Datum: 08.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:17 Uhr bis 20:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03. Juni 2019;
3 Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 392/4 an der Wörnbrunner Str. 30;
4 Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes, Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 492 an der Südl. Münchner Str. 10 b;
5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 386/15 an der Fritz-Kneidl-Str. 13
6 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 709 an der Geschwister-Scholl-Straße 8;
7 Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr.: 592/68 und 592/69 an der Dr.-Max-Straße;
8 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.: 592/68 und 592/69 an der Dr.-Max-Straße;
9 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 3) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.: 592/68 und 592/69 an der Dr.-Max-Straße;
10 Isolierte Abweichung zum Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelhauses mit Doppelgaragen – hier : Errichtung einer Einfriedung - auf dem Grundstück Fl. Nr.: 588/33 an der Ebertstraße 2,2a,b
11 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
12 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
13 Rodungsinsel Wörnbrunn – Bepflanzung und Wegebau - Vorstellung der Planung; Gemehmigung;
14 Wertstoffhof Grünwald; Metallbauarbeiten (Ausstattung) VE 307 - Vergabe;
15 Wertstoffhof Grünwald; Metallbauarbeiten (Halle) VE 305 - Vergabe;
16 Erneuerung der Oberflächen in der Tölzer Straße und in der Nördlichen Münchner Straße - Vergabe der Arbeiten;
17 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
17.1 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Kraus
18 Wertstoffhof Grünwald; Baumeisterarbeiten VE303 - Vergabe;
19 Martin-Kneidl-Grundschule; Sanierung der Wasserleitung - Sanitärarbeiten - Abwasser - Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03. Juni 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 392/4 an der Wörnbrunner Str. 30;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Wörnbrunner Str. 30, Grundstück Fl.Nr. 392/4 (Grundstücksgröße = 648 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses (horizontale Trennung der Wohneinheiten) in E+D-Bebauung mit Satteldach (Neigung 40 °, DG kein Vollgeschoss).

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung (hier: Geschossigkeit und Höhenentwicklung) gut ein.


Das Maß der baulichen Nutzung wird hinsichtlich der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 15 m² überschritten – eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.

Auf der Nordansicht ist die Traufe zulässig durch den Quergiebel unterbrochen, die Traufhöhen jedoch sind unterschiedlich.

Die Dachflächenfenster auf der Südansicht entsprechen nicht der Ortsgestaltungssatzung, ein Reihung übereinander ist unzulässig. Zudem übersteigt die Summe der Dachflächenfenster (8,4) das gemäß Ortsgestaltungssatzung zulässige Maß (6,2). Dies ist zu korrigieren.

Die Wandhöhe Carport ist nach Ansicht der Verwaltung nicht korrekt vermaßt, so dass die maximal zulässige Wandhöhe von 2,75 m überschritten wird. Dies ist zu korrigieren.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes steht noch aus.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage herzustellen.

Eine  Überschreitung der Grundfläche für Nebenanlagen mit ca. 15 m² wird befürwortet.

Die Dachflächenfenster sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Die Wandhöhe des Carports ist zu korrigieren.

Der Ahorn, die Kirsche und die gemeindlichen Alleebäume sind bereits vor Abbruch des Altbestandes mit ortsfesten Baumschutzzäunen zu schützen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes, Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 492 an der Südl. Münchner Str. 10 b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Südl. Münchner Str. 10b , Grundstück Fl.Nr. 492 (Grundstücksgröße =  978 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. 21/75 (B 17) vom 22.07.1977; Bebauungsplan BL 18/96 (B35) 2. Änderung i.d.F. vom 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauausschuss hat sich mit der gegenständlichen Grundstücksbebauung zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2019 befasst und das Einvernehmen aus den nachfolgenden Gründen einstimmig abgelehnt.

Eine Abweichung wegen erheblicher Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe für zwei Vollgeschosse in der Ortsmitte gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe c) der Ortsgestaltungssatzung wird nicht erteilt.

Hinweis:
Bauausschuss und Verwaltung waren sich darüber einig, dass es entlang der Hangkante an der Südlichen Münchner Straße kein einziges Gebäude gibt, welches über fünf wirksame/sichtbare Geschosse aufweist. Alle Büro- u. Geschäftshäuser haben entweder drei Vollgeschosse (und sind dadurch in der Kubatur entsprechend kleiner) oder sind bei zwei Vollgeschossen durch die Wandhöhenregelung nach Ortsgestaltungssatzung begrenzt.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Bauantragsprüfung und Vergleich des Geländeverlaufes vor Ort festgestellt, dass durch den heutigen Bestand der seinerzeitige Hang weitestgehend abgegraben wurde – das bedeutet im Falle der vorliegenden Neubebauung, dass die damit freiliegenden Kellergeschoße 1 u. 2 u.U. ebenfalls Vollgeschosse sind – damit wäre das Maß der baulichen Nutzung erheblich überschritten.

Es wird daher angeregt, durch ein Vermessungsbüro die exakte Bestandssituation und das geplante Bauvorhaben einzumessen und in einem Höhenlinienplan nachvollziehbar abzubilden.



Nach nochmalig erfolgter Bauberatung plant der Bauwerber nunmehr den Gebäudekomplex mit Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen um ein Geschoss weniger, bei gleichbleibender Wand- u. Firsthöhe.  

Aufgrund der Hanglage sind von der Südlichen Münchner Str. aus vier (anstelle bisher fünf) Geschossebenen sichtbar, von der Perlacher Straße aus zwei. Das Dachgeschoss und das Kellergeschoss sind keine Vollgeschosse.

Das überarbeitete Planungskonzept nimmt nun die vorhandene städtebauliche Struktur entlang der Hangkante an der Südlichen Münchner Straße auf. Auch orientiert sich der Neubau an die Geschossentwicklung der bestehenden Bürogebäude, so dass den bisherigen Bedenken der Bauverwaltung in ausreichender Weise Rechnung getragen wird.

Nachdem im qualifizierten Bebauungsplan keine Angaben zu Wand- u. Firsthöhe enthalten, sondern lediglich die Anzahl der Vollgeschosse maßgeblich sind, ist die Ortsgestaltungssatzung als bauordnungsrechtlicher Parameter heranzuziehen. Danach sind in der Ortsmitte bei zwei Vollgeschossen eine Wandhöhe von 8,00m (geplant 11,55m) und eine Firsthöhe von 12,40m (geplant 15,365m) zulässig. Die Überhöhung resultiert aus der Hanglage – berechnet man die jeweiligen Höhen ab dem Erdgeschoss (= Vollgeschoss) wären die Höhen eingehalten. Wegen Nichteinhaltung der Wand- u. Firsthöhe nach der Ortsgestaltungssatzung für den Ortsmittebereich ist eine entsprechende Abweichung zu befürworten.

Das Maß der baulichen Nutzung wird hinsichtlich der Grund- und Geschoßfläche mit den oberirdischen Bauteilen laut Vortrag des Architekturbüros gut eingehalten.

Die geplante Tiefgarage wird unterhalb des Kellergeschosses errichtet und verfügt bis auf einen geringen Teil im Süden aufgrund der Hanglage über die notwendige Erdüberdeckung. Zusätzlich werden oberirdisch sechs Stellplätze für Besucher errichtet. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen durch die Tiefgarage und ihrer Zufahrt sowie zu den oberirdisch geplanten Stellplätzen sollte daher befürwortet werden.

Die festgesetzte Baugrenze entlang des Eckgrundstücks wird mit dem Erdgeschoss (dem ersten angerechneten Vollgeschoß) eingehalten.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage und oberirdischen Stellflächen mit insgesamt 20 Stellplätzen erbracht. Die 6 Stellplätze im sog. 5 m „Vorgartenbereich“ erfüllen aufgrund der gewerblichen Nutzung des Gebäudes, die Tatbestände der Festsetzung Nr. 6 Satz 1 i.V.m. Satz 6 des Bebauungsplanes Nr. B 35.

Die Nachbarunterschrift liegt vor.

Die Stellungnahme des Umweltamtes lautet wie folgt:

Der Ahorn Nr. 17 ist im Plan falsch eingemessen. Er hat 1,10 m Stammumfang und fällt daher unter die Baumschutzverordnung. Er ist erhaltenswert. Im Bereich des Stamm- und Wurzelbereich sind Parkplätze geplant.

Die Planung der Tiefgarage (entsprechend der gestrichelten Linie im Plan) ist viel zu weit im Wurzelbereich der Bäume im Norden und Nord-Osten, die zu erhalten gekennzeichnet sind. Die Stammumfänge sind nicht nachgemessen. Die Tiefgarage müsste in diesen Bereichen verkleinert werden, insbesondere wenn die Rotbuche Nr. 6 der Gemeinde gehört, was vermutet wird.

Die Esche hat deutliches Eschentriebsterben und ist nicht erhaltenswert, ebenso die dreistämmige Kirsche Nr. 10, sowie die Hainbuche Nr. 12. Sie sind aufgrund der Mehrstämmigkeit qualitativ schlecht.
Die doppelstämmige Hainbuche am Hang im Osten soll gefällt werden. Die Qualität konnte noch nicht beurteilt werden.

Angesichts der vorhandenen Begrünung mit einheimischen Laubbäumen-davon fallen eine Rotbuche (gemeindeeigener Baum) und ein Ahorn unter die Baumschutzverordnung – sind die geplanten Pflanzungen 2 x Eiche und 1 x Robinie in Ordnung.

Nur als Anmerkung: die zusätzlichen Pflanzungen im Plan Pappeln sind Säulenpappeln, der Spitzahorn nur eine Kugelform und die Zierkirsche japanisch und klein.

Da ein Gemeindebaum (Rotbuche Nr. 4) betroffen ist, soll eine ökologische Baubegleitung gefordert werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bürogebäudes mit  Tiefgarage und Stellplätzen herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Tiefgarage und den oberirdischen Stellplätzen um ca. 128 m² wird befürwortet.

Wegen Nichteinhaltung der Wand- u. Firsthöhe nach der Ortsgestaltungssatzung für den Ortsmittebereich wird eine entsprechende Abweichung befürwortet.

Zum Schutz der gemeindlichen Rotbuche Nr. 6 und der als „zu erhalten“ gekennzeichneten Bäume im Norden und Nord-Osten ist der Tiefgaragengrundriss aus dem Wurzelbereich zu planen.

Den sonstigen beantragten Fällungen wird zugestimmt.

Die zusätzlichen Pflanzungen sind als heimische Laubbäume und nicht in Säulen- oder Kugelform auszuführen.

Durch die Grünordnung soll eine ökologische Baubegleitung gefordert werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 386/15 an der Fritz-Kneidl-Str. 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Fritz-Kneidl-Str. 13, Grundstück Fl. Nr. 386/15 (Grundstücksgröße = 585 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan B I 14/50 v. 27.09.1950, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Antragsteller möchte mittels Vorbescheid die Bebaubarkeit des sehr schmalen (ca. 14m breit) Grundstücks. Vorgesehen ist ein Ersatzbau für die bisherige Doppelhaushälfte – in diesem Fall ein echtes Doppelhaus, dessen Kommunwand die Grundstücksgrenze zwischen den benachbarten Grundstücken darstellt.

Folgende Fragen werden im Rahmen des Vorbescheids gestellt:

  1. Ist die Firsthöhe, ca. 9,3 m über OK Gelände, baurechtlich zulässig? Firsthöhen um liegender Bebauungen: 7,85 m, 8,50 m und 9,27 m;

    Antwort: Sowohl hinsichtlich der Umgebungsbebauung als auch in Bezug auf die direkt angrenzende Doppelhaushälfte sieht die Verwaltung die Höhenentwicklung kritisch.
    Das Gebäude würde die Höhen der vorhandenen Umgebungsbebauung weiter überschreiten. Zudem wird aufgrund des nicht höhengleichen Anbaus an die noch bestehende Doppelhaushälfte auf dem westlichen Nachbargrundstück die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich durgehender Trauf- und Firstlinie missachtet. Diese Problematik kommt aufgrund von Modernisierung/Neubauten in ähnlich gelagerten Fällen immer häufiger vor und ist aufgrund anderer Anforderungen an Raumhöhen auch nachvollziehbar. Insofern würde die Verwaltung empfehlen, unter Einhaltung einer maximalen Firsthöhe von 9,27 m einer Abweichung von der Einhaltung der Festsetzung über durchgehende Trauf- und Firstlinie in diesem Fall (echtes Doppelhaus, Anbau an Altbestand) ausnahmsweise zuzulassen.


  1. Ist die Wandhöhe 6,2 m über OK Gelände, baurechtlich zulässig?

Antwort: Die angefragte Wandhöhe fügt sich gut in die umliegende Bebauung nach § 34 BauGB ein.


  1. Ist eine Doppelgarage, 6,0 m x 5,5 m, im Süden des Grundstücks, an der östlichen Grenze zum Nachbarn baurechtlich zulässig?

Antwort: Durch die Errichtung der Doppelgarage an der östlichen Grundstücksgrenze entsteht in der Straßenansicht der Eindruck einer geschlossenen Bauweise (kein Durchblick ins Rückwärtige Grundstück möglich, geschlossene Gebäudefront). Die geschlossene Bauweise ist grundsätzlich unzulässig in Grünwald, im Bebauungsplan Nr. B 35 wurde explizit mitaufgenommen, dass zwischen den Gebäuden (auch Nebenanlagen) ein Abstand von mind. 3 m einzuhalten ist.

Die Garage ist aus diesen Gründen an die westliche Grundstücksgrenze zu setzen.

Die Beantwortung dieser Fragen ist Inhalt des Beschlusses.  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Doppelhaushälfte unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Fragen herzustellen.

  1. Ist die Firsthöhe, ca. 9,3 m über OK Gelände, baurechtlich zulässig? Firsthöhen um liegender Bebauungen: 7,85 m, 8,50 m und 9,27m;

Antwort: Sowohl hinsichtlich der Umgebungsbebauung als auch in Bezug auf die direkt angrenzende Doppelhaushälfte sieht die Verwaltung die Höhenentwicklung kritisch.
Das Gebäude würde die Höhen der vorhandenen Umgebungsbebauung weiter überschreiten. Zudem wird aufgrund des nicht höhengleichen Anbaus an die noch bestehende Doppelhaushälfte auf dem westlichen Nachbargrundstück die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich durgehender Trauf- und Firstlinie missachtet. Diese Problematik kommt aufgrund von Modernisierung/Neubauten in ähnlich gelagerten Fällen immer häufiger vor und ist aufgrund anderer Anforderungen an Raumhöhen auch nachvollziehbar. Insofern würde die Verwaltung empfehlen, unter Einhaltung einer maximalen Firsthöhe von 9,27 m einer Abweichung von der Einhaltung der Festsetzung über durchgehende Trauf- und Firstlinie in diesem Fall (echtes Doppelhaus, Anbau an Altbestand, schmaler Grundstückszuschnitt) ausnahmsweise zuzulassen.


  1. Ist die Wandhöhe 6,2 m über OK Gelände, baurechtlich zulässig?

Antwort: Die angefragte Wandhöhe fügt sich gut in die umliegende Bebauung nach § 34 BauGB ein.


  1. Ist eine Doppelgarage, 6,0 m x 5,5 m, im Süden des Grundstücks, an der östlichen Grenze zum Nachbarn baurechtlich zulässig?

Antwort: Durch die Errichtung der Doppelgarage an der östlichen Grundstücksgrenze entsteht in der Straßenansicht der Eindruck einer geschlossenen Bauweise (kein Durchblick ins Rückwärtige Grundstück möglich, geschlossene Gebäudefront). Die geschlossene Bauweise ist grundsätzlich unzulässig in Grünwald, im Bebauungsplan Nr. B 35 wurde explizit mitaufgenommen, dass zwischen den Gebäuden (auch Nebenanlagen) ein Abstand von mind. 3 m einzuhalten ist.

Die Garage ist aus diesen Gründen an die westliche Grundstücksgrenze zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 709 an der Geschwister-Scholl-Straße 8;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Geschwister-Scholl-Str. 8, Grundstück Fl.Nr. 709 (Grundstücksgröße = 2.505 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 15, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Aufgrund des untypischen Geländeverlaufs nahe der Straße wurde der Bauantrag hinsichtlich der Geschossigkeit (damals E+1+D zzgl. des deutlich sichtbaren Kellergeschosses) abgelehnt.

Der Bauherr hat die Planung nun abgeändert und den vorliegenden Bauantrag eingereicht.

Die Zugangstreppenanlage überschreitet den durch den Bebauungsplan vorgegebenen Bauraum, eine Befreiung wird beantragt und sollte aufgrund der Unterordnung des Bauteils befürwortet werden. Die sonstigen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B 15 werden komplett eingehalten.  

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Laut Stellungnahme des Umweltamtes zum Baumbestandsplan und Freiflächenplan sind die zur Fällung beantragten Bäume Nr. 1 (Buche, StU. 1,31 m), Nr. 9 (Eschenahorn), Nr. 14 (Robinie) und Nr. 18 (Walnuss) nicht erhaltenswert und können zur Fällung freigegeben werden. Die Spitzahornbäume Nr. 7 und Nr. 8 sollen erhalten bleiben, da sich diese nach der Freistellung weiter entwickeln und Totholz entnommen werden kann. Außerdem ist für die vom Zufahrtsbereich betroffenen Nachbarbäume eine baubegleitende Baumpflege bzw. eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.

Die angegeben Nachpflanzungen sind zwar in der Anzahl ausreichend, weisen aber keinen heimischen Baum auf. Es wird gefordert, mindestens zwei heimische Bäume 1. Ordnung mit Stammumfang 20-25 cm zu pflanzen.

Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor, ein Nachweis über die Einholung liegt vor.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Doppelgarage herzustellen.

Die zur Fällung beantragten Bäume Nr. 1 (Buche, StU.  1,31 m), Nr. 9 (Eschenahorn), Nr. 14 (Robinie) und Nr. 18 (Walnuss) werden zur Fällung freigegeben. Die Spitzahornbäume Nr. 7 und Nr. 8 sind zu erhalten, da sich diese nach der Freistellung weiter entwickeln und Totholz entnommen werden kann.

Für die vom Zufahrtsbereich betroffenen Nachbarbäume ist eine baubegleitende Baumpflege bzw. eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.

Bei den Ersatzpflanzungen sind mindestens zwei heimische Bäume 1. Ordnung mit Stammumfang 20-25 cm zu integrieren / nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr.: 592/68 und 592/69 an der Dr.-Max-Straße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr.: 592/68 und 592/69 (Grundstücksgröße 3.208 m²) Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.1912 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung; Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Auf den gegenständlichen Grundstücken deren Verschmelzung vorgesehen ist, wird die Errichtung eines Bürogebäudes mit oberirdischen Stellplätzen geplant. Die Bebauung ist zur Nördlichen Münchner Straße ausgerichtet und soll auch von dieser erschlossen werden. Eine gewerbliche Nutzung ist in erster Reihe entlang der Nördlichen und Südlichen Münchner Straße in der Vergangenheit regelmäßig zugelassen worden.

Das geplante Bürogebäude ist in E + D Bebauung geplant mit einem Satteldach DN 45°. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der geplanten Zu- und Ausfahrt von der Nördl. Münchner zur Dr. Max Str. und den oberirdischen Stellplätzen mit ca. 300 m² überschritten.  
Auf den beiden bislang unbebauten Grundstücks befindet sich ein großer waldartiger Bestand an schützenswerten Buchen. Wie durch das Umweltamt bestätigt, stellt die Anordnung der Stellplätze und der Zufahrt die annehmbarste Lösung für die vielen schützenswerten Buchen auf dem bislang unbebauten waldartigen Grundstück dar. Aus diesem Grund wurde auch vom Bau einer Tiefgarage abgesehen, da diese einen größeren Eingriff in den Baumbestand und den Wurzelbereich verursachen würde. Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte aus genannten Gründen und für diesen Ausnahmefall befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung gem. § 34 BauGB ein.

Die Festsetzung des Baulinienplanes wird eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Für die Zufahrt zum Grundstück von der Nördlichen Münchner Str. aus ist eine Toranlage geplant. Um möglicherweise entstehenden Rückstau auf der Nördl. Münchner Str. bei der Einfahrt zu vermeiden wird darum gebeten die Toranlagen in das Grundstück zu versetzten bzw. auf eine Toranlage zu verzichten. Gemäß Bestätigung durch den Antragssteller wird das Zufahrtstor in das Grundstück versetzt.
 
Die Stellplätze im sog. 5 m „Vorgartenbereich“ erfüllen aufgrund der gewerblichen Nutzung des Gebäudes, die Tatbestände der Festsetzung Nr. 6 Satz 1 i.V.m. Satz 6 des Bebauungsplanes Nr. B 35.

Der Stellplatzbedarf für die Nutzung entsprechend der Festsetzung der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung für Gebäude mit Büronutzung wurde mit 9 Stellplätzen erbracht.
Die Verwaltung betrachtet jedoch die Anzahl der Stellplätze in Verbindung mit der Anzahl der geplanten Nutzungseinheiten kritisch hinsichtlich eines möglicherweise entstehenden Parkdrucks in diesem Bereich. Wie bereits ausgeführt, wird auch seitens des Umweltamtes der Errichtung einer Tiefgarage aufgrund der Auswirkungen auf den Baumbestand negativ begegnet.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baum- und Freiflächenplan wurde wie folgt durch das Umweltamt beurteilt. Auf dem Grundstück befinden sich von der Baumart durchgängig Rotbuchen bis auf eine Hainbuche. Die Bäume sind anlässlich des Grundstücksverkaufs aus einem waldartigen Bestand heraus freigestellt worden. Ihre Kronen können sich nun ansprechend entwickeln.

Durch die drei geplanten Baukörper werden allerdings wieder Bäume gefällt, insgesamt 14 Stück. Dies wird bestimmt erneut zu Unmut bei den Bürgern führen, wie schon bei der ersten Fällungsmaßnahme. Die bestehende Bauplanung bemüht sich aber möglichst viele Bäume noch zu erhalten. Unter den gegebenen Umständen (eingereichte Planung) ist auch nicht mehr möglich.

Baubegleitende Baumpflege bzw. ökologische Baubegleitung muss unbedingt zum Schutz der verbleibenden Buchen beauflagt werden. Die Wurzelstöcke von Nr. 28, 33 und 34 sollten nicht komplett entfernt werden, sondern im Boden verbleiben.
Insbesondere müssen die freigestellten Buchenstämme mit Stammschutzfarbe gegen Sonnenbrand geschützt werden.

Ersatzpflanzungen sind aufgrund des vorhandenen Baumbestandes nicht notwendig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bürogebäudes mit Stellplätzen und Doppelgarage herzustellen.

Eine Befreiung für die Grundfläche mit den Nebenanlagen für die Zu- und Abfahrt sowie den oberirdischen Stellplätzen mit ca. 300 m² wird befürwortet.


Die Verschmelzung der Grundstücke ist vor Erteilung der Baugenehmigung nachzuweisen.

Eine baubegleitende Baumpflege bzw. eine ökologische Baubegleitung ist zum Schutz der verbleibenden Buchen von der Grünordnung zu beauflagen.

Die Wurzelstöcke von Nr. 28, 33 und 34 sollen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes im Boden verbleiben.

Die freigestellten Buchenstämme sind zum Schutz vor Sonnenbrand mit Stammschutzfarbe zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.: 592/68 und 592/69 an der Dr.-Max-Straße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 8

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr.: 592/68 und 592/69 (Grundstücksgröße 3.208 m²) Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.1912 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung; Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Auf den gegenständlichen Grundstücken deren Verschmelzung vorgesehen ist, wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Die Bebauung ist zur Dr.-Max-Str. ausgerichtet und soll auch von dieser erschlossen werden.

Das geplante Einfamilienhaus ist in E + D Bebauung geplant mit einem Satteldach DN 52°/15°. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung und den Nebenanlagen eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung gem. § 34 BauGB ein.

Die Festsetzung des Baulinienplanes wird eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baum- und Freiflächenplan wurde wie folgt durch das Umweltamt beurteilt. Auf dem Grundstück befinden sich von der Baumart durchgängig Rotbuchen bis auf eine Hainbuche. Die Bäume sind anlässlich des Grundstücksverkaufs aus einem waldartigen Bestand heraus freigestellt worden. Ihre Kronen können sich nun ansprechend entwickeln.

Durch die drei geplanten Baukörper werden allerdings wieder Bäume gefällt, insgesamt 14 Stück. Dies wird bestimmt erneut zu Unmut bei den Bürgern führen, wie schon bei der ersten Fällungsmaßnahme. Die bestehende Bauplanung bemüht sich aber möglichst viele Bäume noch zu erhalten. Unter den gegebenen Umständen (eingereichte Planung) ist auch nicht mehr möglich.

Baubegleitende Baumpflege bzw. ökologische Baubegleitung muss unbedingt zum Schutz der verbleibenden Buchen beauflagt werden. Die Wurzelstöcke von Nr. 28, 33 und 34 sollten nicht komplett entfernt werden, sondern im Boden verbleiben.
Insbesondere müssen die freigestellten Buchenstämme mit Stammschutzfarbe gegen Sonnenbrand geschützt werden.

Ersatzpflanzungen sind aufgrund des vorhandenen Baumbestandes nicht notwendig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Die Verschmelzung der Grundstücke ist vor Erteilung der Baugenehmigung nachzuweisen.

Eine baubegleitende Baumpflege bzw. eine ökologische Baubegleitung ist zum Schutz der verbleibenden Buchen von der Grünordnung zu beauflagen.

Die Wurzelstöcke von Nr. 28, 33 und 34 sollen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes im Boden verbleiben.

Die freigestellten Buchenstämme sind zum Schutz vor Sonnenbrand mit Stammschutzfarbe zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 3) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.: 592/68 und 592/69 an der Dr.-Max-Straße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 9

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr.: 592/68 und 592/69 (Grundstücksgröße 3.208 m²) Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.1912 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung; Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Auf den gegenständlichen Grundstücken deren Verschmelzung vorgesehen ist, wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Die Bebauung ist zur Dr.-Max-Str. ausgerichtet und soll auch von dieser erschlossen werden.

Das geplante Einfamilienhaus ist in E + 1 +D Bebauung geplant mit einem Satteldach DN 52°/22°. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung und den Nebenanlagen eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung gem. § 34 BauGB ein.

Die Festsetzung des Baulinienplanes wird eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baum- und Freiflächenplan wurde wie folgt durch das Umweltamt beurteilt. Auf dem Grundstück befinden sich von der Baumart durchgängig Rotbuchen bis auf eine Hainbuche. Die Bäume sind anlässlich des Grundstücksverkaufs aus einem waldartigen Bestand heraus freigestellt worden. Ihre Kronen können sich nun ansprechend entwickeln.

Durch die drei geplanten Baukörper werden allerdings wieder Bäume gefällt, insgesamt 14 Stück. Dies wird bestimmt erneut zu Unmut bei den Bürgern führen, wie schon bei der ersten Fällungsmaßnahme. Die bestehende Bauplanung bemüht sich aber möglichst viele Bäume noch zu erhalten. Unter den gegebenen Umständen (eingereichte Planung) ist auch nicht mehr möglich.

Baubegleitende Baumpflege bzw. ökologische Baubegleitung muss unbedingt zum Schutz der verbleibenden Buchen beauflagt werden. Die Wurzelstöcke von Nr. 28, 33 und 34 sollten nicht komplett entfernt werden, sondern im Boden verbleiben.
Insbesondere müssen die freigestellten Buchenstämme mit Stammschutzfarbe gegen Sonnenbrand geschützt werden.

Ersatzpflanzungen sind aufgrund des vorhandenen Baumbestandes nicht notwendig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Die Verschmelzung der Grundstücke ist vor Erteilung der Baugenehmigung nachzuweisen.
Eine baubegleitende Baumpflege bzw. eine ökologische Baubegleitung ist zum Schutz der verbleibenden Buchen beauflagt werden.

Die Wurzelstöcke von Nr. 28, 33 und 34 sollen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes im Boden verbleiben.

Die freigestellten Buchenstämme sind zum Schutz vor Sonnenbrand mit Stammschutzfarbe zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Isolierte Abweichung zum Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelhauses mit Doppelgaragen – hier : Errichtung einer Einfriedung - auf dem Grundstück Fl. Nr.: 588/33 an der Ebertstraße 2,2a,b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 10

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr.: 588/33 (Grundstücksgröße 1.277 m²) Planbereich: Bebauungsplan 211 B 31 vom 26.02.1932 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung; Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Auf dem gegenständlichen Grundstück wurde durch die Bauaufsichtsbehörde die Errichtung der Einfriedung aus aneinandergebauten Schieferplatten nach Kontrolle durch den Baukontrolleur gestoppt, da die Ausführung nicht der Baugenehmigung und nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungsatzung entspricht.

In der ursprünglichen Baugenehmigung musste die Einfriedung bereits mit Beschluss entsprechend der Ortsgestaltungssatzung ausgeführt werden. In der Tektur wurde daraufhin die Einfriedung als Hecke geplant.

Der Antragssteller beantragt nun eine isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung für die geplante Ausführung der Einfriedung.

Die vorliegende Planung sieht eine Ausführung mit je drei ca. 50 cm breiten Schieferplatten (gesamt ca. 1,50 m) dazwischen jeweils ca. 1 m breite Hecke. Vor dem Einfamilienhaus ist ein zusammengebauter Teil mit ca. 4,15 m Länge geplant.

Die Höhe der Einfriedung entspricht mit 1,60 m der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung.

Geregelt wird welche Materialien nicht verwendet werden dürfen sowie das Verbot der Errichtung von Mauern oder Wänden entlang von Ortsstraßen.

Die geplante Anordnung der Einfriedung in der vorliegenden Planung ist nach Ansicht der Verwaltung trotz der Unterbrechung durch die Hecke wandartig ausgeführt und wiederspricht der Festsetzung § 9 Abs. 2 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung. In der Vergangenheit wurden keine Abweichungen von dieser Festsetzung für wandartige Einfriedungen erteilt, daher wird auch für diesen Fall empfohlen keine Abweichung zu erteilen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestand wird nicht berührt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, eine isolierte Abweichung für die Errichtung einer Einfriedung nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 11

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Antrag auf Erweiterung eines erdgeschossigen Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/15 an der Breitensteinstraße 20;

  • Antrag auf Umbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 767 an der Anemonenstraße 2;

  • Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/18 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 18;

  • Antrag zum Anbau von Fluchtbalkonen-/Leitern für den 2. Rettungsweg aus dem Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 156 auf der Eierwiese 5a, b;

  • Antrag auf Errichtung eines Wintergartens unter einem Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 396/37 an der Wilhelm-Humser-Str. 22;

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12. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 12

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:

  • Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/22 an der Sudelfeldstraße 3;

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13. Rodungsinsel Wörnbrunn – Bepflanzung und Wegebau - Vorstellung der Planung; Gemehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 13

Sachverhalt

Die Umsetzung des Bebauungsplanes in Bereich der Rodungsinsel Wörnbrunn wurde nun im Jahr 2019 weiter vorangetrieben.

Das Büro Dr. Schober aus Freising ist mit der Erarbeitung eines Plankonzeptes beauftragt worden, welches in der Sitzung ausführlich erläutert wird.

Neben dem Wegebau und Pflanzarbeiten (Büsche und Bäume) sind sowohl Ansaatarbeiten (Streuobstwiesen) als auch die Ergänzung der Ausstattung (Bänke, Beschilderung) vorgesehen. Die Kostenschätzung hierfür liegt bei Brutto 192.000 €.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9585 eingestellt und voll verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Planung und die beiliegende Kostenschätzung in Höhe von 192.000 € zu genehmigen. Das Planungsbüro Dr.  Schober wird mit den weiteren Schritten beauftragt (Honorarzone IV unten, Nebenkosten 5%). Zudem wird die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme betraut.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9585 eingestellt und voll verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Wertstoffhof Grünwald; Metallbauarbeiten (Ausstattung) VE 307 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 14

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 10.07.2017 wurden verschiedene Optimierungsmaßnahmen am Wertstoffhof Grünwald vorgestellt und beschlossen.

In Zusammenarbeit mit dem gemeindlichen Umweltamt wurden diese Maßnahmen besprochen und abgestimmt.
Daraufhin wurden die Planungsunterlagen erstellt.
Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 8 Leistungsverzeichnisse verschickt und 2 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Metallbauarbeiten (Ausstattung) eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Metallbauarbeiten (Ausstattung) fand am 11.06.2019 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Franz Huber Stahl- und Metallbau aus 83567 Unterreit mit einer Bruttoangebotssumme von 52.975,23 €.

Auf der Haushaltsstelle 72010.9350 sind für das Jahr 2019 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

GR-Mitglied Splettstößer ist aufgrund persönlicher Beteiligung am Bieterverfahren  gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Metallbauarbeiten (Ausstattung) am Wertstoffhof Grünwald den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Franz Huber Stahl- und Metallbau aus 83567 Unterreit mit einer Bruttoangebotssumme von 52.975,23 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 72010.9350 sind für das Jahr 2019 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Wertstoffhof Grünwald; Metallbauarbeiten (Halle) VE 305 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 15

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 10.07.2017 wurden verschiedene Optimierungsmaßnahmen am Wertstoffhof Grünwald vorgestellt und beschlossen.

In Zusammenarbeit mit dem gemeindlichen Umweltamt wurden diese Maßnahmen besprochen und abgestimmt.
Daraufhin wurden die Planungsunterlagen erstellt.
Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 9 Leistungsverzeichnisse verschickt und 3 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Metallbauarbeiten (Halle) eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Metallbauarbeiten (Halle) fand am 02.07.2019 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Reinhard Splettstößer aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 71.465,06 €.

Auf der Haushaltsstelle 72010.9350 sind für das Jahr 2019 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

GR-Mitglied Splettstößer ist aufgrund persönlicher Beteiligung am Bieterverfahren gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Metallbauarbeiten (Halle) am Wertstoffhof Grünwald den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Reinhard Splettstößer aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 71.465,06  € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 72010.9350 sind für das Jahr 2019 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. Erneuerung der Oberflächen in der Tölzer Straße und in der Nördlichen Münchner Straße - Vergabe der Arbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 16

Sachverhalt

Wie bereits in 2018 an der Staatsstraße 2072/ Tölzer Straße und der Kreisstraße M11 /  Oberhachinger Straße realisiert, wird in einem weiteren Schritt in 2019 der südliche Teil der Tölzer Straße und der Nördliche Teil der Staatsstraße 2072 / Nördliche Münchner Straße einen sog. Flüsterasphalt (DSHV) erhalten.

Das Ing. Büro Färber hat in der Bauausschusssitzung am 08.04.2019 das Konzept und die Kostenschätzung für die Umsetzung ausführlich erläutert, dies wurde in der Sitzung auch einstimmig beschlossen.

Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, die Submission erfolgte am 24.06.2019.
Damit eine kurzfristige Vergabe möglich ist, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2019 mehrheitlich den Bauausschuss mit der Vergabe der Bauarbeiten bevollmächtigt.

Es wurden von acht Firmen Unterlagen angefordert, drei wertbare Angebote wurden abgegeben.

Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Strabag aus 82024 Taufkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 1.373.099,62 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit der Vergabe der Straßenbauarbeiten (südlicher Teil der Tölzer Straße und nördlicher Teil der Staatsstraße 2072 / Nördliche Münchner Straße) den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa . Strabag aus 82024 Taufkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 1.373.099,62 € zu beauftragen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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17. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 17
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17.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 17.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Kraus bat um Überprüfung, wie die angewendete 1/3 Regelung zur maximalen Größe von Nebenanlagen (Nebenanlagen dürfen 1/3 der Grundfläche der Hauptanlage nicht überschreiten) für WEG-Grundstücke ausgelegt wird.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass als Bezugsgröße immer das zugehörige Hauptgebäude heranzuziehen ist. Es besteht kein Unterschied zwischen Grundstücken mit einem Gebäude oder einem WEG-Grundstück mit mehreren Hauptgebäuden. Es wird immer das Größenverhältnis zwischen dem jeweiligen Hauptgebäude und dem dazugehörigen Nebengebäude für die Bemessung betrachtet.

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18. Wertstoffhof Grünwald; Baumeisterarbeiten VE303 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 18

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung am 10.07.2017 wurden verschiedene Optimierungsmaßnahmen am Wertstoffhof Grünwald vorgestellt und beschlossen.

In Zusammenarbeit mit dem gemeindlichen Umweltamt wurden diese Maßnahmen besprochen und abgestimmt.
Daraufhin wurden die Planungsunterlagen erstellt.
Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 7 Leistungsverzeichnisse verschickt und 1 Angebot abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Baumeisterarbeiten eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Baumeisterarbeiten fand am 02.07.2019 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schwaiger Bau GmbH aus 83043 Bad Aibling mit einer Bruttoangebotssumme von 61.787,23 €.

Auf der Haushaltsstelle 72010.9350 sind für das Jahr 2019 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Metallbauarbeiten (Halle) am Wertstoffhof Grünwald den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schwaiger Bau GmbH aus 83043 Bad Aibling mit einer Bruttoangebotssumme von 61.787,23 zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 72010.9350 sind für das Jahr 2019 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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19. Martin-Kneidl-Grundschule; Sanierung der Wasserleitung - Sanitärarbeiten - Abwasser - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 19

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung vom 18.12.2017 wurde einstimmig beschlossen, die Wasserleitungen im Turmhaus der Martin-Kneidl-Schule zu sanieren.

Im Jahr 2018 wurden alle Abwasserleitungen durch eine Kamerabefahrung überprüft. Ein Leitungsplan wurde erstellt und Schäden dokumentiert.
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme wurde vom Planungsbüro ein Leistungsverzeichnis erstellt.


Die Submission für das Gewerk Sanitär (Abwasser) fand am 02.07.2019 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2019 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Sanitärarbeiten  (Abwasser) in der Martin-Kneidl-Grundschule Grünwald den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. RRS GmbH aus 82065 Baierbrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 116.386,17 zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind entsprechende Haushaltsmittel für 2019 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.08.2019 09:41 Uhr