 109.123,56 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust aus dem Jahr 2011 in Höhe von 98.565,- € wird gem. § 8 Abs. 2 EBV mit den Rücklagen verrechnet.
2. Wie in den Vorjahren, werden die auf den inneren Kassenkredit entfallenen Zinsen, die sich aus der angemessenen Verzinsung des Schuldenstandes ergeben haben, in Höhe von 13.982,81 € dem Wasserwerk zur Kapitalverstärkung wieder als Eigenkapital zugeführt (=Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Wassergebühren: Nachkalkulation 2014 - 2018 und Vorauskalkulation 2019 - 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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27.11.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit dem 31.12.2018 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum, der nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG (Kommunalabgabengesetz) vier Jahre nicht überschreiten soll. Der gewählte Kalkulationszeitraum beträgt in der Gemeinde Grünwald 4 Jahre, und entspricht damit dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen.
Neben der neuen Vorauskalkulation ist dabei nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG auch eine entsprechende Nachkalkulation durchzuführen, in welcher die Ergebnisse für diesen Zeitraum ermittelt werden. Entstandene Kostenüber-, bzw. Unterdeckungen sind dabei innerhalb des folgenden Bemessungszeitraumes auszugleichen.
Nachdem in der Gemeinde Grünwald Anschluss- und Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken, diese aber nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).
Nachkalkulation 2015 – 2018:
Mit der zuletzt im Jahr 2014 durchgeführten Kalkulation für den Zeitraum 2015 bis 2018 wurden die Ziele verfolgt, den laufenden Verlust möglichst auszugleichen und darüber hinaus den vortragsfähigen Verlust gemäß Bilanz des BKPV abzubauen. Dazu wurde neben einer Erhöhung der Grundgebühr auch eine deutliche Erhöhung des Frischwasserpreises um netto 0,39 €/m³ beschlossen.
Beide Ziele wurden dadurch weitgehend erreicht.
Voraussichtlichen Einnahmen von rund 6.745.000,00 € stehen im Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 voraussichtliche Ausgaben von ca. 6.771.000,00 € gegenüber. Auch wenn das endgültige RE 2018 vorerst nur geschätzt wurde, so ergibt sich nach derzeitigem Stand für die vier Jahre des gesamten Kalkulationszeitraumes ein Fehlbetrag von ca. 26.000,00 €. Dazu konnte auch der vortragsfähige Verlust von 460.000,00 € (Stand 2013) auf nunmehr 48.000,00 € (Stand 2017) abgebaut werden.
Vorauskalkulation 2019 – 2022:
Für die neue Vorauskalkulation geht die Verwaltung von Einnahmen (ohne Wassergebühren) in Höhe von 1.508.000,00 €, und Ausgaben in Höhe von 7.195.300,00 €, aus.
Hauptsächliche Kostenpunkte sind dabei auf der Ausgabenseite die Dienstbezüge (Innen- und Außendienst) in Höhe von 2.564.000,00 €, Pumpstromkosten von 440.000,00 €, Ausgabenerstattung zum VWHH von insgesamt 694.500,00 € und Abschreibungen in Höhe von 1.448.000,00 €.
Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 5.687.300,00 €, der sich noch um den vorhandenen Verlustvortrag von 48.894,79 € erhöht. Der Fehlbetrag von dann gesamt 5.736.194,79 € soll durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden.
Der Fehlbetrag von 5.736.194,79 € ist daher auf die voraussichtlich verkaufte Frischwassermenge umzulegen. In den Jahren 2014 – 2017 wurden durchschnittlich 944.202 m³ Wasser abgerechnet. Dies ergibt für die Jahre 2019 – 2022 eine voraussichtlich verkaufte Wassermenge von 3.776.810 m³.
Es ergibt sich somit eine erforderliche Bruttogebühr für Frischwasser von 1,52 €/m³.
Gegenüber der jetzt geltenden Gebühr von 1,47 €/m³ würde das eine Erhöhung um 0,05 €/m³ bedeuten. Nachdem aber der vortragsfähige Verlust fast vollständig ausgeglichen ist und für das noch nicht komplett abgerechnete Jahr 2018 aufgrund des trockenen Sommers ein durchaus sehr gutes Ergebnis zu erwarten ist, schlägt die Verwaltung vor, auf eine Erhöhung zu verzichten und die Gebühr unverändert bei 1,47 €/m³ zu belassen.
Beschluss
Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nimmt von der vorgelegten Nachkalkulation 2015 bis 2018, sowie der neuen Vorauskalkulation 2019 bis 2022 Kenntnis. Er beschließt die Gebühr für Frischwasser unverändert bei 1,47 €/m³ zu belassen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über die unveränderte Gebühr für den Frischwasserbezug zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Kanaleinleitungsgebühr: Nachkalkulation 2014 - 2018 und Vorauskalkulation 2019 - 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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27.11.2018
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit dem 31.12.2018 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum, der nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG (Kommunalabgabengesetz) vier Jahre nicht überschreiten soll. Der gewählte Kalkulationszeitraum beträgt in der Gemeinde Grünwald 4 Jahre und entspricht damit dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen.
Neben der neuen Vorauskalkulation ist dabei nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG auch eine entsprechende Nachkalkulation durchzuführen, in welcher die Ergebnisse für diesen Zeitraum ermittelt werden. Entstandene Kostenüber-, bzw. Unterdeckungen sind dabei innerhalb des folgenden Bemessungszeitraumes auszugleichen.
Nachdem in der Gemeinde Grünwald Anschluss- und Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken, diese aber nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).
Nachkalkulation 2015 – 2018:
Mit der zuletzt 2014 durchgeführten Kalkulation wurde hauptsächlich versucht, die erhebliche Sonderrücklage in Höhe von 1.945.000,00 € (Stand 2014) aufzulösen. Dazu wurde eine Gebührensenkung um 0,30 €/m³ Abwasser beschlossen.
Trotz dieser erheblichen Senkung der Abwassergebühr wurde aber das geplante Ziel deutlich verfehlt.
Den voraussichtlichen Einnahmen von rund 4.219.300,00 € stehen im Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 voraussichtliche Ausgaben von ca. 4.459.000,00 € gegenüber. Das RE 2018 wurde dabei zwar vorerst nur geschätzt, jedoch ergibt sich nach derzeitigem Stand für die vier Jahre des gesamten Kalkulationszeitraumes ein Fehlbetrag von 239.812,00 €. Dies bleibt weit hinter dem eigentlich geplanten Fehlbetrag von jährlich 250.000,00 € zurück.
Hauptursache hierfür sind die Haushaltsstellen 70000.5100 und 70000.6760. Beim Unterhalt Kanalnetz blieb das Rechnungsergebnis im Betrachtungszeitraum um 331.000,00 € hinter dem Ansatz zurück, und bei der Einleitungsgebühr sogar um 752.000,00 €.
Anders als geplant konnte die Sonderrücklage damit nicht gänzlich abgebaut, sondern nur um rund 216.000,00 € verringert werden.
Vorauskalkulation 2019 – 2022:
Für die neue Vorauskalkulation geht die Verwaltung von Einnahmen (ohne Kanalgebühren) in Höhe von 1.743.000,00 € und Ausgaben von in Höhe von 4.976.900,00 € aus. Von den geplanten Einnahmen in Höhe von 1.743.000,00 € entfallen allein 1.729.000,00 € auf Entnahmen aus der Sonderrücklage.
Erstmalig orientiert sich die Kalkulation dabei für den Unterhalt des Kanalnetzes nicht an dem Haushaltsansatz. Dieser wurde zwar bereits in der Haushaltsplanung deutlich gesenkt, für die Kalkulation aber nochmals um 50% gekürzt!
Die Ansätze bei den Haushaltsstellen 70000.5400, 70000.5401 und 70000.5402 wurden um 100% gekürzt, da diese Ausgaben zukünftig gesammelt auf die Haushaltsstelle 70000.5300 gebucht werden.
Als hauptsächliche Kosten verbleiben dabei noch die Dienstbezüge in Höhe von 536.000,00 €, die Innere Verrechnung in Höhe von 213.900,00 € und die Einleitungsgebühr bei der Stadt München in Höhe von 3.800.000,00 €. Nachdem der Ansatz bei der Einleitungsgebühr in der Haushaltsplanung im Vergleich zum vorherigen Kalkulationszeitraum bereits um 400.000,00 € herabgesetzt wurde, wurde auf eine weitere Kürzung in der vorliegenden Kalkulation verzichtet.
Der Fehlbetrag in Höhe von 3.233.300,00 €, der nicht durch Entnahmen aus der Sonderrücklage ausgeglichen werden kann, soll durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden.
Der Fehlbetrag ist dazu auf die voraussichtlich eingeleitete Abwassermenge umzulegen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden durchschnittlich 857.127 m³ Abwasser abgerechnet. Dies ergibt für die Jahre 2019 bis 2022 eine voraussichtliche Einleitungsmenge von 3.428.508 m³.
Es ergibt sich somit eine erforderliche Kanaleinleitungsgebühr in Höhe von 0,94 €/m³.
Die Kanaleinleitungsgebühr kann daher ab dem 01.01.2019 von derzeit 1,20 €/m³ auf dann 0,94€/m³ gesenkt werden.
Beschluss
Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nimmt von der vorgelegten Nachkalkulation 2015 bis 2018 und der neuen Vorauskalkulation 2019 bis 2022 Kenntnis. Er beschließt die Senkung der Kanaleinleitungsgebühr um 0,26 €/m³ zum 01.01.2019 und beauftragt die Verwaltung bis zur Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2018 eine entsprechende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur beschlussmäßigen Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Grünwald (Wasserabgabesatzung – WAS-);
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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27.11.2018
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ö
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6 |
Sachverhalt
Die bisher gültige Satzung vom 06.07.2001 soll zur Anpassung an den aktuellen rechtlichen und technischen Stand neu erlassen werden. Der als Anlage beigefügte Entwurf entspricht der Mustersatzung. Zusätzlich wurden Änderungen (rot gedruckt) vorgenommen um die praktische Anwendung zu verbessern.
§ 3 Begriffsbestimmungen:
Die Änderungen bei den Begriffsbestimmungen sind gewünscht, um die in der Praxis übliche Vorgehensweise beim Bau und Betrieb der Grundstücksanschlüsse darzustellen. Dazu im Einzelnen:
Würde sich die Zuständigkeit der Gemeinde, wie in der Mustersatzung vorgesehen, bis an die Hauptabsperrvorrichtung als Ende des Grundstücksanschlusses erstrecken, wäre die Konsequenz, dass beim Neubau und auch bei der Erneuerung von Hausanschlüssen von der Gemeinde die Hausanschlussleitung ins Gebäude gelegt und mit dem Zählereingangsventil versehen werden würde. Kundenseits müsste dann der Wasserzählerbügel und das Zählerausgangsventil als Bestandteil der Hausinstallation montiert werden. Tatsächlich wird von der Gemeinde die komplette Wasserzählereinbaugarnitur, bestehend aus Wasserzählerbügel, Zählereingangs- und Zählerausgangsventil geliefert und montiert. Dies ist für alle Beteiligten vorteilhaft, da die sonst notwendige Abstimmung entfällt. Für den Kunden entsteht der weitere Vorteil nur eines Ansprechpartners bei eventuellen Gewährleistungs-problemen aber auch beim späteren Unterhalt. Die Übergabestelle soll bewusst hinter dem Zählerausgangsventil liegen, damit dieses sich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde befindet. Das Zählerausgangsventil in der Bauform eines kombinierten Freistromventils mit Rückflussverhinderer (KFR-Ventil) stellt den Mindestschutz gegen Rückfließen von Wasser aus der Hausinstallation über die Hausanschlussleitung in das Versorgungsnetz mit der Gefahr von Verunreinigungen dar. Seine Funktionsfähigkeit hat daher eine sehr hohe Bedeutung. Es wird deshalb bei jedem Zählerwechsel durch die Gemeinde eingehend geprüft und bei Bedarf instandgesetzt. Am KFR-Ventil befindet sich zusätzlich auch ein Ablasshahn zur Entleerung der Rohrleitung der als Probenahmestelle zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinsichtlich der Wasserqualität genutzt werden kann. Mit der Wasserprobe am KFR-Ventil kann zusätzlich der vom Wasserwerk gelieferte und eingebaute Wasserzähler mit überprüft werden.
§ 13 Abnehmerpflichten, Haftung:
Der Austausch von Wasserzählern (Zählerwechsel nach den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes alle 6 Jahre) soll aufgeführt werden, weil sich hier immer wieder Schwierigkeiten beim Zutritt zum Wasserzähler ergeben.
§ 14 Grundstücksbenutzung:
Abs. 6 wird angefügt wegen der fehlenden Akzeptanz von Grundstückseigentümern, bezüglich der notwendigen Beschilderung von Absperrarmaturen und Hydranten.
Beschluss
Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat die Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Grünwald (Wasserabgabesatzung –WAS-) in der Fassung des Entwurfs vom 08.11.2018 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Grünwald (BGS / WAS);
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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27.11.2018
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ö
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vorberatend
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7 |
Sachverhalt
Mit der Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Grünwald (Wasserabgabesatzung – WAS-) ist auch die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Grünwald (BGS / WAS) neu zu fassen. Der als Anlage beigefügte Entwurf entspricht der Mustersatzung.
Für die Gemeinde Grünwald nicht relevante Regelungen wurden gestrichen, Ergänzungen sind rot gedruckt.
Dazu nachfolgende Erläuterungen:
§ 4 Beitragsschuldner:
Hier wird auf Wunsch der Gemeindekasse zur besseren Beitreibung von Beitragsschulden der Abs. 2 eingefügt.
§ 5 Beitragsmaßstab:
Das Versorgungsgebiet des gemeindlichen Wasserwerks ist bis auf zwei Bereiche vollständig beplant. Dabei handelt es sich um:
Obere Eierwiese:
Diese Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Grünwald. Im Flächennutzungsplan ist als Nutzung „Festwiese“ festgesetzt. Eine Bebaubarkeit oder gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Laufzorner Feld:
Diese Fläche soll über das vom Gemeinderat beschlossene Umlegungsverfahren (Bekanntmachung vom 07.08.2017) baureif gemacht werden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes handelt es sich dann nicht mehr um eine unbeplante Fläche.
Nach den Anmerkungen in der Mustersatzung muss sich die festzusetzende Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen Tiefe der baulichen Nutzung in unbeplanten Gebieten orientieren. Solche Nutzungen bestehen nicht.
Nachdem keine Anwendungsfälle erkennbar sind und auch kein Maß für die Tiefenbegrenzung angegeben werden kann erfolgt diesbezüglich keine Festsetzung.
Bei der Ermittlung der Geschossfläche bei bebauten Grundstücken im Außenbereich
(Abs. 8) sollen nur Vollgeschosse, also keine Keller und auch keine Dachgeschosse, unabhängig von ihrem Ausbauzustand, angesetzt werden, um die im übrigen Gemeindegebiet praktizierte Berechnungsweise der Geschossfläche einheitlich zur Anwendung bringen zu können. Dies entspricht auch der Regelung der bisher gültigen Satzung (§ 5 Abs. 7).
§ 7 a Beitragsablösung:
Die Möglichkeit der Beitragsablösung spielt in der Praxis keine Rolle und soll nicht angeboten werden.
§ 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse:
Abs. 3 soll entfallen, da diese Regelung in der Praxis nicht relevant ist. An seiner Stelle wird der neue Abs. 3 zur besseren Beitreibung von Erstattungsansprüchen eingefügt.
§ 9 a Grundgebühr:
-Abs. 1 Satz 2 entfällt. Die dort vorgesehene Regelung ist nicht praktikabel. Es würde bedeuten, dass bei der Berechnung der Grundgebühr, wo für jeden Zähler in Abhängigkeit vom Nenndurchfluss Qn bzw. dem Dauerdurchfluss Q3 der vorgegebene Wert angesetzt wird bei Vorhandensein mehrerer Zähler ein „fiktiver Zähler“ generiert werden müsste.
-Abs. 2 Die Staffelung der Zählergrößen nach Dauerdurchfluss Q3 entspricht der bisherigen nach Qn.
§ 10 Verbrauchsgebühr:
Im Abs. 2 wurde die Nr. 1 neu aufgenommen. Da die Zählerstände für die Jahresabrechnung die Kunden nach Aufforderung durch die Gemeinde, wie in der Versorgungswirtschaft üblich, selbst ablesen müssen. Nur für Kunden, deren Zähler sich in Zählerschächten befinden, erfolgt die Ablesung durch die Gemeinde. Hier kommt die Nr. 3 zur Anwendung.
§ 12 Gebührenschuldner:
Abs. 4 wird eingefügt zur besseren Beitreibung von Gebührenschulden.
Beschluss
Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Grünwald (BGS / WAS) in der Fassung des Entwurfs vom 12.11.2018 zu beschließen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Rohrnetzerneuerung 2019;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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27.11.2018
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Bei der Rohrnetzerneuerung in der Beamtensiedlung 2014 wurden die Arbeiten in der Josef-Kogler-Straße zwischen der Josef-Sammer-Straße und der Josef-Würth-Straße sowie in der Josef-Würth-Straße wegen des Bauvorhabens der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Grünwald zurückgestellt.
Zwischenzeitlich sind in der Josef-Kogler-Straße die Neubauten errichtet.
In der Josef-Würth-Straße ist es im Vorgriff auf die im nördlichen Teil geplante Umgestaltung des Straßenraumes zweckmäßig schon jetzt die Trinkwasserversorgungsleitung unter Berücksichtigung der zukünftigen Straßenführung neu zu verlegen.
Es sollten daher in den beiden vorgenannten Straßen 2019 die Trinkwasserversorgungsleitungen erneuert werden.
Beschluss
Der Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beschließt einstimmig die Trinkwasserversorgungsleitungen in der Josef-Kogler-Straße zwischen der Josef-Sammer-Straße und der Josef-Würth-Straße und in der Josef-Würth-Straße 2019 erneuern zu lassen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 bereits vorgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
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27.11.2018
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ö
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9 |
Sachverhalt
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Datenstand vom 26.01.2021 13:39 Uhr