Datum: 07.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 20:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2019;
3 Zweckverband Staatliches Gymnasium Oberhaching; Entscheidung über die Erweiterung des Verbandszwecks;
4 Anmietung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten;
5 Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten;
6 Aktualisierung der Gebührensatzung aufgrund der Ausweitung des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat Bayern ab dem 1. Kindergartenjahr mit Wirkung zum 01.04.2019;
7 Aktualisierung der Gebührenhöchstzuschüsse aufgrund der Ausweitung des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat Bayern ab dem 1. Kindergartenjahr mit Wirkung zum 01.04.2019;
8 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
9 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
10 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
11 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
11.1 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zettel
11.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zettel
11.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zettel
11.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Wassermann
11.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
11.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
11.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt
11.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Kraus
11.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Jobst
11.10 Anfrage Gemeinderatsmitglied Jobst
11.11 Anfrage Gemeinderatsmitglied Jobst
11.12 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
11.13 Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger
11.14 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
11.15 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
11.16 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
11.17 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
11.18 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
11.19 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt
12 Stromlieferung für alle gemeindlichen Liegenschaften; Bündelausschreibung für die Jahre 2020 und 2021; Genehmigung und Durchführung;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 26.03.2019  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Zweckverband Staatliches Gymnasium Oberhaching; Entscheidung über die Erweiterung des Verbandszwecks;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Im September 2017 wurde durch den Kreistag des Landkreises München beschlossen, dass eine Realschule und eine FOS in Oberhaching gebaut werden sollen.

Auch ist das Genehmigungsverfahren abgeschlossen und das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das Staatsministerium für Finanzen haben ihre Zustimmung erteilt.

Die Fachoberschul e Oberhaching soll zusammen mit der künftigen Realschule auf einem gemeinsamen Campus beim Bahnhof Deisenhofen untergebracht werden. Durch diesen gemeinsamen Bau können laut Landratsamt München verschiedene Synergieeffekte wie die gemeinsame Planung und der Bau der Schulen, die Nutzung der Infrastruktur und der Sporteinrichtungen erzielt werden. Auch gibt es Überlegungen, dass in Sauerlach ein neues Gymnasium gebaut wird.

Laut Prognose des Schulbedarfsplans des Landkreises München könnten bis 2035 rund 700 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 25 Klassen die Realschule besuchen. Als Träger käme dafür der Zweckverband Staatliches Gymnasium Oberhaching in Frage, da eine weitere Schulverwaltung finanziell ein deutlicher Mehraufwand sein würde und dieser über die Kreisumlage wieder von den Gemeinden finanziert werden müsste.

Zum Zweckverband Staatliches Gymnasium Oberhaching gehören die Gemeinden Grünwald, Oberhaching, Sauerlach, Taufkirchen und der Landkreis München.

In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Staatliches Gymnasium Oberhaching vom 28.02.2019 hat die Verbandsversammlung vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates folgende Änderung der Satzung beschlossen:

§ 3 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Staatliches Gymnasium Oberhaching soll wie folgt geändert werden:

Der Zweckverband hat die Aufgabe, für
1. das staatliche Gymnasium Oberhaching sowie für
2. eine staatliche Realschule in Oberhaching
3. eine Fachoberschule in Oberhaching und
4. ein mögliches Gymnasium in Sauerlach den Aufwand nach dem jeweils geltenden Schulfinanzierungsgesetz zu tragen, soweit dieser nicht vom Staat zu übernehmen ist.

Durch Beschlüsse des Kreistages in den vergangenen Monaten wurden zudem die Weichen gestellt, dass die Gemeinden im Landkreis München nicht unverhältnismäßig hoch an den Investitionen von neuen Schulen beteiligt werden.

Von den zuweisungsfähigen Kosten trägt der Landkreis München 70 % der Kosten.

Somit werden die Kommunen grundsätzlich nur für die tatsächlichen und nachhaltigen Schülerzahlen an Investitionen beteiligt. Die Berechnungsgrundlage dafür sind die geschätzten Kosten und Schülerzahlen gemäß der Plausibilitätsberechnung. Demnach müsste die Gemeinde Grünwald bei einer geschätzten Schüleranzahl von 52 Schülern im Jahr 2035 (11,28%) und einer angenommenen FAG-Förderung von 20 % folgende Kosten die Gemeinde Grünwald tragen.

Kosten: (Stand Baukostenindex 2017)

  • 785.937,95 € für das Realschulgebäude Oberhaching
  • 539.588,55 € für die Hallensportfläche Realschule Oberhaching
  • 317.280,54 € für die Freisportflächen Realschule Oberhaching

Bei Zustimmung des Gemeinderates Grünwald muss die Gemeinde Grünwald in Vorleistung treten und die Vorauszahlung an den Zweckverband leisten.

Die endgültige Abrechnung über die Kosten erfolgt fünf Jahre nachdem die Realschule Oberhaching dem Schulbetrieb zur Verfügung gestellt wird nach folgendem Verteilerschlüssel:

Jede Verbandsgemeinde trägt den Kostenanteil, der sich aus dem Verhältnis der Gesamtschülerzahl ihrer Gemeinde in den vorangegangenen fünf Schuljahren zu der Gesamtschülerzahl aller Verbandsgemeinden im selben Zeitraum errechnet. Zur Ermittlung der Gesamtschülerzahlen sind die jeweils am 1. Oktober des laufenden Schuljahres vorhandenen Schülerzahlen zu addieren.

Die Kosten der Fachoberschule übernimmt zu 100 % der Landkreis München.

Vom Landratsamt München wird davon ausgegangen, dass keine Schüler auf das Gymnasium Sauerlach gehen und somit die Gemeinde Grünwald keine Kosten hierfür tragen muss.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald stimmt der Änderung der Satzung des Zweckverbandes Staatliches Gymnasium Oberhaching zu.

Der Wortlaut der Satzungsänderung lautet wie folgt:

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Staatliches Oberhaching vom 26.01.2016

                                                       § 1

(1) § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Der Zweckverband hat die Aufgabe, für
1. das staatliche Gymnasium Oberhaching sowie für
2. eine staatliche Realschule in Oberhaching
3. eine Fachoberschule in Oberhaching und
4. ein mögliches Gymnasium in Sauerlach den Aufwand nach dem jeweils geltenden Schulfinanzierungsgesetz zu tragen, soweit dieser nicht vom Staat zu übernehmen ist.

                                                       § 2

Diese Satzung tritt zum …. in Kraft.

Stefan Schelle
Verbandsvorsitzender


Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 23000.9830 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Anmietung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Kreisverband der AFD München-Land hat bei der Gemeinde Grünwald bezüglich einer Nutzung eines Veranstaltungssaales angefragt, um eine Vortragsveranstaltung mit zwei Mitgliedern des Deutschen Bundestages durchzuführen.


Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes München teilt unter Verweis auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in der beigefügten Stellungnahme mit, dass insbesondere soweit der Gemeindesaal anderen politischen Parteien / Gruppierungen zur Verfügung gestellt wird, dieser grundsätzlich auch der AFD im Sinne des § 5 Parteiengesetzes zur Verfügung zu stellen sein wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ablehnung der Anmietung von gemeindlichen Räumlichkeiten im Bürgerhaus der Gemeinde Grünwald. Aus den Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der baulichen Besonderheiten wird die Vermietung abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald hatte die Grundlage zur Abrechnung des Verpflegungsgeldes (Mittagsessen) vor Jahren von öffentlich-rechtlich (Gemeindesatzung) auf privatrechtlich umgestellt. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Regelung auf Satzungsgrundlage die bessere ist, weil bei Nichtzahlung für die Besuchsgebühr öffentlich-rechtlich und für das Mittagessen privatrechtlich gemahnt werden müsste. Die Umstellung der Rechtsgrundlage für das Verpflegungsgeld bewirkt, dass sowohl die Gebühr als auch das Essen auf einer öffentlich-rechtlichen Grundlage beruht.
Für die Personensorgeberechtigten, die ordnungsgemäß ihre Gebühren bezahlen, ändert sich durch die Schaffung dieser neuen Rechtsgrundlage nichts.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die der Sitzungsvorlage beiliegende Gemeindesatzung über das Verpflegungsgeld der Kindertagesstätten zu genehmigen und auf die Verlesung der Satzung zu verzichten.
Die Satzung soll zum 01.06.2019 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Aktualisierung der Gebührensatzung aufgrund der Ausweitung des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat Bayern ab dem 1. Kindergartenjahr mit Wirkung zum 01.04.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Herr Porsch vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat den stellv. Kämmerer am 18.03.2019 folgenden Sachverhalt bestätigt bzw. mitgeteilt:
Bayerns Kabinett hat die versprochene Entlastung für Familien auf den Weg gebracht. Der Kindergartenbesuch wird ab April 2019 mit monatlich 100 Euro pro Kind schon im ersten und zweiten Kindergartenjahr bezuschusst werden. Bisher gibt es diesen Zuschuss vom Freistaat nur für das dritte und letzte Kindergartenjahr.
Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Für dieses Kindergartenjahr bedeutet dies:

Den Zuschuss vom Freistaat in Höhe von 100 € erhalten Kinder, die 2018 3 Jahre alt geworden sind. Kinder, die 2019 3 Jahre alt werden, erhalten den Zuschuss ab 01.09.2019. Dies gilt für Kinder unabhängig davon, ob sie in der Krippe oder im Kindergarten betreut werden.
Das entsprechende Gesetz soll am 15.05.2019 durch den Landtag verabschiedet werden.
Die Gemeinde Grünwald könnte, um einheitliche Gebühren für alle Kindergartenkinder zu erreichen, im Zeitraum von April bis August 2019 die 100 € übernehmen, wenn in diesem Jahr die Kinder „erst“ 3 Jahre alt werden. Ab September 2019 erhalten auch diese Kinder den Zuschuss vom Freistaat Bayern.

In der beiliegenden geänderten Gemeindesatzung über die Gebühren der Kindertagesstätten wurden nun alle Kindergartenjahre auf dem Stand, den der Gemeinderat am 25. November 2014, öffentlicher Beschluss Nr. 82 für das letzte Kindergartenjahr beschlossen hat, gebracht. Somit hätten die Eltern für alle Kindergartenjahre einen sehr geringen und einheitlichen Besuchsbeitrag für die jeweils gebuchte Betreuungszeit zu entrichten.

Für den Fall, dass ein Kind in der Krippe 3 Jahre alt wird und bis zum Ende des Betreuungsjahres auch dort verbleibt, wurde in der Tabelle für Krippenkinder vermerkt, dass sich deren Gebühr um die Zuschusshöhe des Freistaates Bayern verringert.
Im Zuge der Satzungsänderung wurden noch der § 7 Gebührenzuschuss für Grünwalder Kinder bei freien Trägern in Grünwald, die Begrifflichkeit aus dem Gesetz zum BayKiBiG „Personensorgeberechtigte“ (bisher Erziehungsberechtigte) übernommen und die Abrechnung der Kinder aus dem Verein „Mittagsbetreuung e.V.“ geregelt. Für diese Kinder erfolgt die Abrechnung auf wöchentlicher Basis.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die der Sitzungsvorlage beiliegende Gemeindesatzung über die Gebühren der Kindertagesstätten zu genehmigen und auf die Verlesung der Satzung zu verzichten.
Die geänderte Satzung soll zum 01.04.2019 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Aktualisierung der Gebührenhöchstzuschüsse aufgrund der Ausweitung des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat Bayern ab dem 1. Kindergartenjahr mit Wirkung zum 01.04.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund des beschlossenen Beitragszuschusses durch den Freistaat Bayern mit Wirkung zum 01.04.2019 müssen auch die Beträge für die Bezuschussung der freien Träger in der Gemeinde Grünwald angepasst werden. In der beiliegenden Excel-Tabelle sind die maximalen Zuschusswerte mit und ohne Zuschuss des Freistaates Bayern dargestellt. Die Höhe des Zuschusses bleibt auf den bisherigen durch den Gemeinderat in seinen Sitzungen am 10.12.2013 n.ö. Nr. 463 und 26.04.2016 ö. Nr. 265 beschlossenem Niveau.

Deshalb wurden bei der aktuellen Berechnung des höchsten Elternbeitrages die Gebühren der International Preschool nicht berücksichtigt, zudem diese Einrichtung eine vom Standard der Gemeinde Grünwald abweichende exklusive Betreuungsform anbietet. Diese Einrichtung erhält „nur“ den durch den Gemeinderat genehmigten Höchstbetrag.

Die in den beiden Gemeinderatssitzungen beschlossenen Bedingungen (z.B. widerrufbare freiwillige Leistung, Weitergabepflicht des Zuschusses an die Personensorgeberechtigten) bleiben unverändert bestehen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Änderung der Beträge in der beiliegenden Tabelle für den maximalen Zuschussbetrag.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 8

Sachverhalt

Bericht der Verwaltung zu Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen in der Gemeinde Grünwald

1. Bürgermeister Neusiedl führt ein, dass im Grünwalder Freizeitpark zwei Kunstrasenplätze existieren. Bei einem handelt es sich um einen mit Geothermie beheizbaren Hockeykunstrasen. Dieser Platz ist von der Oberfläche her gebunden und ohne Kunststoffgranulat – es erfolgt hier durch die Benutzung kein Abrieb / aufgrund der Beheizung im Winter ist auch keine Schneeräumung mehr erforderlich.
Der andere Kunstrasenplatz ist ein sogenannter Hybridrasen – also ein echter Naturrasen mit zusätzlicher Kunstfaser, um die Lebensdauer und die Bespielbarkeit zu erhöhen. Auch hier fällt kein Kunststoffgranulat an.

Bei der Sportanlage des Gymnasiums Grünwald, so der Bauamtsleiter Rothörl, wurde ein texturiertes Rasensystem eingesetzt (gekräuselte Faser mit Sand und -Ethylen-Propylen-Dien-Mixtur- kurz EPDM als Füllstoff). Im Kunstrasenplatz des Gymnasiums Grünwald wurde kein Altreifen-, sondern EPDM-Neugranulat aus Synthetikkautschuk verbaut. In Presseberichten wird leider nicht zwischen Recycling- (Altreifen) und Neumaterial unterschieden, das die kritisierten Eigenschaften gar nicht besitzt. Die Füllmenge beträgt hier 5 kg/m², wie in Deutschland bei Einbau einer festen Asphalttrag- und Elastikschicht üblich. Diese Füllmenge ergibt eine Füllhöhe von ca. 10 mm. Von den in Presseberichten genannten 15 – 20 kg/m² kann hier in Grünwald nicht die Rede sein.
Alle Materialien von Kunstrasenplätzen  -  natürlich auch in Grünwald  -  müssen vorab ihre Umweltverträglichkeit nach Bundes-Bodenschutzverordnung nachgewiesen haben. Ohne diesen bestandenen Nachweis erhalten Kunstrasensysteme keine Zertifizierung der Güteüberwachung z.B. nach RAL, die wir in Grünwald vom Auftragnehmer gefordert und von der Herstellfirma (Polytan) nachgewiesen wurde.
Die Sportanlage wurde nach den in 2013/2014 aktuellen EU-Normen und zusätzlich nach DIN 18035-7 ausgeschrieben, die eine zusätzliche reduzierte Menge von EPDM Füllstoffen vorsieht. Durch das texturierte Rasensystem wird der Einsatz von Füllstoffen nochmals reduziert. Die verbauten Materialien sind geprüft und mit Prüfzeugnissen versehen.
Die Entwässerung der Sportanlage erfolgt nicht über Vorfluter in offene Gewässer, sondern über Sickerschächte im Sportplatzbereich, die mit einer Filterschicht versehen sind. Die gekrümmten Rasenfasern halten die Granulatbefüllung wie eine Netzstruktur im Belag fest, verhindern damit den Austrag als Mikroplastik und sind deshalb pflegeleicht, da Verfrachtungen des Granulats verhindert werden. Bei Ortsterminen wurde noch nie EPDM auf der Laufbahn oder in der Umgebung der Sportanlage gesehen. 
Zur weiteren Einschätzung: die in Grünwald realisierte Anlage wurde von einer technologisch weltweit führenden Firma eingebaut. Es werden derzeit mehrere Sportanlagen durch unseren Fachplaner realisiert, es gibt derzeit zu diesem Thema keine neuen/weiteren Vorgaben, Planungsvorgaben oder Richtlinien. Inwieweit sich die Gesetzeslage zukünftig ändern wird (und wie schnell) ist nicht abschätzbar. Falls es zu dem Thema neue Informationen, wird das unverzüglich mit Grünwald abgestimmt.

Auf die Nachfrage von GR-Mitglied Zeppenfeld, ob man hier anstelle des Kunststoffgranulats auch Kork verwenden könne, erwidert 1. Bürgermeister Neusiedl, dass Kork stark zu Schimmelbildung neige. Das von der Gemeinde beauftragte und eingebaute System ist absolut von top Qualität und frei von Beanstandungen.
GR-Mitglied Ritz frägt nach, ob es im Beispiel des Grünwalder Freizeitparkes ein Entsorgungskonzept bei den eingesetzten Kunstrasen gibt. 1. Bürgermeister Neusiedl antwortet dazu, dass sich der Geschäftsführer, Herr Verleger, sehr intensiv mit der aktuellen Thematik befasst habe. Der Freizeitpark macht die Arbeiten hier seit Jahren vorbildlich, das evtl. zu entsorgende Material wird recycelt.

zum Seitenanfang

9. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 9

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

zum Seitenanfang

10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 10

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

zum Seitenanfang

11. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zettel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Zettel teilt mit, dass bei dem Anwesen Am Marktplatz 9 die Außenanlagen neu gestaltet werden, insbesondere mit einer Mauer. Er bittet zu klären, ob die Mauer baurechtlich zulässig ist.

1. Bürgermeister Neusiedl sagt eine Überprüfung durch die Verwaltung zu.

zum Seitenanfang

11.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zettel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Zettel fragt an, ob der Fußballplatz in Wörnbrunn besser gepflegt werden könnte, da z.B. die Netze der Fußballtore Löcher haben und die Fußballtore überprüft werden sollten.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass beim Fußballplatz in Wörnbrunn die Drainage vor einiger Zeit erneuert wurde. Gleichfalls werden auf dem Platz in regelmäßigen Abständen defekte Gegenstände ausgetauscht. 1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Überprüfung der derzeitigen Gegebenheiten zu.

zum Seitenanfang

11.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zettel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Zettel stellt fest, dass der Parkplatz am Wertstoffhof offenkundig erneut als dauerhafte Baustelleneinrichtung genutzt wird. Aufgrund des Parkdrucks am Wertstoffhof und des gegenüberliegend befindlichen Friedhofes wird die Verwaltung gebeten für Baustelleneinrichtungen andere Stellen im Ort ausfindig zu machen.

1.Bürgermeister Neusiedl gibt zu bedenken, dass aufgrund der vielen beschlossenen Tiefbaumaßnamen und der weitgehend endgültigen Bebauung in Grünwald solche Lagerflächen für Baustellen Mangelware sind – es wird dennoch versucht eine andere Lösung anzustreben.

zum Seitenanfang

11.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Wassermann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Wassermann erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zum Thema der Zeitzeugenbefragung über das Leben jüdischer Mitbürger während der Zeit des Nationalsozialismus in Grünwald.

1. Bürgermeister Neusiedl gibt bekannt, dass bereits erste Gespräche mit potentiellen Historikern aufgenommen wurden . In einer der nächsten Gremiensitzungen wird über den Sachstand informiert.

zum Seitenanfang

11.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz stellt fest, dass der Wanderparkplatz in Wörnbrunn immer noch gesperrt und für die vielen Besucher der Rodungsinsel nicht nutzbar ist. Wegen der Schneeablagerungen sind die Oberflächen des Parkplatzes stark verunreinigt – die Gemeinde soll hier eine Reinigung veranlassen.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Öffnung und Säuberung des Wanderparkplatzes zu.

zum Seitenanfang

11.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob das Mahag-Gelände geöffnet werden kann, um den Parkdruck innerhalb von Grünwald zu minimieren.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert darüber, dass das Mahag-Gelände ein Privatgelände der Gemeinde Grünwald und nicht öffentlich gewidmet ist. Die Parkplatzsuchenden finden in der öffentlichen und kostenlosen Tiefgarage Platz zum Parken.

zum Seitenanfang

11.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, wie viele Übergriffe es in der Gemeinde Grünwald im Jahr 2018 mit Beteiligung Hund gegen Mensch und Hund gegen Hund gegeben hat. Gleichfalls möchte GR-Mitglied Schmidt wissen, wie viele Hunde in welcher Kampfhundkategorie in der Gemeinde Grünwald im Jahr 2018 gemeldet waren und wie viele Anordnungen im Jahr 2018 (z. B. Leinenzwang  oder Maulkorbzwang usw.) gegen Hundebesitzer erlassen wurden.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert die Klärung des Sachverhaltes und die Beantwortung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu.

zum Seitenanfang

11.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Kraus fragt an, wie der Sachstand bei der Sanierung der Urnenwand im Grünwalder Friedhof ist.

Herr Kleßinger antwortet, dass die Steinmetzfirma die roten Abdeckplatten alle abgebaut hat und diese derzeit gereinigt werden.
Die Urnenwand wurde grundiert, die Wiedermontage der Platten soll Mitte Mai erfolgen, danach werden die Wände gestrichen.
Diese Maßnahmen erfolgen alle im Rahmen der Mängelbeseitigung, so dass für die Gemeinde hier keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Nach erfolgreicher Beendigung der Maßnahme erfolgt eine Berichterstattung im Bauausschuss.

zum Seitenanfang

11.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Jobst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Jobst fragt an, ob die Ampel an der Kreuzung Oberhachinger Straße – Tobrukstraße eine permanente Ampel oder eine Verkehrsampel mit Anforderung ist.

1. Bürgermeister Neusiedl informiert darüber , dass die Lichtzeichenanlage auf der Kreisstraße „Oberhachinger Straße“ auf die Ampelanlage am Marktplatz abgestimmt ist. Die Ampel an der Tobrukstraße und die Verkehrsampel bei der Ausfahrt des Gymnasiums Grünwald sind Lichtzeichenanlagen mit Induktionsschleife. Die Fußgängerampel auf Höhe des Hauses der Begegnung ist eine Signalanlage mit Anforderung.

zum Seitenanfang

11.10. Anfrage Gemeinderatsmitglied Jobst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.10

Sachverhalt

GR-Mitglied Jobst fragt an, dass wie bereits berichtet wurde, Ende Juli 2019 die Sanierung der Tölzer Straße ansteht . Ist hier wieder die Umleitung über die Straße Am Koglerberg beabsichtigt.

Die Umleitung erfolgt großräumig über Schäftlarn und der Bundesstraße 11 sowie innerorts für Anlieger über die Straße Am Wildwechsel, Wendelsteinstraße usw. Die Straße Am Koglerberg wird nicht als Umleitung ausgeschildert.

zum Seitenanfang

11.11. Anfrage Gemeinderatsmitglied Jobst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.11

Sachverhalt

GR-Mitglied Jobst fragt an, ob das Buch „Pullacher Lebenswege“ bekannt ist.

1. Bürgermeister Neusiedl antwortet, dass das Buch ihm und der Verwaltung vorliegt.

zum Seitenanfang

11.12. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.12

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier stellt die Anfrage, ob in der Emil-Geis-Straße auf Höhe des Geschäftes Roßmann eine Überquerung für Fußgänger und Radfahrer angedacht werden könnte.

1. Bürgermeister Neusiedl antwortet dazu, dass bereits mehrfach Anfragen diesbezüglich beim Staatlichen Bauamt Freising als Straßenbaula stträger und beim Landratsamt München als untere Straßenverkehrsbehörde gestellt worden sind und diese Anfragen immer abgelehnt wurden. Trotzdem wird die Gemeinde Grünwald nochmals ein Schreiben an die zuständigen Stellen richten.

zum Seitenanfang

11.13. Anfrage Gemeinderatsmitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.13

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger fragt an, ob die Orgel in der Aussegnungshalle des Waldfriedhofes verstimmt ist.

1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass in der Aussegnungshalle des Waldfriedhofes eine Barockorgel steht und diese spezielle Orgel einen anderen Klang hat. Von dem Orgelerbauer  Graf von Kerssenbrock wird die Orgel von Zeit zu Zeit in Augenschein genommen.

zum Seitenanfang

11.14. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.14

Sachverhalt

GR-M itglied Zeppenfeld fragt an, ob wieder die Hinweisschilder für das Anleinen von Hunden beim Grünwalder Bauernmarkt aufgestellt werden könnten.

1. Bürgermeister Neusiedl macht darauf aufmerksam, dass dies lediglich Hinweisschilder, mit der Bitte auf das Anleinen von Hunden, sind. Die Verwaltung wird die Bitte an die Verantwortlichen vom Bauernmarkt weitergeben, damit die Hinweisschilder wieder aufgestellt werden.

zum Seitenanfang

11.15. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.15

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, da beim Wohnprojekt „Mehrgenerationenwohnen“ ein Mieter eine Frage zur Internetgeschwindigkeit hatte. Messungen vor Ort ergaben lediglich 16Mbit/s durch den Anbieter Deutsche Telekom. Im Rahmen des geförderten Ausbaus sollten hier doch höhere Bandbreiten zur Verfügung stehen.

1. Bürgermeister Neusiedl erklärt, dass die Deutsche Telekom in diesem Baubereich den sog. eigenwirtschaftlichen Ausbau betreibt. Nach Angaben des Internetanbieters kann dies 36 Monate dauern .

zum Seitenanfang

11.16. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.16

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, welche Bedeutung die zwei Kameras am Grünwalder Berg in Richtung Pullach auf der Dr.-Carl-von-Linde-Straße haben.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert zu, dass Erkundigungen eingeholt werden.

zum Seitenanfang

11.17. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.17

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld meint bezüglich der Umleitung zu den Tiefbaumaßnahmen an unseren Straßen, wäre es zweckmäßig, wenn alle Mitglieder des Gemeinderates die Information über die Planungen zugeleitet bekommen würden.


1. Bürgermeister Neusiedl sichert zu, dass die Verwaltung entsprechende Informationen zu den Oberflächenwiederherstellungen an den Staatsstraßen an alle Mitglieder des Gemeinderates versendet.

zum Seitenanfang

11.18. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.18

Sachverhalt

GR-M itglied Zeppenfeld fragt an, wie der derzeitige Sachstand im Café Grün ist.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass eine Ideenfindung stattgefunden hat und eine mögliche zukünftige Nutzung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen diskutiert wird.

zum Seitenanfang

11.19. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 11.19

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt fragt an, ob sich die Verwaltung bereits Gedanken über eine Inklusion im Café Grün gemacht hat.

1. Bürgermeister Neusiedl erwidert, dass sich derzeit die Ideenfindung in der Endabstimmung befindet und in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt wird.

zum Seitenanfang

12. Stromlieferung für alle gemeindlichen Liegenschaften; Bündelausschreibung für die Jahre 2020 und 2021; Genehmigung und Durchführung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Stromlieferverträge für alle gemeindlichen Gebäude der Gemeinde Grünwald wurden für die Jahre 2019 und 2019 europaweit ausgeschrieben. Für den Zeitraum ab 1.1.2020 ist nun eine neue Ausschreibung erforderlich. Die Kanzlei Becker, Büttner, Held hat hierfür ein Angebot abgegeben für eine Sammelausschreibung mit der Beschaffung von 100% Ökostrom.

Durch die Ausschreibung des Stroms zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften zusammen mit anderen Kommunen soll ein Bieterwettbewerb mit preissenkender Wirkung erzeugt werden. Zudem sollen durch die Bündelung der Nachfrage günstigere Preise erzielt und der Verwaltungsaufwand für die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Kommunen bei der Strombeschaffung gesenkt werden.

Der Strombedarf soll für den Zeitraum vom 01.01.2020 - 31.12.2021 ausgeschrieben werden.

Typischerweise sind Energielieferunternehmen auf Laufzeiten von zwei Jahren ausgerichtet. Bei längeren Laufzeiten besteht aufgrund der Erfahrungen aus früheren Ausschreibungen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dahingehend, dass die Energielieferunternehmen Preisaufschläge vornehmen, um das Risiko der Preisveränderungen auf dem Markt in den kommenden Jahren auf den Stromabnehmer und damit auf die Kommunen zu übertragen.

Das Ziel der Ökostromausschreibung ist – im Rahmen der energiewirtschaftlichen Möglichkeiten – einen zusätzlichen Umweltnutzen zu erzeugen bzw. einen Beitrag zur Energiewende zu leisten (sog. qualifizierte Ökostromausschreibung). Die Erfahrungen aus den bislang durchgeführten Ausschreibungen zeigen zudem, dass die Beschaffung von Ökostrom für Kommunen und sonstige kommunale Träger als sog. öffentliche Auftraggeber nur mit geringen spezifischen Mehrkosten im Verhältnis zur Beschaffung von konventionellen Strom verbunden ist. Sie ist daher mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen vereinbar.

Gleichzeitig soll im Rahmen der Ausschreibung die Abgabe von wirksamen Angeboten gewährleistet und die finanziellen Belastungen für die Ausschreibungsteilnehmer kalkulierbar sein. Die Ausschreibung erfolgt daher im Grundsatz nach dem in der Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren des Bundesumweltamts zur Beschaffung von Ökostrom enthaltenen Ausschreibungsmodell. Neben dem angebotenen Gesamtpreis wird das Anlagenalter der Stromerzeugungsanlagen sowie die bilanzielle Direktlieferung des Stroms als Zuschlagskriterium berücksichtigt. Um die Ausschreibung insbesondere für kleinere Ökostromanbieter attraktiver zu gestalten und um die Abgabe von wirksamen Angeboten zu gewährleisten, werden die in der Arbeitshilfe enthaltenen Vorgaben zweckdienlich angepasst.

Folgende Beschlüsse sind für die Maßnahme notwendig:

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 zu einem Festpreis auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen.

Der erste Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, den Strombedarf der Gemeinde Grünwald in Kooperation mit anderen Körperschaften gemeinsam auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen.

  1. Es soll 100 % Ökostrom ausgeschrieben werden. Von der Aufnahme eines Nebenangebots über konventionellen Strom wird abgesehen.
  2. Die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held wird ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – für die Gemeinde Grünwald zu erteilen.
  3. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, bestehende Stromlieferverträge zum 31.12.2019 zu kündigen.

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt dem ausführlichen Vortrag der Verwaltung und beschließt

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 zu einem Festpreis auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen.

  1. Der erste Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, den Strombedarf der Gemeinde Grünwald in Kooperation mit anderen Körperschaften gemeinsam auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen.

  1. Es soll 100 % Ökostrom ausgeschrieben werden. Von der Aufnahme eines Nebenangebots über konventionellen Strom wird abgesehen.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held wird ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – für die Gemeinde Grünwald zu erteilen.

  1. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, bestehende Stromlieferverträge zum 31.12.2019 zu kündigen.

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2019 08:14 Uhr