Datum: 24.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. September 2019;
3 Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark; Architektenleistung; Vergabe;
4 Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark; Fachplanerleistungen; Vergabe;
5 TSV Grünwald e.V.; Antrag auf Zuwendung für das Jahr 2020 ff. zum Breitensport;
6 Vorstellung des Projektes "Arbeit mit den minderjährigen Geflüchteten"
7 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
8 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
9 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
10 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
10.1 Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 07.05.2019;
10.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
10.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
10.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
10.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
10.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
10.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09. September 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 09.09.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark; Architektenleistung; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2019 beschlossen, für die Erweiterung des Schwimmbades im Grünwalder Freizeitpark, die erforderlichen zweistufigen Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) durchzuführen.

Mit der Erarbeitung der Vergabevorschläge für die vier Anlagengruppen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur endgültigen Entscheidung im Gemeinderat wurde die Verwaltung beauftragt.

Mit der Erarbeitung der Vergabevorschläge für die Architektenleistung zur endgültigen Entscheidung an den Gemeinderat wurde ein Gremium beauftragt. Dieses Auswahlgremium besteht aus Mitgliedern des Gemeinderates, analog der Ausschüsse.

Der Teilnahmewettbewerb als Stufe 1 – des Verhandlungsverfahrens – Prüfung der Eignung der Bewerber (in der Zeit vom 06. Mai bis 29. Mai 2019) ist bereits abgeschlossen.

Die Stufe 2 – des Verhandlungsverfahrens –Einreichung von Angeboten und deren Präsentation / Vorstellung durch die Architekten (Preis- und Projektvorstellung) erfolgte am 17.09.2019 vor dem Auswahlgremium.

Das Auswahlgremium wurde durch ebenfalls geladenene / anwesendene Fachberater begleitet:
Rechtsanwältin Fr. Dr. Johannsen,        Kanzlei Beiten Burkhardt,
Herr Mügge,                                Ingenieurbüro Mügge,
Von der Verwaltung erschienen der Geschäftsführer der Grünwalder Freizeitpark GmbH, Herr Verleger sowie der stv. Bauamtsleiter Herr Kleßinger.

Im Anschluss erfolgte eine gemeinsame Bewertung der Qualität des jeweiligen Angebots durch das Auswahlgremium, nach Maßgabe der den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Bewertungsmatrix.

Das Auswahlgremium wurde bei seinen Entscheidungen und deren vergaberechtlich erforderlicher Dokumentation in fachlicher Hinsicht von Fachberatern und in rechtlicher Hinsicht von der Kanzlei Beiten Burkhardt unterstützt

Eine Entscheidung über den Zuschlag erfolgte nach Bewertung der zweiten Angebote aller Bieter Dabei durften lediglich neue Honorarangebote eingereicht werden. Die Bewertung der Qualität der Angebote blieb dementsprechend unverändert.

Der Gemeinderat soll nun über den Vergabevorschlag und die Stufenweise Beauftragung des nach Abschluss der Wertung erstplatzierten Bieters mit der Planung und Ausführung beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der einstimmigen Beschlussempfehlung des Auswahlgremiums und beschließt mit dem Planungsauftrag Architektenleistungen zur Erweiterung des Schwimmbades im Grünwalder Freizeitpark, den wirtschaftlichsten Bieter, die Bietergemeinschaft Pichler/Tschabrun bestehend aus dem Architekturbüro Pichler aus Hall i.Tirol (Österreich) und der Tschabrun Ingenieur GmbH aus Schlins (Österreich zu beauftragen.

Das geprüfte Angebot der Bietergemeinschaft vom 18.09.2019 liegt in der Honorarzone IV der HOAI, mit Mindestsatz, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten von 6% und ergibt rechnerisch eine Angebotssumme von brutto 388.784,71 €.

Die erforderlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2019 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Erweiterung Schwimmbad im Grünwalder Freizeitpark; Fachplanerleistungen; Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2019 beschlossen, für die Erweiterung des Schwimmbades im Grünwalder Freizeitpark, die erforderlichen zweistufigen Vergabeverfahren durchzuführen.

Mit der Erarbeitung der Vergabevorschläge für die vier Anlagengruppen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur endgültigen Entscheidung im Gemeinderat wurde die Verwaltung beauftragt.

Mit der Vergabeempfehlung für die Architektenleistung an den Gemeinderat wurde ein Gremium beauftragt. Dieses Auswahlgremium besteht aus Mitgliedern des Gemeinderates, analog der Ausschüsse.

Der Teilnahmewettbewerb als Stufe 1 – des Verhandlungsverfahrens – Prüfung der Eignung der Bewerber (in der Zeit vom 06. Mai bis 29. Mai 2019) ist bereits abgeschlossen.

Die Stufe 2 – des Verhandlungsverfahrens – Einreichung von Angeboten und deren Bewertung mit Präsentation / Vorstellung durch die Fachplaner (Preis- und Projektvorstellung) erfolgte am 17.09.2019 vor dem Gremium der Verwaltung.

Danach erfolgte eine gemeinsame Bewertung der Qualität des jeweiligen Angebots durch das Gremium, mittels der vorgegebenen und bekanntgegebenen Bewertungsmatrix.

Eine endgültige Entscheidung über den Zuschlag erfolgte nach Auswertung der zweiten Angebote aller Bieter. Dabei durften lediglich neue Honorarangebote eingereicht werden. Die Bewertung der Qualität der Angebote blieb unverändert.


Dies brachte folgende Ergebnisse:

Los 1 (Anlagengruppe 1-3; Wasser, Abwasser, Lüftung)
Die Verwaltung empfiehlt, das Los 1 an das Ingenieurbüro Möller/Meyer aus 82284 Grafrath mit einer Bruttoangebotssumme von 158.752,29 € zu vergeben.

Los 2 (Anlagengruppe 4 ; Elektro)
Die Verwaltung empfiehlt, das Los 2 an Bietergemeinschaft Pichler/Tschabrun aus Hall i. T./Schlins/Österreich mit einer Bruttoangebotssumme von 59.418,14 € zu vergeben.

Los 3 (Anlagengruppe 7; Schwimmbadtechnik)
Die Verwaltung empfiehlt, das Los 3 an das Ingenieurbüro Möller/Meyer aus 82284 Grafrath mit einer Bruttoangebotssumme von 103.786,94 € zu vergeben.

Los 4 (Anlagengruppe 8; Gebäudeleittechnik)
Die Verwaltung empfiehlt, das Los 4 an Bietergemeinschaft Pichler/Tschabrun aus Hall i. T./Schlins/Österreich mit einer Bruttoangebotssumme von 30.161,54 € zu vergeben.

Der Gemeinderat soll nun über den Vergabevorschlag und die Stufenweise Beauftragung des jeweils erstplatzierten Bieters mit der Planung und Ausführung beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der einstimmigen Beschlussempfehlung des Gremiums und beschließt:

Los 1 (Anlagengruppe 1-3; Wasser, Abwasser, Lüftung)
das Los 1 – Anlagengruppe 1+2 Honorarzone II, Mindestsatz und Anlagengruppe 3 Honorarzone III, Mindestsatz, Umbauzuschlag je Anlagengruppe 15% und Nebenkosten je Anlagengruppe 3% - an das Ingenieurbüro Möller/Meyer aus 82284 Grafrath mit einer Bruttoangebotssumme von 158.752,29 € zu vergeben.

Los 2 (Anlagengruppe 4 ; Elektro)
das Los 2 – Honorarzone II, Mitte, Umbauzuschlag 25% und Nebenkosten 6% - an Bietergemeinschaft Pichler/Tschabrun aus Hall i. T./Schlins/Österreich mit einer Bruttoangebotssumme von 59.418,14 € zu vergeben.
Los 3 (Anlagengruppe 7; Schwimmbadtechnik)
das Los 3 – Honorarzone III, Mindestsatz, Umbauzuschlag 15% und Nebenkosten 3% - an das Ingenieurbüro Möller/Meyer aus 82284 Grafrath mit einer Bruttoangebotssumme von 103.786,94 € zu vergeben.

Los 4 (Anlagengruppe 8; Gebäudeleittechnik)
das Los 4 – Honorarzone III, Mitte, Umbauzuschlag 0% und Nebenkosten 6%- an Bietergemeinschaft Pichler/Tschabrun aus Hall i. T./Schlins/Österreich mit einer Bruttoangebotssumme von 60.161,54 € zu vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2019 auf den Haushaltsstellen 56010.9400 und 56010.9500 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. TSV Grünwald e.V.; Antrag auf Zuwendung für das Jahr 2020 ff. zum Breitensport;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.07.2019 stellt der TSV Grünwald e.V. einen Antrag auf Zuwendung für die Jahre ab 2020 zum Breitensport.

Ab dem Jahr 2015 wurden die bisherigen einzelnen Zuwendungen an den TSV auf eine Zuwendung zum Breitensport, der insbesondere sport-, gesundheits- und jugendpflegerische Aktivitäten vorsieht, umgestellt.

Der TSV Grünwald beantragt seinen Zuschussbedarf, der nicht durch eigene Einnahmen gedeckt werden kann, gemäß der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern, anzupassen.

Dieser Zuschussbedarf ist von 55,00 € pro Mitglied für das Jahr 2015 (4.100 Mitglieder) = Zuwendungssumme 225.000,00 € auf beantragte 69,00 € pro Mitglied für das Jahr 2017 (4.206 Mitglieder) = Zuwendungssumme 290.000,00 € gestiegen.

Aufgrund des 2017er Antrages hatte der Gemeinderat am 28.03.2017 beschlossen, dass der Zuschuss der Gemeinde Grünwald pro Vereinsmitglied des TSV Grünwald e.V. auf maximal 75,00 € festgelegt und dieser Zuschuss zum Breitensport darüber hinaus auf einen Gesamtbetrag von 322.500,00 € (entspricht 4.300 Mitglieder) begrenzt wird.

Nunmehr beantragt der TSV Grünwald mit Schreiben vom 01.07.2019, dass die Begrenzung von 4.300 Mitgliedern auf 4.600 Mitglieder erhöht und auch die Betragsbegrenzung von 75,00 € pro Mitglied aufgehoben und auf 90,00 € angehoben wird.

Die Notwendigkeit hierzu sieht der TSV Grünwald in der zum 31.12.2018 auf 4.530 angestiegenen Mitgliederzahl, die hauptsächlich über die bessere Vernetzung mit den Schulen zustande gekommen sei. Bei den höheren Kosten pro Mitglied argumentiert der TSV, dass die Vergütungen für die Übungsleiter und die Kosten für Verwaltung und Miete kontinuierlich angestiegen seien.

Auch im Jahr 2018 bildeten die Personalkosten und die Mietkosten, wie auch in den Vorjahren, die größten Einzelposten im Bereich der Ausgaben ab.

Auch deshalb wurden Maßnahmen ergriffen um die Einnahmeseite zu stärken.
So wurde die einmalige Aufnahmegebühr ab 2019, der Hauptvereinsbeitrag und die Beiträge für die Abteilungen Fußball, Basketball und Fechten erhöht.

Unter Berücksichtigung der sich veränderten wirtschaftlichen Gesamtlage des Vereins und auch der daraufhin eigenen Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation erscheint die Bitte des TSV Grünwald an die Gemeinde Grünwald auf Erhöhung des Jahreszuschusses sachgerecht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig nachfolgendes:


  1. Ab dem Jahr 2020 beträgt der Zuschuss der Gemeinde Grünwald an den TSV Grünwald e.V. pro Mitglied 90,00 €. Es wird eine Höchstmitgliederzahl von 4.600 festgelegt, die als Berechnungsbasis gilt. Somit beträgt der maximale Gesamtzuschuss 414.000 €.

  1. Die Zuwendung ist jährlich abzurechnen und eine eventuell zu viel erhaltene Förderung zurückzuzahlen.

  1. Die erhöhte Zuwendungssumme soll bei der Haushaltsstelle 55000.7000 für die Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt werden.

  1. Eine Überschreitung der Zuwendungssumme ist möglich, solange sich diese Kosten nachgewiesen aus Tarifsteigerungen und Mieterhöhung von Plätzen ergeben und die Mitgliederzahl von 4.600 nicht überschritten wird.

  1. Die Zuwendungen an den TSV Grünwald stehen unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald und sind jederzeit widerrufbar. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde Grünwald eine Verschiebung der Priorität für ihre freiwilligen Leistungen ins Auge fassen sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Vorstellung des Projektes "Arbeit mit den minderjährigen Geflüchteten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 6

Sachverhalt

Frau Portenlänger-Braunisch stellt die Arbeit mit den unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen vor. Der Gemeinderat Grünwald nimmt die Ausführungen sehr interessiert und wohlwollend zur Kenntnis.

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7. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 7

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

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8. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 8

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

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9. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 9

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse fand nicht statt.

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10. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 10
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10.1. Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 07.05.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 10.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.05.2019 hat Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier angefragt, ob in der Emil-Geis-Straße auf Höhe des Geschäftes Roßmann eine Überquerung für Fußgänger und Radfahrer angedacht werden könnte.

Hauptamtsleiter Dietz informiert darüber, dass grundsätzlich für die Anlage von verkehrsrechtlichen Querungshilfen (Fußgängersignalanlage bzw. Fußgängerüberweg) diverse rechtliche Anforderungen gelten. Besteht der Wunsch nach einer Querungshilfe für Rad Fahrende, so scheidet ein Fußgängerüberweg regelmäßig aus; dieser eröffnet grundsätzlich nur zu Fuß Gehenden einen Vorrang (vgl. § 26 StVO). Zudem ist ein Fußgängerüberweg mit Blick auf den nahegelegenen, erheblich belasteten Grünwalder Marktplatz weder hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Staatsstraße noch hinsichtlich der Sicherheit der querenden Personen zielführend. Einerseits würde der Verkehrsfluss verringert werden, da anders als an einer Signalanlage keine zeitliche Bündelung der Querungen erfolgt. Andererseits ist die Verkehrsbelastung für einen Fußgängerüberweg mindestens zu den Hauptverkehrszeiten als zu hoch einzustufen (vgl. Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen).
 
Hier kommt daher theoretisch nur eine Signalanlage oder eine Verkehrsinsel in Frage, wobei für die Beurteilung einer Insel das Staatliche Bauamt Freising als Baulastträger für die Staatsstraße zuständig wäre.

Hinsichtlich der Umsetzbarkeit einer Signalanlage sind nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten, sondern auch die räumlichen Anforderungen: die Fußgängerfurt muss regelmäßig 4 m, mindestens jedoch 3 m breit sein. Die Haltlinie ist jeweils 1 m vor der Furtmarkierung anzubringen und jeweils 0,5 m breit. Um den Schutzzweck zu erfüllen, dürfen sich innerhalb der beiden Haltlinien keine Grundstücksausfahrten oder Einmündungen befinden. Im Gegenteil sollte insbesondere zu höher belasteten Zuwegungen in die Staatsstraße aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens einer Fahrzeuglänge bis zur Haltlinie vorgesehen werden. Zielsetzung dabei ist, die Erkennbarkeit der Signalgeber auch für einbiegende Kfz-Lenker bestmöglich zu gewährleisten.

Da in die Emil-Geis-Straße zahlreiche Grundstückszufahrten münden, welche meist zueinander versetzt liegen, besteht aus Sicht des Landratsamtes München und der Gemeinde Grünwald unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbauzustands bereits keine geeignete Örtlichkeit, an der eine Fußgängersignalanlage mit den o. g. Maßen sicher betrieben werden könnte.

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10.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 10.2

Sachverhalt

Am 30.05.2017 hat der Gemeinderat zum Thema Lärmschutz GFZP Tennisplätze ein Ingenieurbüro mit der Beurteilung des Lärmpegels beauftragt. Hierzu fragt GR-Mitglied Zeppenfeld an, wie der Sachstand ist.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass das Ingenieurbüro Möhler und Partner beauftragt wurde. Die Lärmkontingente im GFZP sind aufgrund der unterschiedlichen Außennutzungen begrenzt. Die Gemeinde Grünwald will hier tunlichst keine weiteren Beschränkungen für die vielfältigen Nutzer aufgrund von Lärmimmissionen. Es wird derzeit geprüft, inwieweit alle Nutzungen verträglich mit der Umgebung sind. Einschränkungen sollte die Gemeinde Grünwald jedenfalls unterlassen.

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10.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 10.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Gabriel-von-Seidl-Straße/Bavariafilmstraße geändert werden könnte, damit die Gabriel-von-Seidl-Straße mit einer abknickenden Vorfahrt eine Bevorrechtigung erhält.

1. Bürgermeister Neusiedl führt aus, dass die Vorfahrtsberechtigung für die Bavariafilmstraße mit Bedacht gewählt wurde, da die Gabriel-von-Seidl-Straße nicht attraktiver gestaltet werden sollte. Außerdem ist es wichtig eine geregelte Zufahrt für die Bavaria Filmstudios, RTL 2 und den Kindergarten zu haben. Außerdem ist die Blickbeziehung geradeaus und es wäre gefährlich dies zu ändern.

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10.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 10.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, ob im Haus der Begegnung im Untergeschoss/Tiefgarage der Zugang über schwergängige Brandschutztüren für Rollstuhlfahrer verbessert werden könnte.

Herr Kleßinger gibt bekannt, dass die Gemeinde hier bereits an vielen Türen nachgebessert und z.B. die sogenannten Diktatoren entfernt hat. Damit wurden die schweren Türen deutlich einfacher in der Bedienung. Speziell in den Bereichen, wo sich Rollstuhlfahrer (Haus D) bewegen, wurde deutlich nachgebessert und zudem elektrische Türöffner installiert.

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10.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 10.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, wann der Antrag der PBG-Fraktion zur Änderung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung) in der Gemeinderatssitzung behandelt wird.

1. Bürgermeister Neusiedl teilt mit, dass der Antrag in der nächsten Sitzung behandelt wird.

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10.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 10.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Zeppenfeld fragt an, wie der derzeitige Sachstand der neuen Homepage ist.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass die neue Homepage fast fertiggestellt ist und derzeit die eingepflegten Inhalte nochmals auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

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10.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 10.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der derzeitige Sachstand bei der Bedarfsanalyse für die Fuß- und Radwegbrücke über die Isar zwischen Pullach und Grünwald ist.

Hauptamtsleiter Dietz teilt mit, dass erste Gespräche stattgefunden haben.

Datenstand vom 26.01.2021 12:49 Uhr