Der Gemeinderat hat sich in öffentlicher Sitzung am 20.03.2018 ausführlich mit dem Thema der EU-Umgebungslärmrichtlinie befasst.
Aus der Richtlinie ergibt sich, dass Gemeinden mit stark befahrenen Straßen (vorliegend sind das die Ortsdurchfahrten / Staats- und Kreisstraßen) einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen haben. Von der Rechtsnatur ist der Lärmaktionsplan ein unverbindliches Planungsinstrument, damit Lärmschwerpunkte im Rahmen der Kartierung offengelegt und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung und/oder Vermeidung dargelegt werden.
Aus dem Lärmaktionsplan können keine unmittelbaren Rechtsansprüche abgeleitet werden (ähnlich wie bei dem Flächennutzungsplan der Gemeinde). Es besteht zudem für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, etwaig geplante Maßnahmen anzufechten oder einzuklagen.
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat einstimmig beauftragt, den damals vorliegenden Entwurf eines Lärmaktionsplanes mit den zuständigen Trägern der öffentlichen Belange abzustimmen und daran anschließend die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats durchzuführen.
Die Auslegung des Lärmaktionsplanes fand in der Zeit vom 26.04. – 28.05.2018 statt.
Während der Auslegungsfrist sind nachfolgende Anregungen der Öffentlichkeit und Träger der öffentlichen Belange eingegangen. Diese Anregungen wurden dem beauftragten Ingenieurbüro Möhler + Partner aus München übermittelt, damit diese fachkundig im Rahmen der sogenannten Abwägung entsprechende Formulierungsvorschläge im Verfahren zum Lärmaktionsplan für die Gemeinde Grünwald erarbeiten.
Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Landratsamt München, Verkehrsrecht, Schreiben vom 02.05.18
Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 15.05.18
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.06.18
Anregungen der Öffentlichkeit:
Johann Ebner, Ludwig-Ganghofer-Straße, Mail vom 05.05.18
Susanne Aigner, Dr.-Max.-Str. 35, Schreiben vom 16.05.18
Ann-Christin und Dr. Kai-Michael Schaper, Dr.-Max-Straße 35a Schreiben vom 16.05.18
Thomas und Karin Kienzle, Oberhachinger Str. 11a, Schreiben vom 22.05.18
Ingenieurbüro Franz Krappmann, Willi-Stamer-Str. 22, Schreiben vom 24.05.18 mit Unterschriftenliste (119 Unterschriften)
Auf den folgenden Seiten wird dezidiert mit Abwägungsempfehlungen durch das Ingenieurbüro Möhler + Partner auf die einzelnen Anregungen eingegangen.
Stellungnahme zu den Anregungen der Träger öffentlicher Belange:
Landratsamt München, Verkehrsrecht, Schreiben vom 02.05.18
Es wird durch das Landratsamt München – Abteilung Verkehrsrecht angemerkt, dass im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans keine Festlegung von tatsächlich vorzunehmenden Maßnahmen vorliegt. Somit sei eine Stellungnahme zu etwaigen verkehrsrechtlichen Anordnungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Es gibt bereits umgesetzte Maßnahmen – z.B. die Geschwindigkeitsreduzierung nachts entlang der M 11 (Oberhachinger Straße) von 50 auf 30km/h.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Wiederherstellung der Fahrbahnoberflächen nach Grabungen der Spartenträger (insbes. Rohrnetzerneuerung und Fernwärmeleitungsbau) an den Ortsdurchfahrten in 2018 der sog. Flüsterasphalt (DSHV) eingebaut. Allein durch diese Maßnahmen konnte wirksam eine Reduzierung des Verkehrslärms erreicht werden.
Weitere Maßnahmen werden seit Jahren im Rahmen der Bauleitplanung erfolgreich mit Blick des Verkehrslärm- und Immissionsschutzes umgesetzt (z.B. Bebauungsplan für Neukonzeption der Bebauung an der Oberhachinger Straße durch die Baugenossenschaft, oder Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Bürogebäude entlang der Tölzer Straße). Darüber hinaus werden gerade entlang der Staatsstraßen (Nördliche- u. Südliche Münchner Straße) Büro- und Geschäftshäuser, welche parallel zur Straße situiert sind, zugelassen. Die in zweiter Reihe befindliche Wohnbebauung, profitiert hier zunehmend von den Planungsvorgaben der Gemeinde, weil durch die „Riegelbebauung“ durch die Gewerbebauten rückwärtige und ruhige Wohnquartiere entstanden sind und weiterhin entstehen werden.
Der Lärmaktionsplan wird an dieser Stelle entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis: 19:0
Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 15.05.18
Es wird durch das Staatliche Bauamt Freising angemerkt, dass:
a.) der Entwurf der Lärmaktionsplanung in Teilbereichen geringe Qualität zeigt und mehrere Fehler enthalten (Wortdopplungen, Aufzählungen ohne Anführung weiterer Punkte).
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu a.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes werden Wortdopplungen und Aufzählungen überarbeitet.
Abstimmungsergebnis: 19:0
b.) Zuständigkeiten (BAB, Großflughäfen) falsch oder nicht (Staats-/Kreisstraßen) benannt werden.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu b.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes überarbeitet.
Abstimmungsergebnis: 19:0
c.) in Abbildung 2 (Übersicht Lärmgrenz-, Richt- und Orientierungswerte) „VLärmSchr97“ durch „Lärmschutz-Richtlinien StV“ ersetzt werden müsste bzw. hier eine Klarstellung erfolgen soll, ob es sich um Grenzwerte für die Lärmvorsorge oder der Lärmsanierung handelt.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu c.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes entsprechend überarbeitet.
Abstimmungsergebnis: 19:0
d.) die Berechnungen nach VBUS durchgeführt wurden und für den Straßenbaulastträger abweichende Grundlagen gelten (RLS-90).
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu d.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist jedoch die Anwendung der VBUS für eine europaweite Gleichberechnung erforderlich (siehe 34. BImSchV).
Abstimmungsergebnis: 19:0
e.) bei den Berechnungen nach VBU S als Straßenoberfläche ein nicht geriffelter Gussasphalt angenommen wurde.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu e.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes erfolgt eine entsprechende Klarstellung. Entscheidend ist der Ansatz der Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (DStrO = 0 dB) aufgeführt. Dieser wurde korrekt gewählt und an den Ergebnissen im Lärmaktionsplan ergeben sich hierdurch keine Änderungen.
Abstimmungsergebnis: 19:0
f.) die Lärmaktionsplanung keine isolierte Betrachtung von einzelnen „lauten“ Straßen und Festsetzungen in B-Plänen bzw. verschiedenen Arten der baulichen Nutzung mit unterschiedlichen Richt-/Grenzwerten beinhaltet. Eine Beurteilung der Ergebnisse ist daher nicht möglich.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu f.)
Die Anmerkung ist zunächst korrekt und wird zur Kenntnis genommen. Die Lärmsanierung und die Lärmkartierung haben unterschiedliche Grundlagen, Erforderlichkeiten und Zielsetzungen.
Abstimmungsergebnis: 19:0
g.) die Anzahl der Betroffenen mit Überschreitungen der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV nur einen Bruchteil der belasteten Menschen nach den Vorgaben der vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung von Betroffenenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) beträgt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Lärmkarten nicht geeignet sind, um Richtwertüberschreitungen nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV zu belegen. Aus verkehrsrechtlichen Maßnahmen darf keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung resultieren – es dürfen sich keine Verlagerungseffekte ergeben.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu g.) Die Anmerkung ist zunächst korrekt und wird zur Kenntnis genommen. Es wurde bewusst eine erneute Berechnung nach RLS-90 durchgeführt, um die Betroffenheiten bzgl. der Überschreitungen der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV darzustellen, da sich daraus unmittelbar die Möglichkeit ergibt, Lärmschutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen (z.B. Lärmschutz-Förderprogramm des Landkreises München).
Abstimmungsergebnis: 19:0
h.) der Einsatz lärmmindernder Asphalte dem Unterpunkt „Aktiver Schallschutz“ zugeordnet werden sollte und ggf. Ausführungen zu Antriebs- und Rollgeräuschen aufgenommen werden sollten. In diesem Zusammenhang sollte ein Hinweis auf Elektromobilität, ÖPNV oder nichtmotorisierte Verkehrsarten gegeben werden, da jeder Verkehrsteilnehmer einen Beitrag zur Verbesserung der Lärmsituation leisten kann.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu h.) Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes werden entsprechende Hinweise geprüft und ggf. ergänzt. Für die Ergebnisse der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung ergeben sich keine Änderungen.
Abstimmungsergebnis: 19:0
i.) die Aussage, dass „in Zukunft standardmäßig an allen Bundes- und Staatsstraßen DSH –V -Beläge verlegt werden soll, gestrichen werden sollte oder eine Quelle benannt werden soll.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu i.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes konkretisiert.
Abstimmungsergebnis: 19:0
j.) ebene Straßen ohne bzw. mgl. wenigen Einbauten und ohne Schlaglöcher bzw. Fahrbahnschäden einen großen Beitrag zur Lärmminderung liefern können.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu j.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 19:0
k.) vorgeschlagene Maßnahmen bereits umgesetzt werden (lärmmindernder Belag ST 2072 und M 11).
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu k.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 19:0
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.06.18
Es wird durch die Regierung von Oberbayern – Straßen- und Brückenbau – angemerkt, dass:
a.) in Abbildung 2 (Übersicht Lärmgrenz-, Richt- und Orientierungswerte) „VLärmSchr97“ durch „Lärmschutz-RichtlinienStV“ ersetzt w erden müsste bzw. hier eine Klarstellung erfolgen soll, ob es sich um Grenzwerte für die Lärmvorsorge oder der Lärmsanierung handelt.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu a.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes überarbeitet.
Abstimmungsergebnis: 19:0
b.) die Berechnungen nach VBUS durchgeführt wurden und für den Straßenbaulastträger abweichende Grundlagen gelten (RLS-90).
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu b.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Lärmkartierung und Lärmaktions-planung ist jedoch die Anwendung der VBU S für eine europaweite Gleichberechnung erforderlich (siehe 34. BImSchV).
Abstimmungsergebnis: 19:0
c.) bei den Berechnungen nach VBU S als Straßenoberfläche ein nicht geriffelter Gussasphalt angenommen wurde. Diese Annahme ist nicht korrekt.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu c.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erstellung des Abschluss-berichtes erfolgt eine entsprechende Klarstellung. Entscheidend ist der Ansatz der Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (DStrO = 0 dB) aufgeführt. Dieser wurde korrekt gewählt und an den Ergebnissen ergeben sich hierdurch keine Änderungen.
Abstimmungsergebnis: 19:0
d.) die Lärmaktionsplanung keine isolierte Betrachtung von einzelnen „lauten“ Straßen und
Festsetzungen in B-Plänen bzw. verschiedenen Arten der baulichen Nutzung mit unterschiedlichen Richt-/Grenzwerten beinhaltet. Eine Auswertung hinsichtlich der maßgebenden Werte für den Straßenbaulastträger ist nicht gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu d.)
Die Anmerkung ist zunächst korrekt und wird zur Kenntnis genommen. Die Lärmsanierung und die Lärmkartierung haben unterschiedliche G rundlagen, Erforderlichkeiten und Zielsetzungen.
Abstimmungsergebnis: 19:0
e.) die Aussage, dass „in Zukunft standardmäßig an allen Bundes- und Staatsstraßen DSH-V Beläge verlegt werden soll, nicht richtig ist. Zudem werden die vorgeschlagenen Maßnahmen bereits umgesetzt (lärmmindernder Belag ST 2072 und M 11).
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu e.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes konkretisiert.
Abstimmungsergebnis: 19:0
Es wird durch die Regierung von Oberbayern – Straßenverkehr – angemerkt, dass bisher im Lärmaktionsplanentwurf keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen enthalten sind. Sofern diese noch aufgenommen werden sollen, ist die Zustimmung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden und zudem bei Staats- und Kreisstraßen nach der grundsätzlichen Zustimmung durch die untere Verkehrsbehörde beim LRA die Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde der Regierung von Oberbayern einzuholen.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 19:0
Es wird durch die Regierung von Oberbayern – Rechtsfragen Umwelt – angemerkt, dass:
a. auf Seite 5 im 2. Spiegelstrich das und/oder zu streichen ist, da es keinen Sinn macht.
b. auf Seite 6 im vorletzten Absatz „Staatsstraßen“ ergänzt werden soll, da durch das
Gemeindegebiet 2 Staatsstraßen verlaufen.
c. mit Verweis auf Seite 6, letzter Absatz die Gemeinden nicht daran gebunden sind, eine
Lärmaktionsplanung ab 50 Betroffenen durchzuführen.
d. im Lärmaktionsplan festgesetzte Maßnahmen entweder später durchzusetzen oder zumindest bei einer späteren Abwägung zu berücksichtigen sind.
e. die Gesetzeszitierung auf Seite 11 Ziffer 4.1.2 korrigiert w erden muss (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 der 34. BImSchV).
f. unter Ziffer 5.2 mit ausgeführt werden soll, wann der lärmmindernde Asphalt verlegt wurde.
Zudem soll das Förderprogramm Lärmschutz des Landkreises München näher ausgeführt werden.
g. konkrete Maßnahmen festzusetzen sind, welche die Rechtswirkung des § 47 d Abs. 6 i.V.m § 47 Abs. 6 BImSchG mit konkretem Zeitfenster bzw. konkreter Umsetzungsabsicht entfalten.
Ferner sind langfristige Strategien mit aufzunehmen.
h. die vorgeschlagenen Ruhigen Gebiete, sofern beabsichtigt, festzusetzen sind.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Alle (redaktionellen) Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes entsprechend berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19:0
Es wird durch die Regierung von Oberbayern – Technischer Umweltschutz – angemerkt, dass:
a. die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km /h im Nachtzeitraum in der Oberhachinger Straße könnte ebenfalls als vorhandene Lärmminderungsmaßnahme in den LAP aufgenommen werden, sofern diese aus Lärmschutzgründen angeordnet wurde.
b. der Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen des Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG und die nach Anhang VI der Richtlinie 2002/49/EG zu übermittelnden Daten enthalten muss. Zudem ist eine Zusammenfassung zu erstellen.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes entsprechend berücksichtigt. Die Geschwindigkeitsreduzierung in der Oberhachinger Straße wurde bereits bei der Erstellung der Lärmkarten berücksichtigt, ist jedoch in Abschnitt 5.2 nicht explizit nochmal erwähnt; dies wird entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis: 19:0
Es werden durch die Regierung von Oberbayern folgende zusätzliche Hinweise für das weitere Verfahren gegeben:
a. Bisher sind nur Maßnahmenvorschläge im Lärmaktionsplan enthalten. Es sind konkrete Maßnahmen festzusetzen (unter einem eigenen Punkt „Maßnahmen des LAP“) und es soll in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden eine Prüfung auf Umsetzbarkeit erfolgen.
Sofern eine Abklärung der Umsetzbarkeit nicht möglich ist bzw. die rechtlichen Voraussetzungen nicht geklärt sind, können die Maßnahmen als Prüfmaßnahmen mit aufgenommen werden; die Verbindlichkeit erstreckt sich dann nur auf die Prüfung etwaiger Maßnahmen und nicht auf die Umsetzung.
b. Für verkehrsrechtliche Maßnahmen an Staats- und Kreisstraßen ist das LRA München
Anordnungsbehörde, wobei straßenverkehrsrechtliche Anordnungen dem Zustimmungsvorbehalt der höheren Straßenverkehrsbehörde (Sachgebiet 23.1 der Reg. von Oberbayern) unterliegen. Das Einvernehmen der o.g. Behörden ist vor der offiziellen Einreichung des LAP einzuholen.
c. Für die abgestimmten LAP-Maßnahmen ist an geeigneter Stelle zu vermerken: „Das
Einvernehmen der zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden zu den Maßnahmen im Straßenverkehr (z.B. bauliche, verkehrsrechtliche Maßnahmen) liegt vor.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Alle Anmerkungen/Hinweise sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des
Abschlussberichtes entsprechend geprüft und berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 19:0
Anregungen der Öffentlichkeit:
Johann Ebner, Ludwig-Ganghofer-Straße, Mail vom 05.05.18
Susanne Aigner, Dr.-Max.-Str. 35, Schreiben vom 16.05.18
Ann-Christin und Dr. Kai-Michael Schaper, Dr.-Max-Straße 35a Schreiben vom 16.05.18
Thomas und Karin Kienzle, Oberhachinger Str. 11a, Schreiben vom 22.05.18
Ingenieurbüro Franz Krappmann, Willi-Stamer-Str. 22, Schreiben vom 24.05.18 mit Unterschriftenliste (119 Unterschriften)
1. Es wurden folgende Anregungen mitgeteilt, die im Rahmen des gegenständlichen Lärmaktionsplanes bei den Bewertungen von Maßnahmen nicht bzw. nur bedingt beachtet werden können (dennoch sind die Anregungen nachvollziehbar und werden der Gemeinde zur Prüfung auf Umsetzbarkeit empfohlen):
- Erneute Prüfung von Umleitungs- und Entlastungsmöglichkeiten (neue Brücken, „Bannwald“,Ortsumgehung)
- Einführung von Tempolimits 30 km/h
- Verstetigung des Verkehrs
- Begrenzung des Schwerlastverkehrs
- Überwachung von Tempolimits (dauerhaft, öfter)
- Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Mobilität
- Errichtung von Car-Sharing-Stationen
- Errichtung von sicheren Möglichkeiten die Straße zu überqueren
- Schulung kommunaler Mitarbeiter zur Sensibilisierung
- Lärmmessungen vor Ort anstatt Berechnungen
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Die Auswirkungen von Umgehungsvarianten, Begrenzung des Schwerlastverkehrs und der Umstellung auf E-Mobilität erfordern zunächst eine verkehrsgutachterliche Einschätzung (Verkehrsverlagerung, zu erwartende Reduzierung der Verkehrsmengen) und können aus schallgutachterlicher Sicht nicht bzw. nur bedingt bewertet werden.
Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h lassen eine Pegelreduzierung von etwa 2,5 dB(A) erwarten. Ebenso lässt eine Begrenzung des Schwerlastverkehrs eine deutliche Pegelreduzierung erwarten, die sich aus der genauen Verkehrsmenge und Art der Begrenzung (>3,5 to, >7,5 to,…) ergibt. Die Umsetzbarkeit solcher Maßnahmen erscheint aufgrund von Zuständigkeiten und aufgrund der Tatsache, dass es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt, erschwert (z.B. würden derartige Maßnahmen sehr wahrscheinlich auch zu Verkehrsverlagerungen mit ggf. Mehrverkehr auf anderen Straßen führen).
Die Schalluntersuchungen basieren auf den höchstzulässigen Geschwindigkeiten. Das Fahrverhalten Einzelner kann nicht beurteilt werden, sodass Auswirkungen durch die Überwachung von Tempolimits und Verstetigen des Verkehrs nicht rechnerisch/objektiv ermittelt werden können.
Lärmmessungen vor Ort wären z.B. an der Bushaltestelle Josef-Sammer Straße oder am Gymnasium denkbar. Im Rahmen der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist gemäß 34. BImSchV jedoch eine vereinheitlichte Berechnung vorgesehen. Eine zusätzliche Lärmmessung ist hier nicht verhältnismäßig.
Abstimmungsergebnis: 19:0
2. Es wird angeregt, dass die Gemeinde ein Beratungsangebot durch einen Schallschutz-Sachverständigen unter Verwendung der bereits gesammelten Daten und Untersuchungsergebnissen für besonders belastete Bereiche bereitstellt, um für die Anwohner individuelle Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Zudem wird angeregt, dass ein Förderprogramm der Gemeinde für Lärmschutzmaßnahmen im privaten Bereich (z.B. Schallschutzfenster, Schallschutzwände, Oberflächengestaltung von Gartenmauern, Bepflanzungen, etc.) eingeführt wird.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Information findet bereits mit Durchführung des Lärmaktionsplanes statt. Ansprechpartner ist hier die Gemeinde Grünwald – darüber hinaus wird der Lärmaktionsplan nach der Abschlussüberarbeitung und Bekanntmachung durch die Gemeinde zu jedermanns Einsicht öffentlich bekannt gemacht.
Weiter ist erwähnenswert, dass ein Lärmschutz-Förderprogramm des Landkreises München (für die Kreisstraße M11) und des Staatlichen Bauamtes München-Freising (für die Staatsstraßen innerhalb der Gemeinde) existiert.
Abstimmungsergebnis: 19:0
3. Es wird vorgeschlagen, dass Kanaldeckel etc. auf Straßenniveau gelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Vom Straßenniveau abweichende Kanaldeckel haben bekanntermaßen ein Störpotential, das in den Berechnungen nicht eingeht.
Eine bauliche Umsetzung ist bereits im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung erfolgt und wird weiter im Zuge der künftigen Deckenerneuerung abgearbeitet.
Davon unabhängig fallen solche Baumaßnahmen in den Bauunterhalt des jeweils zuständigen Straßenbaulastträgers.
Abstimmungsergebnis: 19:0
4. Es wird vorgeschlagen, Lärmschutzwände zu errichten.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Lärmschutzwände sind eine bewährte Schallschutzmaßnahme, insbesondere für ebenerdige Freibereiche und Erdgeschosse; in den Obergeschossen haben sie bei verhältnismäßigen Höhen üblicherweise keine relevante Wirkung. Im städtischen Umfeld sind Lärmschutzwände zu hinterfragen, da aufgrund von Grundstückserschließungen und Kreuzungen vielfach Unterbrechungen zu erwarten sind und die Verkehrssicherheit eine Rolle spielt (Einsichtnahme in Kreuzungsbereichen).
Überdies ist die städtebauliche Wirkung von derartigen Wänden äußerst kritisch zu sehen – ein Straßenzug lebt gerade von den Sichtachsen und der angrenzenden Bebauung; diese hinter mehreren Metern hohen Schallschutzwände zu verstecken, ergäbe ein nachteilig wirkendes Erscheinungsbild.
Abstimmungsergebnis: 19:0
5. Es wird angeregt, dass ein lärmmindernder Straßenbelag (DSHV, Flüsterasphalt) eingebaut wird.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Diese Maßnahme ist im Rahmen des Lärmaktionsplanes vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: 19:0
6. Es wird durch Herrn Ebner beantragt, dass die Lärmerfassung und die Lärmaktionsplanung durch die Trambahngasse ergänzt wird, da eigene Messungen und MVG-Berechnungen bereits gezeigt haben, dass Auslösewerte im Bereich der Trambahntrasse teilweise bereits erheblich überschritten werden.
Diesen Antrag hat Herr Ebner auf der letzten Bürgerversammlung erneut vorgetragen und wird hier mit der nachfolgenden Stellungnahme/Abwägung berücksichtigt.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Bereits in der Bürgerversammlung am 09.10.2018 hat die Verwaltung vorab festgestellt, dass der Lärmaktionsplan bestimmte Immissionsquellen als Untersuchungszweck zum Inhalt hat – die Trambahntrasse oder sonstige schienengebundene Verkehrswege (wie dies z.B. bei anderen Gemeinde mit U- oder S-Bahnanschluss der Fall ist) zählen nicht dazu. Es wurden vorliegend die verkehrsreichen Ortsdurchfahrten kartiert und näher untersucht.
Weiter wird ausgeführt, dass gemäß § 4 der 34. BImSchV eine Lärmkartenerstellung für Straßenbahnen nur für Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl > 100.000 vorgesehen ist. Unabhängig davon ist bekannt, dass die Straßenbahnimmissionen die Auslösewerte des Bay. Innenministeriums nicht erreichen (keine Betroffenheiten), so dass keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind.
Abstimmungsergebnis: 19:0