Datum: 29.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2018;
3 Abschlussbericht Ferienprogramm 2018;
4 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
5 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
6 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
7 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
7.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Jobst aus der GR-Sitzung vom 20.11.2018, TOP 558ö;
7.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Loos aus der GR-Sitzung vom 11.12.2018, TOP 572 ö;
7.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Jobst
7.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
7.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
7.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
7.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Wassermann
7.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Portenlänger-Braunisch
7.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt
7.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
7.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
7.12 Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger
7.13 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 11.12.2018  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Abschlussbericht Ferienprogramm 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl begrüßt die Organisationsleiterinnen des Ferienprogramms 2018, Frau Victoria Maehrholz, Grünwalder Freizeitpark GmbH,  und Frau Dido Lutz von der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V., mit der die Grünwalder Freizeitpark GmbH gemeinsam das Ferienprogramm organisiert.
 
Mittels Powerpoint-Präsentation stellen Frau Maehrholz und Frau Lutz den Abschlussbericht 2018 dem Gemeinderatsgremium vor, der den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Einladung zu dieser Sitzung übermittelt wurde.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 93 (Vorjahr 99) verschiedene Programmpunkte angeboten, zuzüglich Freies Spiel und SommerLeseClub. Das sog. Freie Spiel in der Helmi-Mühlbauer-Halle fand an insgesamt 55 Tagen währen der Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien statt und verzeichnete insgesamt 1.731 (Vorjahr 1.541) Besucher.

Das Hauptprogramm in den Sommerferien verzeichnete 698 Teilnehmer (Vorjahr 703), die insgesamt 1.310 Plätze gebucht hatten (Vorjahr 1.372), während das Freie Spiel von 844 Kindern besucht wurde, so dass insgesamt 1.542 Kinder und Jugendliche das Angebot in den Sommerferien in Anspruch genommen haben (Vorjahr 1.685).

Es konnten in diesem Jahr erneut viele Grünwalder Vereine, Einrichtungen und die drei Grünwalder Kirchengemeinden sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger dazu motiviert werden, sich an der Gestaltung des Programms zu beteiligen.

Die Anmeldung zum Kursangebot 2018 fand am Samstag, den 23.06.2018 statt und endete am letzten Schultag, dem 27.07.2018. Somit hatten die Eltern einen ganzen Monat Zeit, ihre Kinder zum Kursangebot einzuschreiben.

Die Themenschwerpunkte der angebotenen Kurse gliederten sich dieses Jahr in folgende Bereiche:

- Ausflüge
- In und um Grünwald
- Kreatives
- Rund ums Buch
- Sport & Spiel
- Wissen

Auf diese sechs Themenbereiche verteilten sich 93 verschiedene Kurse. Durch das Mehrfachangebot einzelner Programmpunkte handelte es sich um insgesamt 152 Kurse.

Rund 47 % der Kinder, die das Ferienprogramm in Anspruch nahmen, kamen aus Grünwald, 32,5 % aus dem Stadtgebiet München und 20,5 % aus den umliegenden Gemeinden.

Erstmals seit dem Jahr 2008 wurde das jährliche Budget für das gemeindliche Ferienprogramm ab dem Haushaltsjahr 2017 auf 95.000,- € erhöht. (siehe GR-Beschluss Nr. 348 vom 31.01.2017). Die zusätzlich zur Verfügung gestellten 15.000,- € bieten neue Gestaltungsmöglichkeiten. Ansonsten umfasst das Budget wie gehabt die Kosten für die Organisation und Durchführung des Kursangebotes während der sechswöchigen Sommerferien durch die Grünwalder Freizeitpark GmbH und die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. sowie das Freie Spiel in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien.

Das genehmigte Budget wurde um 14.011,53 € unterschritten.

Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen den Bericht mit großem Interesse zur Kenntnis.
1. Bürgermeister Neusiedl und die Mitglieder des Gemeinderates danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Grünwalder Freizeitpark GmbH und der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. und insbesondere den beteiligten Bürgern, die am großen Erfolg des Ferienprogramms mitgewirkt haben, für ihre hervorragende Arbeit und ihr Engagement.

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4. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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5. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 5

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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6. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 6

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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7. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7
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7.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Jobst aus der GR-Sitzung vom 20.11.2018, TOP 558ö;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.11.2018 hat Gemeinderatsmitglied Jobst angefragt, wie die Maßnahmen aus dem Beschluss der öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung vom 21.06.2016 bezüglich des Themas Freihalten von Gehbahnen und Heckenrückschnitten umgesetzt werden und wie viele Bürger angeschrieben wurden.

Im Herbst 2018 wurden 38 Haushalte angeschrieben. Im Juli und Oktober 2017 wurden 45 Haushalte angeschrieben.

Im „Isar-Anzeiger“ werden regelmäßig die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass Hecken, die an öffentlichen Gehwegen und Straßen angrenzen, zurückgeschnitten werden müssen, um eine Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Außerdem werden jährlich Straßenkontrollen wegen den überhängenden Hecken durchgeführt. Um einen Rückschnitt anordnen zu können, muss die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein.

Bei Auffälligkeiten im Rahmen von regelmäßigen Kontrollen durch das Ordnungsamt und den Bauhof sowie bei Eingang einer Beschwerde oder einem Hinweis auf einen Fall von Heckenüberwuchs wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt, bei der der vorgebrachte Sachverhalt kontrolliert wird.

In einem begründeten Fall von Heckenüberwuchs auf öffentlichen Gehwegen und Straßen werden die betroffenen Eigentümer hiervon in Kenntnis gesetzt.

Der Eigentümer wird mit einem formlosen Schreiben mit Fristsetzung von 4 Wochen gebeten, die betroffene Hecke so auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit wiederhergestellt ist.

Nach erfolglosem Fristablauf wird der Eigentümer mit einem zweiten formlosen Erinnerungsschreiben aufgefordert (mit erneuter Fristsetzung von 2 Wochen und Zustellung mit PZU), die betroffene Hecke zurückzuschneiden. In dem Schreiben ist der Hinweis enthalten, dass bei erneutem Fristablauf ein Bescheid mit Zwangsgeldandrohung erlassen wird.

Nach erneutem erfolglosem Fristablauf wird ein Bescheid mit einer Zwangsgeldandrohung in Höhe von € 150,00 erlassen. Das Zwangsgeld wird innerhalb einer Frist von 2 Wochen fällig. Vor Erlass eines Bescheides mit Zwangsgeldandrohung ist von der Verwaltung das pflichtgemäße Ermessen auszuüben und die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll gewährleisten, dass die Gemeinde Grünwald im Einzelfall eine vernünftige Relation zwischen dem angestrebten Ziel des Rückschnitts der Hecke und dem eingesetzten Mittel der Zwangsgeldandrohung oder der Ersatzvornahme herstellt und dadurch angemessen auf die spezielle Sachlage reagiert. Verhältnismäßig ist die Zwangsgeldandrohung oder die Ersatzvornahme erst dann, wenn diese Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Somit ist die Gemeinde Grünwald verpflichtet, zu prüfen und abzuwägen, ob die Belange der Verkehrssicherheit so hoch beeinträchtigt sind, dass die privaten Belange zum Erhalt der Hecke beschnitten werden können.

In der Regel haben die Grundstückseigentümer den erforderlichen Rückschnitt auch vorgenommen, was sich aber bei Thujen und Fichtenhecken oftmals schwierig gestaltet. Ein massiver Rückschnitt einer solchen Hecke bedeutet ein Absterben der Hecke.

Hat der Grundstückseigentümer auch dann noch nicht reagiert, wird von Seiten der Verwaltung geprüft, ob eine höhere Zwangsgeldandrohung erlassen wird oder ob eine Ersatzvornahme angeordnet wird. Ein Zwangsmittel kann wiederholt angedroht werden, wenn die vorangegangene Zwangsmittelandrohung erfolglos bleibt. Da das Zwangsgeld das mildeste Zwangsmittel darstellt, muss vor einer Ersatzvornahme dieses Zwangsmittel gänzlich ausgeschöpft sein. Denn die Ersatzvornahme ist nur zulässig, wenn ein Zwangsmittel keinen Erfolg erwarten lässt.

Wird bei der Abwägung der Belange festgestellt, dass die Androhung der Ersatzvornahme das geeignete Mittel darstellt, ergeht ein erneuter Bescheid mit Androhung der Ersatzvornahme für den Fall, dass innerhalb einer Frist von 2 Wochen der Aufforderung des Rückschnitts der Hecke nicht nachgekommen wird.

Bei erfolglosem Fristablauf nimmt die Gemeinde Grünwald bei Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung, dass die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden, die Ersatzvornahme mit Kostenauferlegung an den Grundstückseigentümer vor.

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7.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Loos aus der GR-Sitzung vom 11.12.2018, TOP 572 ö;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.2

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.12.2018 hat Gemeinderatsmitglied Loos angefragt, ob es zulässig ist, dass das Aufzeichnungsfeld einer privaten Überwachungskamera in den öffentlichen Bereich hineinreichen darf.

Grundstücke oder Gebäude, die unter den Privatbesitz fallen, werden vom Bundesdatenschutzgesetz eindeutig nicht eingeschlossen. Folgerichtig lässt sich ableiten, dass auf dem eigenem Privatgelände jeder tun und lassen kann, was er möchte und somit auch nach Belieben Überwachungskameras installieren und einsetzen darf.

Dennoch ist auch der Privatbereich kein gänzlich rechtsfreier Raum. Wer ein Kamerasystem zum Beispiel nutzt um unbefugtes Betreten aufzuzeichnen und sich auf diese Weise gegen Diebe schützen möchte, der muss dies auch kenntlich machen, zum Beispiel durch ein Schild, das darauf hinweist, dass das Betreten des Grundstücks untersagt ist und auf dem Gelände gefilmt wird.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2011 (AZ V ZR 265/10) verkündet, dass es einem Grundstückseigentümer grundsätzlich gestattet ist, zum Schutz vor unberechtigten Übergriffen auf sein Eigentum seinen Grundbesitz mit Videokameras zu überwachen, sofern diese nicht den angrenzenden öffentlichen Bereich oder benachbarte Privatgrundstücke, sondern allein das Grundstück des Eigentümers erfassen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955, 1956; Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09, NJW 2010, 1533, 1534).

Eine Videoüberwachung greift in das Recht am eigenen Bild (Bildnisse dürfen nur nach Zustimmung des Gefilmten verbreitet oder publik gemacht werden) und in das allgemeine Persönlichkeitsre cht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein; dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1, 42 f.; 67, 100, 143; BVerfG, NVwZ 2007, 688 ff.; NJW 2009, 3293 f.).

Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - aaO; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen, NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.

Sind allerdings eindeutig Personen zu erkennen, ist bei der Videoüberwachung der Datenschutz zu beachten. Irrelevant ist, ob eine Identifizierung der Personen auch tatsächlich stattfindet. Sobald die Bilder dazu genutzt werden könnten, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung und der Datenschutz anzuwenden.

Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Dritter liegt vor, wenn diese durch die Überwachung tatsächlich betroffen sind. Aus diesem Grund kann nur eine natürliche Person die eigenen Rechte geltend machen. Die öffentliche Hand bzw. eine Kommune ist hierzu nicht berechtigt. Kann der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht festgestellt werden und ergibt die erforderliche Abwägung, dass das Interesse des Betreibers der Anlage das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht überwiegt, ist der Unterlassungsanspruch begründet.

Ein Unterlassungsanspruch kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urteil vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 - Juris). In der Rechtsprechung wird allerdings ein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs solcher Videokameras, die auf das Nachbargrundstück lediglich ausrichtbar sind, verneint, wenn der Nachbar die Anfertigung von Aufnahmen lediglich befürchtet und die Kameras nur mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand, also nicht etwa nur durch das Betätigen einer Steuerungsanlage, auf sein Grundstück gerichtet werden können (vgl. LG Bielefeld, NJW-RR 2008, 327 f.; LG Itzehoe, NJW-RR 1999, 1394 f.).

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7.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Jobst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.3

Sachverhalt

GR-Mitglied  Jobst frägt bezüglich des Themas Freihalten von Gehbahnen und Heckenrückschnitten an, wie viele Zwangsgeldandrohungen vom Ordnungsamt erlassen und Ersatzvornahmen vorgenommen wurden.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass in einer der nächsten Sitzungen dazu Näheres bekannt gegeben wird.

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7.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.4

Sachverhalt

GR-Mitglied  Zeppenfeld frägt an, ob das Geschwindigkeitsmessgerät „An den Römerhügeln“ auf Höhe der Hausnummern 9 - 11 defekt ist.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Überprüfung zu.

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7.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.5

Sachverhalt

GR-Mitglied  Zeppenfeld frägt an, warum in der Oberhachinger Straße auf Höhe der provisorischen Lichtzeichenanlage mit gelben Markierungen gearbeitet wurde, da diese sich von der Straße ablösen.

1. Bürgermeister Neusiedl gibt bekannt, dass das Staatliche Bauamt Freising als Straßenbaulastträger gelbe Markierungen verwendet hat, da die normale weiße Markierung ausgegangen war. Das Staatliche Bauamt Freising wird darüber informiert, dass die gelbe Markierung sich von der Straße löst.

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7.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld frägt an, wie der derzeitige Sachstand beim Café Grün ist.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass hierzu der Sachstand im Finanzausschuss bekanntgegeben wurde.

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7.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Wassermann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.7

Sachverhalt

GR-Mitglied  Wassermann frägt an, wie die Schnee- und Eishaufen entfernt werden.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass der Räum- und Streudienst hervorragende Arbeit geleistet hat und immer, wenn die Witterung es zu lässt, werden die Schnee- und Eishaufen nach einer Prioritätenliste von einer Schneefräse aufgenommen und auf einen gemeindlichen LKW geladen und abtransportiert.

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7.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Portenlänger-Braunisch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.8

Sachverhalt

GR-Mitglied  Portenlänger-Braunisch dankt dem Bauhof für den grandiosen Einsatz im Winterdienst bei der extremen Wetterlage.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt den Dank gerne entgegen.

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7.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.9

Sachverhalt

GR-Mitglied  Schmidt frägt an, ob Überlegungen angestellt werden können, um den Schneeräumdienst zu verbessern.

1. Bürgermeister Neusiedl antwortet, dass es die letzten Wochen eine extreme Schneelage gab und wie man in der Presse verfolgen konnte, waren alle Gemeinden im Süden davon betroffen. Außerdem gibt 1. Bürgermeister Neusiedl bekannt, dass der Schneeräumdienst nach gewissen Prioritäten die Straßen räumt und streut.

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7.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.10

Sachverhalt

GR-Mitglied  Zeppenfeld frägt an, wohin der gefräste Schnee verbracht wird.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass der Schnee auf den Parkplatz in Wörnbrunn verbracht wird. Da die Straßen größtenteils nur mit Splitt gestreut werden, ist dies unproblematisch.

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7.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.11

Sachverhalt

GR-Mitglied  Zeppenfeld frägt an, wann die Kreuzungen von Schneehaufen befreit werden.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass die Schneehaufen nach einer Prioritätenliste von einer Schneefräse entfernt werden.

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7.12. Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.12

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger gibt zu bedenken, dass die Schneelage in Grünwald in den letzten Wochen extrem war. Im südlichen Landkreis mussten sogar Dächer wegen der Schneelast abgeschaufelt werden.


1. Bürgermeister Neusiedl bestätigt die Situation.

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7.13. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.01.2019 ö 7.13

Sachverhalt

GR-Mitglied  Ritz frägt an, ob die Öffnungszeiten der Parkgarage der Bibliothek überprüft werden können.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine entsprechende Prüfung zu.

Datenstand vom 28.02.2019 11:20 Uhr