Datum: 21.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:39 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. Dezember 2018;
3 Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 98 am Gasteig 3;
4 Tekturantrag zur Änderung des Freiflächengestaltungsplanes auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/6 an der Nördlichen Münchner Straße 28;
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/67 an der Sudelfeldstraße 5;
6 Tekturantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 563/2, Am Düllanger 4;
7 Tekturantrag zum Anbau einer Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 633/9 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 47a; Fällung einer Buche;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
10 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
10.1 Bekanntgabe der Verwaltung
10.2 Bekanntgabe der Verwaltung
10.3 Bekanntgabe der Verwaltung
11 Planung und Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 – Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) - Vergabe;
12 Planung und Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 – Planungsleistungen für Tragwerksplanung - Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird  angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. Dezember 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2018 wird  genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 98 am Gasteig 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Gasteig 3, Grundstück Fl.Nr. 98 (Grundstücksgröße = 906 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 251 B 28 v. 01.05.1930, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das gegenständliche Baugrundstück war zuletzt im Februar 2013 Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Es wurde damals die Errichtung eines Einfamilienhauses beantragt, die zwischenzeitlich auch durch das zuständige Landratsamt München genehmigt wurde.

Mittlerweile hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden und für den spitz zur Knackenau zulaufenden Grundstücksbereich wird nun ein Zweifamilienhaus in E+D-Bebauung (DG kein Vollgeschoss) beantragt. Der Grundriss des Gebäudes hat sich marginal vergrößert, liegt aber hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung noch im zulässigen Bereich. Das Gebäude ist hinsichtlich der Gestaltung sehr ähnlich zum ursprünglich genehmigten Plan. Dort wurde eine asymmetrische Dachform zugelassen, die auch im vorliegenden Antrag enthalten ist und befürwortet werden sollte.

Außerdem sollte aufgrund der „Tallage“ des Grundstücks zur Erleichterung der Entwässerung wieder die Aufschüttung des Grundstücks zugelassen werden, die nach § 8 Abs. 1 Ortsgestaltungssatzung eben dann zulässig sind, wenn sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung dienen.


Die internen Abstandsflächen zwischen dem Altbestand und dem Neubau können auch bei der neu vorgelegten Planung nicht eingehalten werden. Hier sollte aber wie im ursprünglichen Bauantrag der Ausnahmeregel für „der fremden Sicht entzogenen Gartenhof bei Wohngebäuden“ zugestimmt werden.


Schützenswerter Baumbestand wird indirekt berührt. Auf dem Nachbargrundstück sind diverse schützenswerte Bäume vorhanden, die an den geplanten Neubau heran ragen. Laut Planer soll hier im Einvernehmen mit den betroffenen Nachbarn ein Kronenrückschnitt erfolgen, um die Bäume erhalten zu können. Dieses Vorgehen ist unter der Maßgabe der Beachtung der privatrechtlichen Vorgaben auch von der gemeindlichen Umweltabteilung befürwortet worden.

Der Stellplatznachweis ist noch zu korrigieren. Beide Stellplätze sind in den Plänen auch zeichnerisch nachzuweisen. Eine Bezugnahme auf die ursprüngliche Genehmigung ist nicht ausreichend. Beide Wohneinheiten sind unter 120 m² groß, insofern ist jeweils nur ein Stellplatz erforderlich. Der für die zweite Wohneinheit benötigte Stellplatz soll im südlichen Grundstücks-Spitz errichtet werden, die Zufahrt würde dann über die Straße „In der Knackenau“ erfolgen. Die Zufahrtsbreite ist hier ausreichend, jedoch sollte der Abstand von mind. 5 m zur Straßenbegrenzungslinie, die sog. Vorgartenlinie, eingehalten werden. Die ist im Plan ebenfalls noch abzuändern.


Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es sich aufgrund des Grundstückszuschnitts und der damit verbundenen Zwänge immer noch um eine   ungewöhnliche Planung handelt, die einige Abweichungen erforderlich macht, jedoch sehr zurückhaltend das noch vorhandene und zustehende Baurecht auf dem Grundstück verwirklicht.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Zweifamilienhauses herzustellen.


Die Anwendung der abstandflächenrechtlichen Regelung hinsichtlich fremder Sicht entzogener Gartenhöfe wird ausnahmsweise befürwortet.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung eines asymmetrischen Daches wird ausnahmsweise befürwortet.

Begründet werden die Ausnahmen mit den besonderen Gegebenheiten aufgrund des Grundstückszuschnittes und der Hanglage.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Tekturantrag zur Änderung des Freiflächengestaltungsplanes auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/6 an der Nördlichen Münchner Straße 28;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Bauort: Nördliche Münchner Str. 28, Grundstück Fl. Nr. 592/6 (Grundstücksgröße 6.539m²) Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.2012, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Auf dem Grundstück müssen die Versorgungsleitungen aufgrund der geänderten Eigentumsverhältnisse neu verlegt werden. Aus diesem Grund beantragen die Antragsteller die Fällung der Buchen Nr. 19 Stu 1,89 m und 20 mit Stu 3,18 m sowie der Tannen Nr. 5 und 6. Die Tannen Nr. 5 u. 6 fallen jedoch nicht unter die Baumschutzverordnung.

Nach Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes kann der Fällung der Buche Nr. 20 aufgrund von Zwiesel und einer Wassertasche zugestimmt werden.

Die Buche Nr. 19 hat zwar eine Faulstelle in der Krone wäre aber grundsätzlich erhaltenswert, aufgrund der zu verlegenden Versorgungsleitungen, die insbesondere beim Kanal relativ viel Platz benötigt.

Die Ersatzpflanzungen sind hinsichtlich der Art in Ordnung (Hainbuche), bezüglich des Stammumfanges aber zu klein. Sie sollten mindestens Stu von 20 – 25 cm haben.  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur eingereichten Tektur wie folgt herzustellen:

Die Buchen Nr. 19 und Nr. 20 werden zur Fällung freigegeben.

Der Stammumfang der Ersatzpflanzungen ist mit mind. 20-25 cm vorzusehen und auszuführen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/67 an der Sudelfeldstraße 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 5

Sachverhalt

Bauort: Sudelfeldstr. 5, Grundstück Fl.Nr. 293/67 (Grundstücksgröße = 887  m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. 52 v. 06.07.2017; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung und  Baumschutzverordnung;

Das Grundstück an der Sudelfeldstraße wurde real in drei annähernd gleich große Grundstücke geteilt ( 2 x 887 m²; 1 x 886 m²). Das vorliegende Bauvorhaben betrifft das Grundstück im Osten.

Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einem Satteldach DN 40°, das Dachgeschoss ist rechnerisch kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird hier mit der Tiefgarage um 185,42 m² überschritten. Eine Befreiung sollte aufgrund der Überdeckung mit 1 m wie in ähnlichen Fällen in Aussicht gestellt werden.

Die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B52 hinsichtlich der Wand- und Firsthöhen, Dachneigung, Bauraum für die Hauptnutzung und die sonstigen Festsetzungen werden eingehalten.
Ein zweigeschossiger Erker im Eingangsbereich überschreitet die östliche Baugrenze mit einer Tiefe von 1 m und einer Breite von insgesamt 5,47 m. Im Bebauungsplan sind Überschreitungen der Baugrenze mit Balkonen bis zu einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 2 m an einer Gebäudeseite möglich. Für den Hauseingang ein Vordach mit einer Tiefe von 2 m und einer Breite von bis zu 3,5 m zulässig. Die Breite des Erkers überschreitet diese Maß. Eine Überschreitung sollte nur im Rahmen der Festsetzungen befürwortet werden.

Anstelle einer oberirdischen Doppelgarage und Stellplätzen wird die Errichtung einer Tiefgarage mit 3 Stellplätzen geplant. Das Garagenabfahrtsgebäude soll an der östlichen Grundstücksgrenze situiert werden. Im Bebauungsplan sind an dieser Stelle zwei  oberirdische Stellplätze vorgesehen. Des Weiteren erlaubt der Bebauungsplan das Verschieben der Flächen für Garagen, Stellplätze und  deren Zufahrten um 3 m in jede Richtung unter Einhaltung der Vorgartenlinie. Die Zufahrt bewegt sich in diesem Verschiebungsrahmen, für die Errichtung der Tiefgarage ist eine Befreiung von der Einhaltung des Bauraumes notwendig, da das Tiefgaragengebäude im rückwärtigen Bereich mit der Abfahrtsrampe den Bauraum um ca. 5,50 m überschreitet.
Die Abstandsflächenthematik für einen Teil des Rampengebäudes ist zu klären. Die Prüfung obliegt der Genehmigungsbehörde.
Die Größe der Dachgauben ist zu vermaßen sowie der Abstand der Dachgauben untereinander. Der Abstand von 2 m zur Dachhaut ist einzuhalten. Der Architekt hat eine Korrektur zugesichert.

Der Stellplatznachweis wird durch die Tiefgarage erfüllt.

Die Stellungnahme des Umweltamtes zum Baumbestandsplan liegt vor. Für den Bau der Tiefgarage sollen ein Apfel und vier Zwetschgen im hinteren Grundstücksteil gefällt werden. Diese fallen nicht unter die Baumschutzverordnung. Bei 800 m² wären zwei Pflichtpflanzungen zu leisten. Für die Fällung der Birke wäre für diesen Baum noch eine Ersatzpflanzung (Laubbaum 1. Ordnung, Stu 20 – 25 cm, keine Kugel- oder Säulenform) zu setzen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit der Tiefgarage wird befürwortet.

Eine Befreiung für den zweigeschossigen Erker wird nicht befürwortet. Überschreitungen des Bauraumes sind nur im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig.

Eine Befreiung für die Überschreitung des Bauraumes für die Garagen und  Stellplätze für die Errichtung eines Abfahrtsgebäudes für eine Tiefgarage wird befürwortet.

Die Dachgauben sowie die Abstände sind im Plan zu vermaßen.

Es sind drei Ersatzpflanzungen (Laubbaum 1. Ordnung, Stu 20 – 25 cm) an den empfohlenen Standorten laut Bebauungsplan B 52 zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Tekturantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 563/2, Am Düllanger 4;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 6

Sachverhalt

Bauort: Am Düllanger 4, Grundstück Fl.Nr. 563/2 (Grundstücksgröße = 984 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 69/56 v. 24.01.1957; Bebauungsplan BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012; §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber reicht eine Tektur zu dem bereits durch das Landratsamt genehmigte Bauvorhaben ein. Nachfolgende Änderungen sind Inhalt der Tektur:

  1. Änderung der Gebäudemaße (neu 10 x15 m) vorher 11x16 m
  2. Errichtung eines Walmdaches DN 42° anstatt des genehmigten Satteldaches DN 40°
  3. Reduzierung der Wohneinheiten von 5 auf 3 Wohnungen
  4. Erweiterung der Tiefgarage
  5. Fällung der Bäume Nr. 9 + 10

Das Maß der baulichen Nutzung in der Hauptnutzung wird durch die Änderungen nach wie vor eingehalten. Die Tiefgarage wird vergrößert, die vier geplanten Stellplätze sind breiter ausgeführt und anders angeordnet, was zu einer Veränderung der Befreiungsgröße der mit 1 m überdeckten Fläche führt. In der Genehmigung wurde bereits eine Befreiung für ca. 134 m² erteilt. Durch die Veränderung wird diese Befreiung insgesamt nicht überschritten.
 
In der ursprünglichen Planung war ein Satteldach mit 40° Dachneigung vorgesehen. In der Tektur wird nun ein Walmdach mit 42° Dachneigung beantragt. Im Bebauungsplan 69/56 ist ein Satteldach vorgesehen. Hierfür ist formell eine Befreiung notwendig, da der Bebauungsplan zwar noch rechtskräftig ist, jedoch hinsichtlich der Festsetzungen obsolet ist und nicht aufgehoben. Das Bauvorhaben wurde in der Urgenehmigung nach § 34 BauGB beurteilt. Die Dachform ist kein Einfügungsparameter, eine Befreiung sollte befürwortet werden.

Die Reduzierung der Wohneinheiten von fünf auf drei hat keine bauplanungsrechtlichen Auswirkungen. Der Stellplatznachweis wird mit der TG und den oberirdischen Stellplätzen erbracht.

Der Baumbestandsplan wurde vom Umweltamt wie folgt beurteilt: Grundsätzlich sind die Stammumfänge und die Baumarten in den Plan einzutragen. Die beiden zur Fällung beantragten Bergahorne im Süden des Grundstücks sind vom Bau der Tiefgarage betroffen. Der eine steht unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn und berührt fast dessen Garagendach. Hier sind Schäden abzusehen. Eine Fällung wird angeraten.
Der andere Bergahorn wäre nach Kappung des Efeus und einem Kronenpflegeschnitt erhaltenswert. Der Eingriff in den Wurzelraum ist bei der jetzigen Planung der Tiefgarage jedoch zu immens. Für die gefällten Bäume sind entsprechende Ersatzpflanzungen zu leisten und in den Plan einzutragen.

Beschluss

GR- Mitglied Kraus wird gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, da er an der Planung wesentlich beteiligt ist.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung für das Walmdach wird befürwortet.

Der Fällung der beiden Bergahorne Nr. 9 und 10 an der Südost-Ecke des Grundstücks wird zugestimmt.

Für die gefällten Bäume sind entsprechende Ersatzbepflanzungen zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Tekturantrag zum Anbau einer Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 633/9 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 47a; Fällung einer Buche;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Philipp und Dr. Alexa Meyer
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Straße 47 a, Grundstück Fl. Nr. 633/9 (Grundstücksgröße 1.705 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11 v. 28.11.1911 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2016 eingehend mit der Grundstücksbebauung befasst und damals das Einvernehmen einstimmig erteilt.

Vorliegend geht es nun um die Fällung einer geschützten Buche A (StU 2,00m), welche im westlichen Zufahrtsbereich des Anwesens steht. Laut Vortrag der Antragsteller wächst diese Buche in die bestehende Einfriedungsmauer hinein. Desweiteren wird die Installation eines Zufahrtstores erschwert. Gleichzeitig bieten die Bauwerber die Pflanzung eines Ersatzbaumes an (z.B. Laubbaum 1. Wuchsordnung). Eine mehrstämmige Buche (bereits zur Fällung genehmigt) bleibt erhalten.

Das gemeindliche Umweltamt beurteilt den Buchenbaum A als gutwüchsig, standsicher und erhaltenswert.

Laut Mitteilung des Landratsamtes München (Abtlg. Grünordnung) ist der zur Fällung beantragte Buchenbaum zwar nach der gemeindlichen Baumschutzverordnung geschützt, jedoch im Abbau begriffen – was ein Gutachten belegt.

Aufgrund dessen und der Tatsache, dass auf dem Baugrundstück noch sehr viele geschützte und schützenswerte Bäume stehen und erhalten werden, könnte hier im Rahmen der beantragten Fällung einer Buche zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt zur beantragten Fällung der Buche A (StU 2,00m) das gemeindliche Einvernehmen.

Als Ersatz ist ein heimischer Laubbaum 1. Wuchsordnung (Stu 25-30 cm) auf dem Baugrundstück nachzupflanzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:


  • Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses (Änderung KG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 348/8 an der Pommernstraße 4;

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 9

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:
 
  • Antrag zur Errichtung eines Besprechungsraumes „Loft-Cube“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 623 am Bavariafilmplatz 7;

  • Antrag zur Rückumwandlung von zwei Wohnungen in eine Doppelhaushälfte mit Sanierung und Erweiterung auf dem Grundstück Fl.Nr. 481/3 an der Ludwig-Ganghofer-Str. 12a;

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10. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 10
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10.1. Bekanntgabe der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Bauausschusses über den Service des Solarpotenzialkatasters des Landkreises München. Hier besteht für den Bürger die Möglichkeit, über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Grünwald  kostenlos festzustellen, ob und wie gut das Dach eines Gebäudes anhand der Ampelfarbgebung für die Nutzung der Sonnenenergie geeignet ist.
 

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10.2. Bekanntgabe der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 10.2

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Bauausschusses über eine neue App der Bayernwerke AG, die auf der Homepage der Gemeinde Grünwald unter Bürgerservice installiert wurde. Diese App ermöglicht den Bürgern, defekte Straßenbeleuchtungen an die zuständige Stelle direkt zu melden.

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10.3. Bekanntgabe der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 10.3

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Bauausschusses über das Ergebnis der Ausschreibung für die Sanierung der Wasserleitungen im Turmhaus der Martin-Kneidl-Grundschule. In der Sitzung vom 02.07.2018 wurde beschlossen, den 1. Bürgermeister Neusiedl mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Über die Vergabe wird in der nächsten Sitzung berichtet.

An der ersten Ausschreibung im Juli 2018 wurden keine Angebote abgegeben. Im Dezember 2018 wurde erneut ausgeschrieben. Es wurden zwei Angebote abgegeben. Beauftragt wurde als wirtschaftlichster Bieter die Fa. Himmelreich aus München mit einer Bruttoangebotssumme von 284.484,90 €.

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11. Planung und Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 – Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 einstimmig beschlossen den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) wurden 3 entsprechende Angebote eingeholt.

Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter das Büro B&S aus München mit einer Bruttoangebotssumme von 88.251,03 €

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000. 9423 in den Haushalt 2019 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung den wirtschaftlichsten Bieter, das Büro B&S aus München mit einer Bruttoangebotssumme von 88.251,03 €   zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000.9423 in den Haushalt 2019 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Planung und Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 – Planungsleistungen für Tragwerksplanung - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 einstimmig beschlossen den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Für die Planung der Tragwerksplanung wurden 3 entsprechende Angebote eingeholt.
Eine Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter das Büro Berk+Partner aus München mit einer Bruttoangebotssumme von 57.123,40 €

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000.9423 in den Haushalt 2019 eingeplant.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Planungsleistungen der Tragwerksplanung den wirtschaftlichsten Bieter, das Büro  Berk+Partner aus München mit einer Bruttoangebotssumme von 57.123,40 € zu beauftragen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 88000.9423 in den Haushalt 2019 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.02.2019 11:41 Uhr