Datum: 26.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 05.02.2019 und 26.02.2019;
3 Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark; Sachstand und weiteres Vorgehen; Genehmigung;
4 Vorstellung des neuen Geschäftsführers der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V., Herrn Tobias Sicheneder;
5 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
6 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
7 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
8 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
8.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 26.02.2019;
8.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Jobst aus der GR-Sitzung vom 29.01.2019;
8.3 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 05.02.2019;
8.4 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz vom 29.01.2019 und 26.02.2019
8.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
8.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
8.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
8.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
9 Vergabe von Mäharbeiten öffentlicher Grünflächen;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 1

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt 393 der nichtöffentlichen Sitzung wurde abgesetzt. Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 05.02.2019 und 26.02.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschriften vom 05.02.2019 und 26.02.2019 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark; Sachstand und weiteres Vorgehen; Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 27.Februar 2018 wurde einstimmig der Anbau eines Variobeckens im Schwimmbad des Grünwalder Freizeitparkes mit der Größe 16,66 x 10 m beschlossen und die Bauverwaltung mit der Erarbeitung der Ausschreibungsverfahren für Planer und Architekten beauftragt.

Nach der Plausibilisierung der Kostenschätzung auf der Grundlage der Konzepte vom Architekten Steininger aus Grünwald erfolgte eine rechtliche Prüfung und Festlegung der Verfahrensart für die Vergabe der verschiedenen Planungsleistungen. Im Ergebnis müssen die Architektenleistung und die Fachplanerleistungen technische Gebäudeausrüstung (TGA) aufgrund des geschätzten Auftragswertes europaweit ausgeschrieben werden.

Es handelt es sich hierbei jeweils um ein zweistufiges Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß Vergabverordnung - VgV), welches ausführlich vom geladenen Rechtsanwalt Neumeier der Kanzlei Beiten Burkhardt vorgestellt wurde.

In der ersten Stufe werden jeweils die Qualifikationen (Eignung) der einzelnen Bewerber geprüft und anhand der vorzulegenden Referenzen eine Rangfolge erzeugt.

Die drei bestplatzierten Bewerber werden dann in der zweiten Stufe aufgefordert, Angebote einschließlich Honorarangebot einzureichen und in einem Verhandlungs- und Präsentationstermin Ihre angebotenen Leistungen vorzustellen.

Für die Bewertung der Angebote in dem Vergabeverfahren der Architekten ist die Schaffung eines Auswahlgremiums vorgesehen. Dieses Gremium muss der Gemeinderat beschließen. Das Auswahlgremium sollte aus Mitgliedern des Gemeinderates, analog der Ausschüsse aus den Vertretern der Fraktionen bestehen und durch diese benannt werden (CSU=6, SPD=1, B90/Grüne=1, FDP=1, PBG=1)

Stufe 1
Die Prüfung der Teilnahmeanträge im ersten Schritt erfolgt anhand der festgelegten Mindestanforderungen. Sind diese erfüllt, erfolgt eine Bewertung der Referenzen anhand einer im Voraus festgelegten Matrix, durch die Kanzlei Beiten Burkhardt.

Stufe 2 für die Architektenleistung
Es erfolgt die Verhandlungsphase, bei dem sich die drei bestplatzierten Bieter vor dem Auswahlgremium präsentieren und die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien erfolgt. Dort wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und ein Vergabevorschlag erstellt. Das Auswahlgremium wird bei seinen Entscheidungen und deren Dokumentation von Fachberatern und Beiten Burkhardt unterstützt. Der Gemeinderat beschließt dann über den Vergabevorschlag und die Stufenweise Beauftragung des jeweils erstplatzierten Bieters mit der mit der Planung und Ausführung.

Stufe 2 für die technische Gebäudeausrüstung (TGA)
(Hier gibt es 4 Anlagengruppen)
Es erfolgt die Verhandlungsphase, bei dem sich jeweils die drei bestplatzierten Bieter je Anlagengruppe vor der Verwaltung präsentieren und die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien erfolgt. Dort wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und ein Vergabevorschlag erstellt. Der Gemeinderat beschließt dann über den Vergabevorschlag und die Stufenweise Beauftragung des jeweils erstplatzierten Bieters mit der mit der Planung und Ausführung.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2019 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt dem ausführlichen Vortrag der Kanzlei Beiten Burkhardt und beschließt

  1. Die vorgestellten Vergabeverfahren durchzuführen.

  1. Mit der Erarbeitung der Vergabevorschläge für die vier Anlagengruppen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur endgültigen Entscheidung im Gemeinderat wird die Verwaltung beauftragt.

  1. Mit der Vergabeempfehlung für das Gewerk Architektenleistung an den Gemeinderat wird ein Gremium beauftragt. Dieses Auswahlgremium besteht aus Mitgliedern des Gemeinderates, analog der Ausschüsse.

Die einzelnen Mitglieder des Gremiums werden von den Fraktionen wie folgt benannt:

Bündnis 90/Die Grünen                Reinhart -Maier                stv. Kruse
FDP                                        Dr. Schröder                        stv. Ritz
PBG                                        Kraus                                stv. Schmidt
SPD                                        Wassermann                        stv. Zeppenfeld
CSU                                        wird nachgereicht


Die erforderlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2019 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Vorstellung des neuen Geschäftsführers der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V., Herrn Tobias Sicheneder;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Herr Tobias Sicheneder stellt sich dem Gemeinderat als neuer Geschäftsführer des Vereins Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. vor.

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5. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 5

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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6. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 6

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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7. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 7

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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8. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 8
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8.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 26.02.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 8.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019 hat Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld angefragt, ob bei der Freitagsdemonstration auch Schüler des Gymnasiums Grünwald anwesend sind.

Frau Korda, Rektorin des Gymnasiums Grünwald, teilte mit, dass bisher keine Schülerinnen und Schüler an den Demonstrationen teilgenommen haben. Drei Schüler des Gymnasiums Grünwald hätten nach einer Schulbefreiung angefragt, die von Seiten der Schulleitung jedoch abgelehnt wurden .

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8.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Jobst aus der GR-Sitzung vom 29.01.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 8.2

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2019 hat Gemeinderatsmitglied Jobst bezüglich des Themas Freihalten von Gehbahnen und Heckenrückschnitten angefragt, wie viele Zwangsgeldandrohungen vom Ordnungsamt erlassen und Ersatzvornahmen vorgenommen wurden.

Es wurden in den letzten 2 Jahren sieben Zwangsgeldandrohungen erlassen.

Ersatzvornahmen wurden in der Gemeinde Grünwald keine vorgenommen.

Eine Ersatzvornahme kann nur bei Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung, dass die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt wurde, vorgenommen werden.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll gewährleisten, dass die Gemeinde Grünwald im Einzelfall eine vernünftige Relation zwischen dem angestrebten Ziel des Rückschnitts der Hecke und dem eingesetzten Mittel der Zwangsgeldandrohung oder der Ersatzvornahme herstellt und dadurch angemessen auf die spezielle Sachlage reagiert. Verhältnismäßig ist die Zwangsgeldandrohung oder die Ersatzvornahme erst dann, wenn diese Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Somit ist die Gemeinde Grünwald verpflichtet, zu prüfen und abzuwägen, ob die Belange der Verkehrssicherheit so hoch beeinträchtigt sind, dass die privaten Belange zum Erhalt der Hecke beschnitten werden können

Das Ordnungsamt hat gemeinsam mit der Bauverwaltung am 28. Februar 2019 alle in Frage kommenden Thujenhecken im Zuge einer Ortsbesichtigung kontrolliert.

Es war festzustellen, dass die Grünwalder Bürger ihre Hecken in der Zeit von 01. Oktober bis Ende Februar (ab 01. März beginnt die Schonzeit) ordentlich zurückgeschnitten haben und keine Rechtfertigung vorliegt,  eine Ersatzvornahme nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG vorzunehmen.

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8.3. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 05.02.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö informativ 8.3

Sachverhalt

In der öffentlichen GR-Sitzung am 05.02.2019 hat GR-Mitglied Reinhart-Maier angeregt, zu prüfen, ob es möglich ist, dass das Kommunale Erziehungsgeld der Gemeinde Grünwald in Bezug zum Familiengeld des Freistaates Bayern „gleichbehandelt“ wird. Dies hätte das Ergebnis, dass eine Anrechnung auf Hartz IV Leistungen auch beim Kommunalen Erziehungsgeld entfallen würde.

Die Finanzverwaltung stellte aufgrund dieses Prüfungsauftrages eine sehr ausführliche und umfangreiche Anfrage an das Bayerische Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Hierauf die folgende Antwort des zuständigen Regierungsdirektors:

„Nach Auskunft des Jobcenters des Landkreises München (Optionskommune) wird das Kommunale Erziehungsgeld der Gemeinde Grünwald nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Nach Ansicht des örtlichen Jobcenters handelt es sich gemäß § 11a Abs. 3 SGB II um eine Leistung, die ausdrücklich einem anderen Zweck als der Grundsicherung für Arbeitsuchende dient.

Aktuell sind lediglich sechs Bedarfsgemeinschaften mit sieben Kindern unter 8 Jahren davon betroffen. Nach Ansicht des örtlichen Jobcenters ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt, eine Anrechnung vorzunehmen.“

Soweit die positive Antwort des Ministeriums.

Damit bleibt festzuhalten, dass auch die Satzung des Kommunalen Erziehungsgeldes der Gemeinde Grünwald die Voraussetzung erfüllt, dass diese Leistung auf Grundsicherungsleistungen nicht angerechnet wird.

1. Bürgermeister Neusiedl fragte nach Beantwortung der Anfrage, ob Frau Reinhart-Maier den Prüfungsauftrag für erledigt ansehe. Frau Reinhart-Maier antwortete, dass  sie mit der Antwort sehr zufrieden sei und für sie der Prüfungsauftrag erledigt ist.

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8.4. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz vom 29.01.2019 und 26.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 8.4

Sachverhalt

  1. Fehlender Druckknopf in der TG/Rampe für Behinderte zur automatischen Türöffnung
  2. Nutzung der Bibliotheks-TG/JUZ nur zu Öffnungszeiten der Einrichtungen.


Bauamtsleiter Rothörl gibt dazu folgende Antworten:

Zu 1.)
Die Anbringung eines elektrischen Druckknopfes zur automatischen Öffnung der Türe mit entsprechendem Schild wurde bereits veranlasst.

Zu 2.)
Mit der Leitung der Bibliothek wurde gesprochen, mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage und sämtliche Zugangstüren elektrisch öffnen/schließen und an die Öffnungszeiten der Bibliothek gekoppelt sind. Dieser Türmechanismus ist durch eine Zeitschaltuhr gesteuert – mit einer halben Stunde Verzögerung (sollte sich noch ein Gast/Kunde im Gebäude befinden).

Wenn jemand in die TG/Bibliothek in das 2.UG fährt, dann ist das Parken dort nur für die Bibliothek vorgesehen. Dies ist auch der nachgewiesene Stellplatznachweis. Fremde Pkw sollten dort grundsätzlich nicht abgestellt werden.

Zur Klarstellung wird eine entsprechende Zusatz-Beschilderung angebracht:

Parken nur für Gäste der Bibliothek und Dauermieter.
Die TG hat geöffnet von Mo., Di., Do., Fr.:
10.00 – 13.00 und 14.00 – 18.30 Uhr
Mittwoch: 10.00 – 13.00 Uhr

Die Parkzeiten zu erweitern und damit die Öffnungszeiten der Bibliothek zu umgehen, wäre kein guter Ansatz, weil dann Fremdparker dort ihre Fahrzeuge abstellen. Außerdem steht zu befürchten, dass Personen auch außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek sich innerhalb des Gebäudes unkontrolliert aufhalten könnten. Es sollten weiterhin und dringend die Parkierung in der TG und der Aufenthalt im Gebäude an die Öffnungszeiten der Bibliothek gekoppelt bleiben.

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8.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 8.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier erkundigt sich zum Sachstand Ausbau/Sanierung Luitpoldweg. Im Moment sieht dieser Bereich noch ziemlich trist aus – es fehlen noch Sitzgelegenheiten  und Pflanzen.

1. Bürgermeister Neusiedl antwortet dazu, dass derzeit noch die Pflanztröge bepflanzt und geliefert werden. Grüne Stühle – wie am Rathausplatz – werden noch aufgestellt.

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8.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 8.6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz fragt an, wie der Sachstand zur Aktualisierung der gemeindlichen Homepage ist.

Hauptamtsleiter Dietz informiert darüber, dass es durch die neue Datenschutzgrundverordnung notwendig war, dass alle Vereine, das Gesundheitswesen, politische Parteien, Vereinigungen, Verbände, Gemeinderäte und Institutionen angeschrieben wurden.

Da die Resonanz sehr gut und der Rücklauf dementsprechend sehr hoch war, werden derzeit die geänderten Daten in die neue Homepage eingepflegt. Die Homepage soll dann zeitnah online gehen.

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8.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 8.7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz fragt an, ob in die gemeindliche Homepage eine Hinweisseite aufgenommen werden kann, in der ausführliche Informationen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen bereitgestellt werden.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert, dass Grünwalder Kinder bei Bedarf zu 100 % einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Grünwald bekommen. Seit Jahrzehnten ist es gängige Praxis, dass interessierte Eltern mit der jeweiligen Kindertageseinrichtungsleitung Kontakt aufnehmen und somit persönlich Information en über die jeweilige Einrichtung bekommen.

In der gemeindlichen Homepage hat jede Einrichtung ihre eigene Seite bzw. Homepage, auf der alle wichtigen Informationen verzeichnet sind. Auch kann jede Einrichtung von interessierten Eltern, bevor der Betreuungsvertrag unterschrieben wird, besichtigt werden. Einzig bei den Sprengeleinrichtungen werden die Kinder aus dem Umkreis betreut. Gleichfalls werden die privaten Kindertageseinrichtungen von der Gemeinde Grünwald umfassend unterstützt.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert zu, dass in Abstimmung mit der jeweiligen Kindergartenleitung geklärt wird, ob weitere Informationen von den jeweiligen Kindertageseinrichtungen bereitgestellt werden können.

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8.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 8.8

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz fragt an, ob es möglich ist, dass der Nachtbus von einem dieselbetriebenen Bus auf einen Elektrobus umgestellt werden kann.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass auf Antrag der Gemeinde Grünwald alle dieselbetriebenen Busse im Landkreis München auf Elektrobusse sukzessive umgestellt werden. Für den ÖPNV ist der Landkreis München zuständig.

Da der Vertrag für die Nachtbuslinie noch bis Dezember 2026 läuft, kann derzeit nicht auf einen Elektrobus umgestellt werden. Bei Neuausschreibungen für Busse wird durch den Landkreis München auf erneuerbare Energien umgestellt .

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9. Vergabe von Mäharbeiten öffentlicher Grünflächen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 9

Sachverhalt

Nachdem beide Mähfirmen ihre Verträge aus wirtschaftlichen Gründen fristgerecht zum 31.03.2019 gekündigt hatten, besteht die Notwendigkeit in einem offenen Verfahren nach VOB/A die Mäharbeiten für die öffentlichen Grünflächen des Gemeindegebietes wie auch für die Obere Eierwiese neu auszuschreiben.

Die Leistungsbeschreibung für die Unterhaltspflege der Grünflächen gemäß DIN 18919 berücksichtigt hierbei auch den ökologischen Umgestaltungsprozess für die kommunalen Grünflächen und die damit verbundenen geänderten Anforderungen an den Ausführungszeitpunkt der Mäharbeiten, insbesondere auch für die künftigen naturnahen öffentlichen Grünflächen (NÖG).

Das Ergebnis der Ausschreibung, das keine Losvergabe vorsieht, wird Anfang April 2019 vorliegen. Die Bevollmächtigung durch den Verwaltungsausschuss wird benötigt, da im April keine Verwaltungsausschuss- oder Gemeinderatssitzung stattfinden wird, jedoch der Mähvertrag zum 1. Mai 2019 beginnen soll. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 die Empfehlung an den Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Auf der Haushaltsstelle 58000.6350 sind entsprechende Mittel vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Verwaltungsausschusses einstimmig , dass 1. Bürgermeister Neusiedl die Genehmigung erhält, nach Beendigung der Ausschreibung den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2019 09:47 Uhr