Datum: 28.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Haushalt 2019 und mittelfristige Finanzplanung 2018 - 2022: a) Haushaltssatzung 2019; b) Mittelfristige Finanzplanung;
3 EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplanung; Beschlüsse zu den eingegangenen Anregungen; Beschluss zum Abschluss des Verfahrens;
4 Antrag CSU - Fraktion vom 07.05.2019 zum Lärmaktionsplan für ein Förderprogramm;
5 Haus der Begegnung, Cafe; Anfrage der Nachbarschaftshilfe Grünwald auf Überlassung der Räumlichkeiten und Förderung eines Offenen Treffs
6 Widmung der Bergheimstraße (westliche Teilfläche / neuer Wendebereich) Grundstück Fl.Nr. 371/25;
7 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
8 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
9 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
10 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
10.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 26.03.2019;
10.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
10.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
10.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
10.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
10.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
10.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
10.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
10.9 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt
11 Grünwalder Freizeitpark; Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf Platz 5; Wegebauarbeiten hinter Platz 1 und vor der Alten Turnhalle sowie Umgestaltung des Betriebshofs; Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2019 und mittelfristige Finanzplanung 2018 - 2022: a) Haushaltssatzung 2019; b) Mittelfristige Finanzplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Eckdaten des Haushaltes 2019:

Haushalt 2019:
Verwaltungshaushalt:……….218.457.500 €
Vermögenshaushalt:………....23.315.500 €
Gesamthaushalt:……………241.773.000 €

Größte Einnahmen 2019:
Gewerbesteuereinnahmen:…170.000.000 €
Einnahme Einkommensteuer:.10.800.000 €
Einnahme Umsatzsteuer:……...8.500.000 €
Grundsteuer B:………………….1.975.000 €
Einnahmen aus Gebühren….....5.374.400 €
Einnahmen  Mieten Pachten:....3.942.500 €
Zinseinnahmen Banken:………….907.000 €

Zuführung  VerwaltungsHH:...10.871.300 €
Freie Spitze:
= Zuführung ./. Kredittilgung:....10.871.300 €

Größte Ausgaben 2019:

Kreisumlage:……………..…..105.403.000 €
Gewerbesteuerumlage:……...46.000.000 €
Personalausgaben:………….…18.246.800 €
(= 8,4 % d. VerwaltungsHH)
Inv.Zuschuss Unterhaching….…2.700.000 €
Freizeitpark – Schwimmbad…....2.100.000 €
Sanierung Feuerwehrgebäude…...550.000 €
Erwerb v. Grundstücken………...4.030.000 €
Erwerb v. beweglichen Sachen...2.521.700 €
Sanierung versch. Gebäude….…3.760.000 €
Zuschüsse f. lfd. Zwecke…….…..4.784.100 €
Kommunales Erziehungsgeld:….…800.000 €

Zuführung Allgem. Rücklage:………..…..0 €
Zuführung an Stiftungen:………….….…..0 €
Entnahme allgem. Rücklage:….…3.357.400 €


Die größeren Investitionen sind in den folgenden Bereichen:

  • Hochbau und Tiefbau gesamt 11,8 Mio. € + Straßenunterhalt 4,7 Mio. €:

Größte Projekte im Jahr 2019 sind die energetische Sanierung von verschiedenen Wohnhäuser mit rund 3,7 Mio. €. Des Weiteren wird im Grünwalder Freizeitpark ein neues Schwimmbecken (16 m) gebaut, dafür sind in 2019 rund 2,1 Mio. €. eingeplant. Für den Neubau und Sanierung der gemeindlichen Straßen sind rund 9,2 Mio. € vorgesehen. Für die Erneuerung der Rohrnetze der Wasser- und Abwasserversorgung werden 250 Tsd. € bereitgestellt. Für den weiteren Ausbau der Feuerwehr sind rund 550 Tsd. € veranschlagt.

  • Investitionsförderungen gesamt 3,8 Mio. €:

Der Großteil der Investitionsförderungen wird in die gemeindlichen Unternehmen der Gemeinde Grünwald investiert, nämlich in den Grünwalder Freizeitpark GmbH mit 217 Tsd. € und für die Erdwärme Unterhaching 2,7 Mio. €. Die Sanierung von verschiedenen Gleisbaumaßnahmen und Ampelanlagen bei der Tram 25 schlagen mit einer Gesamtsumme von rund 200 Tsd. € zu buche. Des Weiteren wird die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit rund 300 Tsd. € umgestellt. Das BRK wird für den Kauf eines neuen Rettungswagen mit 150 Tsd. € und die Nachbarschaftshilfe für den Kauf eines Keddy mit 30 Tsd. € unterstützt.

  • Für den Grunderwerb sind 4 Mio. € eingeplant.

Finanzierung der Investitionen:

Die Gemeinde kann diese Investitionen durch die Zuführung vom Verwaltungs-
haushalt (freie Spitze) i. H. v.        10.871.300 €
Entnahmen aus den Rücklagen insgesamt  i.H.v.        3.968.200 €
Erhalt eines Investitionszuschusses des Landkreises München        8.059.600 €
und durch sonstige Einnahmen des Vermögenshaushaltes i.H.v.        416.400 €
ist gesamt Vermögenshaushalt        23.315.500 €
finanzieren.

Nach dieser Entnahme aus der allgemeinen Rücklage stehen noch erhebliche Rücklagemittel für künftige Investitionen zur Verfügung.

Kreditaufnahme / Schulden:

Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig, alle Investitionen können durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.
Die Gemeinde Grünwald hat keine Schulden (Prokopfverschuldung von 0 €).

Hebesätze:

Gewerbesteuer 240 v. H. – unverändert -
Grundsteuer B  200 v. H. – unverändert -
Grundsteuer A  300 v. H. – unverändert -

Gebühren:

Für 2019 stehen keinerlei Gebührenerhöhungen an. Die Kanalgebühren wurden zum 01.01.2019 von 1,20 €/m³ auf 0,94 €/m³ gesenkt. Des Weiteren wurden die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen zum 01.04.2019 erheblich gesenkt (GR-Beschluss vom 07.05.2019).

Der Haushaltsplanentwurf 2019 und die mittelfristige Finanzplanung wurden aufs ausführlichste in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 05.02.2019 vorberaten.

Beschluss 1

Im Folgenden beschließt der Gemeinderat nach Verlesung der Haushaltssatzung der Gemeinde Grünwald für das Haushaltsjahr 2019

diese Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2019 mit seinen Anlagen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Beschluss 2

Im Folgenden beschließt der Gemeinderat 

die mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 nach Verlesung der Ansätze für die Nachjahre je in Einnahmen und Ausgaben:



im Verwaltungshaushalt mit:

im Jahre:
Einnahmen:
Ausgaben:
2020
217.703.300,-- €
217.703.300,-- €
2021
207.747.100,-- €
207.747.100,-- €
2022
207.590.200,-- €
207.590.200,-- €

und im Vermögenshaushalt mit:
im Jahre:
Einnahmen:
Ausgaben:
2020
9.482.900,-- €
9.482.900,-- €
2021
17.358.600,-- €
17.358.600,-- €
2022
22.120.200,-- €
22.120.200,-- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplanung; Beschlüsse zu den eingegangenen Anregungen; Beschluss zum Abschluss des Verfahrens;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in öffentlicher Sitzung am 20.03.2018 ausführlich mit dem Thema der EU-Umgebungslärmrichtlinie befasst.

Aus der Richtlinie ergibt sich, dass Gemeinden mit stark befahrenen Straßen (vorliegend sind das die Ortsdurchfahrten / Staats- und Kreisstraßen) einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen haben. Von der Rechtsnatur ist der Lärmaktionsplan ein unverbindliches Planungsinstrument, damit Lärmschwerpunkte im Rahmen der Kartierung offengelegt und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung und/oder Vermeidung dargelegt werden.

Aus dem Lärmaktionsplan können keine unmittelbaren Rechtsansprüche abgeleitet werden (ähnlich wie bei dem Flächennutzungsplan der Gemeinde). Es besteht zudem für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, etwaig geplante Maßnahmen anzufechten oder einzuklagen.


Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat einstimmig beauftragt, den damals vorliegenden Entwurf eines Lärmaktionsplanes mit den zuständigen Trägern der öffentlichen Belange abzustimmen und daran anschließend die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats durchzuführen.

Die Auslegung des Lärmaktionsplanes fand in der Zeit vom 26.04. – 28.05.2018 statt.

Während der Auslegungsfrist sind nachfolgende Anregungen der Öffentlichkeit und Träger der öffentlichen Belange eingegangen. Diese Anregungen wurden dem beauftragten Ingenieurbüro Möhler + Partner aus München übermittelt, damit diese fachkundig im Rahmen der sogenannten Abwägung entsprechende Formulierungsvorschläge im Verfahren zum Lärmaktionsplan für die Gemeinde Grünwald erarbeiten.


Anregungen der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt München, Verkehrsrecht, Schreiben vom 02.05.18

Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 15.05.18

Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.06.18

Anregungen der Öffentlichkeit:

Johann Ebner, Ludwig-Ganghofer-Straße, Mail vom 05.05.18

Susanne Aigner, Dr.-Max.-Str. 35, Schreiben vom 16.05.18

Ann-Christin und Dr. Kai-Michael Schaper, Dr.-Max-Straße 35a Schreiben vom 16.05.18

Thomas und Karin Kienzle, Oberhachinger Str. 11a, Schreiben vom 22.05.18

Ingenieurbüro Franz Krappmann, Willi-Stamer-Str. 22, Schreiben vom 24.05.18 mit Unterschriftenliste (119 Unterschriften)


Auf den folgenden Seiten wird dezidiert mit Abwägungsempfehlungen durch das Ingenieurbüro Möhler + Partner auf die einzelnen Anregungen eingegangen.



Stellungnahme zu den Anregungen der Träger öffentlicher Belange:

Landratsamt München, Verkehrsrecht, Schreiben vom 02.05.18

Es wird durch das Landratsamt München – Abteilung Verkehrsrecht angemerkt, dass im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans keine Festlegung von tatsächlich vorzunehmenden Maßnahmen vorliegt. Somit sei eine Stellungnahme zu etwaigen verkehrsrechtlichen Anordnungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Es gibt bereits umgesetzte Maßnahmen – z.B. die Geschwindigkeitsreduzierung nachts entlang der M 11 (Oberhachinger Straße) von 50 auf 30km/h.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Wiederherstellung der Fahrbahnoberflächen nach Grabungen der Spartenträger (insbes. Rohrnetzerneuerung und Fernwärmeleitungsbau) an den Ortsdurchfahrten in 2018 der sog. Flüsterasphalt (DSHV) eingebaut. Allein durch diese Maßnahmen konnte wirksam eine Reduzierung des Verkehrslärms erreicht werden.

Weitere Maßnahmen werden seit Jahren im Rahmen der Bauleitplanung erfolgreich mit Blick des Verkehrslärm- und Immissionsschutzes umgesetzt (z.B. Bebauungsplan für Neukonzeption der Bebauung an der Oberhachinger Straße durch die Baugenossenschaft, oder Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Bürogebäude entlang der Tölzer Straße). Darüber hinaus werden gerade entlang der Staatsstraßen (Nördliche- u. Südliche Münchner Straße) Büro- und Geschäftshäuser, welche parallel zur Straße situiert sind, zugelassen. Die in zweiter Reihe befindliche Wohnbebauung, profitiert hier zunehmend von den Planungsvorgaben der Gemeinde, weil durch die „Riegelbebauung“ durch die Gewerbebauten rückwärtige und ruhige Wohnquartiere entstanden sind und weiterhin entstehen werden.

Der Lärmaktionsplan wird an dieser Stelle entsprechend ergänzt.


Abstimmungsergebnis: 19:0



Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 15.05.18

Es wird durch das Staatliche Bauamt Freising angemerkt, dass:

a.) der Entwurf der Lärmaktionsplanung in Teilbereichen geringe Qualität zeigt und mehrere Fehler enthalten (Wortdopplungen, Aufzählungen ohne Anführung weiterer Punkte).

Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:


Zu a.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes werden Wortdopplungen und Aufzählungen überarbeitet.

Abstimmungsergebnis: 19:0



b.) Zuständigkeiten (BAB, Großflughäfen) falsch oder nicht (Staats-/Kreisstraßen) benannt werden.

Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu b.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes überarbeitet.


Abstimmungsergebnis: 19:0


c.) in Abbildung 2 (Übersicht Lärmgrenz-, Richt- und Orientierungswerte) „VLärmSchr97“ durch „Lärmschutz-Richtlinien StV“ ersetzt werden müsste bzw. hier eine Klarstellung erfolgen soll, ob es sich um Grenzwerte für die Lärmvorsorge oder der Lärmsanierung handelt.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu c.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes entsprechend überarbeitet.


Abstimmungsergebnis: 19:0



d.) die Berechnungen nach VBUS durchgeführt wurden und für den Straßenbaulastträger abweichende Grundlagen gelten (RLS-90).


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu d.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist jedoch die Anwendung der VBUS für eine europaweite Gleichberechnung erforderlich (siehe 34. BImSchV).


Abstimmungsergebnis: 19:0


e.) bei den Berechnungen nach VBU S als Straßenoberfläche ein nicht geriffelter Gussasphalt angenommen wurde.




Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu e.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes erfolgt eine entsprechende Klarstellung. Entscheidend ist der Ansatz der Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (DStrO = 0 dB) aufgeführt. Dieser wurde korrekt gewählt und an den Ergebnissen im Lärmaktionsplan ergeben sich hierdurch keine Änderungen.


Abstimmungsergebnis: 19:0


f.) die Lärmaktionsplanung keine isolierte Betrachtung von einzelnen „lauten“ Straßen und Festsetzungen in B-Plänen bzw. verschiedenen Arten der baulichen Nutzung mit unterschiedlichen Richt-/Grenzwerten beinhaltet. Eine Beurteilung der Ergebnisse ist daher nicht möglich.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:


Zu f.)  
Die Anmerkung ist zunächst korrekt und wird zur Kenntnis genommen. Die Lärmsanierung und die Lärmkartierung haben unterschiedliche Grundlagen, Erforderlichkeiten und Zielsetzungen.


Abstimmungsergebnis: 19:0


g.) die Anzahl der Betroffenen mit Überschreitungen der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV nur einen Bruchteil der belasteten Menschen nach den Vorgaben der vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung von Betroffenenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) beträgt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Lärmkarten nicht geeignet sind, um Richtwertüberschreitungen nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV zu belegen. Aus verkehrsrechtlichen Maßnahmen darf keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung resultieren – es dürfen sich keine Verlagerungseffekte ergeben.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:
Zu g.) Die Anmerkung ist zunächst korrekt und wird zur Kenntnis genommen. Es wurde bewusst eine erneute Berechnung nach RLS-90 durchgeführt, um die Betroffenheiten bzgl. der Überschreitungen der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV darzustellen, da sich daraus unmittelbar die Möglichkeit ergibt, Lärmschutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen (z.B. Lärmschutz-Förderprogramm des Landkreises München).



Abstimmungsergebnis: 19:0


h.) der Einsatz lärmmindernder Asphalte dem Unterpunkt „Aktiver Schallschutz“ zugeordnet werden sollte und ggf. Ausführungen zu Antriebs- und Rollgeräuschen aufgenommen werden sollten. In diesem Zusammenhang sollte ein Hinweis auf Elektromobilität, ÖPNV oder nichtmotorisierte Verkehrsarten gegeben werden, da jeder Verkehrsteilnehmer einen Beitrag zur Verbesserung der Lärmsituation leisten kann.



Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu h.) Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes werden entsprechende Hinweise geprüft und ggf. ergänzt. Für die Ergebnisse der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung ergeben sich keine Änderungen.


Abstimmungsergebnis: 19:0


i.) die Aussage, dass „in Zukunft standardmäßig an allen Bundes- und Staatsstraßen DSH –V -Beläge verlegt werden soll, gestrichen werden sollte oder eine Quelle benannt werden soll.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu i.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes konkretisiert.


Abstimmungsergebnis: 19:0


j.) ebene Straßen ohne bzw. mgl. wenigen Einbauten und ohne Schlaglöcher bzw. Fahrbahnschäden einen großen Beitrag zur Lärmminderung liefern können.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu j.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 19:0
k.) vorgeschlagene Maßnahmen bereits umgesetzt werden (lärmmindernder Belag ST 2072 und M 11).



Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu k.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: 19:0



Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.06.18


Es wird durch die Regierung von Oberbayern – Straßen- und Brückenbau – angemerkt, dass:

a.) in Abbildung 2 (Übersicht Lärmgrenz-, Richt- und Orientierungswerte) „VLärmSchr97“ durch „Lärmschutz-RichtlinienStV“ ersetzt w erden müsste bzw. hier eine Klarstellung erfolgen soll, ob es sich um Grenzwerte für die Lärmvorsorge oder der Lärmsanierung handelt.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu a.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes überarbeitet.


Abstimmungsergebnis: 19:0



b.) die Berechnungen nach VBUS durchgeführt wurden und für den Straßenbaulastträger abweichende Grundlagen gelten (RLS-90).


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu b.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Lärmkartierung und Lärmaktions-planung ist jedoch die Anwendung der VBU S für eine europaweite Gleichberechnung erforderlich (siehe 34. BImSchV).


Abstimmungsergebnis: 19:0



c.) bei den Berechnungen nach VBU S als Straßenoberfläche ein nicht geriffelter Gussasphalt angenommen wurde. Diese Annahme ist nicht korrekt.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu c.)
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erstellung des Abschluss-berichtes erfolgt eine entsprechende Klarstellung. Entscheidend ist der Ansatz der Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (DStrO = 0 dB) aufgeführt. Dieser wurde korrekt gewählt und an den Ergebnissen ergeben sich hierdurch keine Änderungen.


Abstimmungsergebnis: 19:0



d.) die Lärmaktionsplanung keine isolierte Betrachtung von einzelnen „lauten“ Straßen und
Festsetzungen in B-Plänen bzw. verschiedenen Arten der baulichen Nutzung mit unterschiedlichen Richt-/Grenzwerten beinhaltet. Eine Auswertung hinsichtlich der maßgebenden Werte für den Straßenbaulastträger ist nicht gegeben.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:



Zu d.)
Die Anmerkung ist zunächst korrekt und wird zur Kenntnis genommen. Die Lärmsanierung und die Lärmkartierung haben unterschiedliche G rundlagen, Erforderlichkeiten und Zielsetzungen.


Abstimmungsergebnis: 19:0



e.) die Aussage, dass „in Zukunft standardmäßig an allen Bundes- und Staatsstraßen DSH-V Beläge verlegt werden soll, nicht richtig ist. Zudem werden die vorgeschlagenen Maßnahmen bereits umgesetzt (lärmmindernder Belag ST 2072 und M 11).


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Zu e.)
Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes konkretisiert.


Abstimmungsergebnis: 19:0




Es wird durch die Regierung von Oberbayern – Straßenverkehr – angemerkt, dass bisher im Lärmaktionsplanentwurf keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen enthalten sind. Sofern diese noch aufgenommen werden sollen, ist die Zustimmung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden und zudem bei Staats- und Kreisstraßen nach der grundsätzlichen Zustimmung durch die untere Verkehrsbehörde beim LRA die Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde der Regierung von Oberbayern einzuholen.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 19:0




Es wird durch die Regierung von Oberbayern – Rechtsfragen Umwelt – angemerkt, dass:

a. auf Seite 5 im 2. Spiegelstrich das und/oder zu streichen ist, da es keinen Sinn macht.

b. auf Seite 6 im vorletzten Absatz „Staatsstraßen“ ergänzt werden soll, da durch das
Gemeindegebiet 2 Staatsstraßen verlaufen.

c. mit Verweis auf Seite 6, letzter Absatz die Gemeinden nicht daran gebunden sind, eine
Lärmaktionsplanung ab 50 Betroffenen durchzuführen.

d. im Lärmaktionsplan festgesetzte Maßnahmen entweder später durchzusetzen oder zumindest bei einer späteren Abwägung zu berücksichtigen sind.

e. die Gesetzeszitierung auf Seite 11 Ziffer 4.1.2 korrigiert w erden muss (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 der 34. BImSchV).

f. unter Ziffer 5.2 mit ausgeführt werden soll, wann der lärmmindernde Asphalt verlegt wurde.
Zudem soll das Förderprogramm Lärmschutz des Landkreises München näher ausgeführt werden.

g. konkrete Maßnahmen festzusetzen sind, welche die Rechtswirkung des § 47 d Abs. 6 i.V.m § 47 Abs. 6 BImSchG mit konkretem Zeitfenster bzw. konkreter Umsetzungsabsicht entfalten.
Ferner sind langfristige Strategien mit aufzunehmen.

h. die vorgeschlagenen Ruhigen Gebiete, sofern beabsichtigt, festzusetzen sind.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Alle (redaktionellen) Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes entsprechend berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis: 19:0




Es wird durch die Regierung von Oberbayern – Technischer Umweltschutz – angemerkt, dass:

a. die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km /h im Nachtzeitraum in der Oberhachinger Straße könnte ebenfalls als vorhandene Lärmminderungsmaßnahme in den LAP aufgenommen werden, sofern diese aus Lärmschutzgründen angeordnet wurde.

b. der Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen des Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG und die nach Anhang VI der Richtlinie 2002/49/EG zu übermittelnden Daten enthalten muss. Zudem ist eine Zusammenfassung zu erstellen.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Die Anmerkungen sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichtes entsprechend berücksichtigt. Die Geschwindigkeitsreduzierung in der Oberhachinger Straße wurde bereits bei der Erstellung der Lärmkarten berücksichtigt, ist jedoch in Abschnitt 5.2 nicht explizit nochmal erwähnt; dies wird entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis: 19:0


Es werden durch die Regierung von Oberbayern folgende zusätzliche Hinweise für das weitere Verfahren gegeben:


a. Bisher sind nur Maßnahmenvorschläge im Lärmaktionsplan enthalten. Es sind konkrete Maßnahmen festzusetzen (unter einem eigenen Punkt „Maßnahmen des LAP“) und es soll in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden eine Prüfung auf Umsetzbarkeit erfolgen.
Sofern eine Abklärung der Umsetzbarkeit nicht möglich ist bzw. die rechtlichen Voraussetzungen nicht geklärt sind, können die Maßnahmen als Prüfmaßnahmen mit aufgenommen werden; die Verbindlichkeit erstreckt sich dann nur auf die Prüfung etwaiger Maßnahmen und nicht auf die Umsetzung.

b. Für verkehrsrechtliche Maßnahmen an Staats- und Kreisstraßen ist das LRA München
Anordnungsbehörde, wobei straßenverkehrsrechtliche Anordnungen dem Zustimmungsvorbehalt der höheren Straßenverkehrsbehörde (Sachgebiet 23.1 der Reg. von Oberbayern) unterliegen. Das Einvernehmen der o.g. Behörden ist vor der offiziellen Einreichung des LAP einzuholen.

c. Für die abgestimmten LAP-Maßnahmen ist an geeigneter Stelle zu vermerken: „Das
Einvernehmen der zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden zu den Maßnahmen im Straßenverkehr (z.B. bauliche, verkehrsrechtliche Maßnahmen) liegt vor.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:


Alle Anmerkungen/Hinweise sind nachvollziehbar und werden im Rahmen der Erstellung des
Abschlussberichtes entsprechend geprüft und berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis: 19:0



Anregungen der Öffentlichkeit:

Johann Ebner, Ludwig-Ganghofer-Straße, Mail vom 05.05.18

Susanne Aigner, Dr.-Max.-Str. 35, Schreiben vom 16.05.18

Ann-Christin und Dr. Kai-Michael Schaper, Dr.-Max-Straße 35a Schreiben vom 16.05.18

Thomas und Karin Kienzle, Oberhachinger Str. 11a, Schreiben vom 22.05.18

Ingenieurbüro Franz Krappmann, Willi-Stamer-Str. 22, Schreiben vom 24.05.18 mit Unterschriftenliste (119 Unterschriften)


1. Es wurden folgende Anregungen mitgeteilt, die im Rahmen des gegenständlichen Lärmaktionsplanes bei den Bewertungen von Maßnahmen nicht bzw. nur bedingt beachtet werden können (dennoch sind die Anregungen nachvollziehbar und werden der Gemeinde zur Prüfung auf Umsetzbarkeit empfohlen):


- Erneute Prüfung von Umleitungs- und Entlastungsmöglichkeiten (neue Brücken, „Bannwald“,Ortsumgehung)

- Einführung von Tempolimits 30 km/h

- Verstetigung des Verkehrs

- Begrenzung des Schwerlastverkehrs

- Überwachung von Tempolimits (dauerhaft, öfter)

- Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Mobilität

- Errichtung von Car-Sharing-Stationen

- Errichtung von sicheren Möglichkeiten die Straße zu überqueren

- Schulung kommunaler Mitarbeiter zur Sensibilisierung

- Lärmmessungen vor Ort anstatt Berechnungen



Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:


Die Auswirkungen von Umgehungsvarianten, Begrenzung des Schwerlastverkehrs und der Umstellung auf E-Mobilität erfordern zunächst eine verkehrsgutachterliche Einschätzung (Verkehrsverlagerung, zu erwartende Reduzierung der Verkehrsmengen) und können aus schallgutachterlicher Sicht nicht bzw. nur bedingt bewertet werden.


Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h lassen eine Pegelreduzierung von etwa 2,5 dB(A) erwarten. Ebenso lässt eine Begrenzung des Schwerlastverkehrs eine deutliche Pegelreduzierung erwarten, die sich aus der genauen Verkehrsmenge und Art der Begrenzung (>3,5 to, >7,5 to,…) ergibt. Die Umsetzbarkeit solcher Maßnahmen erscheint aufgrund von Zuständigkeiten und aufgrund der Tatsache, dass es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt, erschwert (z.B. würden derartige Maßnahmen sehr wahrscheinlich auch zu Verkehrsverlagerungen mit ggf. Mehrverkehr auf anderen Straßen führen).

Die Schalluntersuchungen basieren auf den höchstzulässigen Geschwindigkeiten. Das Fahrverhalten Einzelner kann nicht beurteilt werden, sodass Auswirkungen durch die Überwachung von Tempolimits und Verstetigen des Verkehrs nicht rechnerisch/objektiv ermittelt werden können.

Lärmmessungen vor Ort wären z.B. an der Bushaltestelle Josef-Sammer Straße oder am Gymnasium denkbar. Im Rahmen der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist gemäß 34. BImSchV jedoch eine vereinheitlichte Berechnung vorgesehen. Eine zusätzliche Lärmmessung ist hier nicht verhältnismäßig.


Abstimmungsergebnis: 19:0


2. Es wird angeregt, dass die Gemeinde ein Beratungsangebot durch einen Schallschutz-Sachverständigen unter Verwendung der bereits gesammelten Daten und Untersuchungsergebnissen für besonders belastete Bereiche bereitstellt, um für die Anwohner individuelle Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Zudem wird angeregt, dass ein Förderprogramm der Gemeinde für Lärmschutzmaßnahmen im privaten Bereich (z.B. Schallschutzfenster, Schallschutzwände, Oberflächengestaltung von Gartenmauern, Bepflanzungen, etc.) eingeführt wird.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Information findet bereits mit Durchführung des Lärmaktionsplanes statt. Ansprechpartner ist hier die Gemeinde Grünwald – darüber hinaus wird der Lärmaktionsplan nach der Abschlussüberarbeitung und Bekanntmachung durch die Gemeinde zu jedermanns Einsicht öffentlich bekannt gemacht.
Weiter ist erwähnenswert, dass ein Lärmschutz-Förderprogramm des Landkreises München (für die Kreisstraße M11) und des Staatlichen Bauamtes München-Freising (für die Staatsstraßen innerhalb der Gemeinde) existiert.




Abstimmungsergebnis: 19:0




3. Es wird vorgeschlagen, dass Kanaldeckel etc. auf Straßenniveau gelegt werden.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:


Vom Straßenniveau abweichende Kanaldeckel haben bekanntermaßen ein Störpotential, das in den Berechnungen nicht eingeht.
Eine bauliche Umsetzung ist bereits im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung erfolgt und wird weiter im Zuge der künftigen Deckenerneuerung abgearbeitet.

Davon unabhängig fallen solche Baumaßnahmen in den Bauunterhalt des jeweils zuständigen Straßenbaulastträgers.


Abstimmungsergebnis: 19:0



4. Es wird vorgeschlagen, Lärmschutzwände zu errichten.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Lärmschutzwände sind eine bewährte Schallschutzmaßnahme, insbesondere für ebenerdige Freibereiche und Erdgeschosse; in den Obergeschossen haben sie bei verhältnismäßigen Höhen üblicherweise keine relevante Wirkung. Im städtischen Umfeld sind Lärmschutzwände zu hinterfragen, da aufgrund von Grundstückserschließungen und Kreuzungen vielfach Unterbrechungen zu erwarten sind und die Verkehrssicherheit eine Rolle spielt (Einsichtnahme in Kreuzungsbereichen).

Überdies ist die städtebauliche Wirkung von derartigen Wänden äußerst kritisch zu sehen – ein Straßenzug lebt gerade von den Sichtachsen und der angrenzenden Bebauung; diese hinter mehreren Metern hohen Schallschutzwände zu verstecken, ergäbe ein nachteilig wirkendes Erscheinungsbild.

Abstimmungsergebnis: 19:0




5. Es wird angeregt, dass ein lärmmindernder Straßenbelag (DSHV, Flüsterasphalt) eingebaut wird.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:


Diese Maßnahme ist im Rahmen des Lärmaktionsplanes vorgesehen.


Abstimmungsergebnis: 19:0


6. Es wird durch Herrn Ebner beantragt, dass die Lärmerfassung und die Lärmaktionsplanung durch die Trambahngasse ergänzt wird, da eigene Messungen und MVG-Berechnungen bereits gezeigt haben, dass Auslösewerte im Bereich der Trambahntrasse teilweise bereits erheblich überschritten werden.

Diesen Antrag hat Herr Ebner auf der letzten Bürgerversammlung erneut vorgetragen und wird hier mit der nachfolgenden Stellungnahme/Abwägung berücksichtigt.


Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussempfehlung Ingenieurbüro Möhler + Partner:


Bereits in der Bürgerversammlung am 09.10.2018 hat die Verwaltung vorab festgestellt, dass der Lärmaktionsplan bestimmte Immissionsquellen als Untersuchungszweck zum Inhalt hat – die Trambahntrasse oder sonstige schienengebundene Verkehrswege (wie dies z.B. bei anderen Gemeinde mit U- oder S-Bahnanschluss der Fall ist) zählen nicht dazu. Es wurden vorliegend die verkehrsreichen Ortsdurchfahrten kartiert und näher untersucht.

Weiter wird ausgeführt, dass gemäß § 4 der 34. BImSchV eine Lärmkartenerstellung für Straßenbahnen nur für Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl > 100.000 vorgesehen ist. Unabhängig davon ist bekannt, dass die Straßenbahnimmissionen die Auslösewerte des Bay. Innenministeriums nicht erreichen (keine Betroffenheiten), so dass keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind.


Abstimmungsergebnis: 19:0

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag durch die Verwaltung und dem Ingenieurbüro Möhler + Partner zur Kenntnis und fasst folgenden Gesamtbeschluss:

  1. Den eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Einzelbeschlüsse Rechnung getragen werden.
  2. Der Gemeinderat genehmigt den Lärmaktionsplan nach Maßgabe der vorstehenden Einzelbeschlüsse.

Das Ingenieurbüro Möhler + Partner hat die beschlossenen Änderungen/Ergänzungen noch in den Lärmaktionsplan einzuarbeiten und mit den Trägern der Straßenbaulast, den sonstigen Behörden im Einvernehmen der Regierung von Oberbayern abzustimmen.

Die Verwaltung hat danach den abschließenden Lärmaktionsplan durch ortsübliche Bekanntmachung auf der gemeindlichen Homepage und im Isaranzeiger in Kraft zu setzen.

Das Landesamt für Umwelt ist über den Abschluss des Verfahrens entsprechend zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Antrag CSU - Fraktion vom 07.05.2019 zum Lärmaktionsplan für ein Förderprogramm;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf den Antrag der CSU-Fraktion vom 07.05.2019 wird verwiesen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt ein Förderprogramm für aktive und passive Schallschutzmaßnahmen für von Verkehrslärm betroffene Gebäude an den Staatsstraßen, die von Grenzwertüberschreitungen der VLärmSchR97 betroffen sind, analog zum Förderprogramm des Landkreises München für Kreisstraßen – zu entwickeln

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Haus der Begegnung, Cafe; Anfrage der Nachbarschaftshilfe Grünwald auf Überlassung der Räumlichkeiten und Förderung eines Offenen Treffs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.05.2019 hat sich die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. um die Betreiberschaft des „Café Grün“ im Haus der Begegnung als „Offener Treff“ beworben und bittet um finanzielle Förderung dieses Vorhabens durch die Gemeinde Grünwald.


  1. Überlassung des Cafés

Neben dieser Anfrage der Nachbarschaftshilfe kam von den in der Vergangenheit bezüglich der Anmietung des Cafés erfolgten Rückfragen und Besichtigungen von lediglich zwei weiteren Interessenten ein Feedback:


Bewerber 1
offenes und gemütliches Treffpunkt-Café und Bistro

Säulen/Kernideen:

  • „Öffentliches Wohnzimmer/Community Table“: Treffpunkt, Gedanken-
austausch, Zusammensein
  • „Omas Backwerkstatt“ und „Moderne Küche mit alten Werten“: Angebot trendig und traditionell, Verwendung ausschließlich frischer Lebensmittel, To-Go-Geschäft mit ausgewogenem, gesunden Angebot, ökologisch und nachhaltig (Pfandsystem), Büroverpflegung und Catering für „Seminarpausen“
  • „Gesundes Essen für Kinder und Jugendliche“: Brotzeitboxen, Imbiss für Schüler, Bewirtung bei Kindergeburtstagen

Die Bewerber sehen derzeit jedoch keine Möglichkeit, diese Ideen zeitnah umzusetzen.

Bewerber 2
„werk.raum Grünwald“ als Raum der Begegnung (derzeit in Nachbargemeinde  eingemietet)

Bürogemeinschaft verschiedener Unternehmen, die sich in der Gründungsphase befinden;  weitere Gründungen in Planung - Konzeptidee:

  • Raum für Gründer, Freiberufler und Grünwalder Bürger, die von zu Hause aus arbeiten, für Austausch, Begegnung und Verpflegung als „Mutispace“ Arbeitsumgebung (Mischstruktur/Kombination mehrerer Büroformen, die den Nutzern parallel zur Verfügung stehen) mittels Buchung von Arbeitsplätzen
  • Buchungsmöglichkeit als „event.raum“ für private und geschäftliche Anlässe und Meetings

Bei diesem Konzept überwiegt die Büro- und gewerbliche Nutzung.
Die Nachbarschaftshilfe (Bewerber 3) beabsichtigt mit ihrem Konzept eines „Offenen Treffs“ während der Öffnungszeiten von Montag – Freitag von 8 - 17 Uhr

  • einen Ort, zu schaffen, wo sich Grünwalder Bürger zusammensetzen und nachbarschaftliche Kontakte über den Gartenzaun hinweg pflegen können
  • durch Beratung eines Sozialpädagogen Kontaktstelle/Wegweiser/Infopoint zu Veranstaltungen im Haus der Begegnung und in der Gemeinde zu sein,
  • kleine kulturelle oder gesellschaftliche Veranstaltungen durchzuführen,
  • Grünwalder Künstlern die Möglichkeit für Vernissagen und Ausstellungen zu geben,
  • ein kleines, preisgünstiges Speisen- und Getränkeangebot, ohne Verzehrzwang anzubieten,
  • u. v. m.

Die Ideen und Ziele der Nachbarschaftshilfe entsprechen dem vom Gemeinderat mit der Planung und Umsetzung des Projektes Haus der Begegnung verfolgten Gedanken, mit dem Café eine Begegnungsstätte für Menschen, unabhängig von deren Herkunft, sozialer und finanzieller Situation zu schaffen, das Miteinander der Grünwalder Bürger über Generationen und Kulturen hinweg zu fördern und Anreize für ein generationenübergreifendes Lernen zu geben.

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint die Betreiberschaft des Cafés im Haus der Begegnung als Offener Treff durch die Nachbarschaftshilfe sinnvoll und die Überlassung entsprechend des Beschlusses des Finanzausschusses vom 14.09.2017 (Nr. 245, nö.) analog der Mietkonditionen für die von der Nachbarschaftshilfe im Haus der Begegnung bereits genutzten Räumlichkeiten (Büros, Tafel und Secondhand-Laden) - d. h. unentgeltlich und unbefristet – gerechtfertigt.


  1. Finanzielle Förderung des Offenen Treffs

Zur Verwirklichung des Projektes „Offener Treff“ im Haus der Begegnung und Nutzung der Räumlichkeiten des bisherigen Café Grün würden sich folgende Zuwendungsbeträge - gemäß Aufstellung - ergeben:

Innerer Verrechnung der Sachkosten für die Räumlichkeiten, einschließlich
Betriebskosten, pro Jahr (qm Preis von 13,50 € analog der Konditionen
für die Büroräume der NBH Grünwald e.V.)                                         60.233,22 € / Jahr

Personalkosten:
  • Sozialpädagoge als Leitung und Ansprechpartner 39 Std. / Woche                 55.512,13 € / Jahr
  • Koch / Hauswirtschaft 39 Std. / Woche                                                 41.957,31 € / Jahr
  • 3 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter á 7.200,00 €                                 21.600,00 € / Jahr
  • Fort und Weiterbildung                                                                   5.000,00 € / Jahr

Laut Ersteinschätzung durch Herrn Steuerberater Raphael Nowak von Markmiller & Partner ergibt sich für die Gemeinde Grünwald durch die weitere Förderung der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. für den „Offenen Treff“ und der kostenfreien Überlassung der Räumlichkeiten des ehemaligen Café Grün keine Steuerproblematik.


Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.05.2019 sehr ausführlich mit dem Sachverhalt beschäftigt und dem Gemeinderat einstimmig empfohlen,

  1. das Café incl. Nebenräume im Haus der Begegnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet der Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. zum Betrieb als generationenübergreifender Offener Treff entsprechend der Konzeption vom 06.05.2019 zu überlassen. Ein Pachtzins wird nicht erhoben – diesbezügliche Kosten und Einnahmen sind im gemeindlichen Haushalt durch innere Verrechnung darzustellen.

  1. zur Verwirklichung des Projektes „Offener Treff“ im ehemaligen Café Grün der Nach-barschaftshilfe Grünwald e.V. eine Fördersumme von jährlich bis zu 150.000 € auszubezahlen. Die Kosten sind jährlich abzurechnen. In diesem Zuschussbetrag sind die Kosten, die für die Reinigung der Tresen, Betriebsräume, Küche und Freiflächen anfallen, enthalten, die durch die Nachbarschaftshilfe selbst durchgeführt werden. Ein erneuter Zuschussbedarf, der sich lediglich aufgrund höherer Personalkosten, die sich aus Tarifsteigerungen ergeben, erfordert keine weitere Beschlussfassung.

  1. dass diese freiwillige Leistung jederzeit widerruflich, insbesondere dann, wenn sich die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald verschlechtern sollte, erfolgt.

  1. die überplanmäßige Ausgabe bei den Haushaltsstellen 47000.7001 ist 150.000 € und 47000.7003 ist 60.233,22 € für diese weitere Projektbezuschussung der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. zu genehmigen.

  1. dass eine Deckung der Mehrausgaben dieser Haushaltsstellen durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 90000.0030 (Gewerbesteuereinnahmen) erfolgen soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig,

  1. das Café incl. Nebenräume im Haus der Begegnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet der Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. zum Betrieb als generationenübergreifender Offener Treff entsprechend der Konzeption vom 06.05.2019 zu überlassen. Ein Pachtzins wird nicht erhoben – diesbezügliche Kosten und Einnahmen sind im gemeindlichen Haushalt durch innere Verrechnung darzustellen.

  1. zur Verwirklichung des Projektes „Offener Treff“ im ehemaligen Café Grün der Nach-barschaftshilfe Grünwald e.V. gegen Verwendungsnachweis einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 50.000 € und eine Fördersumme von jährlich bis zu 150.000 € auszubezahlen. Die Kosten sind jährlich abzurechnen. In v. g. Fördersumme sind die Kosten für die Reinigung der Tresen, Betriebsräume, Küche und Freiflächen, die durch die Nachbarschaftshilfe selbst durchgeführt wird, enthalten. Ein erneuter Zuschussbedarf, der sich lediglich aufgrund höherer Personalkosten, die sich aus Tarifsteigerungen ergeben, erfordert keine weitere Beschlussfassung.

  1. dass diese freiwillige Leistung jederzeit widerruflich erfolgt, insbesondere dann, wenn sich die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald verschlechtern sollte.

  1. die überplanmäßige Ausgabe bei den Haushaltsstellen

47000.9880 für den einmaligen Investitionszuschuss von bis zu 50.000 €
47000.7001 für die Fördersumme von bis zu 150.000 €
47000.7003 für die innere Verrechnung des Raummietwertes von 60.233,22 €

für diese weitere Projektbezuschussung der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. zu genehmigen.

  1. dass eine Deckung der Mehrausgaben dieser Haushaltsstellen durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 90000.0030 (Gewerbesteuereinnahmen) erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Widmung der Bergheimstraße (westliche Teilfläche / neuer Wendebereich) Grundstück Fl.Nr. 371/25;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die fertiggestellte Ortsstraße – Bergheimstraße - im Zusammenhang des Neubaus Haus der Begegnung / Mehrgenerationenwohnen ist nunmehr nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz für die Öffentlichkeit zu widmen.

Es handelt sich dabei um die westliche Verlängerung der Bergheimstraße mit Wendebereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/25 – mit einer Länge von neu ca. 36m – die Bergheimstraße ist damit insgesamt 136m lang. Der gesamte Straßenbaukörper (einschließlich Grünanlagen und Fußwege) ist mit dem Bestandsgrundstück der Bergheimstraße grundbuch- und katastermäßig zu einem Grundstück zu vereinigen.

Der bisherige Wendebereich der Bergheimstraße (rot schraffiert) entfällt und ist Bestandteil des dort befindlichen Baugrundstücks, welches mit einem Wohngebäude und Freiflächen bebaut ist.


Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen. Die Widmung ist nach Art. 52 BayStrWG dieser Straßenzüge öffentlich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Widmung der nach Westen verlängerten Bergheimstraße nach Art. 52 BayStrWG.

Die Widmung ist durch die Verwaltung öffentlich bekanntzumachen. Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen. Weiterhin ist der Vermessungsantrag auf Grundstücksvereinigung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Dr. Schröder, Splettstößer, Wassermann und Wünsche waren während der Abstimmung nicht anwesend.

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7. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 7

Sachverhalt

2. Bürge rmeister Weidenbach gibt bekannt, dass von der PBG-Fraktion am 28.05.2019 ein Antrag auf Verbot von Wahlplakatierung außerhalb von der Gemeinde Grünwald zur Verfügung gestellten Anschlagstafeln und auf Änderung bzw. Neufassung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Gemeinde Grünwald eingegangen ist.

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8. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 8

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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9. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 9

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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10. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10
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10.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 26.03.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.03.2019 hat Gemeinderatsmitglied Ritz angefragt, ob in die gemeindliche Homepage eine Hinweisseite aufgenommen werden kann, in der ausführliche Informationen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen bereitgestellt werden.

Hauptamtsleiter Dietz informiert darüber, dass aktuell die Internetseiten der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald ganz neu bearbeitet werden . Alle erhalten eine einheitliche Struktur, die mit allen wichtigen Informationen der jeweiligen Einrichtung in ansprechender Form gefüllt wird. Da dies eine Weile benötigt, wurden aktuell als Zwischenlösung Informationen der Einrichtungen auf der gemeindlichen Homepage in einheitlichem Layout veröffentlicht, die die wichtigsten Fakten und eine kurze Beschreibung der jeweiligen Einrichtung beinhalten.

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10.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt nach, wann die fehlenden Fahrradständer im neu angelegten Luitpoldweg montiert werden.

Die Verwaltung ist hier bereit s tätig, leider gibt es noch keinen bestätigten Einbautermin.

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10.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10.3

Sachverhalt

GR-Mitglied  Reinhart-Maier fragt nach, wann die fehlende Begrünung im neu angelegten Luitpoldweg erfolgt.

Die Verwaltung hat bereits das Planungsbüro mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen beauftragt.

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10.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier bittet darum, dass an dem Spielplatz an der Laufzorner Straße, nahe der Wohnhäuser/Baugenossenschaft, zusätzliche Hundeverbotsschilder angebracht werden.

Bauamtsleiter Rothörl erklärt dazu, dass die Grundstücksfläche mit dem derzeitigen „Spielplatz“ als   solches nicht öffentlich gewidmet ist. Es handelt sich dabei vielmehr um ein Baugrundstück im Eigentum der Gemeinde. Man wird unabhängig davon aber entsprechende weitere Schilder an geeigneten Standorten aufstellen.

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10.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wann der Antrag auf exakte Schadstoffmessungen in Grünwald vom 31.01.2019 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Gemeinderatssitzung behandelt wird.

2. Bürgermeister Weidenbach teilt mit, dass der Antrag in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt wird.

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10.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob es vom Bund oder vom Freistaat Bayern bereits eine Förderrichtlinie zur neuen Mobilfunktechnologie „5 G“ gibt.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine Kl ärung des Sachverhaltes zu.

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10.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob Frau Portenlänger-Braunisch ihre Arbeit mit den minderjährigen Geflüchteten im Gemeinderat vorstellen kann.

2. Bürgermeister Weidenbach teilt mit, dass Frau Portenlänger-Braunisch angefragt  wird, über ihre Arbeit mit den unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen Auskunft zu geben.

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10.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz informiert darüber, dass am Sportplatz in der Keltenstraße der Zustand der Tribünentrep pe geprüft werden sollte.

Die Verwaltung sagt eine umgehende Überprüfung zu.

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10.9. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö 10.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt trägt vor, dass im nördlichen Bereich der Hubertusstraße / Ecke Gabriel-von-Seidl-Straße bei einem privaten Bauvorhaben auf öffentlichen Grund Betonreste, Müll und loser Kies verbracht worden sind. Es wird um Beseitigung dieses Mißstandes gebeten.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine Überprüfung des Sachverhaltes durch die Bauverwaltung zu.

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11. Grünwalder Freizeitpark; Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf Platz 5; Wegebauarbeiten hinter Platz 1 und vor der Alten Turnhalle sowie Umgestaltung des Betriebshofs; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 20. Juni 2018 beschlossen, den Platz 5 zu einem Kunstrasenplatz umzubauen und die Planungsleistungen zu vergeben. Die Bauleistungen wurden öffentlich und losweise ausgeschrieben. Sieben Firmen haben die Unterlagen angefordert. Die Submission erfolgte am 16.05.2019 und ergab folgendes Ergebnis:

Los 1: Platz 5 und Nebenflächen, Sportplatz- und Wegebauarbeiten

Die Nachrechnung ergab als wirtschaftlichsten Bieter für das Los 1 die Fa. Schernthaner GmbH aus 82601 Neuried mit 267.624,27 € (brutto).


Los 2: Elastikschicht und Kunstrasenbelag

Die Nachrechnung ergab als wirtschaftlichsten Bieter für das Los 2 die Fa. Polytan GmbH aus 86666 Burgheim mit 57.681,68 € (brutto).


Los 3: Vorplatz an der Alten Turnhalle, Wegebauarbeiten

Die Nachrechnung ergab als wirtschaftlichsten Bieter für das Los 3 die Schernthaner GmbH mit 123.967,96 € (brutto).


Los 4: Betriebshof

Die Nachrechnung ergab als wirtschaftlichsten Bieter für das Los 4 die IsGaLa GmbH mit 41.021,91 € (brutto).

Die Vergabe erfolgt zzgl. 5% Bauträgerzuschlag.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt
das Los 1 an die Schernthaner GmbH aus 82061 Neuried zu Kosten von 267.624,27 € (brutto),
das Los 2 an die Fa. Polytan GmbH 86666 Burgheim zu Kosten von 57.681,68 € (brutto),
das Los 3 an die Fa. Schernthaner GmbH 82061 Neuried zu Kosten von 123.967,96 € (brutto) und
das Los 4 an dieFa. IsGaLa GmbH aus 85737 Ismaning zu Kosten von 41.021,91 € (brutto)
zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2019 08:28 Uhr