Datum: 23.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:32 Uhr bis 22:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019;
3 Jahresrechnung 2018; Bestätigung der im Rahmen der Haushaltsrechnung getroffenen Entscheidung bezüglich der Haushaltsreste;
3.1 Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung im Rahmen der Haushaltsrechnung 2018;
3.2 Vorlage der Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 2 GO;
3.3 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 mit Vorprüfung;
4 Elektromobilität in der Gemeinde Grünwald; Konzeptvorstellung; Genehmigung;
5 Elektromobilitätskonzept in Grünwald; Antrag GR Ingrid Reinhart-Maier und GR Michael Ritz vom 03.07.2019;
6 Antrag CSU Fraktion vom 07.05.2019; Förderprogramm für private Ladesäulen;
7 Schadstoffmessungen in der Gemeinde Grünwald; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2019;
8 Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG; Wirtschaftsplan 2019 - 2023;
9 Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH; Wirtschaftsplan 2019 - 2023;
10 Erdwärme Grünwald GmbH; Wirtschaftsplan 2019 - 2023;
11 Erdwärme Grünwald GmbH; Beteiligungsbericht 2018;
12 Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH und Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG; Beteiligungsbericht 2018;
13 Ausbau der Wallbergstraße; Vollmacht für die Vergabe im Bauausschuss;
14 Ausbau der Joseph-Keilberth-Straße; Vollmacht für die Vergabe im Bauausschuss;
15 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
16 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
17 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
18 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
18.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 07.05.2019
18.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 24.07.2018
18.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
18.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
18.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
18.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung hat Herr GR-Mitglied Dr. Schröder folgende Protokollerklärung abgegeben: Ich habe meine Mitgliedschaft in der FDP am 21.07.2019 beendet und bin aus der FDP ausgetreten. Infolgedessen trete ich aus der FDP-Fraktion im Gemeinderat Grünwald aus. Mein Mandat als Gemeinderat werde ich behalten.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 25.06.2019  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2018; Bestätigung der im Rahmen der Haushaltsrechnung getroffenen Entscheidung bezüglich der Haushaltsreste;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Kämmerer Bader bezog sich auf die einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses vom 27.06.2019 und auf die in der Anlage 2 zum Rechenschaftsbericht aufgeführten Haushaltsreste 2018.

Einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsresten aus Vorjahren bedarf es generell nicht, weil diese Mittel bereits in Haushalten der Vorjahre durch die Haushaltssatzung aufgrund Gemeinderatsentscheidung genehmigt waren.

Im Vermögenshaushalt waren die Haushaltsansätze in aller Regel für Maßnahmen vorgesehen, welche nicht erneut in den Haushalt 2018 eingeplant werden sollen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht abgewickelt werden konnten. Deshalb hat der Gesetzgeber es auch ermöglicht, diese bereits in Vorjahren oder im Haushaltsjahr eingeplanten Beträge, soweit sie zur Abwicklung von Maßnahmen noch gebraucht werden, ohne weitere Entscheidung durch den Gemeinderat zu übertragen.

Lediglich die Neubildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt ist zu beschließen, weil die Mittel im Verwaltungshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres grundsätzlich als eingespart verfallen und damit eine Neuveranschlagung erforderlich wäre.

I. Freiwillige Feuerwehr 13000.7180:

Deshalb werden aufgrund bisheriger Beschlusslage bei der Haushaltsstelle 13000.7180 neue nicht abgerufene Zuschüsse für die Vereinszuwendung i. H. v.        10.000,- €
als Haushaltsreste übertragen. Alte Haushaltsreste bestanden i. H. v.        30.100,-
so dass insgesamt im Verwaltungshaushalt        40.100,- €
an Haushaltsreste verbleiben.

Nachrichtlich:
Es wurden 2018 an die Feuerwehr 211,32 € an Zuschüsse ausbezahlt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig -aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses vom 27.06.2019– die Neubildung oben dargestellter Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.1. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung im Rahmen der Haushaltsrechnung 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Erstellung des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2018 sind dem Gemeinderat die größeren Abweichungen (größer als 250.000,-€) im Haushaltsvergleich zu den Haushaltsansätzen des Jahres 2018 darzustellen.

Alle Mehrausgaben größer als 250.000,- € (außer- und überplanmäßige Ausgaben) die insgesamt durch Mehreinnahmen gedeckt sind, wurden gemäß § 2 Nr. 15 Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald bereits während des Jahres 2018 durch den Gemeinderat behandelt und entsprechend durch Gemeinderatsbeschluss genehmigt.

Es stehen keine weiteren Genehmigungen von Mehrausgaben an.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt hiervon einstimmig Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.2. Vorlage der Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 2 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Ergebnis ist dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.06.2019 bereits bekannt gegeben und erläutert worden. Die Jahresrechnung 2018 wird in der Sitzung des Gemeinderates durch eine grafische Vorlage voll umfänglich dargestellt.

Als Gesamtergebnis 2018 ist je bereinigte Einnahmen und Ausgaben im
- Verwaltungshaushalt             (Vorjahr 245.512.735,48 €)        258.702.879,19 €
- Vermögenshaushalt              (Vorjahr   59.258.265,47 €)        36.767.315,00 €
sonach gesamt        295.470.194,19 €
festzustellen.

Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen sind erhebliche Mehrzuführungen an den Vermögenshaushalt in Höhe von insgesamt (sogenannte freie Spitze)        30.342.189,58 €
möglich gewesen.

Für 2018 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklagen i. H. v.        23,2, Mio. €
eingeplant.
Wegen des hohen Zuführungsbetrages aus dem Verwaltungshaushalt mussten 2018 keine Finanzmittel aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden, im Gegenteil wir konnten sogar        5.243.438,00 €
der allgemeinen Rücklage zuführen.
Den Sonderrücklagen für die Gebührenausgleichsrücklagen der Abwasserbeseitigung mussten 162.208,67 € und für die Rest- und Wertstoffabfuhr 61.699,- € entnommen werden.
In 2018 konnten für verschieden Investitionen z. B. Gymnasiums Erweiterung, Haus der Begegnung, Grundstückserwerbe, Investitionszuweisungen an GFZP und EWG und Investitionen für das Bau und Wohnungswesen insgesamt 36,7 Mio. Euro investiert werden.

Im Übrigen sind sämtliche Mehrausgaben im Rahmen der Gesamtdeckung des Verwaltungshaushaltes durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt. Sonach konnte 2018 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.

Das Gesamtergebnis 2018 ist ausgeglichen und ein Fehlbetrag ist nicht entstanden. Dem Finanzausschuss wurde die Jahresrechnung 2018 am 27.06.2019 vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt einstimmig von der Vorlage der Jahresrechnung 2018 nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3.3. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 mit Vorprüfung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Kämmerer Bader führt aus, dass der Gemeinderat bereits mit der Feststellung der Jahresrechnung 2017 Frau Brigitte Scherer im Voraus mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2018 beauftragt hat.

Frau Scherer hat Anfang Juli 2018 mit der Vorprüfung begonnen, so dass anschließend die örtliche Rechnungsprüfung vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt werden kann.

Aufgrund gesetzlicher Vorgabe sollte aber die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018 nach der örtlichen Prüfung nach Möglichkeit bis zum 30.06.2020 getroffen werden.

Der Finanzausschuss hat dem Gemeinderat am 27.06.2019 einstimmig empfohlen, dass nach Abschluss der Vorprüfung durch Frau Scherer die Jahresrechnung 2018 zur weiteren örtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten ist.

Beschluss

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beauftragt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung nach Abschluss der Vorprüfung die Jahresrechnung 2018 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren örtlichen Prüfung zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Elektromobilität in der Gemeinde Grünwald; Konzeptvorstellung; Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2018 hat der Landkreis München beschlossen, ein einheitliches Konzept für Elektromobilität (Ladesäulen für E-Autos) zusammen mit allen 29 Münchner Landkreisgemeinden zu erarbeiten. In verschiedenen Workshops wurden hier die Vorstellungen und Anforderungen der einzelnen Gemeinden zusammengestellt und das Büro GEVAS mit der Erarbeitung einer individuellen Ladestruktur für jede Gemeinde beauftragt.

Im Ergebnis entstanden hier Empfehlungen zu Anzahl und Standorten von Elektrotankstellen.

Mit dieser Empfehlung hat die Gemeinde Grünwald das Büro E-Quadrat mit der Beratung und Ausarbeitung eines Plankonzeptes zusammen mit ortsansässigen Gewerbebetrieben (Gaststätten, Einkaufsläden, Betriebe usw.) beauftragt.

Parallel hat der Landkreis das Backendsystem (Lade- und Bezahlsystem) ausgeschrieben, bei dem die Fa. WIRELANE beauftragt wurde. Hier wird gerade geprüft, in welcher Form die Gemeinde dies beauftragen kann.

Die Gemeinde Grünwald hat in den vergangenen Monaten mit vielen Gewerbetreibenden gesprochen, um gemeinsame Flächen für Elektroladestationen zu finden, hier gab es ein großes Interesse.

Das Büro E.Quadrat hat das gesamte Projekt und die Ergebnisse zusammengestellt und in der Sitzung ausführlich folgendes dazu berichtet:


Allgemeine Grundlagen:

Für die Elektrotankstellen gibt es drei typische Anwendungsbeispiele:
-        Private Ladesäulen (Garage),
-        halböffentliche Ladesäulen (Gaststätte, Einkaufsladen)
-        und öffentliche Ladesäulen (öffentlicher Parkplatz, Raststätte, etc.)

Die typische öffentliche Ladesäule hat 22 KW und den Stecker Typ 2:


Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes

Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für den Landkreis München durch das Landratsamt zusammen mit den 29 Umlandgemeinden. Zielsetzung des Konzepts ist die Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für die Elektromobilität durch landkreiseinheitliche / kompatible Ladeinfrastruktur mit Landeshauptstadt München sowie eine größere Dichte und höhere Anzahl an Ladesäulen, sowie die optimale Platzierung an frequentierten Zielorten.

Projektbeteiligte sind hier das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die NOW (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie), die gevas (humberg & partner), sowie b+p (bogenberger beratung und planung gmbh).

Als Maßnahmen wurden im Landkreis eine Statusanalyse, eine Konzeptentwicklung, eine Potentialanalyse und eine Unterstützung bei der operativen Umsetzung durchgeführt.

Ausgangssituation
81 Ladesäulen im Landkreis in 2018 vorhanden, davon 48 öffentlich zugänglich

Ziel
Szenario 1 (Kurfristig) 1% der Flotte elektrisch mit einer Reichweite von 200km
Szenario 2 (Mittelfristig) 5% der Flotte elektrisch mit einer Reichweite von 300km
Szenario 3 (langfristig) 15% der Flotte elektrisch mit einer Reichweite von 400km
Ermittlung der Standorte für Ladesäulen, zusammen mit der GEVAS,
sind die Bereiche Wohnen, Arbeit, Einkauf und Freizeit


Ergebnis des Konzeptes sind 5 Standorte in Grünwald:

Luise-Ullrich-Straße 2 – 4;
RTL 2 (Kundenparkplatz);
Lil-Dagover-Ring;
Josef-Sammer-Straße 17 – 21;
Laufzorner Straße 14
als Grundlage für weitere Erhebungen


Weitere Erhebungen

Vor-Ort-Termine zusammen mit den Gewerbetreibenden:

Optimierung / Anpassung des E-Mobilitätskonzeptes vom Landkreis München auf die Bedürfnisse der Gemeinde Grünwald,
Berücksichtigung von interessierten Gewerbetrieben / Firmen,
Verbesserung der öffentlichen Ladeinfrastruktur mit geringer Einschränkung der öffentlichen Parksituation (Win-win-Situation),
Erfassung von (geplanten) Ladesäulen im nicht- / teilöffentlichen Bereichen (Firmengelände, …) für Mitarbeiter, Mieter, Zusammenfassung der Ergebnisse als Grundlage für die weitere Vorgehensweise


Gesamtergebnis für die Platzierung von Elektroladestationen


Zusammenfassung der Vor-Ort-Termine für nichtöffentliche Ladepunkte:




Zusammenfassung der Vor-Ort-Termine für öffentliche Ladepunkte:



Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 79200.9500 in Höhe von 135.000 € vorhanden

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und des Büros E-Quadrat über das Konzept der Elektroladesäulen in Grünwald und beschließt, 

  1. Das vorgestellte Konzept für Elektroladesäulen im Gemeindegebiet Grünwald wird genehmigt, eine staatliche Förderung wird angestrebt.

  1. Für das Haushaltsjahr 2020 sind Mittel für die Elektromobilität in Höhe von 400.000 € bei der Haushaltsstelle 79200.9500 einzustellen.

  1. Für die weiteren Vergaben im Bereich der Elektromobilität wird der Bauausschuss bevollmächtigt

  1. Das Büro E.Quadrat wird mit der Planung und Ausführung der weiteren Schritte beauftragt.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 79200.9500 in Höhe von 135.000 € vorhanden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Elektromobilitätskonzept in Grünwald; Antrag GR Ingrid Reinhart-Maier und GR Michael Ritz vom 03.07.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Antrag von GR Ingrid Reinhart-Maier und GR Michael Ritz vom 03.07.2019 bezüglich eines Elektromobilitätskonzeptes wurde in der GR-Sitzung vorgestellt.

Da die Antragspunkte bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt abgehandelt wurden, ziehen GR-Mitglied Reinhart-Maier und GR-Mitglied Ritz den Antrag zurück. Somit gilt der Antrag als erledigt.

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6. Antrag CSU Fraktion vom 07.05.2019; Förderprogramm für private Ladesäulen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Antrag der CSU-Fraktion vom 07.05.2019 bezüglich der Entwicklung eines Förderprogrammes im Gemeindegebiet für die Schaffung von privaten Ladesäulen wurde in der GR-Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Entwicklung eines Förderprogrammes für E-Mobilität in der Gemeinde. Hierbei soll Privatpersonen, juristische Personen, Gewerbetreibenden und Wohnungseigentümergemeinschaften eine Förderung als Zuschuss zu Planung und Einbau von Ladestruktur auf Privatgrund zukommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Schadstoffmessungen in der Gemeinde Grünwald; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) hat das Ingenieurbüro Müller-BBM mit der Durchführung von Immissionsberechnungen im Landkreis München beauftragt. Die Ermittlungen wurden nach einem Vorauswahlverfahren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nur in denjenigen Bereichen durchgeführt, die aufgrund der Verkehrsstärke und der Struktur der Randbebauung relevante Schadstoffbelastungen erwarten ließen. In Grünwald war dies ausschließlich nur für die Oberhachinger Straße zwischen Josef-Würth und Josef-Sammer-Straße aufgrund der Verkehrsstärke und der Struktur der Randbebauung erwarten worden. Insgesamt wurde im Landkreis München für 57 ausgewählten Straßenabschnitten eine rechnerische Ermittlung der Belastung der Anlieger mit den Luftschadstoffen NO2, PM10 und PM2,5 durchgeführt. Neben den straßenbedingten Immissionen wurden auch die an repräsentativen Messstellen des luftverkehrshygienischen Überwachungssystems Bayern (LÜB) ermittelte Hintergrundbelastung (vorstädtisch bzw. ländlich-regional) berücksichtigt. Andere Schadstoffe (z.B. Schwermetalle) treten nach den Ergebnissen der landesweiten Messungen auch bei ungünstigen Verhältnissen nicht in Konzentrationen auf, die Grenzwertüberschreitungen befürchten lassen und wurden deshalb nicht untersucht.

Die aktuellen Immissionsgrenzwerte der „Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissions-höchstmengen – 39.BImSchV“ zum Schutz der menschlichen Gesundheit für die untersuchten Luftschadstoffe lauten:

  • NO2, Stickstoffdioxid                40 µg/m³ (Jahresmittelwert) (seit 01.01.2010)
200 µg/m³ (Stundenmittelwert)
in Verbindung mit 18 zulässigen Überschreitungen

  • PM10, Schwebstaub                40 µg/m³ (Jahresmittelwert) (seit 01.01.2005)
    Bei Unterschreitung eines Jahresmittelwertes von 30 µg/m³ an PM10 ist zu erwarten, dass der Grenzwert für den Tagesmittelwert von 50 µg/m³ (in Verbindung mit den zulässigen 35 Überschreitungen des Grenzwertes pro Kalenderjahr) ebenfalls nicht überschritten wird.

  • PM2,5, Partikel ultrafein                25 µg/m³ (Jahresmittelwert) (seit 01.01.2015)

Grenzwertüberschreitungen konnten für keinen der untersuchten Luftschadstoffe an den 57 betrachteten Beurteilungsorten festgestellt werden. Jedoch wurde für die Oberhachinger Straße zwischen Josef-Würth-Straße und Josef-Sammer-Straße in Grünwald und für zwei weitere Beurteilungsorte im LK München, der seit dem 01.01.2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m³ im Jahresmittel erreicht.

Die Berechnungen von Müller-BBM wurden nach einem sogenannten Screening-Verfahren durchgeführt, um auf Basis konservativer Eingabedaten Hot-Spots der Belastung durch Luftschadstoffe mit Grenzwertüberschreitungen zu identifizieren. So wurde für den Betrachtungsort Oberhachinger Straße das Berechnungsverfahren IMMIS angewendet. Für dieses Verfahren kamen die aktuellsten, bis heute gültigen Emissionsfaktoren nach HBEFA 3.3 zum Einsatz, welche aus dem Jahr 2017 stammen und bereits die Ergebnisse messtechnischer Ermittlungen der Kfz-Emissionen im realen Fahrbetrieb berücksichtigen.

Um ein wort-case Szenario zu erhalten wurde beispielweise für die Berechnung die geringe Windgeschwindigkeiten von 1,9 m/s aus dem Windrosenkartendienst des Bayerischen Behördennetzes herangezogen, deren Daten auf synthetische Windrosen beruhen und nicht der Wert von 3,0 m/s aus dem bayerischen Windatlas sowie ein DTV von 18.700 Kfz/24h vom Kreuzungsbereich Oberhachinger Straße/Marktplatz für die ganze Oberhachinger Straße angesetzt.

Laut Dr. Bösinger von Müller BBM wäre für die Oberhachinger Straße eine tatsächliche Überschreitung des Immissionsgrenzwertes der 39.BImSchV von 40 µg/m³ (Jahresmittelwert) für Stickstoffdioxid selbst im Bereich mit der dichtesten Randbebauung westlich der Einmündung Josef-Sammer-Str. und Sudetenstraße nicht zu erwarten, da das Screening auch unter Annahme ungünstigster Bedingungen keine Überschreitung ergab. Würde man den Berechnungen die niedrigeren Verkehrsmengen aus Baysis und die höhere Windgeschwindigkeit aus dem Bayernatlas zu Grunde legen, so wären Stickstoffdioxid-Konzentrationen deutlich unter 40 µg/m³ zu erwarten.

Auf Höhe des Gymnasiums ist aufgrund der dort vorhandenen, offenen Randbebauung von noch niedrigeren Werten auszugehen. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Grenzwert der 39.BImSchV für Stickstoffdioxidimmissionen von 40 µg/m³ in diesem Bereich auch nur annähernd erreicht werden könnte.

Deshalb kann laut Expertenmeinung (Dr. Bösinger von Müller BBM, Dr. Pritz/LfU sowie Dr. Ostermair/LfU) und Landratsamt München davon ausgegangen werden, dass bei einem NO2-Jahresmittelwert von 40 μg/m³ und weniger der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 200 μg/m³ im Stundenmittel (in Verbindung mit 18 zulässigen Überschreitungen) nicht überschritten wird. Tatsächlich wird durch die Erneuerung der Kfz-Flotte bereits im Kalenderjahr 2019 mit einer niedrigeren Immissionskonzentration zu rechnen sein.

Das LfU als bayernweit zuständige Behörde für Überwachungsmessungen und auch das Landratsamt München sehen deshalb keine Veranlassung, die in der rechnerischen Prognose für Grünwald ermittelten Werte über eine messtechnische Ermittlung zu verifizieren, da eine Grenzwertüberschreitung aufgrund der konservativen Eingabedaten ausgeschlossen werden kann.

Des Weiteren hat im Bereich der Oberhachinger Straße die gemeinnützige Baugenossenschaft eine Baugenehmigung zum Abriss- und Neubau von Mehrfamilienhäusern eingereicht und genehmigt bekommen. Diese Bauarbeiten sind ab Herbst 2020 angedacht. Da sich bezüglich diesen Bauarbeiten die gesamte Bebauung und somit Schadstoffbelastung an der Oberhachinger Straße grundlegend ändert, sollte abgewartet werden, wie sich die bauliche Situation an der Oberhachinger Straße entwickelt. Um ein gerichtsverwertbares Ergebnis zu erhalten, müsste grundsätzlich die Messmethode vom 01. Januar bis 31. Dezember durchgeführt werden.

Messmethoden:
a) Gemäß Anlage 6 der 39. BImSchV ist die kontinuierliche Bestimmung der NO2-Konzentration mittels Chemilumineszenzmessgerät die sogenannte Referenzmethode. Mit dieser Messmethode kann sowohl der Stunden- als auch der Jahresgrenzwert überwacht werden. Bei automatischen Messungen gelangt frische Außenluft über einen Ansaugstutzen und Schläuche in ein Messgerät, das automatisch an Ort und Stelle die Schadstoffkonzentrationen bestimmt. Da die zeitliche Auflösung hierbei sehr hoch ist, können auch Spitzenwerte genau erfasst werden. Solche Messstationen mit automatischen Messungen diverser Schadstoffe benötigen einen recht großen Aufstellplatz.

b) Alternativ gibt es die Möglichkeit, die NO2-Konzentration mittels kostengünstiger Passivsammler zu bestimmen. Die DIN EN 16339 gilt für Stickoxidmessungen mit der Passivsammeltechnik. Diese Messmethode ist als orientierende Messung gemäß 39. BImSchV definiert. Orientierende Messungen erfüllen dabei weniger strenge Datenqualitätsziele als ortsfeste Referenzmessungen, die Messunsicherheit ist entsprechend höher. Mit dieser Messmethode wird der Immissionsjahresgrenzwert der TA Luft bzw. der 39. BImSchV überwacht. Durch Messungen mit Passivsammlern kann lediglich gesagt werden, wie hoch die Belastungen im Mittel über einen bestimmten Zeitraum war. Spitzenwerte (wie etwa bei einem Verkehrsstau) oder Tiefstwerte (wie etwa während eines Sturms) fließen dann in die mittlere Belastung ein. Die Methode bietet sich an, weitere Messpunkte im Untersuchungsgebiet zu beproben. Bei DIN-gerechten Messungen liegt die Fehlertoleranz unter 15 %; somit sind die Messwerte gerichtsverwertbar. Passivsammler werden im Abstand von 14 Tagen analysiert und können an einer Hauswand oder Lichtmasten angebracht werden. Sie haben den Vorteil, dass sie netzunabhängig sind und somit auch an abgelegenen Orten oder an Standorten, wo für Messcontainer nicht ausreichend Platz ist, wie beispielsweise in engen Straßenschluchten, eingesetzt werden können.

In Bayern gibt es nur zwei zugelassene Messstelle für Immissionsmessungen. Dies sind das Ingenieurbüro Müller-BBM GmbH in Planegg und die InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG in Burgkirchen. Die 39. BImSchV gibt vor, dass die Messungen innerhalb eines Jahres (1. Januar bis 31. Dezember) durchgeführt werden müssen, auch damit die Ergebnisse gerichtsverwertbar und mit Prognoseberechnungen vergleichbar sind. Somit könnte man mit einer Jahres-Messung erst am 1. Januar starten. Die höchsten Schadstoffkonzentrationen sind in den Monaten Januar bis März zu erwarten, die niedrigsten im Sommer.

InfraServ GmbH & Co. Gensdorf KG gab für ein 12-monatiges Basismessprogramm (1 Messstation NO2, 5 Messpunkte (NO2-Passivsammler)) eine unverbindliche Kostenschätzung von 39.500 € zzgl. MwSt. an. Je zusätzlichen Messpunkt (NO2-Passivsammler) fallen weitere 6.400 € an.

Von den Fachleuten der Firmen werden jedoch Messungen für Grünwald nicht als erforderlich angesehen, da das Screening-Verfahren auch am Hot Spot der Oberhachinger Straße unter Annahme ungünstigster Bedingungen keine Jahresgrenzwertüberschreitung ergab. Messungen an anderen stark befahrenen Straßen in Grünwald werden zudem noch geringere NOx-Jahresmittelwerte ergeben.

c) Umweltsensoren
Mittels Umweltsensoren, z. B. angebracht an Lichtmasten, ist es möglich diverse Schadstoffe wie Ozon, Feinstaub (PM10 und PM 2,5) und Stickoxide gleichzeitig zu erfassen. Das Münchner Start-up Unternehmen Hawa Dawa bietet sowohl die Hardware als auch die Software dazu an. Es handelt sich jedoch um keine Referenzstationen. Die Messgenauigkeit soll laut LfU bei ca. 30 Prozent liegen. Hawa Dawa machte hierzu eine Angaben. Bei den Sensoren handelt es sich um elektrisch-chemische oder optische Sensoren, die kalibriert werden müssen. Hierzu werden in die Cloud Werte eingespeist, Algorithmen gebildet und entsprechend kalibriert. Durch intelligente Vernetzung der Sensoren untereinander sollen diese lernen, die gemessenen Werte wie beispielweise die Außentemperaturen abzugleichen und die Schadstoffmessdaten richtig einzuordnen. Die NordAllianz-Gemeinden (Eching, Garching, Hallbergmoos, Ismaning, Neufahrn, Oberschließheim, Unterföhring und Unterschleißheim) starten im Herbst mit einem Smart City Pilotprojekt und werden flächendeckend an ca. 35 Punkten IoT-Sensoren an Lichtmasten installieren und über einen Erprobungszeitraum von 24 Monaten messen. In Echtzeit sollen die Werte für Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon erhoben und auf einer interaktiven Website einer privaten Firma präsentiert werden. Die Kreisstadt Germering hat seit April 10 Sensoren im Stadtgebiet verteilt. Jedoch wurde bisher darauf verzichtet die Werte zu kommunizieren. Die EU erarbeitet gerade eine eigene Norm zur Evaluierung der Qualität der Messdaten von low-cost Messgeräten (CEN/TC 264/WG 42, die wahrscheinlich 2021 verabschiedet wird.

Berechnungsmethoden:
Bei der Berechnung nach der sog. Screening-Methode werden die Konzentrationen auf Basis konservativer Ansätze und vereinfachender, idealisierter Annahmen ermittelt. So wird z.B. die Straßenrandbebauung in Abschnitten von etwa 100 m Länge hinsichtlich des mittleren Abstandes, der Höhe und Durchlässigkeit einheitlich festgelegt.

Bei punktuellen Detailuntersuchungen würden dagegen die vorhandenen Gebäude an dieser Stelle in ihren genauen Abmessungen und jeweiligen Abständen zum Verkehrsweg erfasst und Ausbreitungsberechnungen auf Basis von Verkehrsdaten durchgeführt. Die Erfahrung zeigt, dass Detailuntersuchungen im Regelfall niedrigere Konzentrationen an Luftschadstoffen ergeben, als die Screening-Methode. Solche Berechnungen führt in Bayern nur das Ingenieurbüro Müller BBM durch. Um Aussagen zur lufthygienischen Situation im kritischen Bereich der Oberhachinger Straße zu erhalten schlägt Müller-BBM eine solche Berechnung vor. Laut Kostenangebot vom 25. Juni 2019 betragen die Honorarkosten für die Detailberechnung mit dem 3-dimensionalen mikroskaligen Strömungs- und Ausbreitungsmodell MISKAM 6.900 € zzgl. MwSt. Optional wird auch eine Neuberechnung mit neuer städtebaulicher Planung mit 3.500 € je Planfall mit angeboten.

Laut Herrn Dr. Pritz, stellvertr. Sachgebietsleiter vom Ref. 23, Landesamt für Umweltschutz, nehmen die Luftverunreinigungen mit Abstand zur Quelle (Straße) sehr schnell ab. NO2 stärker als Feststoffpartikel. Bei einem Abstand von 6 m tritt eine Verringerung der NO2-Schadstoff-konzentration von 20 – 30 Prozent ein. Folglich sollten bei der künftigen Bebauung entlang der Oberhachinger Straße neben Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes auch Optionen zur Verbesserung der Immissionssituation geprüft und umgesetzt werden, damit es zu keiner Verschlechterung kommt.

Mögliche Konsequenzen:

Sofern belastbare Hinweise auf Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten bestehen, Grenzwertüberschreitungen werden durch das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) an das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) übermittelt, muss die Gemeinde Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ermitteln und innerhalb des gesetzlichen Rahmens umsetzen. Selbst bei einer Immissionsgrenzwertüberschreitung entlang der Verkehrswege würde das LfU die Aufstellung eines Luftreinhalteplans für Grünwald nicht für sinnvoll erachten, da es sich im vorliegenden Fall eher um einen kleinräumigen Bereich mit monokausaler Ursache handeln würde.

Vorschlag der Verwaltung:

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, wie oben ausgeführt eine Detailberechnung mit dem 3-dimensionalen mikroskaligen Strömungs- und Ausbreitungsmodell MISKAM im Teilbereich der Oberhachinger Straße zwischen Josef-Würth-Straße und Josef-Sammer-Straße durchzuführen. Nach Fertigstellung der Bebauung der Baugenossenschaft wird nochmals entschieden, ob eine Messung für die Straßen Oberhachinger Straße, Südliche und Nördliche Münchner Straße, Tölzer Straße, Emil-Geis-Straße und Marktplatzkreuzung durchgeführt werden soll.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, wie oben ausgeführt eine Detailberechnung mit dem 3-dimensionalen mikroskaligen Strömungs- und Ausbreitungsmodell MISKAM im Teilbereich der Oberhachinger Straße zwischen Josef-Würth-Straße und Josef-Sammer-Straße durchzuführen. Nach Fertigstellung der Bebauung der Baugenossenschaft wird nochmals entschieden, ob eine Messung für die Straßen Oberhachinger Straße, Südliche und Nördliche Münchner Straße, Tölzer Straße, Emil-Geis-Straße und Marktplatzkreuzung durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Loos war während der Abstimmung nicht anwesend.

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8. Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG; Wirtschaftsplan 2019 - 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan für die Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG wird für die Wirtschaftsjahre 2019 – 2023 fortgeschrieben.

Der Geothermieausschuss hat den Sachverhalt am 17.07.2019 vorberaten und nachfolgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses mit 10 : 1 Stimmen, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG für die Jahre 2019 – 2023 zu genehmigen.

Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG zu beschließen.

Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH; Wirtschaftsplan 2019 - 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan für die Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH wird für die Wirtschaftsjahre 2019 – 2023 fortgeschrieben.

Der Geothermieausschuss hat den Sachverhalt am 17.07.2019 vorberaten und nachfolgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben .

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses mit 10 : 1 Stimmen, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgsplan, der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH für die Jahre 2019 – 2023 zu genehmigen.

Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle, wird ermächtigt, den Wirtschaftsplan in der Gesellschafterversammlung der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH zu beschließen.

Der Geschäftsführung der Erdwärme Grünwald GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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10. Erdwärme Grünwald GmbH; Wirtschaftsplan 2019 - 2023;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan für die Erdwärme Grünwald GmbH wird für die Wirtschaftsjahre
2019 – 2023 fortgeschrieben.

Der Geothermieausschuss hat den Sachverhalt am 17.07.2019 vorberaten und nachfolgende einstimmige Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses, als Gesellschafterin der Erdwärme Grünwald GmbH, den vorgestellten Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan der Erdwärme Grünwald GmbH für die Jahre 2019 – 2023 zu genehmigen.

Der Geschäftsführung der EWG GmbH wird aufgegeben, den Wirtschaftsplan in geeigneter Fassung der Finanzverwaltung der Gemeinde Grünwald bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Erdwärme Grünwald GmbH; Beteiligungsbericht 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird in der öffentlichen Sitzung des Geothermieausschusses am 17.07.2019 vorberaten.

Der Geschäftsführer der Erdwärme Grünwald GmbH, Herr Lederle erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayerischen Gemeindeordnung -GO- Formalvorschriften bezüglich der kommunalen Unternehmen zu beachten seien. Diese Vorschriften haben zum Inhalt, dass
u. a. ein sog. Beteiligungsbericht und dessen Vorlage an die Gemeinde erforderlich ist, wobei der Beteiligungsbericht durch die kommunale Finanzverwaltung vorgestellt und anschließend veröffentlicht wird.

Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Der Beteiligungsbericht ist nach Vorlage im Geothermieausschuss zu jedermanns Einsicht ortsüblich bekannt zu machen.

Geschäftsführer Herr Lederle nimmt Bezug auf den mit der Ladung versandten Beteiligungsbericht 2018 und trägt vor, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2018 auf

       175.166.866,08 Euro

beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2018 ist entsprechend dem Jahresabschluss 2018 der Erdwärme Grünwald GmbH erstellt worden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der einstimmigen  Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses den Beteiligungsbericht 2018 zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung, diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH und Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG; Beteiligungsbericht 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird in der öffentlichen Sitzung des Geothermieausschusses am 17.07.2019 vorberaten.

Der Geschäftsführer der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG, Herr Lederle erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayerischen Gemeindeordnung -GO- Formalvorschriften bezüglich der kommunalen Unternehmen zu beachten seien. Diese Vorschriften haben zum Inhalt, dass u. a. ein sog. Beteiligungsbericht und dessen Vorlage an die Gemeinde erforderlich ist, wobei der Beteiligungsbericht durch die kommunale Finanzverwaltung vorgestellt und anschließend veröffentlicht wird.

Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Der Beteiligungsbericht ist nach Vorlage im Geothermieausschuss zu jedermanns Einsicht ortsüblich bekannt zu machen.

Geschäftsführer Herr Lederle nimmt Bezug auf den mit der Ladung versandten Beteiligungsbericht 2018 und trägt vor, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2018 bei der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH auf

33.022,95 Euro

und bei der Geothermie Unterhaching Produktions GmbH & Co. KG auf

       30.274.700,95 Euro

beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2018 ist entsprechend dem Jahresabschluss 2018 der beiden Gesellschaften erstellt worden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Geothermieausschusses den Beteiligungsbericht 2018 der Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH und Geothermie Unterhaching Produktions GmbH & Co. KG zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung, diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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13. Ausbau der Wallbergstraße; Vollmacht für die Vergabe im Bauausschuss;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Wallbergstr. (zwischen der Breitensteinstr. und der Leerbichlallee) ist eine Anliegerstraße, die bisher noch nicht erstmalig hergestellt wurde.
Bereits im Februar 2019 wurde das Ingenieurbüro Färber mit der Planung für den Ausbau der Wallbergstraße beauftragt. Die Planung wurde dann in der Bauausschusssitzung am 3.Juni 2019 vorgestellt und einstimmig beschlossen.

Die öffentliche Ausschreibung läuft ab Ende Juli, die Submission erfolgt am 06. September 2019. Auf Grund der Sitzungspause bis Mitte September ist eine kurzfristige Vergabe nicht möglich. Daher wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den Bauausschuss am 16.09.2019 mit der Vergabe der Bauarbeiten zu bevollmächtigen. Möglicher Baubeginn wäre somit am 23.09.2019.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9582 eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Die Wallbergstr. (zwischen der Breitensteinstr. und der Leerbichlallee) ist eine Anliegerstraße, die bisher noch nicht erstmalig hergestellt wurde. Aufgrund der erfolgten Rechtsänderung des Art. 5a Abs. 7 Kommunales Abgabengesetz ist u.a. auch die Wallbergstraße bis zum 01.04.2021 endgültig herzustellen - der Gemeinderat hat daraufhin in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2018 einstimmig u.a. die Wallbergstraße zur endgültigen Herstellung in 2019 beschlossen.
Im Februar 2019 wurde das Ingenieurbüro Färber mit der Planung für den Ausbau der Wallbergstraße beauftragt. Die Planung wurde dann in der Bauausschusssitzung am 03.Juni 2019 vorgestellt und einstimmig beschlossen.

Ein Anlieger hat per Mail am 22.07.2019 alle Mitglieder des Gemeinderates in Kenntnis gesetzt, dass er den beabsichtigen Ausbau der Wallbergstraße aus mehreren Gründen für unwirtschaftlich hält und bat darum zum jetzigen Zeitpunkt den Bau der Straße nicht umzusetzen.

Aufgrund der eingangs erwähnten einstimmigen Beschlusslage, der bereits beauftragten Planung usw. geht es jetzt nurmehr darum, dass aus Zeitgründen anstelle des Gemeinderates der Bauausschuss die Bauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter vergibt.

Die öffentliche Ausschreibung läuft ab Ende Juli, die Submission erfolgt am 06. September 2019. Auf Grund der Sitzungspause bis Mitte September ist eine kurzfristige Vergabe nicht möglich. Daher wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den nächstmöglichen Termin im Bauausschuss mit der Vergabe der Bauarbeiten zu bevollmächtigen. Baubeginn wäre Anfang Oktober 2019.

Der Gemeinderat beschließt, auf Grund der Sommerpause der Gremien, den Bauausschuss mit der Vergabe der Bauarbeiten in der Wallbergstr. (zwischen der Breitensteinstr. und der Leerbichlallee) zu bevollmächtigen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9582 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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14. Ausbau der Joseph-Keilberth-Straße; Vollmacht für die Vergabe im Bauausschuss;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Joseph-Keilberth-Straße (zwischen der Nibelungenstraße und der Parzivalstraße) ist eine Anliegerstraße, die bisher noch nicht erstmalig hergestellt wurde. Zur Erarbeitung von ersten Planungsvarianten wurde bereits im Jahr 2017 das Ing. Büro Färber beauftragt.

Laut Bebauungsplan ist die Joseph-Keilberth-Straße entsprechend dem gewählten Querschnittsbereich als Verkehrsberuhigter Bereich (VB-Bereich) gem. §42 Abs.4a StVO festgelegt. Entsprechend der Planung soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich baulich ausgebildet werden. Deshalb wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.09.2018 einstimmig die Variante C beschlossen.

Die öffentliche Ausschreibung läuft derzeit, die Submission erfolgt am 06.September 2019 Damit eine kurzfristige Vergabe möglich ist, wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den Bauausschuss am 16.09.2019 mit der Vergabe der Bauarbeiten zu bevollmächtigen. Möglicher Baubeginn wäre dann am 23.09.2019.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9579 eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Zur Erarbeitung von ersten Planungsvarianten wurde bereits im Jahr 2017 das Ing. Büro Färber beauftragt.

Laut Bebauungsplan B 16 ist die Joseph-Keilberth-Straße entsprechend dem gewählten Querschnittsbereich als Verkehrsberuhigter Bereich (VB-Bereich) gem. § 42 Abs.4a StVO festgelegt. Entsprechend der Planung soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich baulich ausgebildet werden. Deshalb wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.09.2018 einstimmig die Variante C beschlossen.

Die öffentliche Ausschreibung läuft derzeit, die Submission erfolgt am 06.September 2019. Aus Zeitgründen ist es zweckmäßig den Bauausschuss mit der Vergabe der Bauarbeiten zu bevollmächtigen. Möglicher Baubeginn wäre Anfang Oktober 2019.

Der Gemeinderat beschließt, mit der Vergabe der Straßenbauarbeiten Joseph-Keilberth-Straße (zwischen der Nibelungenstraße und der Parzivalstraße) den Bauausschuss mit der Vergabe der Bauarbeiten zu bevollmächtigen

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9579 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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15. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 15

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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16. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 16

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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17. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 17

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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18. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 18
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18.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 07.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 18.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.05.2019 hat GR-Mitglied Zeppenfeld angefragt, da beim Wohnprojekt „Mehrgenerationenwohnen“ ein Mieter eine Frage zur Internetgeschwindigkeit hatte. Messungen vor Ort ergaben lediglich 16Mbit/s durch den Anbieter Deutsche Telekom. Im Rahmen des geförderten Ausbaus sollten hier doch höhere Bandbreiten zur Verfügung stehen.

In Ergänzung zu den bereits getroffenen Äußerungen von 1. Bürgermeister Neusiedl, dass die Deutsche Telekom in diesem Baubereich den sog. eigenwirtschaftlichen Ausbau betreibt und nach Angaben des Internetanbieters dies 36 Monate dauern kann, ist nach erneuten Nachfragen bei der Deutschen Telekom hier eine beachtlich schnelle Umsetzung/Bandbreitenerhöhung erfolgt. Es sind demnach in der o.g. Liegenschaft adressgenau Bandbreiten von 100 – zu 250 Mbit/s seit der ersten Juliwoche 2019 möglich.

Auch andere bislang unterversorgte Gebiete wurden durch die Telekom mit aktuell höheren Bandbreiten versorgt – weitere Infos dazu unter: www.telekom.de/zuhause/netz/breitbandausbau-deutschland

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18.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 24.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 18.2

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.07.2018 berichtet GR-Mitglied Zeppenfeld, dass der Schriftzug im Brunnen am „Haus der Begegnung“ aufgrund der Metallbuchstaben eine Verletzungsgefahr aufweist, u.a. für im Brunnen spielende Kinder und frägt an, inwieweit man hier Abhilfe schaffe könne.

Herr Kleßinger teilt m it, dass nach verschiedenen Versuchen der Bearbeitung der Schriftzug im Brunnen nun mit einer Fräße an den Kanten abgeflacht wurde, sodass die Unfallgefahr beseitigt ist.

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18.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 18.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wann die grünen Stühle im Luitpoldweg aufgestellt werden.

Herr Kleßinger berichtet, dass die Beschaffung der Stühle derzeit läuft.

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18.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 18.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wann die Fahrradständer im Luitpoldweg kommen.

Die Verwaltung führt an, dass die Fahrradständer bereits am Bauhof liegen, die Überdachung aber erst ausgeschrieben wurde und die Vergabe im nächsten Bauausschuss erfolgen wird.

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18.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 18.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der derzeitige Sachstand bei der Bedarfsanalyse für die Fuß- und Radwegbrücke über die Isar zwischen Pullach und Grünwald ist.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass am 13.08.2019 ein erstes Sondierungsgespräch mit Herrn Dr. Hessel von der Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik mbH stattfinden wird .

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18.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 18.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob die Datengeschwindigkeit vom Bayern WLAN im Grünwalder Freizeitpark nochmals geprüft bzw. erhöht werden könnte. Hintergrund hierfür ist, dass im Bereich der Umkleiden am Multicourt die Schiedsrichter bei einem Fußballspiel keine Spielerpässe prüfen können und somit dem TSV Grünwald Strafen drohen. Auch sollte der Bereich des Jugendraumes (ehemalige Hausmeisterwohnung) auf eine höhere Datengeschwindigkeit überprüft werden.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet, dass der Freizeitpark mit mehreren Hotspots vom Bayern WLAN ausgestattet wurde und sichert eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 27.09.2019 09:09 Uhr