Datum: 19.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:22 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2018;
3 Änderung der Satzung für die Kindertagesstätten;
4 Einmündung Eichleite / Südliche Münchner Straße; Antrag der PBG-Fraktion vom 15.11.2018
5 Aufstellung einer Richtlinie für Gratulationen bei Geburten gegenüber Gemeindebürgern;
6 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
6.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Sedlmair aus der VA-Sitzung vom 16.10.2018,
6.2 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Sedlmair aus der VA-Sitzung vom 16.10.2018,
6.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
6.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Dr. Paeschke

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 04.12.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Änderung der Satzung für die Kindertagesstätten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen wurde zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2018 hinsichtlich der Buchungszeiten für den Bereich der Horte geändert.

Aufgrund überwiegend rechtlicher Neuerungen im Bereich des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes sowie im SGB VIII sind jedoch weitere Änderungen notwendig. Überwiegend handelt es sich um redaktionelle Änderungen, die in der Sitzungsvorlage als Synopse dargestellt wurden.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung für die Kindertagesstätten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Einmündung Eichleite / Südliche Münchner Straße; Antrag der PBG-Fraktion vom 15.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Antrag vom 15. November 2018 stellte die Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwalds den Antrag, den Einmündungsbereich an der Eichleite/ Südlichen Münchner Straße von einem Fachplaner überprüfen zu lassen um den dortigen Straßenabschnitt zu optimieren.

In der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 11. März 2003 stimmte der Verwaltungsausschuss einstimmig einem Umbau im o.g. Einmündungsbereich zu.

Der Verlauf der Straße wurde nach den Plänen des Verkehrsplaners Herrn Heitzer im Jahr 2003 baulich so umgestaltet, dass die „Eichleite“ in einem 90 Grad-Winkel auf die Südliche-Münchner-Straße stößt.

Die Verwaltung bat Herrn Heitzer nochmals um Prüfung der Verkehrssicherheit im Bereich der Eichleite / Südlichen-Münchner-Straße.
Aus Sicht des Verkehrsplaners und auch der Polizeiinspektion Grünwald besteht keinerlei Notwendigkeit den Einmündungsbereich nach 15 Jahren nochmals baulich zu verändern.

Die Einmündung trifft im rechten Winkel auf die Fahrbahn und ist gut einsehbar. Im Einmündungsbereich der Eichleite befindet sich ein Halteverbot Zeichen 283 und im weiteren Verlauf ein eingeschränktes Halteverbot Zeichen 286, so dass die Sicht in diesem Bereich nicht beeinträchtigt wird.

In den letzten fünf Jahren kam es zu einem Verkehrsunfall (Autofahrer/Radfahrer) an der Einmündung Eichleite/Südliche-Münchner-Straße.

Stellungnahme des Verkehrsplaners Herr Heitzer:

Unter Bezugnahme auf das Ferngespräch mit Frau Unterreiner (Ordnungsamt Grünwald) am 23.11.2018 und die dabei angeforderte Stellungnahme zur Verkehrssicherheit an der Einmündung Eichleite/ Südl. Münchner Straße teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Die Einmündung der Eichleite in die Südl. Münchner Straße wurde im Jahr 2003

  • unter vollständiger Ausnutzung des Straßengrundstücks Fl.-Nr. 484/4,

  • nach Vorgaben der maßgeblichen Richtlinien (EAHV 93, EAE 85/95, jetzt RASt 06),

  • mit der Zustimmung des Straßenbaulastträgers der Südl. Münchner Str. (Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatl. Bauamt Freising) und

  • in Absprache mit den zuständigen Verkehrsbehörden (LRA München, PI Grünwald) geplant und verkehrssicher hergestellt.

Es sind damit alle Regelungen für den Entwurf und Bau von innerörtlichen Straßen eingehalten.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt mit 10 zu 1 Stimmen den Einmündungsbereich Eichleite/ Südliche-Münchner-Straße nach Einschätzung des Verkehrsplaners als verkehrssicher einzustufen und keine bauliche Veränderung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. Aufstellung einer Richtlinie für Gratulationen bei Geburten gegenüber Gemeindebürgern;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Die Gratulation zur Geburt eines Kindes entspricht einer bayernweit gängigen Praxis in kreisangehörigen Gemeinden.

Aufgrund des Gebot der Datenminimierung (Art. 5) sollte der Gemeinderat eine Richtlinie nach Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung über die örtlich maßgeblichen Gratualionsanlässen zu Geburten festlegen.

Für die Weitergabe von Melderegisterdaten an den ersten Bürgermeister zu Gratulationszwecken ist § 37 Abs. 1 BMG (Bundemeldegesetz) maßgeblich. Danach dürfen innerhalb der Verwaltungseinheit, der die Meldebehörde angehört, unter den in § 34 Abs. 1 Bundesmeldegesetz genannten Voraussetzungen sämtliche der in § 3 Abs. 1 BMG aufgeführten Daten und Hinweise weitergegeben werden. § 34 Abs. 1 Bundesmeldegesetz fordert hier, dass dies zur Erfüllung der in der eigenen Zuständigkeit liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es vertretbar, eine Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen als gemeindliche Aufgabe anzusehen.

Jeder Grünwalder Bürger hat jedoch die Möglichkeit gemäß der Übermittlungssperre nach dem Bundemeldegesetz einer Weitergabe der Daten im Fall eines Altersjubiläums oder eines Ehejubiläums zu widersprechen.

Die in vielen Gemeinden übliche Gratulation zur Geburt eines Kindes ist von § 50 Abs. 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz dagegen nicht erfasst.

Die Verwaltung empfiehlt daher eine entsprechende Richtlinie in Bezug auf Gratulationen bei Geburten gegenüber Gemeindebürgern aufzustellen.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat eine Richtlinie für Gratulationen bei Geburten gegenüber Gemeindebürgern aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö 6
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6.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Sedlmair aus der VA-Sitzung vom 16.10.2018,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö 6.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung am 16.10.2018 hat Gemeinderatsmitglied Sedlmair angefragt, ob die entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h in der Gabriel-von-Seidl-Straße vor der Graf-Seyssel-Straße aktuell noch notwendig sei.

Beantwortung:

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.11.2005 hat die Gemeinde Grünwald auf der Gabriel-von-Seidl-Straße das Zeichen 274-53 (30km/h) angeordnet.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch das Zeichen 274-55 (50km/h) wieder aufgehoben.

Grund für diese Anordnung waren einige Anträge von Anliegern in denen Maßnahmen zur Verkehrssicherung des Schulweges für Schulkinder gefordert wurden um das Überqueren der Gabriel-von-Seidl-Straße sicherer zu gestalten.

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6.2. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Sedlmair aus der VA-Sitzung vom 16.10.2018,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö 6.2

Sachverhalt

In der öffentlichen Verwaltungsausschusssitzung am 16.10.2018 hat Gemeinderatsmitglied Sedlmair angefragt, welchen Grund es gäbe, dass immer noch sehr viele Wohnungen im Haus der Begegnung frei sind.


Beantwortung:

Zum Zeitpunkt der Anfrage waren tatsächlich noch 13 Wohnungen nicht bezogen.
Für 5 Wohnungen begann der Mietvertrag zum 01.11.2018 und für weitere 6 Wohnungen Ende November und Mitte Dezember. Diese waren folglich schon vergeben, allerdings noch nicht bezogen.

2 weitere Wohnungen wurden dann mit Mietbeginn 01.01.2019 vergeben.

Durch diverse Absagen aus der Erstbelegung der Wohnungen im Haus der Begegnung waren  nachfolgend, ab Juli 2018 die der ausgelosten Reihenfolge nach zu berücksichtigenden Bewerber jeweils angeschrieben worden und ihnen die Möglichkeit gegeben worden diese Wohnungen zu besichtigen. Auch hier gab es mehrere Absagen aus den verschiedensten Gründen.

Speziell sieben Wohnungen in der Johann-Einhauser-Str. 4, die allesamt rollstuhlgerecht sind, wurden abgelehnt, oftmals wegen des entsprechenden speziell für Rollstuhlfahrer großräumigen Grundrisses. So konnten drei der 3-Zimmerwohnungen erst Mitte Oktober den Bewerbern aus der regulären Bewerberliste angeboten werden und im November vergeben werden.

Derzeit steht lediglich noch eine rollstuhlgerechte 1-Zimmerwohnung zur Vermietung zur Verfügung.

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6.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö 6.3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier frägt an, was für eine Baumaßnahme unter der Grünwalder Brücke auf Höhe des Brückenwirtes durchgeführt wird.

1. Bürgermeister Neusiedl sichert eine Klärung zu.

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6.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Dr. Paeschke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.02.2019 ö 6.4

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Dr. Paeschke frägt an, warum ein Bereich auf der Eierwiese umgeackert wurde und ob dies mit der Ansaat der insekten- und bienenfreundlichen Blumenwiesen zusammenhängt.

1. Bürgermeister Neusiedl berichtet, dass im Bereich der Eierwiese eine Ansaat beschlossen wurde, aber das Umweltamt den Bereich der Eierwiese nochmals prüfen soll.

Datenstand vom 26.01.2021 11:47 Uhr