Datum: 22.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:34 Uhr bis 22:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. September 2019;
3 Stromlieferung für alle gemeindlichen Gebäude; Bündelausschreibung Ökostrom für 2020 und 2021; Berichterstattung;
4 Grünwalder Ortsgeschichte und Erforschung des Lebens der jüdischen Mitbürger in der Zeit von 1933 - 1945; Zwischenbericht von Frau Dr. Susanne Meinl;
5 Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH; Beteiligungsbericht 2018;
6 Bestellung eines Gemeindewahlleiter und eines Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2020;
7 Zertifizierung der Gemeinde Grünwald als Fairtrade-Gemeinde und Einleitung der nötigen Maßnahmen; Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 26.07.2019;
8 Änderung/Neufassung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in Öffentlichkeit; Antrag der PBG-Fraktion vom 28.05.19 und 31.05.19;
9 Elektromobilität in der Gemeinde Grünwald; Sachstand und weiteres Vorgehen;
10 Entwicklung eines Förderprogrammes im Gemeindegebiet für die Schaffung von privaten Elektroladesäulen (CSU-Antrag vom 07.05.2019); Genehmigung;
11 Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;
12 Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;
13 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;
14 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
14.1 Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz in der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.19, TOP 683;
14.2 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
14.3 Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier
14.4 Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld
14.5 Anfrage Gemeinderatsmitglied Brauner
14.6 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
14.7 Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz
14.8 Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt
15 Umbenennung der Kriegergedächtniskapelle bei der Pfarrkirche St. Peter und Paul;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. September 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 24.09.2019  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Stromlieferung für alle gemeindlichen Gebäude; Bündelausschreibung Ökostrom für 2020 und 2021; Berichterstattung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 3

Sachverhalt

Die Stromlieferverträge für alle gemeindlichen Gebäude der Gemeinde Grünwald wurden für die Jahre 2018 und 2019 europaweit ausgeschrieben. Für den Zeitraum ab 1.1.2020 ist nun eine neue Ausschreibung erforderlich. Die Kanzlei Becker, Büttner, Held hat hierfür den Auftrag für eine Sammelausschreibung mit der Beschaffung von 100% Ökostrom.

Das Ziel der Ökostromausschreibung ist – im Rahmen der energiewirtschaftlichen Möglichkeiten – einen zusätzlichen Umweltnutzen zu erzeugen bzw. einen Beitrag zur Energiewende zu leisten (sog. qualifizierte Ökostromausschreibung). Die Erfahrungen aus den bislang durchgeführten Ausschreibungen zeigen zudem, dass die Beschaffung von Ökostrom für Kommunen und sonstige kommunale Träger als sog. öffentliche Auftraggeber nur mit geringen spezifischen Mehrkosten im Verhältnis zur Beschaffung von konventionellen Strom verbunden ist. Sie ist daher mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen vereinbar.

Die Vertreter der Kanzlei Becker Büttner Held stellen ausführlich die Ergebnisse der Bündelausschreibung vor.

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 vorhanden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Kanzlei Becker Büttner Held zu den Ergebnissen der Bündelausschreibung Ökostrom für 2021 und 2022 zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

4. Grünwalder Ortsgeschichte und Erforschung des Lebens der jüdischen Mitbürger in der Zeit von 1933 - 1945; Zwischenbericht von Frau Dr. Susanne Meinl;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 4

Sachverhalt

Frau Dr. Susanne Meinl stellt den Mitgliedern des Gemeinderates ihren Zwischenbericht vor und berichtet wie folgt:

Leider ist zu konstatieren, dass die Quellenlage bis 1945 nicht besonders gut ist. Dies betrifft leider auch das Gemeindearchiv. Eine geschlossene Überlieferung der NSD­AP-Ortsgruppe Grünwald oder der zuständigen Kreisleitung der NSDAP Wolfrats­hausen, später München-Landkreis, kann als vernichtet gelten, ebenso wesentliche Teile der diesbezüglichen Akten der Gestapo und anderer Behörden. Auch die bishe­rigen Ergebnisse aus dem Bundesarchiv in Berlin auf Grundlage der Akten der NSD­AP, SS, SA und der Parteigliederungen offenbaren für Grünwald große Lücken. Im Gemeindearchiv Grünwald sind noch in den 1950er Jahren wichtige Quellen ausge­sondert und eingestampft worden. Der größere Verlust ist sicher aber in der Kriegs­endphase eingetreten. Recht gut ist die Überlieferung der Entnazifizierungs- und Wie­dergutmachungsakten. Für die Zeit nach dem Mai 1945 hat das Gemeindearchiv un­erwartete Schätze zu bieten, insbesondere für die Jahre bis ca. 1952, die einen faszi­nierenden Einblick geben in eine Zwangsgemeinschaft von Einheimischen und Frem­den, Deutschen und Amerikanern, Tätern und Opfern, NS-Funktionsträgern und KZ-Überlebenden, ehemalige Zwangsarbeitern, Displaced Persons, Flüchtlingen und Hei­matvertriebenen.

Ich habe die folgenden Schwerpunkte gesetzt:

  • Wann entstand die Ortsgruppe der NSDAP, aus welchen ideologischen, politi­schen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren speiste sie sich, wer waren die Entscheidungsträger auf der Ebene der Gemeindeverwaltung?
  • Was waren Handlungsfelder und Themen? Nennen möchte ich hier schon die  Stichwörter Antisemitismus und Denunziationen, ein für Grünwald leider sehr alltägliches Phänomen bis in die letzten Kriegstage, oder der gezielte Kampf um die Jugend, Stichwort Bekenntnisschule versus nationalsozialistische Päd­agogik sowie die gezielte Personalpolitik bei der Lehrerbesetzung nach dem Schulhausneubau. Grünwald galt als „schwarze“ oder „reaktionäre“ Gemeinde, und wer die Jugend hatte, bestimmte die Zukunft.
  • Welche nationalsozialistischen Politiker und Spitzenfunktionäre waren in Grünwald ansässig oder damit verbunden? Nahmen sie Einfluss auf Gemeinde­politik und Alltag?
  • Welche Gruppen von politisch, rassisch oder religiös Verfolgten gab es?
  • Wie verlief der Prozess der Arisierung und wer waren Durchführende und Nutznießer?
  • Wie ist der Masseneinsatz von Fremd- und Zwangsarbeitern zu bewerten, wel­che Nationen und Ethnien arbeiteten bei wem, wie waren die Lebensumstände und die Behandlung?
  • Hat es im Ort unabhängig von der Freiheitsaktion Bayern im April 1945 eine nennenswerte Resistenz gegeben oder verhinderten Akzeptanz für das Regime, die (Selbst-)Gleichschaltung und die soziale Kontrolle im Alltag oppositionelle Handlungen? Hier gilt es besonders, die stillen Heldinnen und Helden namhaft zu machen, die kleinen Gesten und Unterstützungsleistungen herauszuarbeiten.

Sehr spannend in diesem Kontext die Rolle des NS-Ortsgruppenleiters Christi­an Nusser und des Ortsgruppenleiters und Bürgermeisters Konrad Buttersack Der zweite Fragen-Komplex umfasst das Kriegsende und das Jahrzehnt danach, also Durchführung der Entnazifizierung und der sogenannten Wiedergutmachung, aber auch Grünwald als Ort des Kalten Krieges, als Glacis für die Geheimdienste. Noch bis auf Einzelfälle außen vor ist die Bavaria, da sie ein großes, ganz eigenes Thema bildet.

Zur ersten Bestandsaufnahme und Analyse des Möglichen habe ich vier umfangrei­che Stichproben angelegt:

  1. Eine einfache Datenbank mit ca. 250 Angehörigen der NSDAP und ihrer Glie­derungen, Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS aus Grünwald/mit Grünwalder Wohnsitz, aber auch Multiplikatoren wie Künstler, Schauspieler, Gelehrte und für Grünwald besonders wichtig, Architekten durchzurastern.  
  2. Eine vollständige Aufstellung der Vermögenskontrollakten, die mit Grünwald und Geiselgasteig verbunden sind. Der Vermögenskontrolle nach alliiertem Ge­setz unterlag unter anderem, wer Mitglied der NSDAP und ihrer Gliederungen war, Eigentum von rassisch oder politisch Verfolgten zum Stichdatum X in sei­nem Besitz hatte oder sich durch seine Handlungen als Unterstützer des Natio­nalsozialismus hatte zu erkennen geben. Jüdischer Besitz wurde bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse in den Wiedergutmachungsverfahren durch Treuhänder des Landesamtes für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung verwaltet.
  3. Eine Zusammenstellung der Rückerstattungsakten im Geltungsbereich des Oberfinanzpräsidiums München bzw. des Regierungsbezirks Oberbayern.

Diese momentan 70 Seiten umfassende Liste enthält im Wesentlichen:

a) mobilen und immobilen Besitz in Grünwald
b) mobilen und immobilen Besitz von in Grünwald vor und nach 1945 leben­den Rückerstattungsberechtigten und -Pflichtigen. Sie finden hier also bei­spielsweise auch jemanden wie Heinz Rühmann, der als Zweit- oder Dritter­werber ein arisiertes Grundstück besaß.
c) in Grünwald lebende Angehörige mit Prokura oder Anteilen von Gesell­schaften und Firmen, die an Arisierungen oder auch Übernahme von Firmen in den besetzten Ländern von nichtjüdischen Eigentümern auch an Orten außer­halb Grünwalds beteiligt waren.

Was diese Akten nur teilweise erfassen, ist der Bereich der persönlichen, immateriel­len Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz, also Schäden an Leib und Le­ben, Gesundheit, beim beruflichem Werdegang etc. Die geplante Auswertung dieser sensiblen Akten wird aufgrund der fast vollständigen Sperrung durch Schutzfristen in der verbleibenden Zeit auch nur stichprobenweise möglich sein.

4. Eine Stichprobe zur Anzahl der in Grünwald tätigen Fremd- und Zwangsar­beiter und Kriegsgefangenen und der vorhandenen Ethnien durch Auswertung der Datenbank des Internationalen Suchdienstes des Roten Kreuzes. Grünwald gehört mit Pullach zu den geschätzt fünf Orten im Landkreis mit dem höchsten Fremdarbeitseinsatz.

Den größten Anteil an Fremd- und Zwangsarbeitern stellten über die Arbeit­sämter zwangsverpflichteten Dänen und Bulgaren sowie französische Kriegs­gefangene. Aber auch bei Handwerksbetrieben, in Haushalten, Bauunterneh­men, im Forstbetrieb und der Landwirtschaft waren Franzosen und sowjetische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen tätig, beispielsweise beim Gut Lauf­zorn des Weidener Trikotagenfabrikanten Josef Witt.

Und 5. Die stichprobenweise Sichtung der im Gemeindearchiv aufbewahrten Unterlagen.

Ich habe für heute Abend drei Themenkomplexe ausgesucht: 1. Wie die NSDAP nach Grünwald kam, 2. welche NS-Prominenz sich hier ansiedelte und als Einzelfall 3. wie sich dadurch das Leben der antisemitisch Verfolgten änderte

1. Wenn man sich die Liste der ersten NSDAP-Mitglieder von 1919 bis 1921 an­schaut, so finden sich darunter einige, die ab Ende der 1920er Jahre in Grünwald leb­ten. Es sind allerdings nur zwei, die 1920 zum Zeitpunkt ihres Eintritts in Grünwald, besser gesagt, Geiselgasteig lebten, nämlich der Kunstmaler Paul Kaemmerer und der spätere Ortsgruppenleiter von Feldafing, Dr. Heinz Brubacher. Brubacher, Sohn des Zahnarztes des letzten bayerischen Königs, lebte bis Mitte der 1920er Jahre im Haus der Erzherzogin Maria Josepha von Österreich.

2. Keimzelle der NSDAP im Münchner Süden war Solln. Hier entstand im Umfeld von Hitlers Wahlmutter Hermine Hoffmann, dem Fabrikanten Albert Pietzsch von den Elektrochemischen Werken in Höllriegelskreuth und dem dort angestellten Archi­tekten und späteren ersten Kreisleiter Carl Lederer eine Ortsgruppe, in der sich auch Nationalsozialisten aus Pullach engagierten. Auch eine Sturmabteilung (SA) entstand, die sich im November 1923 beim Hitler-Ludendorff-Putsch beteiligte. Darin mögli­cherweise auch der noch minderjährige Otto Hartmann jr. aus Grünwald, der dafür später den sogenannten „Blutorden“ bekam.

Als Ende der 1920er Jahre ein Stützpunkt der NSDAP in Grünwald entstand, war die Gruppe als organisatorischer Bestandteil der Ortsgruppe Solln dem Kreis Wolfrats­hausen der NSDAP angeschlossen, die SA hing zumindest zeitweise mit der Pulla­cher SA zusammen.

Stützpunkt heißt, dass es weniger als 50 Parteigenossen und -genossinnen waren. Am 1. August 1930, also noch vor der für die NSDAP sehr erfolgreichen Reichstagswahl im September, wurde die Ortsgruppe Grünwald ins Leben gerufen.

Auffällig ist, dass das Engagement in der NSDAP und der SA häufig ganze Familien umfasste. Beispielsweise die Familien Otto Hartmann sr.,jr. und der Schwager Alfred Stölzl, die bereits 1919 bei Thule-Gesellschaft aktive Lilli Winiger-Fischer und ihr Sohn, Familie Engelke oder die beiden Kunstmaler Kaemmerer und die Janichs aus Geiselgasteig.

Spätestens ab dem Sommer 1931 traten auch Angehörige der Reichsleitung der NSD­AP in Grünwald verstärkt in Erscheinung. Und zwar hatte die Reichsführerschule der NSDAP, die im Juni 1931 im Hintergebäude des Braunen Hauses eingerichtet worden war, ein Grundstück in Neu-Grünwald „zur sportlichen Ertüchtigung“ der zu schulen­den SA-Führer gepachtet und wollte dort Gebäude errichten. Hintergrund der mögli­chen Verlagerung war vermutlich die ständige Polizeiüberwachung, der mangelnde Platz und der Unmut der Nachbarn in München. 1930 oder 1931 zog außerdem der oberste SA-Führer für München und Oberbayern, August Schneidhuber, nach Grün­wald in die Nähe dieses Geländes.

Bald kam es auch in Grünwald zu Beschwerden, da einer der Grundstücksnachbarn die von ihm als Baugrundstücke ausgewiesenen Anliegerparzellen aufgrund des Auf­tretens der nationalsozialistischen „Führer“ nicht mehr los wurde. Bürgermeister Kneidl wurde vom Gemeinderat beauftragt, nach München zu fahren und bei Franz Xaver Schwarz Beschwerde zu führen. Schwarz sagte Kneidl zu, dass sich die Partei­leute in Zukunft besser benehmen würden. Bis zum Frühjahr 1933 lehnte der Ge­meinderat einen Ausbau der Reichsführerschule wiederholt ab.

Nach der „Machtübernahme“ wurde Grünwald für die Errichtung einer jetzt aller­dings wesentlich größeren Reichsführerschule an der Eierwiese auserkoren. Zu die­sem Zweck erwarb die NSDAP über den Reichsschatzmeister Schwarz das weitläufi­ge Areal um das Parkschlösschen des Deutsch-Schweizer Unternehmers Pius Mäch­ler. Ob Mächler freiwillig verkaufte und ihm nur der Preis zu niedrig war, vor allem die Schmiergelder für den berüchtigten Grundstücksachverständigen der Reichslei­tung, Gotthard Färber zu hoch, oder er wirklich unter Druck verkaufte, muss noch eingehender erforscht werden. Die Gemeindeverwaltung scheint über den Verkauf al­lerdings nicht unglücklich gewesen zu sein.

Natürlich erhoffte sich die von der Weltwirtschaftskrise stark in Mitleidenschaft ge­zogene Gemeinde mit der Ansiedlung einer großen NS-Organisation eine kommunale Förderung bei der Infrastruktur und Aufträge für die in Grünwald relativ zahlreich vorhandenen Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und Künstler. Sie hatten unter der Hyperinflation und der Weltwirtschaftskrise besonders gelitten, wa­ren vielfach hochverschuldet, und setzten ihren Hoffnungen daher auf die NS-Bewe­gung. Dies galt auch für die Gastronomie.Für die neue große Reichsführerschule wur­de im Herbst 1933 ein großer Architektenwettbewerb ausgeschrieben. Allerdings fand keiner der Entwürfe Hitlers Gnade, auch nicht der monströse Entwurf von Albert Speer. Denn die Einreichung erfolgte anonym. Speer war „durchgefallen“,  und obwohl Jurymitglied Paul Troost Hitler den Entwurf Speers empfahl, konnte sich Hitler dafür nicht erwärmen. Aber auch die anderen Entwürfe fanden keine Gnade und so zogen 1934 nicht viele Reichsführer in spe ins umgebaute Parkschlösschen-Areal ein, sondern Schwarz.

Damit begann der Reigen der NS-Größen, die sich in Grünwald kleine und große An­wesen ankaufen ließen. Es war eine typische Entwicklung im Münchner Speckgürtel, das wenn einer der NS-Größen eine Villa, ein Sommerhaus oder eine Jagdhütte ir­gendwo erwarb, der nächste nachzog und meist noch ein wenig größer und prunkvol­ler baute. So am Tegernsee, wo sich Schwarz, Himmler und der Presse-Zar Max Amann einen Wettbewerb lieferten oder eben in Grünwald, wobei es hier wohl auf­grund der Bauordnung noch relativ gesittet und bescheiden zuging – bis auf den Streit um die 1,85 hohe Grundstückseinfriedung der Villa Ley natürlich...

Vielleicht waren es die im Gemeinderat bekannten schwierigen Verkaufsverhandlung mit dem als knausrig geltenden Reichsschatzmeister, die den 3. Bürgermeister Dr. Al­fons Englsperger 1935 bewogen, über einen Mittelsmann ein Teil seines Grundstücks der Deutschen Arbeitsfront anzubieten. Englsperger wurde in diesem Zeitraum von den NS-Behörden gezwungen, seine koedukative Privatschule zu schließen. Er muss­te allerdings mit der Zahlungsmoral der Deutschen Arbeitsfront auch nicht die besten Erfahrungen machen. 1937 hatte der mit dem Bau beauftragte Lieblingsarchitekt von Ley, Clemens Klotz, eine vergleichsweise moderne und mondäne Villa fertig gestellt, gerade rechtzeitig für den Besuch des abgedankten englischen Königs Eduard des VIII und seiner Ehefrau Wallis Simpson in München und der Einweihung des Hauses der deutschen Kunst.

Ley war außerdem frisch geschieden und wiederverheiratet. Hitler schätzte seine neue Ehefrau, die attraktive Sopranistin Inga Spilker, außerordentlich und suchte ihre Gesellschaft. Ley rechtfertigte seine prunkvolle Bausucht daher gerne mit den Besu­chen Hitlers. Gerüchtweise besaß Herr der „Deutschen Arbeitsfront“ außer in Grün­wald, seinem Anwesen in Berlin und dem Musterbauernhof Rottland noch 15 weitere Villen im ganzen Reich, zumindest wollten das Angehörige eines Widerstandskreises wissen, die 1937 eine einzigartige Protestaktion in der Nördlichen Münchner Straße planten, allerdings am Porto von 150 RM scheiterten....

Bis zum Kriegsausbruch 1939 hielt der Run der NS-Größen auf Grünwald an. Der Reichsschatzmeister domilizierte auf der Eierwiese. Leys Stabsleiter Heinrich Simon, ebenfalls mit einer beliebten blonden Sängerin frisch verheiratet, bekam auf Kosten der Deutschen Arbeitsfront eine etwas bescheidenere Villa ebenfalls in der Nördli­chen Münchner Straße erbaut, das heutige afghanische Konsulat. Reichsstatthalter Franz Ritter von Epp kaufte oder baute eine Jagdhütte am Waldesrand, und der Gene­ral der Waffen-SS, Sepp Dietrich erwarb ein Haus in der späteren Dr.- Max-Straße. Allerdings nicht primär für sich selbst, sondern für seine geschiedene Ehefrau Betty.

Es erschien dem Oberfinanzpräsidium München daher 1942 durchaus glaubhaft, dass der Kommandeur des Reichssicherheitsdienstes, also des Personenschutzes für Hitler und andere NS-Größen, unbedingt ein Haus in der Umgebung von Ley und Schwarz benötigte, in dem er auch bei Besuchen Hitlers in München Aufenthalt nehmen konn­te. Die Finanzbehörden verwerteten seit November 1941 den Besitz der außer Landes getriebenen oder deportierten Juden. Vorher hatte die Verteilung des abgepressten Gu­tes die Arisierungsstelle des Münchner Gauleiters Adolf Wagner betrieben.

Grünwald klang auch deshalb glaubhaft, weil der Kommandeur, SS-General Johann Rattenhuber, Familie in Oberhaching besaß und das Haus quasi am Weg zwischen der Fahrbereitschaft der Partei in Pullach und zur Autobahn zum Obersalzberg lag. Hät­ten die Finanzbehörden genau hingeschaut, wäre ihnen sicher genau aufgefallen, das hier etwas nicht stimmen konnte. Denn Rattenhubers Objekt der Begierde in der Klingerstr. 2 war ein kleines, 1926 gebautes Blockhaus nur für die Sommerfrische.

Die ursprünglichen Besitzerinnen, die drei Schwestern Hirsch, Irene und Martha Hirsch sowie Nelly Pflug geb. Hirsch, hatten es im September 1938 erworben. Als Jüdinnen litten sie unter dem zunehmenden Antisemitismus in München und bauten das Blockhaus zu einer Zuflucht für sich aus. Die Schwestern, die aus einer wohlha­benden Münchner Fabrikantenfamilie stammten, fühlten sich in Grünwald geborgen. Ihr Hausarzt, Dr. Franz-Josef Bruckmayer, schrieb sie trotz seiner Parteimitglied­schaft regelmäßig krank, damit sie dem Zwangsarbeitseinsatz in München entgingen. Bürgermeister Buttersack und Ortsgruppenleiter Nusser scheinen sich nicht als anti­semitische Scharfmacher betätigt zu haben.

Doch alles änderte sich im Herbst 1941. Die Arisierungsstelle betrieb den Zwangs­umzug der antisemitisch Verfolgten in mehrere Lager nach München, um sie für die anstehenden Deportationen zu konzentrieren und den „arischen Volksgenossen“ in der unter Wohnraumknappheit leidenden Stadt die Anwesen und Mietwohnungen zu­zuschanzen. Als erste zum Zug kamen natürlich die NS-Bonzen, die sich ihre Häuser und Wohnungen zum Teil schon aussuchten und anschauten, als ihre Besitzer noch darin lebten.

So ähnlich muss es auch den Geschwistern Hirsch im September/Oktober 1941 er­gangen sein. Um das Haus schlich ein Ehepaar aus Kanada, das durch den Kriegsaus­bruch im September 1939 nicht mehr hatte nach Übersee zurückkehren können. Er war Bildhauer, noch militärpflichtig, und hatte durch die Familie seiner Frau beim Generalbaurat für die Neugestaltung der Hauptstadt der Bewegung Hermann Giesler eine UK-Stellung bekommen. Das deutsch-kanadische Ehepaar lebte im Haus der Schwägerin, aber hier war es zu Konflikten gekommen, da der an die kanadische Freizügigkeit gewohnte Bildhauer mehrfach Kritik am NS-Regime geäußert hatte. Der Ehemann der Schwägerin machte mehr als deutlich, dass er auch aufgrund seines Ranges und seiner beruflichen Aufgabe es für geraten hielte, dass das Bildhauerehe­paar möglichst bald ausziehen solle.

Sie ahnen es vermutlich, wer der Schwager war, genau, eben jener General Rattenhu­ber. Vermutlich über die Arisierungsstelle erhielt das Bildhauerehepaar Kenntnis von demnächst wohl „freiwerdenden“ jüdischen Liegenschaften und so tauchte es im Sep­tember/Oktober 1941 bei den Schwestern Hirsch auf. Sie gaben sich als Auslands­deutsche und Parteigegner zu erkennen und erreichten bei den Geschwistern deren Zustimmung, das Haus nur an sie zu verkaufen. Einige wenige Tage später kam der Befehl aus München, dass sie sofort ihr Haus zu verlassen und in eines der Judenla­ger zu ziehen hätten. Was danach passierte, ist Ihnen vermutlich gut bekannt: die Ge­schwister Hirsch versuchten Suizid zu begehen. Eine der Schwestern starb, die ande­ren beiden wurden gerettet, um dann im April 1942 nach Piaski deportiert zu werden, von wo sie nicht mehr zurückkehrten. Zu diesem Zeitpunkt lebte das Bildhauerehe­paar allerdings schon über Monate im Haus, und dank des Tricks mit des Führers Leibwächter als eigentlichem Hausbesitzer und der energischen Fürsprache von Gau­leiter Wagner hatten es die Finanzbehörden an das Ehepaar verkauft.

Da der Bildhauer in den letzten Kriegstagen als Angehöriger der Dolmetscherkompa­nie von Rupprecht Gerngross bei einem Bombenangriff unter ungeklärten Umständen ums Leben kam und seine Frau kein Parteimitglied war, blieben die Hintergründe des Selbstmordes der Geschwister Hirsch solange wenig bekannt, bis bei einer jüdischen Verfolgtenorganisation ein halb-anonymer Brief einging. Nämlich von der Bauherrin des Blockhaus', die den Geschwistern Hirsch immer wieder im Alltag ein bisschen geholfen hatte, soweit sie dies als alte Dame konnte. Den darauffolgenden jahrelan­gen Rechtsstreit um die Besitzverhältnisse des Hauses sind die letzten Lebenstage vor dem Suizid fast minutiös zu verfolgen.

Abschließend erlauben Sie mir noch die durchaus ernstgemeinte Frage, was wäre mit Grünwald passiert, wenn die Nazis den Zweiten Weltkrieg gewonnen hätten. Vieles ist sicher Spekulation, aber eine interessante Entwicklung haben wir bei den Recher­chen im Bundesarchiv in Berlin doch gefunden. Es gab bei den Nationalsozialisten ja viele, die den Hang zu prächtigen Schlössern und hochwertigen Villen besaßen. Mittelalterliche Burgen waren vor allem die Passi­on des Reichsführer SS Heinrich Himmler, der sich selbst als Reinkarnation Hein­richs des Löwen wähnte. Heinrich der Löwe war in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts mit dem Herzogtum Bayern belehnt worden. Quasi als Reinkarnation eines bayeri­schen Herzogs wollte Heinrich Himmler nun fast 800 Jahre später eine der Stammsit­ze der Wittelsbacher in seinen Besitz bringen, nämlich das Schloss Grünwald. Im Fe­bruar 1944 wies Himmler den Leiter des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes Oswald Pohl dazu an, im Benehmen mit dem Reichsschatzmeister Franz Xaver Schwarz dafür zu sorgen, dass die SS über kurz oder lang in den Besitz des Schlosses gelangte. Die Begründung für den Kirchenhasser Himmler:

„Geheim!                                        Feld-Kommandostelle, den 26. Februar 1944
„Lieber Pohl!
Das Schloss Grünwald in Grünwald bei München ist der Geburtsort des Kaisers Lud­wig der Bayer. Ludwig der Bayer war von der Kirche in Acht und Bann getan und war ohne Zweifel ein großer deutscher Kaiser. Ich bitte Sie unter der Hand einmal für den Kauf dieses Schlosses zu sorgen. Ich möchte später irgendeine weltanschauliche Schule dorthin tun.“

Pohl sondierte die Eigentumsverhältnisse, klärte, dass die Eigentümer des Schlosses, wenn sie denn überhaupt verkaufen würden, dies nur bei „Ersatzgestellung eines gleichartiges Objektes“ wohl tun würden und setzte sich mit Schwarz ins Benehmen, damit man ankaufen könne, wenn die Familie Zeiller das Schloss vor Ende des Krie­ges, natürlich einem siegreichen Ende, abstoßen würde. Zu dem ist es bekanntlich nicht gekommen...

zum Seitenanfang

5. Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH; Beteiligungsbericht 2018;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Kämmerer Bader erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) Formalvorschriften bezüglich der gemeindlichen Unternehmen zu beachten seien. Sie erfordern unter anderem die Erstellung eines Beteiligungsberichtes und dessen Vorlage an den Gemeinderat. Gehören also der Gemeinde Anteile an einem Unternehmen in Privatrechtsform, so muss die Gemeinde unter anderem einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung erstellen, wenn ihr mindestens der 20-igste Teil der Unternehmensanteile gehört. Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Ferner muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen.

Kämmerer Bader bezieht sich auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2018 und ergänzt, dass sich die Bilanzsummen für das Jahr 2018
bei der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG sich auf                 4.378.415,41 
und bei der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH auf           36.789,28 €
belaufen. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2018 sei entsprechend den Jahresabschlüssen 2018 erstellt worden.

Der Finanzausschuss hat die Gesellschafterversammlung der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG ermächtigt, den Jahresabschluss 2018 festzustellen und die Geschäftsführung zu entlasten.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig dem Beteiligungsbericht 2018 der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Beteiligungsbericht 2018 der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG und der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald Verwaltung mbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bestellung eines Gemeindewahlleiter und eines Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem  Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Für die Durchführung der bevorstehenden Kommunalwahlen 2020 wird aufgrund der aufgeführten Gründe vorgeschlagen, Herrn Tobias Dietz (Hauptamtsleiter) zum Wahlleiter sowie Herrn Rudi Pleithner (stellvertretender Hauptamtsleiter) zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Tobias Dietz zum Wahlleiter sowie Herrn Rudi Pleithner zum stellvertretenden Wahlleiter für die Durchführung der Kommunalwahlen 2020 zu berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Zertifizierung der Gemeinde Grünwald als Fairtrade-Gemeinde und Einleitung der nötigen Maßnahmen; Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 26.07.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Verein zur Förderung des Fairen Handels in der Einen Welt (TransFair) vergibt für Städte und Gemeinden, die sich dem fairen Handel verpflichten, die Auszeichnung „Fairtrade-Town“. Um diesen Titel tragen zu dürfen, muss eine Kommune die fünf Kriterien der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ erfüllen:

  1. Ratsbeschluss
In diesem wird festgehalten, dass die Gemeinde an der Kampagne Fairtrade-Towns teilnehmen und die Auszeichnung als Fairtrade-Town anstreben möchte. Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie im Büro des Bürgermeisters wird fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt und ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet. Speziell auf diesen Punkt wird großen Wert gelegt.

  1. Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe, bestehend aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, koordiniert die Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Gemeinde und darüber hinaus.

  1. Produkte
In lokalen Geschäften und bei Floristen sowie in Restaurants und Cafés werden mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten. Die Anzahl der Geschäfte und Gastronomiebetriebe richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl. Für Grünwald ist es nötig, dass sich mindestens vier Geschäfte und zwei Gastronomiebetriebe beteiligen.

  1. Zivilgesellschaft
Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Vereine und Kirchengemeinden richten Informations- und Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel aus und bieten fair gehandelte Produkte an. Die Anzahl der benötigten Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft berechnet sich ebenfalls aus der Einwohnerzahl. In Grünwald sollen je eine Schule, ein Verein und eine Kirchengemeinde die Kampagne unterstützen.

  1. Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Die lokale Presse und Medien berichten über das Engagement der Steuerungsgruppe auf dem Weg zur Fairtrade-Gemeinde und informieren über Aktivitäten vor Ort. Es sollen mindestens vier Artikel z. B. über Printmedien, Online-Artikel oder auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht werden.

Wenn alle fünf Kriterien erfüllt sind, werden die vollständigen Bewerbungsunterlagen zur Prüfung an TransFair geschickt. Nach einer erfolgreichen Prüfung der Unterlagen erfolgt die Urkundenverleihung im Zuge einer feierlichen Veranstaltung. Ab diesem Zeitpunkt darf der Titel „Fairtrade-Gemeinde“ getragen werden. Die Auszeichnung ist zunächst für zwei Jahre gültig. Anschließend wird eine Titelerneuerung nötig, bei der ein Nachweis über die fortwährende Erfüllung der fünf Kriterien erbracht werden muss.

Fairtrade und das Thema fairer Handel im Allgemeinen sind allerdings nicht gänzlich unumstritten. Da der Begriff „fair“ rechtlich nicht geschützt ist, gibt es keine verbindlichen Standards für fair gehandelte Ware. Viel mehr kann sich jede Organisation ihre eigenen Kriterien überlegen und unter einem eigenen Siegel vermarkten. Deshalb existiert eine unübersichtliche Vielzahl an verschiedenen Siegeln, die sich unter anderem in der Strenge der verschiedenen Kriterien unterscheiden. TransFair akzeptiert für die Auszeichnung als Fairtrade-Gemeinde aus diesem Grund nur bestimmte Siegel, die gewisse Standards erfüllen und der Definition des fairen Handels entsprechen (z.B. von El Puente, GEPA, dwp).

Das klassische „Fairtrade“-Siegel ist ein sogenanntes Produktsiegel, welches sich ausschließlich auf Anbau und Verkauf der Rohware bezieht, weitere Verarbeitungsstufen des Produktes werden nicht berücksichtigt. Zudem ist hier der sogenannte Mengenausgleich in einigen Fällen zulässig. Das bedeutet, dass fair gehandelte Rohstoffe bei der Verarbeitung, Lagerung oder während des Transports mit handelsüblichen Produkten vermischt werden dürfen. Die exakten Mengen- und Geldströme müssen entlang der Warenkette dokumentiert werden. Am Ende darf nur so viel Ware als „Fairtrade“ ausgezeichnet werden, wie Fairtrade-Rohstoffe eingekauft wurden.

Bei Mischprodukten (Lebensmittel, die mehrere Inhaltsstoffe enthalten) reicht es aus, wenn 20 % der Zutaten aus fairem Handel stammen, um das Produkt als Fairtrade zu deklarieren. Dabei wird vorgeschrieben, dass alle Zutaten, die als Fairtrade-Rohstoffe verfügbar sind auch aus Fairtrade-Quellen bezogen werden muss. Der genaue Fairtrade-Anteil am Endprodukt muss auf der Verpackung gekennzeichnet werden.

Eine Studie besagt zudem, dass oftmals der höhere Preis nur zu einem geringen Teil bei den Produzenten ankommt. Dabei wurde ermittelt, dass von den 50 ct Mehrpreis, die ein US-Konsument für eine Tasse Fairtrade-Kaffee bezahlt, lediglich maximal 1/3 ct beim Kaffee-Bauern ankommt. Da unter anderem auch die Zertifizierungsgebühren sehr hoch sind, wird den finanziell schwächsten Kleinbauern oftmals der Zugang zu diesen Programmen erschwert.

Häufig wird auch kritisiert, dass faire Ware von schlechterer Qualität ist, als konventionell gehandelte. Dies kommt zum Beispiel daher, dass Fairtrade keine Anreize wie Aufschläge für besonders hochwertige Produkte bietet. Zudem wird nicht der gesamte Ernteertrag abgenommen. Die bessere Ware wird frei verkauft und nur die quotierte Ware (minderer Qualität) zum garantierten Preis an Fairtrade.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass „fair gehandelt“ keinen Biostandard beinhaltet. Viele Siegel schreiben allerdings gewisse Maßnahmen zum Umweltschutz vor, z.B. beim Einsatz von Pestiziden oder Maßnahmen gegen Bodenerosion. Möchte man aber wirklich Produkte in Bioqualität kaufen, sollte drauf geachtet werden, dass neben dem Fairtrade-Siegel auch ein zertifiziertes Bio-Siegel auf dem Produkt ist.

Das Umweltamt klärt die Bürger gerne z. B. im Rahmen des Umwelttages über die Thematik „fairer“ Handel, Bioprodukte und regionale Produkte auf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt an der Kampagne Fairtrade-Town teilzunehmen und die Auszeichnung „Fairtrade-Town“ anzustreben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag gilt somit als abgelehnt.

zum Seitenanfang

8. Änderung/Neufassung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in Öffentlichkeit; Antrag der PBG-Fraktion vom 28.05.19 und 31.05.19;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28. Mai 2019 stellte die Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwalds den Antrag auf ein Verbot von Wahlplakatierung außerhalb der von der Gemeinde Grünwald zur Verfügung gestellten Anschlagtafeln.

Mit einer Ergänzung vom 31. Mai 2019 beantragte die Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwalds die Anzahl der bereits vorhandenen 11 gemeindlichen Anschlagtafeln für Wahlwerbung auf 20 Anschlagtafeln zu erhöhen.

Die Verwaltung kommt nach eingehender Prüfung und Vor-Ort-Besichtigung zu dem Ergebnis, dass in Grünwald keine weitere Möglichkeit besteht, weitere Anschlagtafeln aufzustellen.

Eine Beschränkung der Plakatierung ausschließlich für die politischen Parteien und Wählergruppen, die in der Gemeinde Grünwald eine örtliche Organisation haben, ist auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 5 Parteiengesetz nicht zulässig. Dies hätte zur Folge, dass kleine Parteien die keinen Ortsverband haben, von der Plakatierung ausgeschlossen wären.

Ein solches Beispiel wäre die Europawahl in diesem Jahr. Kleinere Parteien wie z.B. die Tierschutzpartei, die Bayernpartei etc. hätten hier nicht die gemeindlichen Anschlagtafeln nutzen dürfen.

Nunmehr wurde die Plakatierungsverordnung dahingehend angepasst, dass örtliche Vereine, Organisationen, Institutionen und Kirchen für Veranstaltungen, die in Grünwald stattfinden, bis max. 20 Plakatständer bzw. Anschläge anbringen dürfen.

Zudem wurde die Satzung um § 1 (Beschränkung von Anschlägen), § 4 (Genehmigung) sowie um den § 5 (Wahlen und Abstimmungen) nachrichtlich ergänzt.

In der anschließenden Diskussion werden u.a. folgende Vorschläge zur Prüfung durch die Verwaltung und etwaigen Einarbeitung in die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit aus der Mitte des Gemeinderates vorgebracht:

  • Allgemeine Beschränkung der Anzahl der Plakate, auch in Bezug auf die Wahlwerbung

  • Beschränkung der Plakatierung ab einer gewissen Höhe, insbesondere in Bezug auf die Problematik der Plakatierung an Laternenmasten

  • Verwendung von ökologischen Plakaten

  • Aufstellung von weiteren gemeindlichen Plakatwänden insbesondere an den Standorten  „Perlacher Straße (Höhe Ludwig-Rieger-Weg)“, „Auf der Eierwiese“ sowie am gemeindlichen Bauhof

  • Überprüfung der bereits vorhandenen gemeindlichen Plakatwände (auf Sichtbarkeit usw.)

  • Plakatierung nur im Falle von Veranstaltungen die im Gemeindebereich
Ohne Beschlussfassung wird auf Vorschlag von Herrn 2. Bürgermeister Weidenbach die Verwaltung vorerst beauftragt, die vorgebrachten Vorschläge und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates sowie die Punkte des Antrages der PBG-Fraktion zu prüfen und einen entsprechenden Änderungsvorschlag der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

 

zum Seitenanfang

9. Elektromobilität in der Gemeinde Grünwald; Sachstand und weiteres Vorgehen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2018 hat der Landkreis München beschlossen, ein einheitliches Konzept für Elektromobilität (Ladesäulen für E-Autos) zusammen mit allen 29 Münchner Landkreisgemeinden zu erarbeiten. Das gesamte Konzept für die Grünwalder Elektromobilität und die Standorte für die geplanten Elektroladesäulen wurden in der Gemeinderatsitzung am 23.07.2019 ausführlich vorgestellt und einstimmig beschlossen.

Sachstand:
-Die geplanten Standorte wurden mit den Stromanbietern besichtigt, im ersten Schritt sind zwei Standorte möglich: beim Gymnasium am Parkplatz und bei der Schlosspassage am Parkplatz
-Es fanden Gespräche mit mehreren Anbietern von Ladesäulen statt.

Weiteres Vorgehen:
-Nun ist es erforderlich, die gewünschte Ladesäule auszuwählen, hierfür sind in der
  Präsentation mehrere Beispiele dargestellt
-Auswahl des Backendsystems (regelt das Laden und Bezahlen der Elektroladesäulen)
  Die Angebote verschiedener Betreiber werden derzeit ausgewertet.
- Anträge für die Förderung der Elektroladesäulen bis 31.10.2019 für Bundesfördermittel
   stellen.

Haushaltsmittel sind für 2019 auf der Haushaltsstelle 79200.9500 in Höhe von 135.000 € vorhanden

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und des Büros E-Quadrat über das Konzept der Elektroladesäulen in Grünwald und beschließt, 

  1. Im ersten Schritt Elektroladesäulen an den beiden beschriebenen Standorten (Gymnasium und Schlosspassage) zu errichten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und des Büros E-Quadrat über das Konzept der Elektroladesäulen in Grünwald und beschließt, 

  1. Die Ladesäulen des wirtschaftlichsten Bieters, der Fa. Wirelane anzuschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und des Büros E-Quadrat über das Konzept der Elektroladesäulen in Grünwald und beschließt, 

  1. Ein Backendsystem (Analog zum System des Landkreises München) zu beauftragen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und des Büros E-Quadrat über das Konzept der Elektroladesäulen in Grünwald und beschließt, 

  1. Die Verwaltung mit der Erstellung aller notwendigen Förderanträge für Elektroladesäulen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Entwicklung eines Förderprogrammes im Gemeindegebiet für die Schaffung von privaten Elektroladesäulen (CSU-Antrag vom 07.05.2019); Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 23.07.2019 wurde die Verwaltung mit der Entwicklung eines Förderprogrammes für E-Mobilität in der Gemeinde beauftragt. Hierbei soll Privatpersonen, juristische Personen, Gewerbetreibenden und Wohnungseigentümergemeinschaften eine Förderung als Zuschuss zu Planung und Einbau von Elektroladestruktur auf Privatgrund zukommen.

1.Fördergrundlagen

Folgende Personen sollen gefördert werden:
  • Privatpersonen,
  • juristische Personen,
  • Gewerbetreibenden und
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Was soll gefördert werden
  • Ladeinfrastruktur einschl. Hausanschluss
  • Beratungsangebot


2.Abwicklung

Art des Vorgangs                                Inhalt                        
Antrag geht bei der Gemeinde ein                Erfassung                
Antragsprüfung                                Vollständigkeit        
Antragsbearbeitung                                alles klären                
Antrag fertig                                         alles Vollständig        
Antrag genehmigen                                an den Antragsteller        
Kontrolle der Ausführung                        Richtlinien                
Eingang der Rechnungen                        Prüfung                
Freigabe der Rechnungen                        alles vollständig        
Bezahlung der Rechnungen                        an den Antragsteller        

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das vorgestellte Förderprogrammes für E-Mobilität in der Gemeinde Grünwald grundsätzlich zu genehmigen.

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Förderrichtlinien zu entwerfen und in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

Die Laufzeit wird vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 festgelegt.

Entsprechende Mittel in Höhe von 300.000,00 €/Jahr sind in den Haushalt als außerplanmäßige Ausgabe für 2019 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

11. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö 11

Sachverhalt

Eine Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen von besonderer Wichtigkeit lag nicht vor.

zum Seitenanfang

12. Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö 12

Sachverhalt

Dringlichkeitsentscheidungen wurden nicht getroffen.

zum Seitenanfang

13. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö 13

Sachverhalt

Eine Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO lag nicht vor.

zum Seitenanfang

14. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö 14
zum Seitenanfang

14.1. Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz in der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.19, TOP 683;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 14.1

Sachverhalt

Anfrage:

GR-Mitglied Ritz fragt an, ob die Datengeschwindigkeit vom Bayern WLAN im Grünwalder Freizeitpark nochmals geprüft bzw. erhöht werden könnte. Hintergrund hierfür ist, dass im Bereich der Umkleiden am Multicourt die Schiedsrichter bei einem Fußballspiel keine Spielerpässe prüfen können und somit dem TSV Grünwald Strafen drohen. Auch sollte der Bereich des Jugendraumes (ehemalige Hausmeisterwohnung) auf eine höhere Datengeschwindigkeit überprüft werden.

Antwort:

Recherchen der Verwaltung haben ergeben, dass der Freizeitpark die für das Bayern WLAN erforderlichen Access Points (IT-Zugänge) im eigenen Netzwerk wegen Einsatz einer anderen Software (sog. Angel-Eye im großen Schwimmbecken) ausgeschaltet hatte. Damit konnte keiner der Besucher auf dem Gelände des Grünwalder Freizeitparkes mehr in das öffentliche Netz von Bayern WLAN.

Mittlerweile wurde durch die zuständige IT des Grünwalder Freizeitparks das Problem behoben – das Bayern WLAN ist wieder voll funktionsfähig.

zum Seitenanfang

14.2. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 14.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier fragt an, ob die Möglichkeit der Aufstellung von weiteren Fahrradständern im Außenbereich des Gymnasiums geprüft werden könne.

2. Bürgermeister sichert eine entsprechende Prüfung zu.

zum Seitenanfang

14.3. Anfrage Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 14.3

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier fragt an, welche Art von Laubbläsern im Bereich des Waldfriedhofes Grünwald im Einsatz sind, da von Seiten der Bürgerschaft von sehr lauten Geräten berichtet wurde.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine entsprechende Prüfung zu.

zum Seitenanfang

14.4. Anfrage Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 14.4

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld berichtet, dass wohl offensichtlich beim aktuellen Ausbau der Joseph-Keilberth-Straße ein Leerrohr für Glasfaser beschädigt wurde und bittet diesbezüglich um Prüfung sowie um Informationen, ob hier ein Datenübertragungsverlust auftreten kann.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine entsprechende Prüfung und Information zu.

zum Seitenanfang

14.5. Anfrage Gemeinderatsmitglied Brauner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 14.5

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Brauner fragt an, ob die ehemaligen Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme) „Tempo 30“ im Bereich der Wendelsteinstraße/Am Wildwechsel/An den Römerhügeln wieder neu aufgebracht werden können.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine entsprechende Prüfung zu.

zum Seitenanfang

14.6. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 14.6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz fragt an, ob die geplante Änderung und Erweiterung der Buslinie 222 zum Dezember 2019, von der bereits auch in der Bürgerversammlung berichtet wurde, entsprechend auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden kann.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine entsprechende Erledigung zu.  

zum Seitenanfang

14.7. Anfrage Gemeinderatsmitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 14.7

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ritz fragt an, ob man im Hinblick auf die nächste Bürgerversammlung detaillierter u.a. über Antragsfristen usw., auch auf der gemeindlichen Homepage“, informieren könne.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine entsprechende Prüfung und Beachtung zu.

zum Seitenanfang

14.8. Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö informativ 14.8

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Schmidt berichtet, dass der Bereich An den Römerhügeln, zwischen Nibelungenstraße und Hirtenweg seit geraumer Zeit sehr stark zugeparkt sei. Zum Teil auch so stark, dass es zu unübersichtlichen Verkehrssituationen in diesem Bereich kommen würde. Gemeinderatsmitglied Schmidt fragt deshalb an, ob die Verwaltung diese Situation im Blick behalten und entsprechende Abhilfemaßnahmen prüfe könne.

2. Bürgermeister Weidenbach sichert eine entsprechende Prüfung zu.

zum Seitenanfang

15. Umbenennung der Kriegergedächtniskapelle bei der Pfarrkirche St. Peter und Paul;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 15

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.10.2018 regte Gemeinderatsmitglied Kuny an, künftig im Rahmen der Einladung zum Volkstrauertag statt der Bezeichnung „Kriegergedächtniskapelle“ die Bezeichnung „Kriegsopfergedächtniskapelle“ zu verwenden.

Einen offiziellen Beschluss zur Namensgebung der Kirche durch den Gemeinderat hat es nie gegeben und wäre auch nicht möglich gewesen, da die Kirche stets im Eigentum der Katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul verblieb.

Heute wird die alte Pfarrkirche wieder regelmäßig für gottesdienstliche Veranstaltungen der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul genutzt.

Unter der Berücksichtigung der aufgezeigten historischen Entwicklung, des heutigen Verständnisses für die Gedenkstätte und der sich im letzten Jahrzehnt entwickelnden neuen Nutzung wird als zutreffende und geeignete Bezeichnung für das Ehrenmal „Gedenkstätte für die Opfer beider Weltkriege in der alten Pfarrkirche Str. Peter und Paul“ vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig als Bezeichnung für das Ehrenmal „Gedenkstätte für die Opfer beider Weltkriege in der alten Pfarrkirche St. Peter und Paul“ zu wählen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2019 15:57 Uhr